27.09.2024, 07:49
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27.09.2024, 08:26
(27.09.2024, 07:49)nachdenklich schrieb:(26.09.2024, 22:17)Praktiker schrieb:(26.09.2024, 10:22)nachdenklich schrieb:(26.09.2024, 10:19)Freidenkender schrieb:(26.09.2024, 10:02)nachdenklich schrieb: Das mit Beck-Online wird wirklich sehr interessant. Denn Beck hat die digitalisierten Inhalte der wichtigen Urteile, Lehrbücher, Kommentare, Fachzeitschrifen.....das ist Gold wert (Finetuning der LLM, s.o.).
Ich denke viele kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung dürften davon profitieren. Wenn ich nur daran denke, wie die Unternehmen schon daran scheiterten, eine einfache Kündigung eines Bauvertrages/Architektenvertrages oder eine schriftliche Abmahnung mit Androhung der Ersatzvornahme bzw Schadensersatz nach den VOB/B zu formulieren und dafür einen 300 €/h Anwalt mandatieren mussten....
die Unternehmen ohne Rechtsabteilungen müssen aber verdammt aufpassen, da man ohne Sachverstand so etwas nicht einfach nutzen sollte. Da kann man heftig Schiffbruch erleiden. Die könnten sich heute schon ein nettes Formularbuch kaufen.... mit ähnlicher Gefahr
Je nach Unternehmensgröße und auch Branche hatten die MA/GF/Inhaber auch keine Zeit und Lust sich durch die Handbücher zu lesen und haben dann lieber einen RA mandatiert. Dieses Hindernis wäre schon einmal weg. Oder man gibt die schon durch KI entworfenen Verträge/Schreiben zur Revision dem RA, der dann für 15-20 € das absegnet. LOL.
Beck-Online und KI könnte wirklich ein "Gamechanger" werden.
Man lässt es ja absegnen, damit der Segnende haftet, wenn es doch falsch war. Ich bin ja im öD und nicht in der Wirtschaft - aber wenn jemand für 15 Euro ein Haftungsrisiko von ggf. mehreren tausend Euro übernimmt, dann stimmt am Markt etwas nicht. Der Gamechanger wäre es daher wohl erst, wenn BECK für die Falschberatung seiner KI haften würde. Das sehe ich aber in absehbarer Zeit nicht.
Ich bezog mich hier jetzt primär auf mein Beispiel von "Alltagsverträgen" und "Alltagsschriftverkehr" bei kleineren Betrieben, Gewerbetreibenden oder Freiberuflern.
Aber im Endeffekt dürfte das für eine Vielzahl von Verträgen usw gelten, da der RA ja nun auch KI nutzen und viel schneller und effektiver die Entwürfe überprüfen kann.
Es geht alles so schnell und exponentiell, sodass ein Blick auch nur in die nächsten 2 Jahre unsicher erscheint. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass Rechtsschutzversicherungen KI als Druckmittel für die Kostensenkung zukünftig einsetzen werden (wie das auch immer vertraglich ausgestaltet werden kann).
Nein, das eben gerade nicht
27.09.2024, 08:39
(27.09.2024, 07:49)nachdenklich schrieb:(26.09.2024, 22:17)Praktiker schrieb:(26.09.2024, 10:22)nachdenklich schrieb:(26.09.2024, 10:19)Freidenkender schrieb:(26.09.2024, 10:02)nachdenklich schrieb: Das mit Beck-Online wird wirklich sehr interessant. Denn Beck hat die digitalisierten Inhalte der wichtigen Urteile, Lehrbücher, Kommentare, Fachzeitschrifen.....das ist Gold wert (Finetuning der LLM, s.o.).
Ich denke viele kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung dürften davon profitieren. Wenn ich nur daran denke, wie die Unternehmen schon daran scheiterten, eine einfache Kündigung eines Bauvertrages/Architektenvertrages oder eine schriftliche Abmahnung mit Androhung der Ersatzvornahme bzw Schadensersatz nach den VOB/B zu formulieren und dafür einen 300 €/h Anwalt mandatieren mussten....
die Unternehmen ohne Rechtsabteilungen müssen aber verdammt aufpassen, da man ohne Sachverstand so etwas nicht einfach nutzen sollte. Da kann man heftig Schiffbruch erleiden. Die könnten sich heute schon ein nettes Formularbuch kaufen.... mit ähnlicher Gefahr
Je nach Unternehmensgröße und auch Branche hatten die MA/GF/Inhaber auch keine Zeit und Lust sich durch die Handbücher zu lesen und haben dann lieber einen RA mandatiert. Dieses Hindernis wäre schon einmal weg. Oder man gibt die schon durch KI entworfenen Verträge/Schreiben zur Revision dem RA, der dann für 15-20 € das absegnet. LOL.
Beck-Online und KI könnte wirklich ein "Gamechanger" werden.
Man lässt es ja absegnen, damit der Segnende haftet, wenn es doch falsch war. Ich bin ja im öD und nicht in der Wirtschaft - aber wenn jemand für 15 Euro ein Haftungsrisiko von ggf. mehreren tausend Euro übernimmt, dann stimmt am Markt etwas nicht. Der Gamechanger wäre es daher wohl erst, wenn BECK für die Falschberatung seiner KI haften würde. Das sehe ich aber in absehbarer Zeit nicht.
Ich bezog mich hier jetzt primär auf mein Beispiel von "Alltagsverträgen" und "Alltagsschriftverkehr" bei kleineren Betrieben, Gewerbetreibenden oder Freiberuflern.
Aber im Endeffekt dürfte das für eine Vielzahl von Verträgen usw gelten, da der RA ja nun auch KI nutzen und viel schneller und effektiver die Entwürfe überprüfen kann.
Es geht alles so schnell und exponentiell, sodass ein Blick auch nur in die nächsten 2 Jahre unsicher erscheint. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass Rechtsschutzversicherungen KI als Druckmittel für die Kostensenkung zukünftig einsetzen werden (wie das auch immer vertraglich ausgestaltet werden kann).
Du weißt schon, dass es genug kostenfreie Muster im Internet gibt, teilweise von verschiedenen IHKen, die auch brauchbar sind. Klar, für die haftet auch keiner, aber das gleiche Szenario (kleiner Betrieb sucht ein Muster und legt es jemandem, der dafür potentiell haften könnte, vor), beschreibst Du ja auch mit KI. Daraus entstehen dann meistens Templates, die für die gleichen Vorgänge immer wieder genutzt werden. Sehr viele Betriebe haben keine Rechtsabteilung oder einen Justiziar, die rennen aber auch nicht wegen jedem Vertrag zum Anwalt. Wieso sollte außerdem ein Anwalt einen von KI erstellten Vertrag nochmal per KI prüfen, nur um den dann am Ende wieder selbst zu prüfen?
27.09.2024, 08:51
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27.09.2024, 09:11
Der Anwalt segnet für kleines Geld den vom Handwerker selbst per KI-generierten Vertrag ab, wenn der Handwerker wiederum für kleines Geld zu mir nach Hause kommt, um meine in Eigenleistung verlegten Stromleitungen abzusegnen. ;-)
27.09.2024, 09:17
Wir drehen uns hier aber auch seit Monaten im Kreis :D
27.09.2024, 09:34
(27.09.2024, 07:49)nachdenklich schrieb:(26.09.2024, 22:17)Praktiker schrieb:(26.09.2024, 10:22)nachdenklich schrieb:(26.09.2024, 10:19)Freidenkender schrieb:(26.09.2024, 10:02)nachdenklich schrieb: Das mit Beck-Online wird wirklich sehr interessant. Denn Beck hat die digitalisierten Inhalte der wichtigen Urteile, Lehrbücher, Kommentare, Fachzeitschrifen.....das ist Gold wert (Finetuning der LLM, s.o.).
Ich denke viele kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung dürften davon profitieren. Wenn ich nur daran denke, wie die Unternehmen schon daran scheiterten, eine einfache Kündigung eines Bauvertrages/Architektenvertrages oder eine schriftliche Abmahnung mit Androhung der Ersatzvornahme bzw Schadensersatz nach den VOB/B zu formulieren und dafür einen 300 €/h Anwalt mandatieren mussten....
die Unternehmen ohne Rechtsabteilungen müssen aber verdammt aufpassen, da man ohne Sachverstand so etwas nicht einfach nutzen sollte. Da kann man heftig Schiffbruch erleiden. Die könnten sich heute schon ein nettes Formularbuch kaufen.... mit ähnlicher Gefahr
Je nach Unternehmensgröße und auch Branche hatten die MA/GF/Inhaber auch keine Zeit und Lust sich durch die Handbücher zu lesen und haben dann lieber einen RA mandatiert. Dieses Hindernis wäre schon einmal weg. Oder man gibt die schon durch KI entworfenen Verträge/Schreiben zur Revision dem RA, der dann für 15-20 € das absegnet. LOL.
Beck-Online und KI könnte wirklich ein "Gamechanger" werden.
Man lässt es ja absegnen, damit der Segnende haftet, wenn es doch falsch war. Ich bin ja im öD und nicht in der Wirtschaft - aber wenn jemand für 15 Euro ein Haftungsrisiko von ggf. mehreren tausend Euro übernimmt, dann stimmt am Markt etwas nicht. Der Gamechanger wäre es daher wohl erst, wenn BECK für die Falschberatung seiner KI haften würde. Das sehe ich aber in absehbarer Zeit nicht.
Ich bezog mich hier jetzt primär auf mein Beispiel von "Alltagsverträgen" und "Alltagsschriftverkehr" bei kleineren Betrieben, Gewerbetreibenden oder Freiberuflern.
Aber im Endeffekt dürfte das für eine Vielzahl von Verträgen usw gelten, da der RA ja nun auch KI nutzen und viel schneller und effektiver die Entwürfe überprüfen kann.
Es geht alles so schnell und exponentiell, sodass ein Blick auch nur in die nächsten 2 Jahre unsicher erscheint. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass Rechtsschutzversicherungen KI als Druckmittel für die Kostensenkung zukünftig einsetzen werden (wie das auch immer vertraglich ausgestaltet werden kann).
Der RA ist in der Haftung und wird egal welche Art von Suche er nutzt sich kaum so auf die KI verlassen. Der RA hat heute schon (hoffentlich) selbst das Wissen und die Erfahrung, so dass er mit Juris und Co zügig zum Ziel kommt, wenn er ein vorgefertigtes Muster nutzt..... oder eben schon direkt weiß warum das Muster/Entwurf ungeeignet ist. Schnell und exponentiell geht das nicht vorwärts. Die Lernkurven der KIs steigen rasant, aber das ist was anderes als der tatsächliche Produktivitätsgewinn
und zur Rechtschutz: nein da gibt es keine Pläne. Zur Schadensteuerung nutzen Versicherungen andere Instrumente. Da macht KI keinen Sinn. Die Menschen zahlen für ihre Versicherung, weil sie etwas anderes wollen, als sich von google und Co beraten zu lassen. Das können sie ggf. selbst
@nachdenklich: hast du inzwischen einen Job und arbeitest du vielleicht sogar beim RA? Dann solltest du doch da einen guten Einblick haben
27.09.2024, 09:42
(27.09.2024, 08:51)nachdenklich schrieb:(27.09.2024, 08:39)Ex-GK schrieb:(27.09.2024, 07:49)nachdenklich schrieb:(26.09.2024, 22:17)Praktiker schrieb:(26.09.2024, 10:22)nachdenklich schrieb: Je nach Unternehmensgröße und auch Branche hatten die MA/GF/Inhaber auch keine Zeit und Lust sich durch die Handbücher zu lesen und haben dann lieber einen RA mandatiert. Dieses Hindernis wäre schon einmal weg. Oder man gibt die schon durch KI entworfenen Verträge/Schreiben zur Revision dem RA, der dann für 15-20 € das absegnet. LOL.
Beck-Online und KI könnte wirklich ein "Gamechanger" werden.
Man lässt es ja absegnen, damit der Segnende haftet, wenn es doch falsch war. Ich bin ja im öD und nicht in der Wirtschaft - aber wenn jemand für 15 Euro ein Haftungsrisiko von ggf. mehreren tausend Euro übernimmt, dann stimmt am Markt etwas nicht. Der Gamechanger wäre es daher wohl erst, wenn BECK für die Falschberatung seiner KI haften würde. Das sehe ich aber in absehbarer Zeit nicht.
Ich bezog mich hier jetzt primär auf mein Beispiel von "Alltagsverträgen" und "Alltagsschriftverkehr" bei kleineren Betrieben, Gewerbetreibenden oder Freiberuflern.
Aber im Endeffekt dürfte das für eine Vielzahl von Verträgen usw gelten, da der RA ja nun auch KI nutzen und viel schneller und effektiver die Entwürfe überprüfen kann.
Es geht alles so schnell und exponentiell, sodass ein Blick auch nur in die nächsten 2 Jahre unsicher erscheint. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass Rechtsschutzversicherungen KI als Druckmittel für die Kostensenkung zukünftig einsetzen werden (wie das auch immer vertraglich ausgestaltet werden kann).
Du weißt schon, dass es genug kostenfreie Muster im Internet gibt, teilweise von verschiedenen IHKen, die auch brauchbar sind. Klar, für die haftet auch keiner, aber das gleiche Szenario (kleiner Betrieb sucht ein Muster und legt es jemandem, der dafür potentiell haften könnte, vor), beschreibst Du ja auch mit KI. Daraus entstehen dann meistens Templates, die für die gleichen Vorgänge immer wieder genutzt werden. Sehr viele Betriebe haben keine Rechtsabteilung oder einen Justiziar, die rennen aber auch nicht wegen jedem Vertrag zum Anwalt. Wieso sollte außerdem ein Anwalt einen von KI erstellten Vertrag nochmal per KI prüfen, nur um den dann am Ende wieder selbst zu prüfen?
Weil KI - zumindest die großen Sprachmodelle - auch halluziniert. Das soll ja bei den LLMs, die ausschließlich mit Fachmaterialien trainiert wurden, anders sein. Solange die KI nicht selbstständig mit Gegenfragen die gröbsten Eventualitäten selbst abdeckt, bedarf es - so die Hoffnung - noch eines RA, um zu prüfen, ob der Entwurf vollständig ist und keine Halluzinationen o.ä. vorliegen.
Teilweise gibt es auch nicht für jeden Vertragstyp ein frei zugängliches Muster (bzw sind auch nicht alle Vertragsmuster in spezifischen Handbüchern vorhanden). Ich erinnere mich an einen Mandanten in meiner Ref-Station, der einen Vertrag für sein Unternehmen brauchte. Es gab da kaum etwas im Internet und auch nicht in den gängigen Handbüchern. Die frei zugänglichen AGBs von etablierten Unternehmen in seiner Branche (auf die der Mandant hingewiesen hatte) waren zT völlig unbrauchbar, da evident (aber auch nicht evident) gegen AGB-Recht verstoßen wurde. Diese AGB-Prüfung und die Vereinbarkeit mit aktueller Rechtsprechung dürfte zukünftig ganz einfach mit KI gehen. Wenn eine derartige Überprüfung zukünftig auch durch "laienhafte" Prompts ("Überprüfe bitte den Vertrag und insbesondere die Klausel 3.2.3 mit der aktuellen Rechtsprechung und formuliere diese erforderlichenfalls entsprechend um") oder bedarf es zum Prompting spezfische Fachtermini usw?
Mir ging es null darum, dass KI halluziniert, das ist völlig klar. Mir ging es um die Sinnhaftigkeit und den wirtschaftlichen Aspekt. Warum sollte ich die volle Haftung für ein KI-Muster für 3 Bananen (15-20 Euro zum drüberschauen) mit KI (für die eine Lizenz alleine schon monatlich mehr kostet) nochmal prüfen nur um dann in Eigenleistung nochmal den Vertrag zu prüfen - das ist null kostendeckend und man hat seine eigenen Muster, auf die man mit mehr Rechtssicherheit zurückgreifen kann. Selbst wenn man KI nicht als Zwischenschritt benutzt und nur den von KI erstellten Vertrag prüfen würde - das macht kostenmäßig wenig Unterschied, da kann der Anwalt gleich sein eigenes, bereits geprüftes Muster benutzen.
Zu Deinem Beispiel: wie gesagt - sehr viele kleinere Betriebe gehen so gut wie nie zu einem Juristen. Die ziehen sich irgendwelchen Kram aus dem Internet, schreiben das bisschen um und das wars. Solange keiner klagt ist es ja auch völlig Wumpe, ob jemand wirksame AGB hat. Glaubst Du ernsthaft, dass irgendein 50 Personen Betrieb sich ein KI-Tool für Verträge kauft, die er dann eh an einen Anwalt zur Prüfung gibt? Das entspricht einfach nicht der Realität von KMUs.
Was bei so gut wie jedem Anbieter fehlt ist, dass KI nach der geltenden Rechtslage draftet/prüft (Gesetzte und Rechtsprechung) - ja, das wird irgendwann möglicherweise kommen, aber man hat trotzdem das Thema Haftung. KI kann hilfreich sein, wenn man gerade keine Zeit hat und sich einen ersten Überblick über den Inhalt verschaffen will, ersetzt aber noch lange nicht die eigene Arbeit. Ich hab einige Male mit KI einen Vertrag auf red flags prüfen lassen, aber das war noch lange nicht so gut, dass man sich darauf verlassen kann. Zusätzlich wird immer wieder ignoriert, dass ja auch Verträge verhandelt werden - vielleicht machen wir das auch irgendwann per Avatar im Metaverse, aber wir derzeit ist das nicht absehbar!
27.09.2024, 09:45
Wer kennt nicht die vielen Haftungsfälle von GKs und MKs gegenüber Unternehmen?!
27.09.2024, 10:41
(27.09.2024, 09:42)Ex-GK schrieb:(27.09.2024, 08:51)nachdenklich schrieb:(27.09.2024, 08:39)Ex-GK schrieb:(27.09.2024, 07:49)nachdenklich schrieb:(26.09.2024, 22:17)Praktiker schrieb: Man lässt es ja absegnen, damit der Segnende haftet, wenn es doch falsch war. Ich bin ja im öD und nicht in der Wirtschaft - aber wenn jemand für 15 Euro ein Haftungsrisiko von ggf. mehreren tausend Euro übernimmt, dann stimmt am Markt etwas nicht. Der Gamechanger wäre es daher wohl erst, wenn BECK für die Falschberatung seiner KI haften würde. Das sehe ich aber in absehbarer Zeit nicht.
Ich bezog mich hier jetzt primär auf mein Beispiel von "Alltagsverträgen" und "Alltagsschriftverkehr" bei kleineren Betrieben, Gewerbetreibenden oder Freiberuflern.
Aber im Endeffekt dürfte das für eine Vielzahl von Verträgen usw gelten, da der RA ja nun auch KI nutzen und viel schneller und effektiver die Entwürfe überprüfen kann.
Es geht alles so schnell und exponentiell, sodass ein Blick auch nur in die nächsten 2 Jahre unsicher erscheint. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass Rechtsschutzversicherungen KI als Druckmittel für die Kostensenkung zukünftig einsetzen werden (wie das auch immer vertraglich ausgestaltet werden kann).
Du weißt schon, dass es genug kostenfreie Muster im Internet gibt, teilweise von verschiedenen IHKen, die auch brauchbar sind. Klar, für die haftet auch keiner, aber das gleiche Szenario (kleiner Betrieb sucht ein Muster und legt es jemandem, der dafür potentiell haften könnte, vor), beschreibst Du ja auch mit KI. Daraus entstehen dann meistens Templates, die für die gleichen Vorgänge immer wieder genutzt werden. Sehr viele Betriebe haben keine Rechtsabteilung oder einen Justiziar, die rennen aber auch nicht wegen jedem Vertrag zum Anwalt. Wieso sollte außerdem ein Anwalt einen von KI erstellten Vertrag nochmal per KI prüfen, nur um den dann am Ende wieder selbst zu prüfen?
Weil KI - zumindest die großen Sprachmodelle - auch halluziniert. Das soll ja bei den LLMs, die ausschließlich mit Fachmaterialien trainiert wurden, anders sein. Solange die KI nicht selbstständig mit Gegenfragen die gröbsten Eventualitäten selbst abdeckt, bedarf es - so die Hoffnung - noch eines RA, um zu prüfen, ob der Entwurf vollständig ist und keine Halluzinationen o.ä. vorliegen.
Teilweise gibt es auch nicht für jeden Vertragstyp ein frei zugängliches Muster (bzw sind auch nicht alle Vertragsmuster in spezifischen Handbüchern vorhanden). Ich erinnere mich an einen Mandanten in meiner Ref-Station, der einen Vertrag für sein Unternehmen brauchte. Es gab da kaum etwas im Internet und auch nicht in den gängigen Handbüchern. Die frei zugänglichen AGBs von etablierten Unternehmen in seiner Branche (auf die der Mandant hingewiesen hatte) waren zT völlig unbrauchbar, da evident (aber auch nicht evident) gegen AGB-Recht verstoßen wurde. Diese AGB-Prüfung und die Vereinbarkeit mit aktueller Rechtsprechung dürfte zukünftig ganz einfach mit KI gehen. Wenn eine derartige Überprüfung zukünftig auch durch "laienhafte" Prompts ("Überprüfe bitte den Vertrag und insbesondere die Klausel 3.2.3 mit der aktuellen Rechtsprechung und formuliere diese erforderlichenfalls entsprechend um") oder bedarf es zum Prompting spezfische Fachtermini usw?
Mir ging es null darum, dass KI halluziniert, das ist völlig klar. Mir ging es um die Sinnhaftigkeit und den wirtschaftlichen Aspekt. Warum sollte ich die volle Haftung für ein KI-Muster für 3 Bananen (15-20 Euro zum drüberschauen) mit KI (für die eine Lizenz alleine schon monatlich mehr kostet) nochmal prüfen nur um dann in Eigenleistung nochmal den Vertrag zu prüfen - das ist null kostendeckend und man hat seine eigenen Muster, auf die man mit mehr Rechtssicherheit zurückgreifen kann. Selbst wenn man KI nicht als Zwischenschritt benutzt und nur den von KI erstellten Vertrag prüfen würde - das macht kostenmäßig wenig Unterschied, da kann der Anwalt gleich sein eigenes, bereits geprüftes Muster benutzen.
Zu Deinem Beispiel: wie gesagt - sehr viele kleinere Betriebe gehen so gut wie nie zu einem Juristen. Die ziehen sich irgendwelchen Kram aus dem Internet, schreiben das bisschen um und das wars. Solange keiner klagt ist es ja auch völlig Wumpe, ob jemand wirksame AGB hat. Glaubst Du ernsthaft, dass irgendein 50 Personen Betrieb sich ein KI-Tool für Verträge kauft, die er dann eh an einen Anwalt zur Prüfung gibt? Das entspricht einfach nicht der Realität von KMUs.
Was bei so gut wie jedem Anbieter fehlt ist, dass KI nach der geltenden Rechtslage draftet/prüft (Gesetzte und Rechtsprechung) - ja, das wird irgendwann möglicherweise kommen, aber man hat trotzdem das Thema Haftung. KI kann hilfreich sein, wenn man gerade keine Zeit hat und sich einen ersten Überblick über den Inhalt verschaffen will, ersetzt aber noch lange nicht die eigene Arbeit. Ich hab einige Male mit KI einen Vertrag auf red flags prüfen lassen, aber das war noch lange nicht so gut, dass man sich darauf verlassen kann. Zusätzlich wird immer wieder ignoriert, dass ja auch Verträge verhandelt werden - vielleicht machen wir das auch irgendwann per Avatar im Metaverse, aber wir derzeit ist das nicht absehbar!
genau das zeigt, dass der juristische Sachverstand weiterhin wichtig ist. Es sind Hilfsmittel und die gab es schon immer.