26.09.2024, 17:12
Hey Leute :)
habe nächste Woche zum ersten mal Sitzungsdienst, dabei gehts um eine gefährliche KV mit einem Messer.
Der Strafvorschlag liegt hierzu bei 1 Jahr bis 1 Jahr und 2 Monaten Freiheitsstrafe.
Problem, ist dass er vor paar Monaten (jedoch nach der Messertat) wegen einer anderen Tat zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde, also gesamtstrafenfähig ist.
Zwar sind 30 Tagessätze ein Monat, aber ich kann ja nicht einfach einen Monat drauf summieren und darf ab 1 Jahr auch keine Wochen mehr in der Freiheitsstrafe beantragen.
Kann mir jemand helfen, wie ich das Urteil dann geschickt in die Gesamstrafe miteinbeziehen könnte?
Schönen Abend und vielen Dank vorab :)
habe nächste Woche zum ersten mal Sitzungsdienst, dabei gehts um eine gefährliche KV mit einem Messer.
Der Strafvorschlag liegt hierzu bei 1 Jahr bis 1 Jahr und 2 Monaten Freiheitsstrafe.
Problem, ist dass er vor paar Monaten (jedoch nach der Messertat) wegen einer anderen Tat zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde, also gesamtstrafenfähig ist.
Zwar sind 30 Tagessätze ein Monat, aber ich kann ja nicht einfach einen Monat drauf summieren und darf ab 1 Jahr auch keine Wochen mehr in der Freiheitsstrafe beantragen.
Kann mir jemand helfen, wie ich das Urteil dann geschickt in die Gesamstrafe miteinbeziehen könnte?
Schönen Abend und vielen Dank vorab :)
27.09.2024, 00:34
Zum einen kommt in Betracht, zu beantragen, gemäß 55 abs 1 ivm 53 abs 1 s 2 keine Gesamtstrafe zu bilden.
Zudem kann/muss in diesen Fällen dennoch mit wochen gearbeitet werden (vgl. Auch den Tenor in BGH 2 StR 518/19 - 22. Januar 2020)
Zudem kann/muss in diesen Fällen dennoch mit wochen gearbeitet werden (vgl. Auch den Tenor in BGH 2 StR 518/19 - 22. Januar 2020)