08.09.2024, 11:49
Hallo,
ich wurde zum Strafrichter am AG Augsburg zugewiesen. Würde aber gerne für die Übung den freiwilligen Sitzungsdienst bei der StA machen. In anderen Bundesländern wäre dies möglich. Wie schaut es in Bayern aus? Hat jemand Erfahrung?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen :)
ich wurde zum Strafrichter am AG Augsburg zugewiesen. Würde aber gerne für die Übung den freiwilligen Sitzungsdienst bei der StA machen. In anderen Bundesländern wäre dies möglich. Wie schaut es in Bayern aus? Hat jemand Erfahrung?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen :)
08.09.2024, 21:35
Grds. bist du ja einem Staatsanwalt zugeteilt, der dich beurteilt. Da kann ich mir schwer vorstellen, dass du "unbürokratisch" mal den Sitzungsdienst übernehmen kannst. Du brauchst ja die Handakte, Robe etc. und normalerweise werden die Fälle mit den Staatsanwälten besprochen.
Was ich mir vorstellen könnte ist, dass ein Tausch möglich wäre mit einem Referendar, der lieber die Station beim Strafrichter absolvieren möchte. Flexibilität würde ich aber nicht erwarten und gerade die StA Augsburg ist nicht gerade dafür bekannt flexibel, unbürokratisch und nett zu sein.
Was ich mir vorstellen könnte ist, dass ein Tausch möglich wäre mit einem Referendar, der lieber die Station beim Strafrichter absolvieren möchte. Flexibilität würde ich aber nicht erwarten und gerade die StA Augsburg ist nicht gerade dafür bekannt flexibel, unbürokratisch und nett zu sein.