30.08.2024, 16:15
Hochnotpeinlich für das OVG.
In einer prominenten, das eigene Haus betreffende Besetzungs-Entscheidung hat der zuständige Senat mal eben Art. 33 II GG und Art. 19 IV GG gerissen.
Chapeau!
In der Sache kann am Ende die Auswahlentscheidung trotz allem noch rechtlich Bestand haben, aber zum Ruhmesblatt taugt dieses Verfahren wahrlich für keinen mehr…
In einer prominenten, das eigene Haus betreffende Besetzungs-Entscheidung hat der zuständige Senat mal eben Art. 33 II GG und Art. 19 IV GG gerissen.
Chapeau!
In der Sache kann am Ende die Auswahlentscheidung trotz allem noch rechtlich Bestand haben, aber zum Ruhmesblatt taugt dieses Verfahren wahrlich für keinen mehr…
01.09.2024, 22:00
(30.08.2024, 10:48)unerkanntGeisteskranker schrieb:Zitat:Aus der eidesstattlichen Versicherung ergeben sich Anhaltspunkte für ein politisch koordiniertes Vorgehen mit Kenntnis und unter Beteiligung des Ministers, das mit einer Vorfestlegung anhand sachfremder Kriterien (Geschlecht und Parteimitgliedschaft) verbunden wäre. Der äußere Ablauf, dass Gespräche des Beschwerdeführers mit dem Minister und dem Bundestagsabgeordneten sowie zwischen dem Minister und dem weiteren Bewerber (…) stattgefunden haben, ist im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nicht bestritten worden. Auch der ebenfalls unstreitige Zeitpunkt des Gesprächs des Beschwerdeführers mit dem Minister am 11. November 2022 stellt – bei Zugrundelegung des Inhalts der eidesstattlichen Versicherung – einen Anhaltspunkt für eine Voreingenommenheit des Ministers dar. (Rn. 36)
[...]
Es ist Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, ausreichende tatsächliche Feststellungen hierzu zu treffen und auf dieser Grundlage die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens anhand der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG erneut zu überprüfen. (Rn. 50)
MMn wirklich einer der spannendsten Fälle in letzter Zeit. Wie schätzt ihr das ein: Jetzt wird die eidesstattliche Erklärung also noch nachträglich gewürdigt werden -- und dann? Wie will man eine Unvoreingenommenheit an diesem Punkt noch darlegen? Ich finde, die Schlinge um Limbachs Hals zieht sich immer weiter zu ...
Ist halt die Frage, was an Aufklärung noch möglich ist. Den Minister als Zeugen vernehmen beispielsweise, was genau gesagt wurde und wie es gemeint war. Wenn ich die PM richtig deute, wollte man mangels Anhaltspunkten nicht ermitteln, das geht halt jetzt nicht mehr. Sind wir im einstweilen Rechtsschutz? Ausgeschlossen wäre es trotzdem nicht. Oder es wird von der anderen Seite auch an Eides statt versichert, wenn das nicht ohnehin schon geschehen ist (aus der Ferne schwer zu sagen, was alles in der Akte ist).
Beste Unterhaltung ist jedenfalls garantiert.
04.09.2024, 15:31
Gibt es etwas Neues von TE? Wie ist es dir ergangen?
04.09.2024, 22:32
(04.09.2024, 15:31)Atticus schrieb: Gibt es etwas Neues von TE? Wie ist es dir ergangen?
Das Dienstzeugnis wurde mir heute ausgehändigt. Mein Anwalt hat zwar noch darum gebeten, die Beurteilung noch nicht zu eröffnen, dies wurde aber ignoriert. Man fühlt sich hier wohl sehr sicher und unangreifbar. Der Präsident wollte wohl die Angelegenheit noch schnell über die Bühne bringen, bevor es dann morgen für ein paar Wochen in Urlaub geht.
Jetzt werde ich wohl mit meinem Anwalt erstmal gegen das Dienstzeugnis vorgehen. Ob in den nächsten Wochen noch eine Entlassungsverfügung kommt, muss man abwarten. Ursprünglich hatte man mir mal aus der Personalabteilung versprochen, mir einen frühzeitigen Wechsel zu ermöglichen, welcher eigentlich schon für das Frühjahr angekündigt war. Ob ich mich darauf jedoch noch verlassen kann, weiß ich nicht.
05.09.2024, 17:29
Schon ein krasser Vorgang. Ich finde es gut, dass du dich so wehrst und wünsche dir, dass du dem Druck standhältst. Viel Erfolg! Frühzeitiger Wechsel an ein Amtsgericht? Ist dann dort auch der Präsident des LG dein Dienstvorgesetzter? Ich habe in den letzten Tagen immer wieder an deinen Fall gedacht und hoffe, dass du weiter als Richter arbeiten kannst.
06.09.2024, 10:11
Ich drücke dir auch die Daumen und wünsche dir alles Gute, lass dich nicht unterkriegen!