15.08.2024, 21:37
Wo soll ich da anfangen?
ZB dass der JM ein Näheverhältnis zu der von ihm protegierten Kandidatin bestreitet, es sich dabei allerdings um eine frühere Kollegin handelt, die er duzt und die er bei einem privaten Abendessen zur Bewerbung ermuntert hat. Daraufhin hat er ihr unzuständiger Weise eine Überbeurteilung geschrieben und vorher noch die übrigen Bewerber in Gesprächen zur Rücknahme ihre Bewerbungen „ermuntert“ und dies später als Ausfluss seiner „Fürsorgepflicht“ gerechtfertigt und zum „guten Ton“ in der Justiz gehörend erklärt. Das VG Münster schrieb von einer „manipulativen“ Verfahrensführung. Auch das VG Düsseldorf wertete das Verfahren als rechtswidrig. Derzeit liegt der Fall beim BVerfG, weil das OVG NRW, um dessen Präsidentenposten es geht, einer eidesstattlichen Versicherung eines Mitbewerbers (Bundesrichter) im Eilverfahren nicht ansatzweise nachgegangen ist und darin auch kein Problem gesehen hat, als die Anhörungsrüge folgte.
Aber lest am besten selbst:
https://www.waz.de/politik/article241838...eiter.html
https://www.presseportal.de/pm/amp/66749/5732298
ZB dass der JM ein Näheverhältnis zu der von ihm protegierten Kandidatin bestreitet, es sich dabei allerdings um eine frühere Kollegin handelt, die er duzt und die er bei einem privaten Abendessen zur Bewerbung ermuntert hat. Daraufhin hat er ihr unzuständiger Weise eine Überbeurteilung geschrieben und vorher noch die übrigen Bewerber in Gesprächen zur Rücknahme ihre Bewerbungen „ermuntert“ und dies später als Ausfluss seiner „Fürsorgepflicht“ gerechtfertigt und zum „guten Ton“ in der Justiz gehörend erklärt. Das VG Münster schrieb von einer „manipulativen“ Verfahrensführung. Auch das VG Düsseldorf wertete das Verfahren als rechtswidrig. Derzeit liegt der Fall beim BVerfG, weil das OVG NRW, um dessen Präsidentenposten es geht, einer eidesstattlichen Versicherung eines Mitbewerbers (Bundesrichter) im Eilverfahren nicht ansatzweise nachgegangen ist und darin auch kein Problem gesehen hat, als die Anhörungsrüge folgte.
Aber lest am besten selbst:
https://www.waz.de/politik/article241838...eiter.html
https://www.presseportal.de/pm/amp/66749/5732298
15.08.2024, 21:49
(15.08.2024, 21:31)Pontifex Maximus schrieb:(15.08.2024, 21:29)JuraLiebhaber schrieb:(15.08.2024, 21:08)Pontifex Maximus schrieb:(15.08.2024, 21:04)PJuraLiebhaber schrieb:(15.08.2024, 20:21)Pontifex Maximus schrieb: Was soll an dem Verfahren genau peinlich sein? Das OVG NRW hat die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung in beiden Verfahren ausführlich begründet bestätigt.
Nur weil etwas rechtmäßig ist, heißt das nicht, dass es nicht peinlich sein kann.
Dann sag mal konkret, was an dem Verfahren peinlich sein soll.
Nein, war nicht meine Aussage.
Was soll der Kommentar dann?
Deine Argumentation war halt nicht richtig
15.08.2024, 22:04
(15.08.2024, 21:37)Spencer schrieb: Wo soll ich da anfangen?
ZB dass der JM ein Näheverhältnis zu der von ihm protegierten Kandidatin bestreitet, es sich dabei allerdings um eine frühere Kollegin handelt, die er duzt und die er bei einem privaten Abendessen zur Bewerbung ermuntert hat. Daraufhin hat er ihr unzuständiger Weise eine Überbeurteilung geschrieben und vorher noch die übrigen Bewerber in Gesprächen zur Rücknahme ihre Bewerbungen „ermuntert“ und dies später als Ausfluss seiner „Fürsorgepflicht“ gerechtfertigt und zum „guten Ton“ in der Justiz gehörend erklärt. Das VG Münster schrieb von einer „manipulativen“ Verfahrensführung. Auch das VG Düsseldorf wertete das Verfahren als rechtswidrig. Derzeit liegt der Fall beim BVerfG, weil das OVG NRW, um dessen Präsidentenposten es geht, einer eidesstattlichen Versicherung eines Mitbewerbers (Bundesrichter) im Eilverfahren nicht ansatzweise nachgegangen ist und darin auch kein Problem gesehen hat, als die Anhörungsrüge folgte.
Aber lest am besten selbst:
https://www.waz.de/politik/article241838...eiter.html
https://www.presseportal.de/pm/amp/66749/5732298
Die Ironie, dass ein solches Chaos mit über dreijähriger Vakanz an der Spitze des einzigen Obergerichts des Landes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Spitze der (Justiz-)Verwaltung selbst herbeigeführt wird unter des Verdachts der Bevorzugung und ungerechtfertigter Einflussnahme.
16.08.2024, 00:16
Zurück zum Thema: Aus der Ferne ist das halt nicht zu beurteilen - genau wie bei den Examensnoten: Natürlich kann es sein, dass jemand genial ist und zu Unrecht und aus Bosheit schlecht bewertet wurde, aber auch umgekehrt, dass er zu Recht schlecht dasteht und sich nur krass überschätzt. Das wissen wir von außen eben nicht.
So oder so ist es natürlich sehr übel, eine solche Bewertung zu lesen. Oben stand ja schon der Tipp, sich Feedback von dritter Seite zu holen, das kann helfen. In der Kammer gibt es ja nicht nur den Vorsitzenden, wie stehst Du denn zu dem dritten Kollegen?
Dass Du in BW bist, macht mich extrem neugierig, wo genau... aber das werde ich vermutlich nicht erfahren... aber da kann dann auch der Wechsel zur StA nochmal eine neue Chance sein.
So oder so ist es natürlich sehr übel, eine solche Bewertung zu lesen. Oben stand ja schon der Tipp, sich Feedback von dritter Seite zu holen, das kann helfen. In der Kammer gibt es ja nicht nur den Vorsitzenden, wie stehst Du denn zu dem dritten Kollegen?
Dass Du in BW bist, macht mich extrem neugierig, wo genau... aber das werde ich vermutlich nicht erfahren... aber da kann dann auch der Wechsel zur StA nochmal eine neue Chance sein.
16.08.2024, 15:50
kämpfen lohnt sich auf jeden Fall. Aber bitte achte darauf, dass es dich nicht kaputt macht, oder das toxische Arbeitsklima völlig in den Irrsinn führt. Dann brauch es vielleicht auch mal einen Gedanken an einen Plan B
In meinem Ref wurde damals gerne über den Fall 1 StR 240/98 gesprochen, da wir dort am AG und LG ausgebildet wurden. Wenn man dich nicht wegbekommt, dann am Ende nur die ungeliebten Referate bleiben und dann noch die StA auf dich gehetzt wird, dann macht das kaputt. Leide ist es dort genau so gelaufen
In meinem Ref wurde damals gerne über den Fall 1 StR 240/98 gesprochen, da wir dort am AG und LG ausgebildet wurden. Wenn man dich nicht wegbekommt, dann am Ende nur die ungeliebten Referate bleiben und dann noch die StA auf dich gehetzt wird, dann macht das kaputt. Leide ist es dort genau so gelaufen
17.08.2024, 17:53
(16.08.2024, 15:50)Freidenkender schrieb: kämpfen lohnt sich auf jeden Fall. Aber bitte achte darauf, dass es dich nicht kaputt macht, oder das toxische Arbeitsklima völlig in den Irrsinn führt. Dann brauch es vielleicht auch mal einen Gedanken an einen Plan B
In meinem Ref wurde damals gerne über den Fall 1 StR 240/98 gesprochen, da wir dort am AG und LG ausgebildet wurden. Wenn man dich nicht wegbekommt, dann am Ende nur die ungeliebten Referate bleiben und dann noch die StA auf dich gehetzt wird, dann macht das kaputt. Leide ist es dort genau so gelaufen
Wobei das schon krass war, was der Kollege getrieben hat - und dann auch noch die Ankündigung, so vorzugehen: da musste der BGH ja schon arg helfen: dass Feststellungen fehlen, ob er das, was er sagt und in vier Fällen getan hat, vielleicht in anderen Fällen doch nicht getan hat, was indizieren würde, dass das Gesagte gar nicht Ernst gemeint war ... Wenn jemand nachts auf dem Volksfest vier Leute zusammenschlägt, nachdem er gerufen hat "so mache ich alle ohne Grund fertig" und sich hinterher auf Notwehr beruft, würde die Strafjustiz nicht so viel Aufwand treiben, seine eigenen Worte zu widerlegen...
Im Ergebnis schon gut, dass das nicht gereicht hat, aber umgekehrt: wer einfach solide Arbeit macht und solche Aktionen unterlässt, hat nichts zu befürchten und schläft besser.
29.08.2024, 11:35
(15.08.2024, 22:04)RefNdsOL schrieb:(15.08.2024, 21:37)Spencer schrieb: Wo soll ich da anfangen?
ZB dass der JM ein Näheverhältnis zu der von ihm protegierten Kandidatin bestreitet, es sich dabei allerdings um eine frühere Kollegin handelt, die er duzt und die er bei einem privaten Abendessen zur Bewerbung ermuntert hat. Daraufhin hat er ihr unzuständiger Weise eine Überbeurteilung geschrieben und vorher noch die übrigen Bewerber in Gesprächen zur Rücknahme ihre Bewerbungen „ermuntert“ und dies später als Ausfluss seiner „Fürsorgepflicht“ gerechtfertigt und zum „guten Ton“ in der Justiz gehörend erklärt. Das VG Münster schrieb von einer „manipulativen“ Verfahrensführung. Auch das VG Düsseldorf wertete das Verfahren als rechtswidrig. Derzeit liegt der Fall beim BVerfG, weil das OVG NRW, um dessen Präsidentenposten es geht, einer eidesstattlichen Versicherung eines Mitbewerbers (Bundesrichter) im Eilverfahren nicht ansatzweise nachgegangen ist und darin auch kein Problem gesehen hat, als die Anhörungsrüge folgte.
Aber lest am besten selbst:
https://www.waz.de/politik/article241838...eiter.html
https://www.presseportal.de/pm/amp/66749/5732298
Die Ironie, dass ein solches Chaos mit über dreijähriger Vakanz an der Spitze des einzigen Obergerichts des Landes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Spitze der (Justiz-)Verwaltung selbst herbeigeführt wird unter des Verdachts der Bevorzugung und ungerechtfertigter Einflussnahme.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...nternet941
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
29.08.2024, 11:55
(29.08.2024, 11:35)guga schrieb:(15.08.2024, 22:04)RefNdsOL schrieb:(15.08.2024, 21:37)Spencer schrieb: Wo soll ich da anfangen?
ZB dass der JM ein Näheverhältnis zu der von ihm protegierten Kandidatin bestreitet, es sich dabei allerdings um eine frühere Kollegin handelt, die er duzt und die er bei einem privaten Abendessen zur Bewerbung ermuntert hat. Daraufhin hat er ihr unzuständiger Weise eine Überbeurteilung geschrieben und vorher noch die übrigen Bewerber in Gesprächen zur Rücknahme ihre Bewerbungen „ermuntert“ und dies später als Ausfluss seiner „Fürsorgepflicht“ gerechtfertigt und zum „guten Ton“ in der Justiz gehörend erklärt. Das VG Münster schrieb von einer „manipulativen“ Verfahrensführung. Auch das VG Düsseldorf wertete das Verfahren als rechtswidrig. Derzeit liegt der Fall beim BVerfG, weil das OVG NRW, um dessen Präsidentenposten es geht, einer eidesstattlichen Versicherung eines Mitbewerbers (Bundesrichter) im Eilverfahren nicht ansatzweise nachgegangen ist und darin auch kein Problem gesehen hat, als die Anhörungsrüge folgte.
Aber lest am besten selbst:
https://www.waz.de/politik/article241838...eiter.html
https://www.presseportal.de/pm/amp/66749/5732298
Die Ironie, dass ein solches Chaos mit über dreijähriger Vakanz an der Spitze des einzigen Obergerichts des Landes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Spitze der (Justiz-)Verwaltung selbst herbeigeführt wird unter des Verdachts der Bevorzugung und ungerechtfertigter Einflussnahme.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...nternet941
hää, war doch alles rechtlich einwandfrei
29.08.2024, 20:30
(29.08.2024, 11:55)JuraLiebhaber schrieb:(29.08.2024, 11:35)guga schrieb:(15.08.2024, 22:04)RefNdsOL schrieb:(15.08.2024, 21:37)Spencer schrieb: Wo soll ich da anfangen?
ZB dass der JM ein Näheverhältnis zu der von ihm protegierten Kandidatin bestreitet, es sich dabei allerdings um eine frühere Kollegin handelt, die er duzt und die er bei einem privaten Abendessen zur Bewerbung ermuntert hat. Daraufhin hat er ihr unzuständiger Weise eine Überbeurteilung geschrieben und vorher noch die übrigen Bewerber in Gesprächen zur Rücknahme ihre Bewerbungen „ermuntert“ und dies später als Ausfluss seiner „Fürsorgepflicht“ gerechtfertigt und zum „guten Ton“ in der Justiz gehörend erklärt. Das VG Münster schrieb von einer „manipulativen“ Verfahrensführung. Auch das VG Düsseldorf wertete das Verfahren als rechtswidrig. Derzeit liegt der Fall beim BVerfG, weil das OVG NRW, um dessen Präsidentenposten es geht, einer eidesstattlichen Versicherung eines Mitbewerbers (Bundesrichter) im Eilverfahren nicht ansatzweise nachgegangen ist und darin auch kein Problem gesehen hat, als die Anhörungsrüge folgte.
Aber lest am besten selbst:
https://www.waz.de/politik/article241838...eiter.html
https://www.presseportal.de/pm/amp/66749/5732298
Die Ironie, dass ein solches Chaos mit über dreijähriger Vakanz an der Spitze des einzigen Obergerichts des Landes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Spitze der (Justiz-)Verwaltung selbst herbeigeführt wird unter des Verdachts der Bevorzugung und ungerechtfertigter Einflussnahme.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...nternet941
hää, war doch alles rechtlich einwandfrei
... wobei es vorerst nur gegen das OVG geht, das es "vermieden hat, sich insoweit eine eigene Überzeugung von dem tatsächlich zugrundeliegenden Sachverhalt zu bilden und diesen erforderlichenfalls zunächst weiter aufzuklären". Alles Weitere bleibt der nächsten Runde vorbehalten ;)
30.08.2024, 10:48
Zitat:Aus der eidesstattlichen Versicherung ergeben sich Anhaltspunkte für ein politisch koordiniertes Vorgehen mit Kenntnis und unter Beteiligung des Ministers, das mit einer Vorfestlegung anhand sachfremder Kriterien (Geschlecht und Parteimitgliedschaft) verbunden wäre. Der äußere Ablauf, dass Gespräche des Beschwerdeführers mit dem Minister und dem Bundestagsabgeordneten sowie zwischen dem Minister und dem weiteren Bewerber (…) stattgefunden haben, ist im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nicht bestritten worden. Auch der ebenfalls unstreitige Zeitpunkt des Gesprächs des Beschwerdeführers mit dem Minister am 11. November 2022 stellt – bei Zugrundelegung des Inhalts der eidesstattlichen Versicherung – einen Anhaltspunkt für eine Voreingenommenheit des Ministers dar. (Rn. 36)
[...]
Es ist Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, ausreichende tatsächliche Feststellungen hierzu zu treffen und auf dieser Grundlage die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens anhand der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG erneut zu überprüfen. (Rn. 50)
MMn wirklich einer der spannendsten Fälle in letzter Zeit. Wie schätzt ihr das ein: Jetzt wird die eidesstattliche Erklärung also noch nachträglich gewürdigt werden -- und dann? Wie will man eine Unvoreingenommenheit an diesem Punkt noch darlegen? Ich finde, die Schlinge um Limbachs Hals zieht sich immer weiter zu ...