23.07.2024, 14:19
Hey!
Ich erstelle mir gerade eine Übersicht für die Prüfungen, weil ich für das 2. StEx in NRW sehr prüfungsorientiert und zeiteffizient lernen will.
Auf der Seite der Justiz NRW findet man ja folgende Information:
Daraus habe ich mir die rudimentär die folgende Übersicht gebastelt:
Z1 GERICHT: ???
Z2 ANWALT: ???
Z3 GERICHT: ???
Z4 ANWALT: ???
S1 STA: StGB/OWiG/WaffG/BtMG/(?)-Rechtsgutachten + Staatsanwaltliche Abschlussverfügung + Anklageschrift
S2 [???]: Erstinstanzliches Strafurteil ODER Revisionsgutachten aus StA-Sicht ODER Verteidigersicht
V1 GERICHT: Verwaltungsgerichtliches Urteil (Regelfall - Was denn sonst???)
V2 BEHÖRDE/ANWALT: Behördliche Entscheidung ODER Anwaltliche Beratung (Rechtsgutachten?)
Anderweitig habe ich nun schön gehört, dass eine der Z-Klausuren immer eine VollstreckungsR-Klausur ist. Weiß jemand welche?
Kann ich meiner Übersicht weitere hilfreiche / einschränkende Informationen hinzufügen?
Ich höre Böses von fertigen Leuten. Zum Beispiel, dass die Themen inzwischen so abwegig sind, dass man sich kaum noch gut darauf vorbereiten kann. (Na gut, war im 1. StEx auch schon ein bisschen so, aber die Grundlagen waren halt doch irgendwie zu finden.)
Aus dem ersten StEx weiß ich über BtMG, OWiG und WaffG ehrlich gesagt: Absolut gar nichts. Wie vertieft müssen die Kenntnisse da sein?
Wechsele aus einem anderen Bundesland ein. Gibt es hier "Klassiker" im Landes- oder Kommunalrecht?
Danke schon mal im Voraus!
Ich erstelle mir gerade eine Übersicht für die Prüfungen, weil ich für das 2. StEx in NRW sehr prüfungsorientiert und zeiteffizient lernen will.
Auf der Seite der Justiz NRW findet man ja folgende Information:
- Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
- Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
- Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
- Die Reihenfolge der Klausuren ist gesetzlich nicht vorgegeben. Unterschiedliche Reihenfolgen in verschiedenen Monaten haben rein organisatorische Gründe und lassen keinen Rückschluss auf den Inhalt der Aufgaben zu.
Daraus habe ich mir die rudimentär die folgende Übersicht gebastelt:
Z1 GERICHT: ???
Z2 ANWALT: ???
Z3 GERICHT: ???
Z4 ANWALT: ???
S1 STA: StGB/OWiG/WaffG/BtMG/(?)-Rechtsgutachten + Staatsanwaltliche Abschlussverfügung + Anklageschrift
S2 [???]: Erstinstanzliches Strafurteil ODER Revisionsgutachten aus StA-Sicht ODER Verteidigersicht
V1 GERICHT: Verwaltungsgerichtliches Urteil (Regelfall - Was denn sonst???)
V2 BEHÖRDE/ANWALT: Behördliche Entscheidung ODER Anwaltliche Beratung (Rechtsgutachten?)
Anderweitig habe ich nun schön gehört, dass eine der Z-Klausuren immer eine VollstreckungsR-Klausur ist. Weiß jemand welche?
Kann ich meiner Übersicht weitere hilfreiche / einschränkende Informationen hinzufügen?
Ich höre Böses von fertigen Leuten. Zum Beispiel, dass die Themen inzwischen so abwegig sind, dass man sich kaum noch gut darauf vorbereiten kann. (Na gut, war im 1. StEx auch schon ein bisschen so, aber die Grundlagen waren halt doch irgendwie zu finden.)
Aus dem ersten StEx weiß ich über BtMG, OWiG und WaffG ehrlich gesagt: Absolut gar nichts. Wie vertieft müssen die Kenntnisse da sein?
Wechsele aus einem anderen Bundesland ein. Gibt es hier "Klassiker" im Landes- oder Kommunalrecht?
Danke schon mal im Voraus!
23.07.2024, 15:55
(23.07.2024, 14:19)LäcksSpezialis schrieb: Hey!
Ich erstelle mir gerade eine Übersicht für die Prüfungen, weil ich für das 2. StEx in NRW sehr prüfungsorientiert und zeiteffizient lernen will.
Auf der Seite der Justiz NRW findet man ja folgende Information:
- Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht. Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht. Die Reihenfolge der Klausuren ist gesetzlich nicht vorgegeben. Unterschiedliche Reihenfolgen in verschiedenen Monaten haben rein organisatorische Gründe und lassen keinen Rückschluss auf den Inhalt der Aufgaben zu.
Daraus habe ich mir die rudimentär die folgende Übersicht gebastelt:
Z1 GERICHT: ???
Z2 ANWALT: ???
Z3 GERICHT: ???
Z4 ANWALT: ???
S1 STA: StGB/OWiG/WaffG/BtMG/(?)-Rechtsgutachten + Staatsanwaltliche Abschlussverfügung + Anklageschrift
S2 [???]: Erstinstanzliches Strafurteil ODER Revisionsgutachten aus StA-Sicht ODER Verteidigersicht
V1 GERICHT: Verwaltungsgerichtliches Urteil (Regelfall - Was denn sonst???)
V2 BEHÖRDE/ANWALT: Behördliche Entscheidung ODER Anwaltliche Beratung (Rechtsgutachten?)
Anderweitig habe ich nun schön gehört, dass eine der Z-Klausuren immer eine VollstreckungsR-Klausur ist. Weiß jemand welche?
Kann ich meiner Übersicht weitere hilfreiche / einschränkende Informationen hinzufügen?
Ich höre Böses von fertigen Leuten. Zum Beispiel, dass die Themen inzwischen so abwegig sind, dass man sich kaum noch gut darauf vorbereiten kann. (Na gut, war im 1. StEx auch schon ein bisschen so, aber die Grundlagen waren halt doch irgendwie zu finden.)
Aus dem ersten StEx weiß ich über BtMG, OWiG und WaffG ehrlich gesagt: Absolut gar nichts. Wie vertieft müssen die Kenntnisse da sein?
Wechsele aus einem anderen Bundesland ein. Gibt es hier "Klassiker" im Landes- oder Kommunalrecht?
Danke schon mal im Voraus!
Hey du :)
also in NRW sieht es wie folgt aus:
Z1: Zivilgerichtliches Urteil
Z2: Zivilrechtliche Anwaltklausur, in der Regel Gutachten inkl. Mandantenschreiben oder Schriftsatz an das Gericht
Z3: Zwangsvollstreckungs-Klausur, in der Regel aus gerichtlicher Sicht
Z4: Kann alles sein - Anwaltsklausur, ggf. mit ZV, Kautelarklausur oder nochmal ähnlich Z2
S1: Staatsanwaltsklausur - d.h. materiellrechtliches Gutachten, prozessuales Gutachten, Abschlussverfügung, Anklage
S2: Revision oder Urteil, in der Regel Revision (wohl so 80/20)
V1: Urteil (entweder Urteil oder einstweiliger RS, 80 V /123, dann Beschluss)
V2: Behörde oder Anwaltsklausur (wohl so 20/80 für Anwalt), bei Behörde wäre es vermutlich Gutachten + Entwurf eines Bescheids, bei Anwalt in der Regel Gutachten + Schreiben
BTMG/OWIG denke ich nicht ausführlich, WaffG kann natürlich dran kommen im ÖR, z.B. § 45 WaffG
Ansonsten im Öffentlichen Recht in NRW beliebt: - öffentliches Baurecht (insbesondere Nachbarklagen) -Polizei- und Ordnungsrecht (Standardermächtigungen, Abschleppfall, Achtung neue Regelung bei den Kosten) -Gewo und GastG -ggf. BImSchG
Im Übrigen natürlich alles :) Viel Glück
23.07.2024, 17:51
Schließe mich der Vorposterin an, würde aber zu S2 noch hinzufügen, dass die letzte Urteilsklausur im Strafrecht genau vor zwei Jahren lief (In den letzten 23 Terminen kam kein Urteil dran)
Würde also sagen, dass die Quote 80/20 nicht mehr aktuell ist.
Würde also sagen, dass die Quote 80/20 nicht mehr aktuell ist.
23.07.2024, 19:40
Danke dir @Anni_NrW!
Das ist schon mal eine tolle Antwort, die mir sehr weiterhilft!
Das ist schon mal eine tolle Antwort, die mir sehr weiterhilft!
25.07.2024, 22:13
Um vielleicht noch etwas Angst hinsichtlich der ‘abseitigen’ Klausuren zu nehmen: Das schöne daran ist, dass sie für alle abseitig sind. Hier kannst du mit Grundlagenwissen, Struktur und Methodik regelmäßig viel rausholen. Die Erfahrung zeigt, dass solche Klausuren bei vielen (auch bei mir) mit am besten ausfallen.
Also Versuch bloß nicht irgendwelche abgefahrenen Rand Probleme vertieft zu lernen.
Btmg und owig und waffg würden mich im Strafrecht eher wundern (NRW). Im Öffrecht siehat das natürlich anders aus.
Also Versuch bloß nicht irgendwelche abgefahrenen Rand Probleme vertieft zu lernen.
Btmg und owig und waffg würden mich im Strafrecht eher wundern (NRW). Im Öffrecht siehat das natürlich anders aus.
29.07.2024, 13:55
(25.07.2024, 22:13)Rima schrieb: Um vielleicht noch etwas Angst hinsichtlich der ‘abseitigen’ Klausuren zu nehmen: Das schöne daran ist, dass sie für alle abseitig sind. Hier kannst du mit Grundlagenwissen, Struktur und Methodik regelmäßig viel rausholen. Die Erfahrung zeigt, dass solche Klausuren bei vielen (auch bei mir) mit am besten ausfallen.Wieso sieht das im ÖRecht eher anders aus?
Also Versuch bloß nicht irgendwelche abgefahrenen Rand Probleme vertieft zu lernen.
Btmg und owig und waffg würden mich im Strafrecht eher wundern (NRW). Im Öffrecht siehat das natürlich anders aus.
29.07.2024, 21:36
Weil das WaffenG im Examen häufiger mal dran kommt.