21.07.2024, 23:03
ich könnte mir z.B. einen Job in einer Rechtschutzversicherung vorstellen. Da sucht man durchaus Menschen mit 1 Ex. Deckungsprüfung, Prüfung von RA-Rechnungen und Vermittlung von Kunden zu Dienstleistern
22.07.2024, 10:42
22.07.2024, 10:59
(22.07.2024, 10:42)Melda schrieb:Lieber Freidenkender,(21.07.2024, 23:03)Freidenkender schrieb: ich könnte mir z.B. einen Job in einer Rechtschutzversicherung vorstellen. Da sucht man durchaus Menschen mit 1 Ex. Deckungsprüfung, Prüfung von RA-Rechnungen und Vermittlung von Kunden zu DienstleisternVielen Dank das klingt gut
Ich danke dir für deine Antwort . Du hast mir schonmal geholfen . Ich denke das wäre Tatsache eine Möglichkeit ich will bis es mir besser geht auch nur Teilzeit Arbeiten ich brauche aber mind. 1500 Euro netto und körperlich bin ich auch nur eingeschränkt belastbar . Ich hoffe das ich es schaffe dort zu arbeiten ich habe Tatsache auch Mal eine Rechtsschutz in Anspruch genommen wo die extrem nett waren vielleicht Versuche ich Mal dort nachzufragen , ich kann ja auch anbieten z.b. für weniger Geld zu arbeiten was ich eigentlich verdienen würde aber ich will ehrlich sein damit ich auch von meinem Arbeitgeber Verständnis kriege
22.07.2024, 15:45
an welchem Standort möchtest du denn arbeiten?
22.07.2024, 18:50
(22.07.2024, 10:59)Melda schrieb:(22.07.2024, 10:42)Melda schrieb:(21.07.2024, 23:03)Freidenkender schrieb: ich könnte mir z.B. einen Job in einer Rechtschutzversicherung vorstellen. Da sucht man durchaus Menschen mit 1 Ex. Deckungsprüfung, Prüfung von RA-Rechnungen und Vermittlung von Kunden zu Dienstleisternich kann ja auch anbieten z.b. für weniger Geld zu arbeiten was ich eigentlich verdienen würde aber ich will ehrlich sein damit ich auch von meinem Arbeitgeber Verständnis kriege
Das ist unter Umständen alles gesetzlich geregelt, schau mal hier unter Pflichtarbeitsplätze: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe...schen.html
Deshalb hatte ich oben nach dem GdB gefragt. Insbesondere der öD versucht, seine Verpflichtung zu erfüllen.
22.07.2024, 19:58
Sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei niedrigerem GdB gegeben ist, ist auch 165 S. 3 SGB IX (Pflicht zur Einladung) nicht zu vernachlässigen, wenn es um die Attraktivität des ÖD geht.
22.07.2024, 23:22
22.07.2024, 23:33
(22.07.2024, 19:58)RefNdsOL schrieb: Sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei niedrigerem GdB gegeben ist, ist auch 165 S. 3 SGB IX (Pflicht zur Einladung) nicht zu vernachlässigen, wenn es um die Attraktivität des ÖD geht.Danke ich denke ich könnte einen Grad gdb erhalten. Aber welcher Arbeitgeber würde mich da einstelle
22.07.2024, 23:42
(22.07.2024, 23:33)Melda schrieb:(22.07.2024, 19:58)RefNdsOL schrieb: Sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei niedrigerem GdB gegeben ist, ist auch 165 S. 3 SGB IX (Pflicht zur Einladung) nicht zu vernachlässigen, wenn es um die Attraktivität des ÖD geht.Danke ich denke ich könnte einen Grad gdb erhalten. Aber welcher Arbeitgeber würde mich da einstelle
Jeder, der sich ans Gesetz halten will oder keine Ausgleichsabgabe zahlen. Was Du leisten kannst, wird der Arbeitgeber in der Probezeit ohnehin merken. Vielleicht wäre der offene Weg der bessere.
23.07.2024, 00:12
(22.07.2024, 23:42)Praktiker schrieb:(22.07.2024, 23:33)Melda schrieb:(22.07.2024, 19:58)RefNdsOL schrieb: Sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei niedrigerem GdB gegeben ist, ist auch 165 S. 3 SGB IX (Pflicht zur Einladung) nicht zu vernachlässigen, wenn es um die Attraktivität des ÖD geht.Danke ich denke ich könnte einen Grad gdb erhalten. Aber welcher Arbeitgeber würde mich da einstelle
Jeder, der sich ans Gesetz halten will oder keine Ausgleichsabgabe zahlen. Was Du leisten kannst, wird der Arbeitgeber in der Probezeit ohnehin merken. Vielleicht wäre der offene Weg der bessere.
Ah , OK . Und welche das nicht zahlen kriege ich wie raus haha sorry ich hab gar keine Ahnung aber wirklich ihr habt mir geholfen