21.07.2024, 15:01
(20.07.2024, 23:19)Melda schrieb:(20.07.2024, 22:52)Praktiker schrieb: Du hast vermutlich Jura studiert, um danach den Vorbereitungsdienst zu durchlaufen, dann das zweite Examen zu bestehen, eine Probezeit erfolgreich durchzuhalten und dann im Beruf Erfolg zu habenIst denn der öffentliche Dienst kopflastig ?
.
Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du keine Hoffnung, so bald wieder leistungsfähig zu werden. Damit ist es aber - Rossmann oder nicht - nur konsequent, für eine Übergangszeit auch andere Tätigkeiten in den Blick zu nehmen. Denn der ursprünglich geplante Weg ist selbst für Gesunde ein Kraftakt.
Mit dem ersten Examen wäre auch öffentlicher Dienst denkbar. Hast Du einen GdB? Dann wären die Arbeitsbedingungen möglicherweise passender.
Aber ja: Vorrang sollte, wenn es nicht aussichtslos ist, haben gesund zu werden und, wenn es finanziell nicht super aussieht, vielleicht doch bis dahin einen Nebenjob auszuüben.
Ja, das ist er. Du musst Sachverhalte bearbeiten können, und vor allem musst du in der Lage sein, eingearbeitet zu werden. Das dürfte ohne Kurzzeitgedächnis noch cht gehen - in übrigens keinem Job.
Antrag auf medizinische Reha gestellt?
21.07.2024, 16:06
(21.07.2024, 15:01)hyaene_mit_hut schrieb:Ich habe ein schlechtes Kurzzeitgedächtnis nicht keins(20.07.2024, 23:19)Melda schrieb:(20.07.2024, 22:52)Praktiker schrieb: Du hast vermutlich Jura studiert, um danach den Vorbereitungsdienst zu durchlaufen, dann das zweite Examen zu bestehen, eine Probezeit erfolgreich durchzuhalten und dann im Beruf Erfolg zu habenIst denn der öffentliche Dienst kopflastig ?
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Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du keine Hoffnung, so bald wieder leistungsfähig zu werden. Damit ist es aber - Rossmann oder nicht - nur konsequent, für eine Übergangszeit auch andere Tätigkeiten in den Blick zu nehmen. Denn der ursprünglich geplante Weg ist selbst für Gesunde ein Kraftakt.
Mit dem ersten Examen wäre auch öffentlicher Dienst denkbar. Hast Du einen GdB? Dann wären die Arbeitsbedingungen möglicherweise passender.
Aber ja: Vorrang sollte, wenn es nicht aussichtslos ist, haben gesund zu werden und, wenn es finanziell nicht super aussieht, vielleicht doch bis dahin einen Nebenjob auszuüben.
Ja, das ist er. Du musst Sachverhalte bearbeiten können, und vor allem musst du in der Lage sein, eingearbeitet zu werden. Das dürfte ohne Kurzzeitgedächnis noch cht gehen - in übrigens keinem Job.
Antrag auf medizinische Reha gestellt?
21.07.2024, 17:13
(21.07.2024, 16:06)Melda schrieb:(21.07.2024, 15:01)hyaene_mit_hut schrieb:Ich habe ein schlechtes Kurzzeitgedächtnis nicht keins(20.07.2024, 23:19)Melda schrieb:(20.07.2024, 22:52)Praktiker schrieb: Du hast vermutlich Jura studiert, um danach den Vorbereitungsdienst zu durchlaufen, dann das zweite Examen zu bestehen, eine Probezeit erfolgreich durchzuhalten und dann im Beruf Erfolg zu habenIst denn der öffentliche Dienst kopflastig ?
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Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du keine Hoffnung, so bald wieder leistungsfähig zu werden. Damit ist es aber - Rossmann oder nicht - nur konsequent, für eine Übergangszeit auch andere Tätigkeiten in den Blick zu nehmen. Denn der ursprünglich geplante Weg ist selbst für Gesunde ein Kraftakt.
Mit dem ersten Examen wäre auch öffentlicher Dienst denkbar. Hast Du einen GdB? Dann wären die Arbeitsbedingungen möglicherweise passender.
Aber ja: Vorrang sollte, wenn es nicht aussichtslos ist, haben gesund zu werden und, wenn es finanziell nicht super aussieht, vielleicht doch bis dahin einen Nebenjob auszuüben.
Ja, das ist er. Du musst Sachverhalte bearbeiten können, und vor allem musst du in der Lage sein, eingearbeitet zu werden. Das dürfte ohne Kurzzeitgedächnis noch cht gehen - in übrigens keinem Job.
Antrag auf medizinische Reha gestellt?
Das beantwortet leider nicht meine Frage.
Ich würde behaupten, dass du juristisch gar nicht arbeiten kannst, wenn eine Fatigue im Raum steht und die Gedächtnisleistung so schlecht ist. Es ist kaum zumutbar, dass jemand z bsp Bescheide bearbeiten soll, und diese dann aber unvollständig bearbeitet, falsche Summen auszahlt, oder fehlerhafte Bescheide erlässt, weil die Konzentration nicht reicht.
So, wie ich das Symptombild der Fatigue erlebt habe (ich habe ein paar solcher Verfahren geführt), kommt damit in der Akutphase eine Arbeitsfähigkeit überhaupt nicht in Frage. Das muss nicht auf alle Fälle zutreffen, das muss nicht auf dich zutreffen. Es ist nur meine Praxiserfahrung.
Bislang endete das bei meinen Fällen immer in der vollen Erwerbsminderungsrente.
Und nur ein ganz kleiner Zusatz: Wenn ich mir was wünschen darf, dann fänd ich es toll, wenn wir Job shaming weglassen könnten. In der Pandemie haben wir sehr deutlich gesehen, dass viele weniger prestigeträchtigen Tätigkeiten in unserer Gesellschaft existenziell relevanter sind als einige hoch angesehenen.
21.07.2024, 19:04
(21.07.2024, 17:13)hyaene_mit_hut schrieb:(21.07.2024, 16:06)Melda schrieb:(21.07.2024, 15:01)hyaene_mit_hut schrieb:Ich habe ein schlechtes Kurzzeitgedächtnis nicht keins(20.07.2024, 23:19)Melda schrieb:(20.07.2024, 22:52)Praktiker schrieb: Du hast vermutlich Jura studiert, um danach den Vorbereitungsdienst zu durchlaufen, dann das zweite Examen zu bestehen, eine Probezeit erfolgreich durchzuhalten und dann im Beruf Erfolg zu habenIst denn der öffentliche Dienst kopflastig ?
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Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du keine Hoffnung, so bald wieder leistungsfähig zu werden. Damit ist es aber - Rossmann oder nicht - nur konsequent, für eine Übergangszeit auch andere Tätigkeiten in den Blick zu nehmen. Denn der ursprünglich geplante Weg ist selbst für Gesunde ein Kraftakt.
Mit dem ersten Examen wäre auch öffentlicher Dienst denkbar. Hast Du einen GdB? Dann wären die Arbeitsbedingungen möglicherweise passender.
Aber ja: Vorrang sollte, wenn es nicht aussichtslos ist, haben gesund zu werden und, wenn es finanziell nicht super aussieht, vielleicht doch bis dahin einen Nebenjob auszuüben.
Ja, das ist er. Du musst Sachverhalte bearbeiten können, und vor allem musst du in der Lage sein, eingearbeitet zu werden. Das dürfte ohne Kurzzeitgedächnis noch cht gehen - in übrigens keinem Job.
Antrag auf medizinische Reha gestellt?
Das beantwortet leider nicht meine Frage.
Ich würde behaupten, dass du juristisch gar nicht arbeiten kannst, wenn eine Fatigue im Raum steht und die Gedächtnisleistung so schlecht ist. Es ist kaum zumutbar, dass jemand z bsp Bescheide bearbeiten soll, und diese dann aber unvollständig bearbeitet, falsche Summen auszahlt, oder fehlerhafte Bescheide erlässt, weil die Konzentration nicht reicht.
So, wie ich das Symptombild der Fatigue erlebt habe (ich habe ein paar solcher Verfahren geführt), kommt damit in der Akutphase eine Arbeitsfähigkeit überhaupt nicht in Frage. Das muss nicht auf alle Fälle zutreffen, das muss nicht auf dich zutreffen. Es ist nur meine Praxiserfahrung.
Bislang endete das bei meinen Fällen immer in der vollen Erwerbsminderungsrente.
Und nur ein ganz kleiner Zusatz: Wenn ich mir was wünschen darf, dann fänd ich es toll, wenn wir Job shaming weglassen könnten. In der Pandemie haben wir sehr deutlich gesehen, dass viele weniger prestigeträchtigen Tätigkeiten in unserer Gesellschaft existenziell relevanter sind als einige hoch angesehenen.
Erwerbsminderungsrente kriege ich ja nur wenn ich eingezahlt habe .
21.07.2024, 19:28
Wenn kein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente o.ä. vorrangige (Sozial-)Versicherungsleistungen bestehen und eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt ist, dann gibt es subsidiär sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (auch Sozialhilfe genannt), wenn ich mich nicht täusche.
Davon abgesehen ist dieser Thread - sofern nicht ausschließlich auf Zuspruch/Mitgefühl ausgerichtet - unfassbar sinnfrei. Denn nur der TE allein kann wissen, wie belastbar er ist und welche Tätigkeiten ihm entsprechend örtlich und inhaltlich zumutbar sind. Niemand anders wird hier auf etwas so unfassbar individuelles wie einen Gesundheitszustand und davon abhängige Berufsmöglichkeiten eine Antwort wissen mit Ausnahme der bereits versuchten allgemein gehaltenen ist das auch überhaupt nicht möglich. Woher soll denn einem der hier Anwesenden bekannt sein, was für dich wie zumutbar / von der Belastung möglich ist und gleichzeitig überhaupt bei dir existiert? Nur weil es einen evtl. passende Tätigkeit in Flensburg gibt, heißt ja nicht, dass du dafür von Berchtesgarden dahin ziehen solltest. Was "einfache" Kopfarbeit und nicht "einfache" Kopfarbeit ist, ist im Übrigen auch etwas rein subjektives und daher auch kein hilfreiches Abgrenzungskriterium. Für den einen ist die Erstellung der eigenen EStE eine Meisterleistung, der andere macht das beim Frühstück nebenbei.
Im Übrigen wurde alles Wesentliche, was erledigt werden kann/sollte gesagt; ggf. ist die zuständige Arbeitsagentur zusammen mit dem behandelnden Arzt oder Ärzten die besseren Ansprechpatner, ggf. wie angesprochen Wiedereingliederungsmaßnahmen o.ä.
Davon abgesehen ist dieser Thread - sofern nicht ausschließlich auf Zuspruch/Mitgefühl ausgerichtet - unfassbar sinnfrei. Denn nur der TE allein kann wissen, wie belastbar er ist und welche Tätigkeiten ihm entsprechend örtlich und inhaltlich zumutbar sind. Niemand anders wird hier auf etwas so unfassbar individuelles wie einen Gesundheitszustand und davon abhängige Berufsmöglichkeiten eine Antwort wissen mit Ausnahme der bereits versuchten allgemein gehaltenen ist das auch überhaupt nicht möglich. Woher soll denn einem der hier Anwesenden bekannt sein, was für dich wie zumutbar / von der Belastung möglich ist und gleichzeitig überhaupt bei dir existiert? Nur weil es einen evtl. passende Tätigkeit in Flensburg gibt, heißt ja nicht, dass du dafür von Berchtesgarden dahin ziehen solltest. Was "einfache" Kopfarbeit und nicht "einfache" Kopfarbeit ist, ist im Übrigen auch etwas rein subjektives und daher auch kein hilfreiches Abgrenzungskriterium. Für den einen ist die Erstellung der eigenen EStE eine Meisterleistung, der andere macht das beim Frühstück nebenbei.
Im Übrigen wurde alles Wesentliche, was erledigt werden kann/sollte gesagt; ggf. ist die zuständige Arbeitsagentur zusammen mit dem behandelnden Arzt oder Ärzten die besseren Ansprechpatner, ggf. wie angesprochen Wiedereingliederungsmaßnahmen o.ä.
21.07.2024, 20:13
(21.07.2024, 19:28)RefNdsOL schrieb: Wenn kein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente o.ä. vorrangige (Sozial-)Versicherungsleistungen bestehen und eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt ist, dann gibt es subsidiär sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (auch Sozialhilfe genannt), wenn ich mich nicht täusche.Ja , also es ist sehr schwierig ich dachte ihr habt vielleicht Ideen wo ich arbeiten kann und nur arbeiten tätigen muss wo ich jetzt nicht extrem konzentrieren muss ich kann Bescheide oder so erstellen aber nicht stundenlang extrem konzentrieren ach keine Ahnung
Davon abgesehen ist dieser Thread - sofern nicht ausschließlich auf Zuspruch/Mitgefühl ausgerichtet - unfassbar sinnfrei. Denn nur der TE allein kann wissen, wie belastbar er ist und welche Tätigkeiten ihm entsprechend örtlich und inhaltlich zumutbar sind. Niemand anders wird hier auf etwas so unfassbar individuelles wie einen Gesundheitszustand und davon abhängige Berufsmöglichkeiten eine Antwort wissen mit Ausnahme der bereits versuchten allgemein gehaltenen ist das auch überhaupt nicht möglich. Woher soll denn einem der hier Anwesenden bekannt sein, was für dich wie zumutbar / von der Belastung möglich ist und gleichzeitig überhaupt bei dir existiert? Nur weil es einen evtl. passende Tätigkeit in Flensburg gibt, heißt ja nicht, dass du dafür von Berchtesgarden dahin ziehen solltest. Was "einfache" Kopfarbeit und nicht "einfache" Kopfarbeit ist, ist im Übrigen auch etwas rein subjektives und daher auch kein hilfreiches Abgrenzungskriterium. Für den einen ist die Erstellung der eigenen EStE eine Meisterleistung, der andere macht das beim Frühstück nebenbei.
Im Übrigen wurde alles Wesentliche, was erledigt werden kann/sollte gesagt; ggf. ist die zuständige Arbeitsagentur zusammen mit dem behandelnden Arzt oder Ärzten die besseren Ansprechpatner, ggf. wie angesprochen Wiedereingliederungsmaßnahmen o.ä.
21.07.2024, 20:37
Was deine Vorposter sagen, meine ich im Großen und Ganzen auch. Habe ich, denke ich, zum Teil vorher ebenfalls angedeutet.
Ansonsten, was Bescheide betrifft, ich kann mir vorstellen, dass man in der Lage sein kann, nach externer Vorgabe Bescheide zu entwerfen. Oder auch Urteile sogar. Ein bisschen wie generative KI. Ich würde nicht ausschließen, dass es für so was Bedarf gibt. Recherchetätigkeiten kann ich mir im Grunde ebenfalls vorstellen.
Wie hier schon gesagt wurde, für jeden ist etwas anderes anstrengend. Und an sich kann ich mir tatsächlich auch vorstellen, dass es "weniger juristische" Sachen gibt, die trotzdem deinen "Ansprüchen" genügen. Irgendwas in Unternehmen zum Beispiel, Beratung im Datenschutz? Auch Vorträge dazu, oder zu anderen Themen, bei denen das Publikum sich freut, wenn das ein Jurist erzählt. Wenn du deine Vorträge erst mal "drin" hast, strengt das sicher auch nicht mehr besonders an irgendwann, sondern macht Spaß. Was auch immer jedem Einzelnen liegt.
Ansonsten, was Bescheide betrifft, ich kann mir vorstellen, dass man in der Lage sein kann, nach externer Vorgabe Bescheide zu entwerfen. Oder auch Urteile sogar. Ein bisschen wie generative KI. Ich würde nicht ausschließen, dass es für so was Bedarf gibt. Recherchetätigkeiten kann ich mir im Grunde ebenfalls vorstellen.
Wie hier schon gesagt wurde, für jeden ist etwas anderes anstrengend. Und an sich kann ich mir tatsächlich auch vorstellen, dass es "weniger juristische" Sachen gibt, die trotzdem deinen "Ansprüchen" genügen. Irgendwas in Unternehmen zum Beispiel, Beratung im Datenschutz? Auch Vorträge dazu, oder zu anderen Themen, bei denen das Publikum sich freut, wenn das ein Jurist erzählt. Wenn du deine Vorträge erst mal "drin" hast, strengt das sicher auch nicht mehr besonders an irgendwann, sondern macht Spaß. Was auch immer jedem Einzelnen liegt.
21.07.2024, 21:22
(21.07.2024, 20:37)Gast112351235 schrieb: Was deine Vorposter sagen, meine ich im Großen und Ganzen auch. Habe ich, denke ich, zum Teil vorher ebenfalls angedeutet.Kann man hier privat schrieben ??
Kann man hier privat s
Ansonsten, was Bescheide betrifft, ich kann mir vorstellen, dass man in der Lage sein kann, nach externer Vorgabe Bescheide zu entwerfen. Oder auch Urteile sogar. Ein bisschen wie generative KI. Ich würde nicht ausschließen, dass es für so was Bedarf gibt. Recherchetätigkeiten kann ich mir im Grunde ebenfalls vorstellen.
Wie hier schon gesagt wurde, für jeden ist etwas anderes anstrengend. Und an sich kann ich mir tatsächlich auch vorstellen, dass es "weniger juristische" Sachen gibt, die trotzdem deinen "Ansprüchen" genügen. Irgendwas in Unternehmen zum Beispiel, Beratung im Datenschutz? Auch Vorträge dazu, oder zu anderen Themen, bei denen das Publikum sich freut, wenn das ein Jurist erzählt. Wenn du deine Vorträge erst mal "drin" hast, strengt das sicher auch nicht mehr besonders an irgendwann, sondern macht Spaß. Was auch immer jedem Einzelnen liegt.
21.07.2024, 21:43
(21.07.2024, 21:22)Melda schrieb:(21.07.2024, 20:37)Gast112351235 schrieb: Was deine Vorposter sagen, meine ich im Großen und Ganzen auch. Habe ich, denke ich, zum Teil vorher ebenfalls angedeutet.Kann man hier privat schrieben ??
Kann man hier privat s
Ansonsten, was Bescheide betrifft, ich kann mir vorstellen, dass man in der Lage sein kann, nach externer Vorgabe Bescheide zu entwerfen. Oder auch Urteile sogar. Ein bisschen wie generative KI. Ich würde nicht ausschließen, dass es für so was Bedarf gibt. Recherchetätigkeiten kann ich mir im Grunde ebenfalls vorstellen.
Wie hier schon gesagt wurde, für jeden ist etwas anderes anstrengend. Und an sich kann ich mir tatsächlich auch vorstellen, dass es "weniger juristische" Sachen gibt, die trotzdem deinen "Ansprüchen" genügen. Irgendwas in Unternehmen zum Beispiel, Beratung im Datenschutz? Auch Vorträge dazu, oder zu anderen Themen, bei denen das Publikum sich freut, wenn das ein Jurist erzählt. Wenn du deine Vorträge erst mal "drin" hast, strengt das sicher auch nicht mehr besonders an irgendwann, sondern macht Spaß. Was auch immer jedem Einzelnen liegt.
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21.07.2024, 22:05
(21.07.2024, 20:37)Gast112351235 schrieb: Was deine Vorposter sagen, meine ich im Großen und Ganzen auch. Habe ich, denke ich, zum Teil vorher ebenfalls angedeutet.
Ansonsten, was Bescheide betrifft, ich kann mir vorstellen, dass man in der Lage sein kann, nach externer Vorgabe Bescheide zu entwerfen. Oder auch Urteile sogar. Ein bisschen wie generative KI. Ich würde nicht ausschließen, dass es für so was Bedarf gibt. Recherchetätigkeiten kann ich mir im Grunde ebenfalls vorstellen.
Wie hier schon gesagt wurde, für jeden ist etwas anderes anstrengend. Und an sich kann ich mir tatsächlich auch vorstellen, dass es "weniger juristische" Sachen gibt, die trotzdem deinen "Ansprüchen" genügen. Irgendwas in Unternehmen zum Beispiel, Beratung im Datenschutz? Auch Vorträge dazu, oder zu anderen Themen, bei denen das Publikum sich freut, wenn das ein Jurist erzählt. Wenn du deine Vorträge erst mal "drin" hast, strengt das sicher auch nicht mehr besonders an irgendwann, sondern macht Spaß. Was auch immer jedem Einzelnen liegt.
Aber weißt du welcher konkrete Beruf dafür geeignet sein kann für das erstellen von bescheiden