18.06.2024, 16:52
Moin,
letztens haben wir darüber schon geredet, aber kann mir mal kurz jemand sagen, welche Sinn und Zweck eigentlich das Institut der Streitgenossenschaft hat? Vor allem: die Unterscheidung zwischen notwendiger und einfacher?
Danke Euch!
letztens haben wir darüber schon geredet, aber kann mir mal kurz jemand sagen, welche Sinn und Zweck eigentlich das Institut der Streitgenossenschaft hat? Vor allem: die Unterscheidung zwischen notwendiger und einfacher?
Danke Euch!
18.06.2024, 19:30
Google das doch einfach wenn dir Begriff nicht mal etwas sagt…
Ist im Grunde einfach Personenmehrheit auf Kläger- oder Beklagtenseite.
Einfache ist der Normalfall. Notwendige besteht wenn der Prozess entweder materiell rechtlich nur gegen die Streitgenossen gemeinsam geführt oder nur durch diese gemeinsam geführt werden kann (zB Erbengemeinschaft nach 2040 bgb). Oder prozessrechtlich wenn die Entscheidung zur Wahrung einer einheitlichen Rechtskraft nur gegen alle Streitgenossen gleich entschieden werden kann (zB 327 abs 2 zpo).
Ist im Grunde einfach Personenmehrheit auf Kläger- oder Beklagtenseite.
Einfache ist der Normalfall. Notwendige besteht wenn der Prozess entweder materiell rechtlich nur gegen die Streitgenossen gemeinsam geführt oder nur durch diese gemeinsam geführt werden kann (zB Erbengemeinschaft nach 2040 bgb). Oder prozessrechtlich wenn die Entscheidung zur Wahrung einer einheitlichen Rechtskraft nur gegen alle Streitgenossen gleich entschieden werden kann (zB 327 abs 2 zpo).
18.06.2024, 21:48
Vielleicht hilft ein Beispiel:
Für den Unfallschaden sind Fahrer, Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer ersatzpflichtig. Jetzt kann man nur einen verklagen. Oder alle, aber jeden einzeln in gesonderten Prozessen - was mühsam ist und teuer, und wenn es ganz dumm läuft, wird noch unterschiedlich entschieden. Aber man kann eben die Gesamtschuldner auch alle gemeinsam in einem Prozess verklagen - es gibt also mehrere Beklagte, die gemeinsam dem Kläger gegenüberstehen im Rechtsstreit, mithin Streitgenossen. Und zwar einfache, denn man muss sie ja nicht gemeinsam verklagen, es ist nur sinnvoll.
In anderen, selteneren Konstellationen muss man aber alle oder niemand verklagen - wenn man da alle verklagt, sind das daher notwendige Streitgenossen.
Für den Unfallschaden sind Fahrer, Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer ersatzpflichtig. Jetzt kann man nur einen verklagen. Oder alle, aber jeden einzeln in gesonderten Prozessen - was mühsam ist und teuer, und wenn es ganz dumm läuft, wird noch unterschiedlich entschieden. Aber man kann eben die Gesamtschuldner auch alle gemeinsam in einem Prozess verklagen - es gibt also mehrere Beklagte, die gemeinsam dem Kläger gegenüberstehen im Rechtsstreit, mithin Streitgenossen. Und zwar einfache, denn man muss sie ja nicht gemeinsam verklagen, es ist nur sinnvoll.
In anderen, selteneren Konstellationen muss man aber alle oder niemand verklagen - wenn man da alle verklagt, sind das daher notwendige Streitgenossen.