16.06.2024, 17:08
Danke für deine Antwort! Wieso würdest du davon abraten eigeninitiativ tätig zu werden? Sorry, dass ich so blöd frage… habe auch im Ref immer den Eindruck vermittelt bekommen, dass man ja nichts anfragen oder gar fordern darf, weil man sonst „verbrannt“ ist, was ich total befremdlich finde… irgendwie gilt es wohl, ja nicht aufzufallen und stumm zu warten bis die Hand einen füttert…
16.06.2024, 17:20
Das ist sicherlich auch ein Stück weit so. Man muss aber eben auch sehen, dass Karriere im Richterbereich etwas völlig anderes ist als in der Wirtschaft oder auch in der Verwaltung. Wie hier schon mehrfach erwähnt wurde, werden die meisten Richter - wenn überhaupt - einmal, nämlich auf R2, befördert. Ein Behördenleiter in der Justiz muss daher ganz anders auf sein Personal schauen als zB ein Abteilungsleiter in einem DAX-Unternehmen. Es macht daher aus Sicht der Systems Justiz durchaus Sinn, dass dienstjüngere Kollegen sich erstmal weiter hinten einreihen und dann hochwachsen. Das gilt jedenfalls für diejenigen, die sich im normalen Bereich bewegen. Für besonders leistungsstarke Leute gibt es natürlich auch in jungen Jahren Möglichkeiten zur Förderung.
Im Übrigen muss man sich auch überlegen, welche Positionen mit einem R2-Amt verbunden sind. Wenn man mal vom Beisitzer am Obergericht absieht, sind das Vorsitzendenstellen oder auch Direktorenämter für gar nicht mal so kleine Gerichte. Ob jüngere Kollegen solche Ämter ohne Weiteres ausfüllen können (auch wenn sie sich das selbst zutrauen), darf man sicherlich auch hier und da mal diskutieren.
Im Übrigen muss man sich auch überlegen, welche Positionen mit einem R2-Amt verbunden sind. Wenn man mal vom Beisitzer am Obergericht absieht, sind das Vorsitzendenstellen oder auch Direktorenämter für gar nicht mal so kleine Gerichte. Ob jüngere Kollegen solche Ämter ohne Weiteres ausfüllen können (auch wenn sie sich das selbst zutrauen), darf man sicherlich auch hier und da mal diskutieren.
16.06.2024, 23:12
Man hat ja mit seinem Präsidenten regelmäßig Gespräche anlässlich von Beurteilungen usw. Da kann man, abhängig vom Verlauf des Gesprächs, natürlich fragen, wann eine Erprobung in Betracht kommt. Aber natürlich nicht so, als habe man einen Anspruch darauf, an allen anderen vorbeizuziehen.
19.06.2024, 19:14
(16.06.2024, 17:20)Pontifex Maximus schrieb: Das ist sicherlich auch ein Stück weit so. Man muss aber eben auch sehen, dass Karriere im Richterbereich etwas völlig anderes ist als in der Wirtschaft oder auch in der Verwaltung. Wie hier schon mehrfach erwähnt wurde, werden die meisten Richter - wenn überhaupt - einmal, nämlich auf R2, befördert. Ein Behördenleiter in der Justiz muss daher ganz anders auf sein Personal schauen als zB ein Abteilungsleiter in einem DAX-Unternehmen. Es macht daher aus Sicht der Systems Justiz durchaus Sinn, dass dienstjüngere Kollegen sich erstmal weiter hinten einreihen und dann hochwachsen. Das gilt jedenfalls für diejenigen, die sich im normalen Bereich bewegen. Für besonders leistungsstarke Leute gibt es natürlich auch in jungen Jahren Möglichkeiten zur Förderung.
Im Übrigen muss man sich auch überlegen, welche Positionen mit einem R2-Amt verbunden sind. Wenn man mal vom Beisitzer am Obergericht absieht, sind das Vorsitzendenstellen oder auch Direktorenämter für gar nicht mal so kleine Gerichte. Ob jüngere Kollegen solche Ämter ohne Weiteres ausfüllen können (auch wenn sie sich das selbst zutrauen), darf man sicherlich auch hier und da mal diskutieren.
Man sollte dazu erwähnen, dass bei Schaffung der R-Besoldung die damalige Besoldung der Richter A13 bis A15 zusammengefasst wurde in R1, und R2 bereits A16 abbildet. "Wenn überhaupt befördert" entspricht in der Ordnung des öffentlichen Dienstes in der Justiz also bereits dem Leiter einer Behörde, was eben auch zum Direktor kleinerer Gerichte passt. Der Leiter eines Finanzamtes oder auch der Direktor eines großen Gymnasiums ist auch nicht mehr als A16.
Richter ist eher einer der wenigen Bereiche überhaupt, die eine beiläufige Garantie haben, auf A15 zu kommen - rein durch Zeitablauf. Und die Quote R1 zu R2 ist dann eben auch nicht so gering, nämlich an LG und VG dann schon besser als 2:1, weil es neben Vorsitzendenstellen auch noch die Stellen an den Obergerichten gibt.
R3 ist seltener - aber eben auch in der Verwaltung B-Besoldung entsprechend und dort keineswegs mal eben erreichbar. Auch nicht in Ministerien.
20.06.2024, 11:49
(19.06.2024, 19:14)1Ri schrieb:(16.06.2024, 17:20)Pontifex Maximus schrieb: Das ist sicherlich auch ein Stück weit so. Man muss aber eben auch sehen, dass Karriere im Richterbereich etwas völlig anderes ist als in der Wirtschaft oder auch in der Verwaltung. Wie hier schon mehrfach erwähnt wurde, werden die meisten Richter - wenn überhaupt - einmal, nämlich auf R2, befördert. Ein Behördenleiter in der Justiz muss daher ganz anders auf sein Personal schauen als zB ein Abteilungsleiter in einem DAX-Unternehmen. Es macht daher aus Sicht der Systems Justiz durchaus Sinn, dass dienstjüngere Kollegen sich erstmal weiter hinten einreihen und dann hochwachsen. Das gilt jedenfalls für diejenigen, die sich im normalen Bereich bewegen. Für besonders leistungsstarke Leute gibt es natürlich auch in jungen Jahren Möglichkeiten zur Förderung.
Im Übrigen muss man sich auch überlegen, welche Positionen mit einem R2-Amt verbunden sind. Wenn man mal vom Beisitzer am Obergericht absieht, sind das Vorsitzendenstellen oder auch Direktorenämter für gar nicht mal so kleine Gerichte. Ob jüngere Kollegen solche Ämter ohne Weiteres ausfüllen können (auch wenn sie sich das selbst zutrauen), darf man sicherlich auch hier und da mal diskutieren.
Man sollte dazu erwähnen, dass bei Schaffung der R-Besoldung die damalige Besoldung der Richter A13 bis A15 zusammengefasst wurde in R1, und R2 bereits A16 abbildet. "Wenn überhaupt befördert" entspricht in der Ordnung des öffentlichen Dienstes in der Justiz also bereits dem Leiter einer Behörde, was eben auch zum Direktor kleinerer Gerichte passt. Der Leiter eines Finanzamtes oder auch der Direktor eines großen Gymnasiums ist auch nicht mehr als A16.
Richter ist eher einer der wenigen Bereiche überhaupt, die eine beiläufige Garantie haben, auf A15 zu kommen - rein durch Zeitablauf. Und die Quote R1 zu R2 ist dann eben auch nicht so gering, nämlich an LG und VG dann schon besser als 2:1, weil es neben Vorsitzendenstellen auch noch die Stellen an den Obergerichten gibt.
R3 ist seltener - aber eben auch in der Verwaltung B-Besoldung entsprechend und dort keineswegs mal eben erreichbar. Auch nicht in Ministerien.
Absolut richtig. B3 im Ministerium ist - jedenfalls in den größeren Ländern - der Leiter/die Leiterinnen eines Großreferats. Das wird man - als Wechsler aus der Justiz - regelmäßig auch nicht bei der ersten Station im Ministerium, sondern eigentlich nur, wenn man schon einmal ein kleineres Referat (A16/B2) geleitet hat oder über längere Erfahrung in wichtigen Verwaltungsdezernaten am Obergericht verfügt.
20.06.2024, 13:23
Wobei in meinem Bekanntenkreis A14 eigentlich alle nach 4 Jahren waren.. generell habe ich als Außenstehender das Gefühl, dass das Geld in den (Landes-)Behörden lockerer sitzt als bei den Gerichten.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
20.06.2024, 13:38
(20.06.2024, 13:23)Ommmmm schrieb: Wobei in meinem Bekanntenkreis A14 eigentlich alle nach 4 Jahren waren.. generell habe ich als Außenstehender das Gefühl, dass das Geld in den (Landes-)Behörden lockerer sitzt als bei den Gerichten.
Das ist eigentlich keine Frage von "locker sitzen". In den Behörden gibt es Dienstposten, die in einer bestimmten Bandbreite bewertet sind. Es kann zB sein, dass jemand als Referent immer das Gleiche macht und auf diesem Dienstposten von A13 (Regierungsrat) bis A16 (zB Ministerialrat) befördert wird. Am Gericht gibt es diese Möglichkeit schlicht und ergreifend nicht. Dort ist man entweder Beisitzer oder Vorsitzender und dieser Dienstposten ist immer einem konkreten Statusamt zugeordnet. Es gib mit anderen Worten keinen Richter am Landgericht mit R2.
20.06.2024, 21:31
(20.06.2024, 13:38)Pontifex Maximus schrieb:(20.06.2024, 13:23)Ommmmm schrieb: Wobei in meinem Bekanntenkreis A14 eigentlich alle nach 4 Jahren waren.. generell habe ich als Außenstehender das Gefühl, dass das Geld in den (Landes-)Behörden lockerer sitzt als bei den Gerichten.
Das ist eigentlich keine Frage von "locker sitzen". In den Behörden gibt es Dienstposten, die in einer bestimmten Bandbreite bewertet sind. Es kann zB sein, dass jemand als Referent immer das Gleiche macht und auf diesem Dienstposten von A13 (Regierungsrat) bis A16 (zB Ministerialrat) befördert wird. Am Gericht gibt es diese Möglichkeit schlicht und ergreifend nicht. Dort ist man entweder Beisitzer oder Vorsitzender und dieser Dienstposten ist immer einem konkreten Statusamt zugeordnet. Es gib mit anderen Worten keinen Richter am Landgericht mit R2.
... wobei man auch in der Verwaltung nicht A16 wird, ohne zusätzliche Führungsaufgaben zu übernehmen - der Ministerialrat ist mindestens stellvertretender Referatsleiter. Und wenn man die Erfahrungsstufen anschaut, ist man auch mit R1 in wenigen Jahren analog A14. Es bleibt also dabei, dass man in der Justiz automatisch analog A15 endet, was in der Verwaltung keineswegs garantiert ist.
21.06.2024, 09:19
(20.06.2024, 21:31)Praktiker schrieb:(20.06.2024, 13:38)Pontifex Maximus schrieb:(20.06.2024, 13:23)Ommmmm schrieb: Wobei in meinem Bekanntenkreis A14 eigentlich alle nach 4 Jahren waren.. generell habe ich als Außenstehender das Gefühl, dass das Geld in den (Landes-)Behörden lockerer sitzt als bei den Gerichten.
Das ist eigentlich keine Frage von "locker sitzen". In den Behörden gibt es Dienstposten, die in einer bestimmten Bandbreite bewertet sind. Es kann zB sein, dass jemand als Referent immer das Gleiche macht und auf diesem Dienstposten von A13 (Regierungsrat) bis A16 (zB Ministerialrat) befördert wird. Am Gericht gibt es diese Möglichkeit schlicht und ergreifend nicht. Dort ist man entweder Beisitzer oder Vorsitzender und dieser Dienstposten ist immer einem konkreten Statusamt zugeordnet. Es gib mit anderen Worten keinen Richter am Landgericht mit R2.
... wobei man auch in der Verwaltung nicht A16 wird, ohne zusätzliche Führungsaufgaben zu übernehmen - der Ministerialrat ist mindestens stellvertretender Referatsleiter. Und wenn man die Erfahrungsstufen anschaut, ist man auch mit R1 in wenigen Jahren analog A14. Es bleibt also dabei, dass man in der Justiz automatisch analog A15 endet, was in der Verwaltung keineswegs garantiert ist.
Interessant zu sehen, wie hier auf einmal die Justiz mit der Verwaltung verglichen wird, obwohl das nichts mehr mit der Ausgangsfrage zu tun hat^^
Also R1 ist einem sicher, klar. Und es ist vergleichbar mit A15.
Im Gegensatz zur Verwaltung sollte man aber mE nicht in die Justiz gehen, wenn man auf "Karriere" schielt. Die erste und oft einzige Beförderung ist etwa 5-10 Jahre weit entfernt, die Möglichkeit dazu nur ist nur eingeschränkt mit eigener Leisting verbunden. Zudem würde sich der TE lächerlich machen, wenn man in der ersten Kaffeerunde direkt fragt, wo es zur Erprobung geht...
Also meine Empfehlung: Wähle den Standort nach dem schöneren Gebäude, der Stadt mit mehr Sonnenstunden, der Länge des Weges zur Arbeit etc, aber nicht nach einer Beförderungsmöglichkeit.
(Und ja, auch in der Verwaltung dauert "Karriere" und ob das überhaupt so zu bezeichnen ist ist streitig ...)
Edit: Berücksichtigen könnte man natürlich, dass eine eventuelle Erprobung am OLG in Betracht kommt, in NRW wären das Ddorf, Köln oder Hamm - je nach Wohnort kann das eine ziemlich bescheidene Pendelei erfordern. Hamm ist gefühlt von allem weit weg...