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Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen
Jaelli
Junior Member
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Beiträge: 11
Themen: 7
Registriert seit: Nov 2022
#1
15.05.2024, 22:04
Guten Abend, mich würde einmal eure Meinung zu folgendem Fall interessieren:

X wird angeklagt. Sein Bruder Y gibt ihm vor Gericht ein falsches Alibi und legt dabei gefälschte Flugtickets vor (ein Gutachten konnte nachweisen nach dass die Tickets zweifelsfrei gefälscht sind). Die Tickets sind eigentlich von den gemeinsamen Schwestern der beiden. Y gibt später zu dass er sich das Alibi ausgedacht hat und dass er die Flugtickets seiner Schwestern "zufällig in seine Hände geraten waren". Weitere Angaben macht er nicht.

Der Fall ist aus unserem Klausurenkurs. Die Musterlösung stellt nun hinsichtlich des Anfertigens einer verfälschten Urkunde das Verfahren ein, mit der Begründung man könne nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Y die Tickets gefälscht habe und nicht jemand anders.

Ich weiß man braucht für eine Anklage die 51 Prozent Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung aber ich persönlich hätte hier schon angeklagt. Der Verdacht liegt ja schon sehr nahe insbesondere weil der die Tickets ja, wie er selbst sagt, in den Händen hatte und das Alibi zugegebenermaßen erlogen war. 

Mich würde mal interessieren ob ihr anklagen oder einstellen würdet und ob ich mit dem Anklagen so falsch liegen würde?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2024, 22:06 von Jaelli.)
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JFBerlin
Junior Member
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Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: May 2024
#2
16.05.2024, 00:23
Ich würde ebenfalls einstellen. Ich bin zwar bei dir, dass es verdächtig ist und eine Fälschung durch ihn naheliegt. Allerdings reicht dies nicht für eine strafrechtliche Verurteilung. Wegen dem In Dubio Pro Reo Grundsatz müsste man mE in einem revisionssicheren Urteil ohnehin annehmen, dass zu Gunsten den Angeklagten die Alternative einer Fälschung durch jemand Anderen bestand. Ohne weitere Beweise bzw. Indizien gäbe es daher keine nachhaltige Verurteilungswahrscheinlichkeit.
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Drin
Senior Member
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Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#3
17.05.2024, 14:49
Die Rspr sieht doch das Anfertigen mit dem Ziel des späteren Gebrauchens und das Gebrauchen als eine einheitliche Tat an. Insofern sehe ich nicht, warum eine (Teil-) Einstellung erfolgt. Ich würde vermerken, dass das Ausstellen irrelevant ist und wegen des Gebrauchens anklagen. Keine Einstellung.
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Praktiker
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Beiträge: 1.954
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#4
19.05.2024, 19:43
Eben: gebraucht hat er sie auf jeden Fall, und angesichts des falschen Alibis liegt der Vorsatz auf der Hand. So was kann man nicht durchgehen lassen, ich hätte es, als ich noch StA war, angeklagt. Wenn er wegen Restzweifeln freigesprochen wird, ist es auch kein Unglück. Übrigens zweifeln Strafrichter nicht so arg leicht...
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JFBerlin
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: May 2024
#5
19.05.2024, 21:19
(19.05.2024, 19:43)Praktiker schrieb:  Eben: gebraucht hat er sie auf jeden Fall, und angesichts des falschen Alibis liegt der Vorsatz auf der Hand. So was kann man nicht durchgehen lassen, ich hätte es, als ich noch StA war, angeklagt. Wenn er wegen Restzweifeln freigesprochen wird, ist es auch kein Unglück. Übrigens zweifeln Strafrichter nicht so arg leicht...

Nur kurz zum weiteren Verständnis: Du würdest auch nicht wegen der Anfertigung einer Urkunde anklagen? Oder hättest du es trotzdem mit rein genommen und den Richter entscheiden lassen?
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.954
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
20.05.2024, 11:38
(19.05.2024, 21:19)JFBerlin schrieb:  
(19.05.2024, 19:43)Praktiker schrieb:  Eben: gebraucht hat er sie auf jeden Fall, und angesichts des falschen Alibis liegt der Vorsatz auf der Hand. So was kann man nicht durchgehen lassen, ich hätte es, als ich noch StA war, angeklagt. Wenn er wegen Restzweifeln freigesprochen wird, ist es auch kein Unglück. Übrigens zweifeln Strafrichter nicht so arg leicht...

Nur kurz zum weiteren Verständnis: Du würdest auch nicht wegen der Anfertigung einer Urkunde anklagen? Oder hättest du es trotzdem mit rein genommen und den Richter entscheiden lassen?

Ich hätte vermutlich in die Anklage beide Varianten - anfertigen und gebrauchen - reingenommen und geschaut, was sich in der Hauptverhandlung erweist. Wahrscheinlich hätte ich auch durchsucht, um den Vorsatz abzusichern und ggf. Beweismittel zur Herstellung aufzufinden. Bei den Geschwistersituationen ist ein bisschen das Risiko, dass jeder leugnet und im Übrigen das Zeugnis verweigert, sodass man am Ende nicht weiß, wer es war.

Aber vielleicht hätte ich auch geschrieben "legte in dem Wissen vor, dass er oder ein Dritter die Tickets dadurch verändert hatte, dass ...". Im Wesentlichen Ergebnis kann man dann ausführen, dass zumindest die Variante des Gebeauchens erfüllt ist.
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