24.04.2024, 17:04
Servus,
ich habe letzten Monat mein Examen erfolgreich bestanden und bewerbe mich nun bei Kanzleien, Unternehmen etc. Ich mache mir aktuell jedoch Gedanken, ob der Arbeitgeber theoretisch vom LJPA meine Prüfungsakte beantragen kann? Oder würde das nur bei Zweifeln an meiner Person, Eignung, Noten etc. funktionieren? Ich habe nämlich während des Referendariats eine Attestpflicht auferlegt bekommen und möchte nicht, dass mein zukünftiger Arbeitgeber das sieht.
lg Julius
ich habe letzten Monat mein Examen erfolgreich bestanden und bewerbe mich nun bei Kanzleien, Unternehmen etc. Ich mache mir aktuell jedoch Gedanken, ob der Arbeitgeber theoretisch vom LJPA meine Prüfungsakte beantragen kann? Oder würde das nur bei Zweifeln an meiner Person, Eignung, Noten etc. funktionieren? Ich habe nämlich während des Referendariats eine Attestpflicht auferlegt bekommen und möchte nicht, dass mein zukünftiger Arbeitgeber das sieht.
lg Julius
24.04.2024, 17:29
(24.04.2024, 17:04)JuliusNovachrono schrieb: Servus,
ich habe letzten Monat mein Examen erfolgreich bestanden und bewerbe mich nun bei Kanzleien, Unternehmen etc. Ich mache mir aktuell jedoch Gedanken, ob der Arbeitgeber theoretisch vom LJPA meine Prüfungsakte beantragen kann? Oder würde das nur bei Zweifeln an meiner Person, Eignung, Noten etc. funktionieren? Ich habe nämlich während des Referendariats eine Attestpflicht auferlegt bekommen und möchte nicht, dass mein zukünftiger Arbeitgeber das sieht.
lg Juluis
Sehe keine Rechtsgrundlage. Aber er könnte Dich auch einfach darum bitten, ihm die Akte zu übermitteln – und würde entsprechend die Augenbrauen hochziehen, wenn Du das nicht möchtest?
24.04.2024, 22:06
Dass eine Kanzlei oder Unternehmen die Personalakte aus dem Ref anfordert, höre ich zum ersten Mal. Bezweifle, dass das angefragt wird. Sehe auch keine Rechtsgrundlage dafür.
24.04.2024, 22:20
(24.04.2024, 17:29)refaref22 schrieb:(24.04.2024, 17:04)JuliusNovachrono schrieb: Servus,
ich habe letzten Monat mein Examen erfolgreich bestanden und bewerbe mich nun bei Kanzleien, Unternehmen etc. Ich mache mir aktuell jedoch Gedanken, ob der Arbeitgeber theoretisch vom LJPA meine Prüfungsakte beantragen kann? Oder würde das nur bei Zweifeln an meiner Person, Eignung, Noten etc. funktionieren? Ich habe nämlich während des Referendariats eine Attestpflicht auferlegt bekommen und möchte nicht, dass mein zukünftiger Arbeitgeber das sieht.
lg Juluis
Sehe keine Rechtsgrundlage. Aber er könnte Dich auch einfach darum bitten, ihm die Akte zu übermitteln – und würde entsprechend die Augenbrauen hochziehen, wenn Du das nicht möchtest?
Naja, die aktenführende Stelle ist nicht OP, sodass er da gar nicht drüber entscheiden kann.
25.04.2024, 07:29
Habe ich noch nie gehört. Absolut unüblich und würde wohl auch bei den meisten Bewerbern dazu führen, die Stelle nicht in Betracht zu ziehen.
27.04.2024, 11:02
An die Akte kommt er keinesfalls - Personalakten sind das Sensibelste vom Sensibelsten.
Von Dir zu verlangen, sie vorzulegen, wäre völlig unüblich und ginge gar nicht. Wahrscheinlich bekämst selbst Du nur Einsicht und bekämst sie nicht zur Weitergabe überlassen...
Also: keine Gefahr!
Von Dir zu verlangen, sie vorzulegen, wäre völlig unüblich und ginge gar nicht. Wahrscheinlich bekämst selbst Du nur Einsicht und bekämst sie nicht zur Weitergabe überlassen...
Also: keine Gefahr!
29.04.2024, 17:14
Im ÖD wird die Personalakte aber für gewöhnlich im Bewerbungsverfahren angefordert soweit ich weiß bzw hast du eine Mitwirkungspflicht und dementsprechend deine Zustimmung zur Übersendung zu erteilen. Außerdem haben wir in BW zumindest der Rechtsanwaltskammer Akteneinsicht in die Referendarakte zu gewähren, das müssen wir zumindest beim Zulassungsantrag zur Rechtsanwaltschaft so ankreuzen. Aber ansonsten seh ich ebenfalls keine Rechtsgrundlage.
29.04.2024, 21:14
(29.04.2024, 17:14)LjpaKnecht3000 schrieb: Im ÖD wird die Personalakte aber für gewöhnlich im Bewerbungsverfahren angefordert soweit ich weiß bzw hast du eine Mitwirkungspflicht und dementsprechend deine Zustimmung zur Übersendung zu erteilen. Außerdem haben wir in BW zumindest der Rechtsanwaltskammer Akteneinsicht in die Referendarakte zu gewähren, das müssen wir zumindest beim Zulassungsantrag zur Rechtsanwaltschaft so ankreuzen. Aber ansonsten seh ich ebenfalls keine Rechtsgrundlage.
Die RAK hat dafür halt eine eindeutige RGL, zumal sie ja nicht privatrechtlich tätig ist (§ 36 BRAO).