24.04.2024, 16:01
Im November 2024 schreiben Referendare aus Hessen und NRW die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
04.11.: Z I
05.11.: Z III
07.11.: Z II
08.11.: AW
11.11.: S I
12.11.: S II
14.11.: Ö I
15.11.: Ö II
NRW:
04.11.: Z 1
05.11.: Z 2
07.11.: Z 3
08.11.: Z 4
11.11.: S 1
12.11.: S 2
14.11.: V 1
15.11.: V 2
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
Hessen:
04.11.: Z I
05.11.: Z III
07.11.: Z II
08.11.: AW
11.11.: S I
12.11.: S II
14.11.: Ö I
15.11.: Ö II
NRW:
04.11.: Z 1
05.11.: Z 2
07.11.: Z 3
08.11.: Z 4
11.11.: S 1
12.11.: S 2
14.11.: V 1
15.11.: V 2
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
28.08.2024, 21:03
Hallo allerseits!
Dann mache ich mal den Anfang.
Da es sich bei dem November-Durchgang leider um meinen letzten Versuch handelt, wollte ich mal fragen, ob jemand "Insider-Informationen" bezüglich der S2 Klausur hat, vor allem gilt meine Frage den Hessener-Kollegen. Der Trend geht ja mittlerweile auch dahin, dass in Hessen nunmehr eher Revisionsklausuren gestellt werden als Urteilsklausuren. Nun wurden seit fast zwei Jahren keine Urteilsklausuren mehr gestellt. Wisst ihr irgendwie mehr dazu, dass das LJPA mittlerweile eher davon absieht, Urteilsklausuren zu stellen? Bei uns in NRW besteht die Gefahr, dass eine Urteilsklausur drankommt meistens nur, wenn wir mit Hessen schreiben, also insbesondere für die Monate März, Juli und November, deswegen wird das öfters mal in der Ausbildung vernachlässigt.
Ich weiß natürlich, dass es keine zuverlässige Antwort auf diese Frage gibt, aber kann ja sein, dass ihr mal etwas mitbekommen habt.
Dann mache ich mal den Anfang.
Da es sich bei dem November-Durchgang leider um meinen letzten Versuch handelt, wollte ich mal fragen, ob jemand "Insider-Informationen" bezüglich der S2 Klausur hat, vor allem gilt meine Frage den Hessener-Kollegen. Der Trend geht ja mittlerweile auch dahin, dass in Hessen nunmehr eher Revisionsklausuren gestellt werden als Urteilsklausuren. Nun wurden seit fast zwei Jahren keine Urteilsklausuren mehr gestellt. Wisst ihr irgendwie mehr dazu, dass das LJPA mittlerweile eher davon absieht, Urteilsklausuren zu stellen? Bei uns in NRW besteht die Gefahr, dass eine Urteilsklausur drankommt meistens nur, wenn wir mit Hessen schreiben, also insbesondere für die Monate März, Juli und November, deswegen wird das öfters mal in der Ausbildung vernachlässigt.
Ich weiß natürlich, dass es keine zuverlässige Antwort auf diese Frage gibt, aber kann ja sein, dass ihr mal etwas mitbekommen habt.
02.09.2024, 15:13
(28.08.2024, 21:03)cindylawless schrieb: Hallo allerseits!
Dann mache ich mal den Anfang.
Da es sich bei dem November-Durchgang leider um meinen letzten Versuch handelt, wollte ich mal fragen, ob jemand "Insider-Informationen" bezüglich der S2 Klausur hat, vor allem gilt meine Frage den Hessener-Kollegen. Der Trend geht ja mittlerweile auch dahin, dass in Hessen nunmehr eher Revisionsklausuren gestellt werden als Urteilsklausuren. Nun wurden seit fast zwei Jahren keine Urteilsklausuren mehr gestellt. Wisst ihr irgendwie mehr dazu, dass das LJPA mittlerweile eher davon absieht, Urteilsklausuren zu stellen? Bei uns in NRW besteht die Gefahr, dass eine Urteilsklausur drankommt meistens nur, wenn wir mit Hessen schreiben, also insbesondere für die Monate März, Juli und November, deswegen wird das öfters mal in der Ausbildung vernachlässigt.
Ich weiß natürlich, dass es keine zuverlässige Antwort auf diese Frage gibt, aber kann ja sein, dass ihr mal etwas mitbekommen habt.
Das würde mich auch stark interessieren! Bisher lief wohl kein Urteil. Es kann daher sein, dass für die letzten beiden Monate die "Restposten" gestellt werden.