22.04.2024, 14:30
(22.04.2024, 10:05)Letztinstanzler schrieb:(22.04.2024, 08:52)Egal schrieb:(22.04.2024, 07:28)Konova schrieb: Für die Zulassung brauchst du nur die Versicherung und keine Mandate.
Daher meine Frage, wieso nicht einfach als normaler Wohnzimmeranwalt zulassen und entsprechend „normal“ für deine Mum arbeiten? Dann wärst du mE auch im Versorgungswerk und kannst deine Beiträge selbst bestimmen
Könntest also die Arbeit deiner Mum als „Nebentätigkeit“ angeben oder einfach deine Mum mandatieren mit Honorarvereinbarung in Höhe des gewünschten (sonst als Gehalt bezahlten) Betrages. Wüsste nicht was da gegen spricht
Das wäre der richtige Weg.
@TE: ich habe eine Doppelzulassung als Syndikus und Rechtsanwältin. Für die Syndikustätigkeit war eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung erforderlich, die von der RAK und der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurde.
Wie gesagt, wird dir dir RAK die Tätigkeit bei deiner Mutter aber voraussichtlich sowieso untersagen, sofern du dich nicht 100% von den Maklertätigkeiten abgrenzen kannst.
Wenn du deine Mutter hingegen als externer Berater berätst, ist alles fein.
Puuuh danke erst einmal. Ich habe ja schon befürchtet, dass man da einiges beachten muss, woran man vllt. nicht unmittelbar denkt. Die Unvereinbarkeit eines Maklerberufs mit dem Anwaltsberuf gehört z.B. dazu 😂.
Hab mich mal etwas eingelesen und II AGH 6/14 (Urt. v. 25.03.15) gefunden. Da wurde allerdings zwischen dem Grundrecht auf Berufsfreiheit und der Gefahr einer Interessenkollision abgewogen. Im dortigen Fall war der Kollege einerseits Anwalt, andererseits aber Geschäftsführer einer GmbH die Grundstücks An- und Verkauf zum Geschäftszweck hatte. Der AGH hat dann - durchaus nachvollziehbar - die Gefahr einer Interessenkollision darin gesehen, dass der Anwalt seinem Mandanten bspw. raten könnte einen Mietvertrag nicht zu verlängern oder einen Mieter zu kündigen um dann bei der Neuvermietung die Courtage abzugreifen.
Bei meinem "Modell" wäre ich aber doch als angestellter Syndikus mit Festgehalt tätig. Das Vermieten würde zwar zur vertraglich geschuldeten Tätigkeit gehören, aber mit einer erfolgreichen Vermittlung würde ich keinen Cent mehr verdienen als ohne. Da sehe ich den Interessenskonflikt dann eigentlich nicht mehr?
Du könntest die "schädliche" Tätigkeit ja einfach ausgliedern...!?
Bzgl. deiner Anstellung ist zumindest aus steuerlicher Sicht wichtig, dass die Bezahlung etc. dem Fremdvergleich standhält, da steht man bei Verträgen mit nahen Angehörigen generell immer eher unter Generalverdacht ^^
22.04.2024, 21:15
(22.04.2024, 14:30)Homer S. schrieb:(22.04.2024, 10:05)Letztinstanzler schrieb:(22.04.2024, 08:52)Egal schrieb:(22.04.2024, 07:28)Konova schrieb: Für die Zulassung brauchst du nur die Versicherung und keine Mandate.
Daher meine Frage, wieso nicht einfach als normaler Wohnzimmeranwalt zulassen und entsprechend „normal“ für deine Mum arbeiten? Dann wärst du mE auch im Versorgungswerk und kannst deine Beiträge selbst bestimmen
Könntest also die Arbeit deiner Mum als „Nebentätigkeit“ angeben oder einfach deine Mum mandatieren mit Honorarvereinbarung in Höhe des gewünschten (sonst als Gehalt bezahlten) Betrages. Wüsste nicht was da gegen spricht
Das wäre der richtige Weg.
@TE: ich habe eine Doppelzulassung als Syndikus und Rechtsanwältin. Für die Syndikustätigkeit war eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung erforderlich, die von der RAK und der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurde.
Wie gesagt, wird dir dir RAK die Tätigkeit bei deiner Mutter aber voraussichtlich sowieso untersagen, sofern du dich nicht 100% von den Maklertätigkeiten abgrenzen kannst.
Wenn du deine Mutter hingegen als externer Berater berätst, ist alles fein.
Puuuh danke erst einmal. Ich habe ja schon befürchtet, dass man da einiges beachten muss, woran man vllt. nicht unmittelbar denkt. Die Unvereinbarkeit eines Maklerberufs mit dem Anwaltsberuf gehört z.B. dazu 😂.
Hab mich mal etwas eingelesen und II AGH 6/14 (Urt. v. 25.03.15) gefunden. Da wurde allerdings zwischen dem Grundrecht auf Berufsfreiheit und der Gefahr einer Interessenkollision abgewogen. Im dortigen Fall war der Kollege einerseits Anwalt, andererseits aber Geschäftsführer einer GmbH die Grundstücks An- und Verkauf zum Geschäftszweck hatte. Der AGH hat dann - durchaus nachvollziehbar - die Gefahr einer Interessenkollision darin gesehen, dass der Anwalt seinem Mandanten bspw. raten könnte einen Mietvertrag nicht zu verlängern oder einen Mieter zu kündigen um dann bei der Neuvermietung die Courtage abzugreifen.
Bei meinem "Modell" wäre ich aber doch als angestellter Syndikus mit Festgehalt tätig. Das Vermieten würde zwar zur vertraglich geschuldeten Tätigkeit gehören, aber mit einer erfolgreichen Vermittlung würde ich keinen Cent mehr verdienen als ohne. Da sehe ich den Interessenskonflikt dann eigentlich nicht mehr?
Du könntest die "schädliche" Tätigkeit ja einfach ausgliedern...!?
Bzgl. deiner Anstellung ist zumindest aus steuerlicher Sicht wichtig, dass die Bezahlung etc. dem Fremdvergleich standhält, da steht man bei Verträgen mit nahen Angehörigen generell immer eher unter Generalverdacht ^^
Danke für den Hinweis 😊. Daran hatte ich tatsächlich auch schon gedacht, mir aber überlegt, dass an dem Gehalt - sofern ich dasselbe verdiene wie zuvor in der Kanzlei - doch kaum jemand Anstoß nehmen kann, da ja auch ein Dritter in meiner Position bei der Bewerbung auf die Stelle kaum weniger Gehalt akzeptieren würde als er derzeit verdient. Falls es nur darauf ankommt, wie die dann von mir verrichtete Arbeit marktüblich vergütet würde: Vermutlich wird es schwer da einen Vergleich zu finden, oder? 😅
Ach man...warum wird einem in Deutschland alles immer so schwer gemacht 😭. Die Kammer soll sich doch freuen wenn ich weiter Beiträge zahle ohne Kollegen Mandate wegzunehmen und das Versorgungswerk sollte sich über die Beiträge doch auch nicht beschweren können 🙈
Könnte meine Mutter unterstützen die das altersmäßig nicht mehr lange allein "gewuppt" bekommt, machen was mir Spaß macht und mich ab und an nochmal aus Spaß in eine mietrechtliche Angelegenheit vertiefen oder Verhandlungen mit Konzernen (CoBa, H&M etc. sind Gewerbemieter bei uns) führen. Ich würde meine Steuern, Sozialabgaben und Kammerbeiträge zahlen wie ein braver Musterbürger.....waaaaaarum werden einem da nur Steine in den Weg gelegt
22.04.2024, 21:20
Andere Idee: Wenn ich mit meiner Mutter einen "normalen Arbeitsvertrag" ohne Syndikusquatsch schließe und gleichzeitig Anwalt mit Wohnzimmerkanzlei bleibe und die mehr oder minder ruhen lasse. Gibts irgendeine Möglichkeit nicht sowohl ins Versorgungswerk UND in die Rentenversicherung einzahlen zu müssen, sondern NUR ins Versorgungswerk? Vermutlich nicht, oder?
22.04.2024, 21:29
(22.04.2024, 21:20)Letztinstanzler schrieb: Andere Idee: Wenn ich mit meiner Mutter einen "normalen Arbeitsvertrag" ohne Syndikusquatsch schließe und gleichzeitig Anwalt mit Wohnzimmerkanzlei bleibe und die mehr oder minder ruhen lasse. Gibts irgendeine Möglichkeit nicht sowohl ins Versorgungswerk UND in die Rentenversicherung einzahlen zu müssen, sondern NUR ins Versorgungswerk? Vermutlich nicht, oder?
Okay, hab ich mir selbst beantwortet: Geht nicht https://www.haufe.de/personal/entgelt/do...63734.html
23.04.2024, 14:43
Ruf doch mal bei der Kammer an und frag nach