21.04.2024, 18:10
Moin,
ich fasse mich mal kurz: Bin angestellter RA in einer kleinen Kanzlei in Düsseldorf. Gehalt 105k. Mein Chef ist ein Arsch und wenig flexibel. Meine Mutter ist relativ rich und Eigentümerin diverser Mietshäuser und derzeit sehr unzufrieden mit ihrer Hausverwaltung. Mir macht das hingegen Spaß und ich könnte mir vorstellen den administrativen Kram zu übernehmen. Ich will aber natürlich nicht auf meinen Lebensstandard verzichten und im Versorgungswerk bleiben.
FRAGE: Wäre es möglich mich von meiner Mutter (Privatperson, KEIN Untermehmen) als Syndikusrechtsanwalt anstellen zu lassen? Das hätte den Vorteil, dass ich im Versorgungswerk bleiben könnte. Spricht die familiäre Nähebeziehung oder der Nichtunternehmerstatus meiner Mutter dagegen? Oder die Tatsache, dass meine Tätigkeit weit überwiegend nicht juristisch wäre (Buchhaltung, Baustellen betreuen, Wohnungen zeigen und inserieren etc....Mietverträge erstellen, prüfen und mit Geschäftsmietern verhandeln würde aber natürlich auch dazugehören)? Ich würde den juristischen Teil nicht weisungsgebunden und unabhängig übernehmen, da meine Mutter da eh keinen Plan von hat. Diese "Schwelle" des Syndikusdaseins könnte ich also nehmen und auch den Arbeitsvertrag entsprechend ausgestalten.
Blöd ist, dass ich als Syndikus meines Wissens nicht in Angelegenheiten meiner Mutter vor Gericht auftreten dürfte (was natürlich eigentlich naheliegend wäre...warum die Räumungsklagen an einen externen geben, wenn man das auch selber kann?). Hilft es da, neben dem Syndikusdasein weiterhin als normaler Anwalt mit Wohnzimmerkanzlei tätig zu sein und die 3-4 Mandate pro Jahr zu machen und sonst garnichts? Oder gibt das berufsrechtliche Probleme?
Mir ist klar, dass dieses "Modell" kein alltägliches ist, aber es würde soooo viele berufliche und private Probleme für mich lösen. Wäre für alle Beteiligten WinWin. Habe aber Schiss, dass irgendwelche Formalien mir einen Strich durch die Rechnung machen.
Schon jetzt danke für eure Antworten ♥️
ich fasse mich mal kurz: Bin angestellter RA in einer kleinen Kanzlei in Düsseldorf. Gehalt 105k. Mein Chef ist ein Arsch und wenig flexibel. Meine Mutter ist relativ rich und Eigentümerin diverser Mietshäuser und derzeit sehr unzufrieden mit ihrer Hausverwaltung. Mir macht das hingegen Spaß und ich könnte mir vorstellen den administrativen Kram zu übernehmen. Ich will aber natürlich nicht auf meinen Lebensstandard verzichten und im Versorgungswerk bleiben.
FRAGE: Wäre es möglich mich von meiner Mutter (Privatperson, KEIN Untermehmen) als Syndikusrechtsanwalt anstellen zu lassen? Das hätte den Vorteil, dass ich im Versorgungswerk bleiben könnte. Spricht die familiäre Nähebeziehung oder der Nichtunternehmerstatus meiner Mutter dagegen? Oder die Tatsache, dass meine Tätigkeit weit überwiegend nicht juristisch wäre (Buchhaltung, Baustellen betreuen, Wohnungen zeigen und inserieren etc....Mietverträge erstellen, prüfen und mit Geschäftsmietern verhandeln würde aber natürlich auch dazugehören)? Ich würde den juristischen Teil nicht weisungsgebunden und unabhängig übernehmen, da meine Mutter da eh keinen Plan von hat. Diese "Schwelle" des Syndikusdaseins könnte ich also nehmen und auch den Arbeitsvertrag entsprechend ausgestalten.
Blöd ist, dass ich als Syndikus meines Wissens nicht in Angelegenheiten meiner Mutter vor Gericht auftreten dürfte (was natürlich eigentlich naheliegend wäre...warum die Räumungsklagen an einen externen geben, wenn man das auch selber kann?). Hilft es da, neben dem Syndikusdasein weiterhin als normaler Anwalt mit Wohnzimmerkanzlei tätig zu sein und die 3-4 Mandate pro Jahr zu machen und sonst garnichts? Oder gibt das berufsrechtliche Probleme?
Mir ist klar, dass dieses "Modell" kein alltägliches ist, aber es würde soooo viele berufliche und private Probleme für mich lösen. Wäre für alle Beteiligten WinWin. Habe aber Schiss, dass irgendwelche Formalien mir einen Strich durch die Rechnung machen.
Schon jetzt danke für eure Antworten ♥️
21.04.2024, 18:40
Der Hauptteil der Tätigkeit muss juristisch sein, nur ein unwesentlicher Teil darf für eine Syndikuszulassung nicht-juristischer Teil sein.
21.04.2024, 18:48
(21.04.2024, 18:40)Calathea schrieb: Der Hauptteil der Tätigkeit muss juristisch sein, nur ein unwesentlicher Teil darf für eine Syndikuszulassung nicht-juristischer Teil sein.
Überprüft das irgendwer? Ist es realistisch da Probleme zu bekommen? Wäre es ggf sogar strafbar? Existiert eine Rechtsgrundlage um bspw. die juristische Arbeitsleistung des letzten Jahres als Nachweis zu verlangen?
Was genau definiert "juristisch"...an GKs werden doch z.B. auch Buchprüfungen etc. mandatiert. Ist es nicht im weiteren Sinne auch eine juristische Tätigkeit monatliche Mieteingänge zu überwachen und nachzuhalten um zu eruieren, ob Mahnverfahren oder Klagen einzuleiten sind?
21.04.2024, 21:34
Ja, dein Antrag auf Zulassung wird dahingehend überprüft wie hoch der nicht-juristische Anteil ist. Dies ergibt sich aus dem Vertrag. Die Vorgaben für einen Syndikus sind recht streng, da justiert der bgh auch gerne nach und engt die Vorraussetzungen ein. Ob man bei einer privatperson überhaupt als Syndikus tätig werden kann, bezweifle ich deswegen sehr stark.
22.04.2024, 07:28
Für die Zulassung brauchst du nur die Versicherung und keine Mandate.
Daher meine Frage, wieso nicht einfach als normaler Wohnzimmeranwalt zulassen und entsprechend „normal“ für deine Mum arbeiten? Dann wärst du mE auch im Versorgungswerk und kannst deine Beiträge selbst bestimmen
Könntest also die Arbeit deiner Mum als „Nebentätigkeit“ angeben oder einfach deine Mum mandatieren mit Honorarvereinbarung in Höhe des gewünschten (sonst als Gehalt bezahlten) Betrages. Wüsste nicht was da gegen spricht
Daher meine Frage, wieso nicht einfach als normaler Wohnzimmeranwalt zulassen und entsprechend „normal“ für deine Mum arbeiten? Dann wärst du mE auch im Versorgungswerk und kannst deine Beiträge selbst bestimmen
Könntest also die Arbeit deiner Mum als „Nebentätigkeit“ angeben oder einfach deine Mum mandatieren mit Honorarvereinbarung in Höhe des gewünschten (sonst als Gehalt bezahlten) Betrages. Wüsste nicht was da gegen spricht
22.04.2024, 08:47
Es gibt bestimmte Berufe, die darfst du als Anwalt berufsrechtlich nicht ausüben. Makler is einer davon. Die Tätigkeit bei deiner Mutter ist daher ausgeschlossen, es sei denn du arbeitest ausschließlich im Büro im erlaubten Bereich. Auch in dem Fall würde ich mich in engem Kontakt mit der RAK austauschen, bevor dir deine Zulassung entzogen wird. Verbieten kann dir die RAK diesen Job allemal.
22.04.2024, 08:52
(22.04.2024, 07:28)Konova schrieb: Für die Zulassung brauchst du nur die Versicherung und keine Mandate.
Daher meine Frage, wieso nicht einfach als normaler Wohnzimmeranwalt zulassen und entsprechend „normal“ für deine Mum arbeiten? Dann wärst du mE auch im Versorgungswerk und kannst deine Beiträge selbst bestimmen
Könntest also die Arbeit deiner Mum als „Nebentätigkeit“ angeben oder einfach deine Mum mandatieren mit Honorarvereinbarung in Höhe des gewünschten (sonst als Gehalt bezahlten) Betrages. Wüsste nicht was da gegen spricht
Das wäre der richtige Weg.
@TE: ich habe eine Doppelzulassung als Syndikus und Rechtsanwältin. Für die Syndikustätigkeit war eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung erforderlich, die von der RAK und der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurde.
Wie gesagt, wird dir dir RAK die Tätigkeit bei deiner Mutter aber voraussichtlich sowieso untersagen, sofern du dich nicht 100% von den Maklertätigkeiten abgrenzen kannst.
Wenn du deine Mutter hingegen als externer Berater berätst, ist alles fein.
22.04.2024, 09:54
(22.04.2024, 07:28)Konova schrieb: Für die Zulassung brauchst du nur die Versicherung und keine Mandate.
Daher meine Frage, wieso nicht einfach als normaler Wohnzimmeranwalt zulassen und entsprechend „normal“ für deine Mum arbeiten? Dann wärst du mE auch im Versorgungswerk und kannst deine Beiträge selbst bestimmen
Könntest also die Arbeit deiner Mum als „Nebentätigkeit“ angeben oder einfach deine Mum mandatieren mit Honorarvereinbarung in Höhe des gewünschten (sonst als Gehalt bezahlten) Betrages. Wüsste nicht was da gegen spricht
Da hatte ich tatsächlich auch schon dran gedacht. Der Vorteil bei einer Syndikustätigkeit wäre halt, dass die Hälfte der Krankenversicherung und die Hälfte des Versorgungswerkbeitrages von meiner Mutter als AG gezahlt würde. Sie würde im Ergebnis also brutto "nur" das zahlen müssen, was auch mein aktueller AG zahlt. Wenn ich als selbstständiger Anwalt Rechnungen gegenüber meiner Mutter schreiben würde, bleiben Krankenkasse und Versorgungswerk hingegen zu 100% bei mir hängen. Ich müsste also deutlich höhere Rechnungen schreiben um aufs gleiche Geld am Ende des Monats zu kommen, wodurch meine Mutter erheblich mehr wirtschaftlich belastet würde. Das würde ich gern vermeiden 😅. Oder mache ich da jetzt einen Denkfehler?
Unabhängig davon riecht die Angabe meiner Haupttätigkeit als Nebentätigkeit irgendwie nach Sozialbetrug. Denke jedes Gemauschel, durch das ich bei einer eigentlich rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit im Versorgungswerk bleibe, enrzieht der Rentenkasse die ihr zustehenden Beträge. Bin kein Profi auf dem Gebiet, aber befürchte fast, dass das strafbar wäre. Und mit einer Nachzahlungspflicht von Rentenversicgerungsbeiträgen wenn das irgendwann in 20 Jahren "aufkippt" würde ich mich auch ungern konfrontiert sehen 😅.
Ich hoffe immer noch, da ein legales Modell zu finden...
22.04.2024, 10:05
(22.04.2024, 08:52)Egal schrieb:(22.04.2024, 07:28)Konova schrieb: Für die Zulassung brauchst du nur die Versicherung und keine Mandate.
Daher meine Frage, wieso nicht einfach als normaler Wohnzimmeranwalt zulassen und entsprechend „normal“ für deine Mum arbeiten? Dann wärst du mE auch im Versorgungswerk und kannst deine Beiträge selbst bestimmen
Könntest also die Arbeit deiner Mum als „Nebentätigkeit“ angeben oder einfach deine Mum mandatieren mit Honorarvereinbarung in Höhe des gewünschten (sonst als Gehalt bezahlten) Betrages. Wüsste nicht was da gegen spricht
Das wäre der richtige Weg.
@TE: ich habe eine Doppelzulassung als Syndikus und Rechtsanwältin. Für die Syndikustätigkeit war eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung erforderlich, die von der RAK und der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurde.
Wie gesagt, wird dir dir RAK die Tätigkeit bei deiner Mutter aber voraussichtlich sowieso untersagen, sofern du dich nicht 100% von den Maklertätigkeiten abgrenzen kannst.
Wenn du deine Mutter hingegen als externer Berater berätst, ist alles fein.
Puuuh danke erst einmal. Ich habe ja schon befürchtet, dass man da einiges beachten muss, woran man vllt. nicht unmittelbar denkt. Die Unvereinbarkeit eines Maklerberufs mit dem Anwaltsberuf gehört z.B. dazu 😂.
Hab mich mal etwas eingelesen und II AGH 6/14 (Urt. v. 25.03.15) gefunden. Da wurde allerdings zwischen dem Grundrecht auf Berufsfreiheit und der Gefahr einer Interessenkollision abgewogen. Im dortigen Fall war der Kollege einerseits Anwalt, andererseits aber Geschäftsführer einer GmbH die Grundstücks An- und Verkauf zum Geschäftszweck hatte. Der AGH hat dann - durchaus nachvollziehbar - die Gefahr einer Interessenkollision darin gesehen, dass der Anwalt seinem Mandanten bspw. raten könnte einen Mietvertrag nicht zu verlängern oder einen Mieter zu kündigen um dann bei der Neuvermietung die Courtage abzugreifen.
Bei meinem "Modell" wäre ich aber doch als angestellter Syndikus mit Festgehalt tätig. Das Vermieten würde zwar zur vertraglich geschuldeten Tätigkeit gehören, aber mit einer erfolgreichen Vermittlung würde ich keinen Cent mehr verdienen als ohne. Da sehe ich den Interessenskonflikt dann eigentlich nicht mehr?
22.04.2024, 10:14
(21.04.2024, 21:34)Calathea schrieb: Ja, dein Antrag auf Zulassung wird dahingehend überprüft wie hoch der nicht-juristische Anteil ist. Dies ergibt sich aus dem Vertrag. Die Vorgaben für einen Syndikus sind recht streng, da justiert der bgh auch gerne nach und engt die Vorraussetzungen ein. Ob man bei einer privatperson überhaupt als Syndikus tätig werden kann, bezweifle ich deswegen sehr stark.
In §46 Abs. 2 BRAO steht "[...] sofern sie für ihren Arbeitgeber anwaltlich tätig sind".
Arbeitgeber können doch auch Privatpersonen/Einzelunternehmer sein. Zumindest dem Gesetz kann ich keine Einschränkung dahingehend entnehmen, dass der Arbeitgeber bestimmte Anforderungen erfüllen oder im Handelsregister eingetragen sein muss?