16.04.2024, 17:55
Die Klausuren sind lächerlich… bislang war in jeder Übungsklausur auch absolute Revisionsgründe verbaut. Der ganze Durchgang in RLP ist zum Haare raufen
16.04.2024, 17:59
Gerade nachgelesen.
Fristsachen hätte man solide dann ja außenvor lassen können, weil bereits kein Zugang.
Okay, das war eine Fußangel, in die ich voll reingetreten bin.
Fristsachen hätte man solide dann ja außenvor lassen können, weil bereits kein Zugang.
Okay, das war eine Fußangel, in die ich voll reingetreten bin.
16.04.2024, 18:01
Heute gefühlt ne Klausur aus dem ersten Examen geschrieben bei so viel materiell rechtlichem..
Gutachtenstil kannste knicken habs da echt mal so mal so runtergeschrieben - mal sehen wie das rüberkommt.
Bzgl. Begründungsfrist kann ich ebenfalls garantierten, dass das Urteil am 05.03 zugestellt wurde aber Protokoll erst 07.03 fertig - daher 273 IV.
Aber bzgl Absetzungsfrist von fünf Wochen bin ich jetzt unsicher: war die abgelaufen oder noch eingehalten? Verkündung am 12.01 und Urteil am 15.02 bei der Geschäftsstelle also eig doch noch eingehalten?
Gutachtenstil kannste knicken habs da echt mal so mal so runtergeschrieben - mal sehen wie das rüberkommt.
Bzgl. Begründungsfrist kann ich ebenfalls garantierten, dass das Urteil am 05.03 zugestellt wurde aber Protokoll erst 07.03 fertig - daher 273 IV.
Aber bzgl Absetzungsfrist von fünf Wochen bin ich jetzt unsicher: war die abgelaufen oder noch eingehalten? Verkündung am 12.01 und Urteil am 15.02 bei der Geschäftsstelle also eig doch noch eingehalten?
16.04.2024, 18:01
(16.04.2024, 17:55)hyaene_mit_hut schrieb:Dann lag wohl bei euch keine Zustellung vor. Erst wenn das Urteil erneut zugestellt wird beginnt dann eine Frist zu laufen(16.04.2024, 17:37)KarakalNRW schrieb: NRW: Urteil wurde RA zugestellt am 05.03., Protokoll fertiggestellt am 07.03.😰 Lag dann gar keine Zustellung vor, oder wird das irgendwie geheilt oder so?
Fusselfuck, fusselfuck, fusselfuck, ich hab die Notwendigkeit der Fertigstellung beim ersten Protokoll noch erwähnt, und beim zweiten dann nur geschaut, ob es drauf ist.
Aufs Datum habe ich nicht geachtet.
Mannooooo!
16.04.2024, 18:04
(16.04.2024, 18:01)Gast-NRW12 schrieb: Heute gefühlt ne Klausur aus dem ersten Examen geschrieben bei so viel materiell rechtlichem..War 16.02 Ablauf bei mir also noch eingehalten.
Gutachtenstil kannste knicken habs da echt mal so mal so runtergeschrieben - mal sehen wie das rüberkommt.
Bzgl. Begründungsfrist kann ich ebenfalls garantierten, dass das Urteil am 05.03 zugestellt wurde aber Protokoll erst 07.03 fertig - daher 273 IV.
Aber bzgl Absetzungsfrist von fünf Wochen bin ich jetzt unsicher: war die abgelaufen oder noch eingehalten? Verkündung am 12.01 und Urteil am 15.02 bei der Geschäftsstelle also eig doch noch eingehalten?
Hab noch 258 III wegen letztem Wort angenommen weil danach Ja diese Verschiebung kam. Aber eher fraglich. Im Kommentar stand nichts.
Materiellrechtlich 239a, 249 bezgl Geld (keine Quali weil Mitsichführen vom Vorsatz nicht erfasst (bis Vollendung keine Kenntnis wollte noch was zur Beendigung schreiben), Versuch 253, 255 wegen BTC (ohne Qualifikation weil zu dem Zeitpunkt nicht bewusst dass Axt dabei; Kenntnis erst nach Fehlschlag); 249 wegen Geld im Auto + hier auch Quali weil Zurechnung bei weiterer Tatausführung (Fischer 25) aber war n bisschen fraglich) im Ergebnis aber Rücktritt.
Insgesamt also 239a, 249, Versuch 253, 255
Strafrecht war noch nie mein Ding 😂
Naja zwei Klausuren noch und dann erstmal durch. Viel Erfolg 👍🏼
16.04.2024, 18:05
(16.04.2024, 17:55)Newcomer123 schrieb: Die Klausuren sind lächerlich… bislang war in jeder Übungsklausur auch absolute Revisionsgründe verbaut. Der ganze Durchgang in RLP ist zum Haare raufenEs war halt teilweise wirklich sehr strange... Bei den ersten beiden Klausuren hab ich auch etwas ins Klo gegriffen. ZVR lief ganz gut, das mit dem Pferd echt kein plan und beide Strafrechts Klausuren waren ok denke ich. Aber schwimme immer etwas bei raub, räuberischer Erpressung und das kam ja einfach bei beiden dran. Ich hab auch ne Straferwartung von nicht unter einem Jahr bei der StA Klausur angenommen und Frage mich ob das so richtig war weil mir das rückblickend viel zu hart vor kommt für das entreißen einer Bauchtasche? 🥲 Aber egal wie man es sieht muss es ja ein Verbrechen sein..
16.04.2024, 18:06
Und war im GPA Bereich noch irgendwas mit vorschriftswidriger Besetzung §338 Nr 1? Meine, im Protokoll stand nur 1 Vosi, 1 Ri und zwei Schöffen? Aber hab sowieso die Präklusion 222b übersehen..
16.04.2024, 18:06
(16.04.2024, 18:01)Gast-NRW12 schrieb: Heute gefühlt ne Klausur aus dem ersten Examen geschrieben bei so viel materiell rechtlichem..Hast Recht. Ich hab nur auf die Zustellungsverfügung geachtet.
Gutachtenstil kannste knicken habs da echt mal so mal so runtergeschrieben - mal sehen wie das rüberkommt.
Bzgl. Begründungsfrist kann ich ebenfalls garantierten, dass das Urteil am 05.03 zugestellt wurde aber Protokoll erst 07.03 fertig - daher 273 IV.
Aber bzgl Absetzungsfrist von fünf Wochen bin ich jetzt unsicher: war die abgelaufen oder noch eingehalten? Verkündung am 12.01 und Urteil am 15.02 bei der Geschäftsstelle also eig doch noch eingehalten?
Kann mich bitte mal jemand in den Arm nehmen? Ich hatte eigentlich echt das Gefühl, es heute nicht völlig vergeigt zu haben.
Inzwischen sehe ich fette Fehler.
- Zustellung angenommen, daher Diskussion um Frist.
- Frist zum Absetzen falsch berechnet, weil falsches Datum genommen... Das sind so die Momente, in denen ich echt an meine Grenzen komme. Ich weiß, dass ich Zahlen nicht gut lesen kann. Immer, immer, immer ist bei mir da ein Fehler drin, egal, wie gut ich versuche, aufzupassen.
Ich mag langsam nicht mehr.
Ich geb mir ja echt Mühe, nicht völlig zu verkacken, aber es klappt an so vielen Stellen einfach nicht.
16.04.2024, 18:08
(16.04.2024, 18:06)Gast9595 schrieb: Und war im GPA Bereich noch irgendwas mit vorschriftswidriger Besetzung §338 Nr 1? Meine, im Protokoll stand nur 1 Vosi, 1 Ri und zwei Schöffen? Aber hab sowieso die Präklusion 222b übersehen..
Das hab ich angeprüft aber das war alles rechtens weil ja sogar ein Beschluss erging. Dementsprechend kam es auf eine präklusion gar nicht mehr an :)
16.04.2024, 18:09
(16.04.2024, 18:06)hyaene_mit_hut schrieb:Mach dir nichts draus, fehler passieren jeden und das sind keine so groben Schnitzer, die man dir nicht verzeihen wird! Das verhindert definitiv kein Bestehen weil das machen mit Sicherheit einige falsch. Mit so Fristen und Zustellungssachen kriegen sie die Leute immer(16.04.2024, 18:01)Gast-NRW12 schrieb: Heute gefühlt ne Klausur aus dem ersten Examen geschrieben bei so viel materiell rechtlichem..Hast Recht. Ich hab nur auf die Zustellungsverfügung geachtet.
Gutachtenstil kannste knicken habs da echt mal so mal so runtergeschrieben - mal sehen wie das rüberkommt.
Bzgl. Begründungsfrist kann ich ebenfalls garantierten, dass das Urteil am 05.03 zugestellt wurde aber Protokoll erst 07.03 fertig - daher 273 IV.
Aber bzgl Absetzungsfrist von fünf Wochen bin ich jetzt unsicher: war die abgelaufen oder noch eingehalten? Verkündung am 12.01 und Urteil am 15.02 bei der Geschäftsstelle also eig doch noch eingehalten?
Kann mich bitte mal jemand in den Arm nehmen? Ich hatte eigentlich echt das Gefühl, es heute nicht völlig vergeigt zu haben.
Inzwischen sehe ich fette Fehler.
- Zustellung angenommen, daher Diskussion um Frist.
- Frist zum Absetzen falsch berechnet, weil falsches Datum genommen...
Ich mag langsam nicht mehr.
Ich geb mir ja echt Mühe, nicht völlig zu verkacken, aber es klappt an so vielen Stellen einfach nicht.