16.04.2024, 11:51
Es ist alles genau gleich wie bei Angestellten, außer dass du noch den AG Anteil an GKV und Versorgungswerk dazu „verdienen“ musst. Deswegen gehen viele Selbstständige in die PKV.
16.04.2024, 15:09
(16.04.2024, 11:07)Egal schrieb:(16.04.2024, 09:29)GPAKandidat2023 schrieb:(16.04.2024, 09:19)Jurist-im-Südwesten schrieb: Achso ja genau das war meine Frage. Ich habe also die falsche Grundlage für die Einkommenssteuer genommen oder? diese wird nicht auf Grund der 85.000 € bemessen sondern erst noch abzgl. der GKV und des Versorgungswerks als Sonderausgaben? Das dann davon übrige ist dann die Grundlage für das zu versteuernde Einkommen oder?
Vielen Dank auf jeden Fall schon mal!
Ja, nach meinem Verständnis funktioniert das so. Jetzt hat Egal allerdings eine ganz andere Einkommensteuer als ich ausgerechnet
Falls du ein Steuerprogramm zur Hand hast, testest du das am besten selbst mal, dass du bei selbstständiger Arbeit 85000 Einnahmen und keine Ausgaben eingibst und dann bei den Sonderausgaben die Beiträge. Ich habe nämlich tatsächlich von Hand gerechnet und die Normen auch nicht vollständig gelesen, was die Höchstbeträge angeht. Falls man nur das Äquivalent des Arbeitnehmerbeitrages abziehen kann, würde die Schätzung von Egal vielleicht eher hinkommen.
Stimmt, du hast Recht. Es sind ja nicht 85k brutto wie beim Angestellten. Grob geschätzt dürften es somit 15k Einkommenssteuer weniger sein, als im Ausgangsbeitrag angenommen.
Ich habe meinen Beitrag editiert. Ich hab zwar die richtige Einkommensteuerhöhe mit irgendwas bei 13.000/14.000 € ausgerechnet, aber sie heute morgen nicht mehr richtig von den Einkünften abgezogen - hätte mir eigentlich selbst auffallen müssen, dass bei einem zvE von ca. 56000 € und einer ESt von ca. 13000 € nicht 54000 € netto bleiben können aber so passen jetzt auch deine Schätzung und meine grobe Rechnung halbwegs zueinander.
16.04.2024, 15:11
(16.04.2024, 11:13)Egal schrieb:(16.04.2024, 09:43)Tess T. Culls schrieb: Wenn Du einen Brutto - Netto Rechner heranziehst, kommst Du bei einem Brottogehalt von 85.000 € auf ca. 18.000 € Einkommensteuer, die als Lohnsteuer abgezogen wird.
Das kommt glaub recht nahe, berechnet sich aber insofern unter Heranziehung der gesetzlichen Sozialabgaben.
Nicht ganz. Das war der Fehler, den ich auch gemacht habe. 85k ist nur der Gewinn und daher nicht mit dem Arbeitnehmerbrutto und auch nicht mit dem zu versteuernden Einkommen identisch.
Das zu versteuernde Einkommen ist wesentlich niedriger.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass seitens der Lohnsteuerberechnung (=Einkommensteuervorauszahlung) die abzugsfähigen Beträge (Werbundkostenpauschbetrag, als Sonderausgaben abzugsfähige Sozialversicherungen, etc.) bereits eingepreist sind. Von daher dachte ich, ist der Brutto-Nettorechner eine gute Näherungsgrenze.
16.04.2024, 23:46
(16.04.2024, 11:51)guga schrieb: Es ist alles genau gleich wie bei Angestellten, außer dass du noch den AG Anteil an GKV und Versorgungswerk dazu „verdienen“ musst. Deswegen gehen viele Selbstständige in die PKV.
Eben. Ob man das Einkommen in der Anlage S oder NS eingibt, macht ja im Ergebnis keinen Unterschied. Wer es genau ausgerechnet haben will, gibt die Zahlen einfach bei Elster ein, keine Ahnung, ob die ESt wirklich so hinkommt bei zwei Kindern - Ehepartner muss man ja auch noch bedenken (Ehegattensplitting?). Aber auch das ganz genauso bei nicht selbständig Beschäftigen.