15.04.2024, 13:27
Hallo alle,
ich überlege gerade, ob ich nach dem Referendariat in die Justiz gehe. Meine Noten gibt es aber erst Ende Juni, hoffe aber, dass es ein Prädikat wird. Jedenfalls würde ich gerne in die Justiz und zwar als Richterin. Allerdings steht das Bundesland für mich noch nicht fest. In Betracht kommen NRW (hier habe ich auch as Ref gemacht), Berlin und Hamburg. Eins der anderen BL aus familiären Gründen und eins, weil ich es dort einfach schön finde. Ich frage mich nun, was karrieretechnisch am besten ist. Dabei ist mir klar, dass ich wohl nicht zum BGH kommen werde, aber frage mich, wo man am ehesten eine Erprobung machen kann und wie schnell das geht und wie die Arbeitsbelastung generell so aussieht.
Über Erfahrungen freue ich mich. Danke!
ich überlege gerade, ob ich nach dem Referendariat in die Justiz gehe. Meine Noten gibt es aber erst Ende Juni, hoffe aber, dass es ein Prädikat wird. Jedenfalls würde ich gerne in die Justiz und zwar als Richterin. Allerdings steht das Bundesland für mich noch nicht fest. In Betracht kommen NRW (hier habe ich auch as Ref gemacht), Berlin und Hamburg. Eins der anderen BL aus familiären Gründen und eins, weil ich es dort einfach schön finde. Ich frage mich nun, was karrieretechnisch am besten ist. Dabei ist mir klar, dass ich wohl nicht zum BGH kommen werde, aber frage mich, wo man am ehesten eine Erprobung machen kann und wie schnell das geht und wie die Arbeitsbelastung generell so aussieht.
Über Erfahrungen freue ich mich. Danke!
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
15.04.2024, 16:02
Karriere ist in der Justiz ein relativer Begriff, da er idR bei R1 beginnt und für die allermeisten bei R1 oder R2 ( = R1 + 300 Euro frühestens nach 10-15 Jahren) auch schon wieder endet. Je nach Bundesland und der dortigen Besoldung sind die R1 des einen Bundeslandes auch schon die R2 des anderen. Deswegen würde ich meinen Lebensmittelpunkt für die nächsten 40-60 Jahre nicht alleine nach den (vermeintlich) besten Chancen auf eine Erprobung aussuchen.
Wenn du eine echte Karriere im öD machen willst, dh B3 aufwärts, würde ich dir je nach Flexibilität den Einstieg in einer obersten Bundesbehörde nahelegen, da geht deutlich mehr.
Wenn du eine echte Karriere im öD machen willst, dh B3 aufwärts, würde ich dir je nach Flexibilität den Einstieg in einer obersten Bundesbehörde nahelegen, da geht deutlich mehr.
15.04.2024, 16:55
Stadtstaaten haben natürlich den Vorteil, dass LG und OLG (wenn wir über die ordentliche Gerichtsbarkeit sprechen) aber auch die Justizbehörde vor Ort sind. In einem Flächenbundesland kann das nächste LG, OLG oder das Justizministerium weiter weg sein.
Ich würde die Entscheidung auch eher davon abhängig machen, wo du dich in den nächsten Jahrzehnten siehst. Nur in eine Stadt zu ziehen, weil man es dort schön findet, ist vielleicht auch etwas riskant. bzw. wäre mir zu riskant. Bundeslandwechsel sind nicht immer möglich und meistens nicht in den ersten Jahren.
Ich würde die Entscheidung auch eher davon abhängig machen, wo du dich in den nächsten Jahrzehnten siehst. Nur in eine Stadt zu ziehen, weil man es dort schön findet, ist vielleicht auch etwas riskant. bzw. wäre mir zu riskant. Bundeslandwechsel sind nicht immer möglich und meistens nicht in den ersten Jahren.
15.04.2024, 17:15
Man muss sich auch gut überlegen, ob man in der Justiz tatsächlich Karriere machen will. Behördenleiter muss man auch sein wollen und man muss es können. Bundesrichter zu sein macht auch nur dann Spaß, wenn die Stimmung im Senat gut ist. Ansonsten kann das auch schnell die Hölle auf Erden sein. Rückblickend muss ich sagen, dass die beste Work-Life-Kohle Balance (die auch objektiv sehr, sehr gut ist) im R1-Amt war.
15.04.2024, 19:58
(15.04.2024, 17:15)Pontifex Maximus schrieb: Man muss sich auch gut überlegen, ob man in der Justiz tatsächlich Karriere machen will. Behördenleiter muss man auch sein wollen und man muss es können. Bundesrichter zu sein macht auch nur dann Spaß, wenn die Stimmung im Senat gut ist. Ansonsten kann das auch schnell die Hölle auf Erden sein. Rückblickend muss ich sagen, dass die beste Work-Life-Kohle Balance (die auch objektiv sehr, sehr gut ist) im R1-Amt war.Ja, zu dem Schluss komme ich auch immer mehr. Die wenigsten streben aber auch die R2 wegen der vermeintlich besseren work-life-balance oder der Kohle an, sondern wegen den damit verbundenen neuen Aufgaben bzw dem damit verbundenen Sozialprestige. Wenn man beides nicht braucht, kann man mit R1 sehr zufrieden sein ;-)
Meinen Lebensmittelpunkt würde ich jedenfalls von diesem „add on“ nicht abhängig machen, da gibt es doch noch deutlich wichtigere Dinge im Leben.
15.04.2024, 20:56
(15.04.2024, 19:58)Spencer schrieb:(15.04.2024, 17:15)Pontifex Maximus schrieb: Man muss sich auch gut überlegen, ob man in der Justiz tatsächlich Karriere machen will. Behördenleiter muss man auch sein wollen und man muss es können. Bundesrichter zu sein macht auch nur dann Spaß, wenn die Stimmung im Senat gut ist. Ansonsten kann das auch schnell die Hölle auf Erden sein. Rückblickend muss ich sagen, dass die beste Work-Life-Kohle Balance (die auch objektiv sehr, sehr gut ist) im R1-Amt war.Ja, zu dem Schluss komme ich auch immer mehr. Die wenigsten streben aber auch die R2 wegen der vermeintlich besseren work-life-balance oder der Kohle an, sondern wegen den damit verbundenen neuen Aufgaben bzw dem damit verbundenen Sozialprestige. Wenn man beides nicht braucht, kann man mit R1 sehr zufrieden sein ;-)
Meinen Lebensmittelpunkt würde ich jedenfalls von diesem „add on“ nicht abhängig machen, da gibt es doch noch deutlich wichtigere Dinge im Leben.
So ist es. Insbesondere Deinen letzten Punkt zur Wohnortwahl kann ich so nur unterstreichen. Wenn man sich nicht völlig über die Arbeit definiert und ein totaler Workaholic ist (gibts auch in der Justiz und ist auch völlig in Ordnung), würde ich meine Entscheidungen immer danach treffen, womit ich beruflich ganz gut leben kann, was mich aber privat am glücklichsten macht.
15.04.2024, 23:07
Vor allem hängt auch viel vom Zufall ab. Ob Du gesehen wirst oder nicht, wann Du gerade wo bist oder nicht.
Ungünstig für "Karriere" ist es, wenn Dein Wohnort so abgelegen ist, dass Du die Fahrt zur Erprobungsanordnung nicht auf dich nehmen magst. Das kann im Stadtstaat nicht passieren. Aber nur deshalb nicht ins Flächenland zu gehen - nun ja, das ist ja auch wieder übertrieben.
Wenn Dir alles andere egal ist, schau Dir die Besoldung im Vergleich an und überlege, ob die Laufbahnen ordentliche Gerichtsbarkeit und StA durchlässig sind und ob es Dir darauf ankommt. Alles Weitere liegt ohnehin noch in weiter Ferne.
Ungünstig für "Karriere" ist es, wenn Dein Wohnort so abgelegen ist, dass Du die Fahrt zur Erprobungsanordnung nicht auf dich nehmen magst. Das kann im Stadtstaat nicht passieren. Aber nur deshalb nicht ins Flächenland zu gehen - nun ja, das ist ja auch wieder übertrieben.
Wenn Dir alles andere egal ist, schau Dir die Besoldung im Vergleich an und überlege, ob die Laufbahnen ordentliche Gerichtsbarkeit und StA durchlässig sind und ob es Dir darauf ankommt. Alles Weitere liegt ohnehin noch in weiter Ferne.
16.04.2024, 09:46
Da für dich auch Berlin in Betracht kommt, hier noch Punkte, die ggfs. interessant sind:
- als Proberichter kann man sowohl als StA, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, am SG und am VG verwendet werden. Entsprechende Wünsche werden berücksichtigt und so gut es geht jedenfalls ab der 2. Station auch erfüllt.
- eine Ernennung ist entsprechend in den genannten Gerichtsbarkeiten möglich. Meines Wissens nach ist zb in NRW und Hamburg der Weg zum VG nur isoliert möglich.
- in Berlin ist Zivil- und Strafrecht nun quasi vollständig getrennt, seitdem Landgericht I und Landgericht II geschaffen wurden. Da auf AG Ebene das AG Tiergarten ausschließlich für Strafrecht zuständig ist, ist es also möglich, entweder rein zivilrechtlich oder strafrechtlich als Lebenszeitrichter tätig zu werden.
- als Proberichter kann man sowohl als StA, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, am SG und am VG verwendet werden. Entsprechende Wünsche werden berücksichtigt und so gut es geht jedenfalls ab der 2. Station auch erfüllt.
- eine Ernennung ist entsprechend in den genannten Gerichtsbarkeiten möglich. Meines Wissens nach ist zb in NRW und Hamburg der Weg zum VG nur isoliert möglich.
- in Berlin ist Zivil- und Strafrecht nun quasi vollständig getrennt, seitdem Landgericht I und Landgericht II geschaffen wurden. Da auf AG Ebene das AG Tiergarten ausschließlich für Strafrecht zuständig ist, ist es also möglich, entweder rein zivilrechtlich oder strafrechtlich als Lebenszeitrichter tätig zu werden.
16.06.2024, 12:13
Könnte nochmal jemand etwas zu den Erprobungen sagen. Wie genau muss man sich das vorstellen? Wartet man da einfach bis man angesprochen wird oder kann man selbst aktiv so etwas anstoßen? Was ist der Unterschied zu einer Abordnung zB als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BGH? Ab wann ist zeitlich eine Erprobung realistisch?
16.06.2024, 15:44
In der Regel wird man angesprochen bzw. es gibt bei den Mittelbehörden Listen, wer „dran“ ist. Man kann natürlich signalisieren, dass man Interesse hat. Ich würde aber dringend davon abraten, da ansonsten irgendwie eigeninitiativ tätig zu werden. Hier kann man in die Erprobung gehen, sobald man zwei Jahre als Planrichter tätig gewesen ist. Ob das dann auch hinhaut, hängt davon ab, wer ansonsten noch Interesse anmeldet. Meistens dauert es (teils deutlich) länger, bis man dran ist. Zur Erprobung selbst kann man dann entweder für neun Monate zum Obergericht gehen oder eine sog. Ersatzerprobung etwa beim einschlägigen Obergericht oder beim JM machen. Die dauert zwei Jahre, wobei man regelmäßig für insgesamt mindestens drei Jahre abgeordnet wird.