15.04.2024, 20:15
Kurze Frage Leute, habe ich den Bearbeitervermerk in NRW falsch verstanden? Da stand doch irgendwie benannte und unbenannte schwere Fälle sollen nicht geprüft werden, fällt § 226 StGB dann nicht darunter? Habs deshalb gar nicht angesprochen... :')
15.04.2024, 20:31
Was habt ihr denn in RLP angeklagt?
15.04.2024, 20:39
(15.04.2024, 20:15)NRWlerohneVB schrieb: Kurze Frage Leute, habe ich den Bearbeitervermerk in NRW falsch verstanden? Da stand doch irgendwie benannte und unbenannte schwere Fälle sollen nicht geprüft werden, fällt § 226 StGB dann nicht darunter? Habs deshalb gar nicht angesprochen... :')
Falls es hilft, genauso habe ich es auch verstanden und 226 deshalb sofort aussortiert. Ich befürchte aber, das mit schweren Fällen nur die strafschärfenden schweren Fälle gemeint waren.
15.04.2024, 20:44
(15.04.2024, 20:15)NRWlerohneVB schrieb: Kurze Frage Leute, habe ich den Bearbeitervermerk in NRW falsch verstanden? Da stand doch irgendwie benannte und unbenannte schwere Fälle sollen nicht geprüft werden, fällt § 226 StGB dann nicht darunter? Habs deshalb gar nicht angesprochen... :')
Hab ich auch so verstanden und es nicht geprüft. Aber warum dann die krasse Andeutung im Sachverhalt
Ich glaube im Nachhinein, dass damit 113/114 Abs. 2 gemeint war (worauf ich sowieso nicht kam)..
15.04.2024, 20:59
15.04.2024, 21:06
15.04.2024, 21:27
Wie kommt ihr darauf bei der Lösung 1-2 Punkte zu bekommen?
Wenn man die von euch angesprochenen Punkte gesehen und bissel thematisiert hat sollte es da schon 3-4p für geben.
Habt ihr schonmal geschrieben oder worauf beruht eure einschätzung?
Wenn man die von euch angesprochenen Punkte gesehen und bissel thematisiert hat sollte es da schon 3-4p für geben.
Habt ihr schonmal geschrieben oder worauf beruht eure einschätzung?
15.04.2024, 22:14
(15.04.2024, 20:15)NRWlerohneVB schrieb: Kurze Frage Leute, habe ich den Bearbeitervermerk in NRW falsch verstanden? Da stand doch irgendwie benannte und unbenannte schwere Fälle sollen nicht geprüft werden, fällt § 226 StGB dann nicht darunter? Habs deshalb gar nicht angesprochen... :')
Ich hab mich daran auch echt aufgehängt und mir das übrig gelassen, je nach dem, wie ich mit der Zeit hinkomme. Die Andeutungen im Sachverhalt haben mir genauso Bauchschmerzen bereitet wie der Bearbeitervermerk.
Auflösung: 226 I/II sind QTB, nur III ist Zumessung. (Ich hab den QTB bzgl Glied und Lähmung bejaht, hatte aber ordentlich Schiss, dass ich Zeit mit etwas verschwende, was nicht gefordert war. Schlussendlich habe ich mich dafür entschieden, dass mit der 'Schwere' die Strafzumessung gemeint gewesen sein muss.)
15.04.2024, 22:17
16.04.2024, 08:20
(15.04.2024, 21:27)Angsthase schrieb: Wie kommt ihr darauf bei der Lösung 1-2 Punkte zu bekommen?
Wenn man die von euch angesprochenen Punkte gesehen und bissel thematisiert hat sollte es da schon 3-4p für geben.
Habt ihr schonmal geschrieben oder worauf beruht eure einschätzung?
Naja, es gibt eben mehr Aspekte, die mir fehlen, im Vergleich zu den Dingen, die ich habe. Und die sind dann auch noch zur Hälfte falsch oder unvollständig.
Aber letztlich war das für mich vorhersehbar. Ich wollte er die StrR Klausuren gar nicht mitschreiben, weil klar war, dass ich da keinen Blumentöpfe gewinnen kann. Meine AG Leitung hat mich da ordentlich auf den Pott gesetzt, dass ich wenigstens versuchen soll, irgendwas zu holen. Nur deswegen bin ich gestern und heute hier .
Und in der Sache hat sie ja auch Recht, irgendwo.