12.04.2024, 16:23
Ist auch 86 VVG und nicht 116 SGB als AGL oder?
12.04.2024, 16:34
(12.04.2024, 16:20)Relaxo1996 schrieb:Der Haftungsausschluss ist seitens der Klägerin mit Nichtwissen bestritten worden. Dadurch, dass der Vertrag Vorlage, dürfte der aber nachweisbar sein.(12.04.2024, 16:15)LuiseRLP schrieb:Ja, dann aua. Die Klausur wird nichts. Dachte die hätte das mit Nichtwissen bestritten.(12.04.2024, 16:11)Relaxo1996 schrieb: Noch ne Frage: War der Haftungsausschluss streitig? Also dass es den überhaupt gibt? Oder nur dass er wirksam ist. Habe da ne Beweisprognose gemacht 🙃Wenn ihr die gleiche Klausur wie in RLP hattet, dann war der Haftungsausschluss selbst nicht streitig. Nur die Wirksamkeit.
@Hyäne zwei „Seiten“
12.04.2024, 17:01
Ich habe dem Mandanten noch geraten eine Drittwiderklage gegen die Versicherungsnehmerin zu erheben, auf Feststellung, dass sie gegen den Mandanten wegen dem Unfall keine Ansprüche zustehen...
Weiß aber nicht, ob das so gehen dürfte.. Meine bei Kaiser gelernt zu haben, dass man dann einen weiteren Rechtsstreit mit dem Versicherungsnehmer vermeidet etc.
Weiß aber nicht, ob das so gehen dürfte.. Meine bei Kaiser gelernt zu haben, dass man dann einen weiteren Rechtsstreit mit dem Versicherungsnehmer vermeidet etc.
12.04.2024, 17:10
(12.04.2024, 16:34)hyaene_mit_hut schrieb:Okay, dann hoffe ich, dass das ein unterschied zwischen NRW und RLP war 😅 war mir irgendwie sicher, dass bei uns stand, dass seitens der Klägerin der haftungsausschluss selbst zwar nicht bestritten werden soll, dieser aber nicht wirksam sei.(12.04.2024, 16:20)Relaxo1996 schrieb:Der Haftungsausschluss ist seitens der Klägerin mit Nichtwissen bestritten worden. Dadurch, dass der Vertrag Vorlage, dürfte der aber nachweisbar sein.(12.04.2024, 16:15)LuiseRLP schrieb:Ja, dann aua. Die Klausur wird nichts. Dachte die hätte das mit Nichtwissen bestritten.(12.04.2024, 16:11)Relaxo1996 schrieb: Noch ne Frage: War der Haftungsausschluss streitig? Also dass es den überhaupt gibt? Oder nur dass er wirksam ist. Habe da ne Beweisprognose gemacht 🙃Wenn ihr die gleiche Klausur wie in RLP hattet, dann war der Haftungsausschluss selbst nicht streitig. Nur die Wirksamkeit.
@Hyäne zwei „Seiten“
12.04.2024, 17:15
Ja, in RLP unstreitig.
Haltet ihr einen Vertrag zu Lasten Dritter für vertretbar oder nicht?
Haltet ihr einen Vertrag zu Lasten Dritter für vertretbar oder nicht?
12.04.2024, 17:19
(12.04.2024, 17:10)LuiseRLP schrieb:Keine Gewähr. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich es mal wieder falsch verstanden habe, ist sehr viel größer. Ich hab die Klausur so solide daneben gelegt, ey.(12.04.2024, 16:34)hyaene_mit_hut schrieb:Okay, dann hoffe ich, dass das ein unterschied zwischen NRW und RLP war 😅 war mir irgendwie sicher, dass bei uns stand, dass seitens der Klägerin der haftungsausschluss selbst zwar nicht bestritten werden soll, dieser aber nicht wirksam sei.(12.04.2024, 16:20)Relaxo1996 schrieb:Der Haftungsausschluss ist seitens der Klägerin mit Nichtwissen bestritten worden. Dadurch, dass der Vertrag Vorlage, dürfte der aber nachweisbar sein.(12.04.2024, 16:15)LuiseRLP schrieb:Ja, dann aua. Die Klausur wird nichts. Dachte die hätte das mit Nichtwissen bestritten.(12.04.2024, 16:11)Relaxo1996 schrieb: Noch ne Frage: War der Haftungsausschluss streitig? Also dass es den überhaupt gibt? Oder nur dass er wirksam ist. Habe da ne Beweisprognose gemacht 🙃Wenn ihr die gleiche Klausur wie in RLP hattet, dann war der Haftungsausschluss selbst nicht streitig. Nur die Wirksamkeit.
@Hyäne zwei „Seiten“
12.04.2024, 18:52
(12.04.2024, 17:01)Gast-NRW12 schrieb: Ich habe dem Mandanten noch geraten eine Drittwiderklage gegen die Versicherungsnehmerin zu erheben, auf Feststellung, dass sie gegen den Mandanten wegen dem Unfall keine Ansprüche zustehen...Klingt aber sehr schlau, da man dadurch die Versicherungsnehmerin als Zeugin ausschalten würde und die Klägerin kaum Entlastungsbeweise mehr bieten kann!
Weiß aber nicht, ob das so gehen dürfte.. Meine bei Kaiser gelernt zu haben, dass man dann einen weiteren Rechtsstreit mit dem Versicherungsnehmer vermeidet etc.
Ich habe der Versicherungsnehmerin den Streit verkündet um eine mögliche Schadlosstellungen bei einer positiv ergiebigen Klage zu vermeiden, da sie aufgrund ihres MV an dem Schaden den ihre Krankenkasse in Höhe ihres Mitverschuldens bereits bezahlten Betrages mitverantwortlich ist.
Weiß aber auch nicht ob man das so machen kann
12.04.2024, 21:56
GPA Bereich: da stand ja im Bearbeitervermerk, dass im Falle eines Schriftsatzes ans Gericht nur die Anträge auszuformulieren sind. Ich hab nur die Anträge runtergeschrieben, ohne dass noch formal in einen Schriftsatz einzukleiden. Vermute, dass ich das aber falsch verstanden habe. Hat das noch jemand so?
12.04.2024, 22:08
(12.04.2024, 16:11)hyaene_mit_hut schrieb: Das werden Andere deutlich besser wissen als ich:Ich kann das garnicht einschätzen weil es mein erstes mal 2tes stex ist und die Korrekturen wohl nicht so wohlwollend sein werden wie in der ag… Allerdings denke ich nicht, dass es ein Grund wäre durchzufallen nur weil man einen Antrag vergessen hat 🥲 ich meine wir schreiben eine klausur die ohnehin so konzipiert ist nicht fertig zu werden..klar unterlaufen da einem (flüchtigkeits-)fehler
Wenn der Vollstreckungsschutzantrag fehlt und auch dahingehende nichts geprüft wurde - verbuche ich dann eher als nicht bestanden, oder schafft die Bearbeitung es noch über 4 p Grenze?
13.04.2024, 15:48
Mir fehlt da total das Notengefühl. War aber auch schon zu Unizeiten so. Mal 17 P, ohne dass ich dabei davon ausgegangen bin, dass die Prüfung bestanden ist, mal gerade noch 4, wenn ich von einem guten befriedigend ausging.
Ich lass es euch wissen, wie es ausgegangen ist.
Ich lass es euch wissen, wie es ausgegangen ist.