07.04.2024, 22:02
Hey!
Schreibt man beim Antrag auf Erlass eines Strafbefehls auch etwas zum Bewährungsbeschluss hinzu und wenn ja wo? Oder ist das sowieso ein separater Beschluss und die StA äußert sich im Strafbefehlsantrag dazu nicht.
Danke
Schreibt man beim Antrag auf Erlass eines Strafbefehls auch etwas zum Bewährungsbeschluss hinzu und wenn ja wo? Oder ist das sowieso ein separater Beschluss und die StA äußert sich im Strafbefehlsantrag dazu nicht.
Danke
09.04.2024, 00:35
Welches Bundesland? Welchen Service die StA für das Gericht erbringt, ist sehr unterschiedlich.
09.04.2024, 10:04
BaWü, danke!
09.04.2024, 10:42
Zu meiner Zeit hat ForumStar den Entwurf des Bewährungsbeschlusses mit ausgeworfen (ich hoffe, ich erinnere mich richtig - man könnte da, meine ich, sogar Auflagen anklicken, die rechtlich gar nicht möglich wären). Das ist aber schon lange her, es möge mich jemand korrigieren, wenn das anders war bzw. inzwischen ist.
Eine andere Frage ist, was in der Klausur verlangt ist. Da sollte eigentlich klarer stehen, was gewollt ist.
Eine andere Frage ist, was in der Klausur verlangt ist. Da sollte eigentlich klarer stehen, was gewollt ist.