12.03.2024, 22:45
Angenommen mein (allein lebender) Mandant befindet sich seit kurzem in Untersuchungshaft.
Stünden meiner Zusage als Plichtverteidiger den allein Zuhause verbliebenen Hund des Mandanten zur Pflege bei mir aufzunehmen Bedenken entgegen? Etwa weil es die Professionalität der Zusammenarbeit schmälern könnte oder weil sonst Rechtsnormen entgegenstehen? Die Aufnahme würde sich anbieten, da ich selbst Hundehalter bin. Es wäre als Gefälligkeit gedacht.
Ich freue mich über eure Gedankengänge/ Ideen.
Vielen Dank!
Stünden meiner Zusage als Plichtverteidiger den allein Zuhause verbliebenen Hund des Mandanten zur Pflege bei mir aufzunehmen Bedenken entgegen? Etwa weil es die Professionalität der Zusammenarbeit schmälern könnte oder weil sonst Rechtsnormen entgegenstehen? Die Aufnahme würde sich anbieten, da ich selbst Hundehalter bin. Es wäre als Gefälligkeit gedacht.
Ich freue mich über eure Gedankengänge/ Ideen.
Vielen Dank!
12.03.2024, 23:44
(12.03.2024, 22:45)FriedelBumml schrieb: Angenommen mein (allein lebender) Mandant befindet sich seit kurzem in Untersuchungshaft.
Stünden meiner Zusage als Plichtverteidiger den allein Zuhause verbliebenen Hund des Mandanten zur Pflege bei mir aufzunehmen Bedenken entgegen? Etwa weil es die Professionalität der Zusammenarbeit schmälern könnte oder weil sonst Rechtsnormen entgegenstehen? Die Aufnahme würde sich anbieten, da ich selbst Hundehalter bin. Es wäre als Gefälligkeit gedacht.
Ich freue mich über eure Gedankengänge/ Ideen.
Vielen Dank!
Ist heute schon der 1. April?
13.03.2024, 21:28
Niemals!!!!! Außer du verteidigst deinen besten Kumpel. Wie kommt man auf so eine Idee? Ich kenne auch Verteidiger, die ihren Mandanten Geld für Kippen im Knast geben.
Warum tut man das?
Ihr seid Juristen!
Warum tut man das?
Ihr seid Juristen!
14.03.2024, 07:26
Das erinnert mich an ein Dieselverfahren, das mit dem Vergleich endete, dass sich nicht nur der Kläger vergünstigt einen neuen VW kaufen durfte, sondern auch der Anwalt...
Ich würde mal sagen: an sich ist das natürlich möglich. Aber es könnte ein Zeichen dafür sein, dass Du generell die Distanz zu Mandanten nicht hältst. Das kann alle möglichen unguten Folgen haben (in jedem Gerichtsbezirk gibt es Anwälte, die dafür bekannt sind, in jedem Verfahren auch Eigeninteressen zu verfolgen, weil sie dem Mandanten Geld geliehen haben usw.).
Im konkreten Fall: Was, wenn der Mandant länger in Haft geht? Wer zahlt das Futter? Was, wenn er bei Dir stirbt? Usw.
Ich würde mal sagen: an sich ist das natürlich möglich. Aber es könnte ein Zeichen dafür sein, dass Du generell die Distanz zu Mandanten nicht hältst. Das kann alle möglichen unguten Folgen haben (in jedem Gerichtsbezirk gibt es Anwälte, die dafür bekannt sind, in jedem Verfahren auch Eigeninteressen zu verfolgen, weil sie dem Mandanten Geld geliehen haben usw.).
Im konkreten Fall: Was, wenn der Mandant länger in Haft geht? Wer zahlt das Futter? Was, wenn er bei Dir stirbt? Usw.
17.03.2024, 17:14
Jetzt mal ganz doof gedacht, wenn die Sache schief geht und der Mandant in Strafhaft kommt, kann er dann den Vorwurf der schlechten Verteidigung, weil du den Hund behalten wolltest, in den Raum werfen? Selbst, wenn nichts dran ist, kann es natürlich sein, dass dir so ein Vorwurf irgendwie auf die Füße fällt.
Ganz davon ab, finde ich den Gedanken ehrenswert. Zum einen leiden Tiere, die nur eine einzige Bezugsperson haben, unter solchen Bedingungen oft, und auch der frisch hinter schwedische Gardinen gezogene Unterkunftsbeziehende wird sich arge Sorgen um den Vierbeiner machen. Je nachdem, wie gut du den Mandanten kennst (manche Menschen haben ja eine Art Haus- und Hof-Verteidiger), wäre ich bereit bis eher vorsichtig.
Wie schaut das aus Tierschutzsicht denn aus? Gibt es eine Art Netzwerk für Häftlingstiere? Wahrscheinlich nicht, sonst wär der Wauz ja dort.
Ganz davon ab, finde ich den Gedanken ehrenswert. Zum einen leiden Tiere, die nur eine einzige Bezugsperson haben, unter solchen Bedingungen oft, und auch der frisch hinter schwedische Gardinen gezogene Unterkunftsbeziehende wird sich arge Sorgen um den Vierbeiner machen. Je nachdem, wie gut du den Mandanten kennst (manche Menschen haben ja eine Art Haus- und Hof-Verteidiger), wäre ich bereit bis eher vorsichtig.
Wie schaut das aus Tierschutzsicht denn aus? Gibt es eine Art Netzwerk für Häftlingstiere? Wahrscheinlich nicht, sonst wär der Wauz ja dort.
18.03.2024, 18:50
(14.03.2024, 07:26)Praktiker schrieb: Das erinnert mich an ein Dieselverfahren, das mit dem Vergleich endete, dass sich nicht nur der Kläger vergünstigt einen neuen VW kaufen durfte, sondern auch der Anwalt...
Ich würde mal sagen: an sich ist das natürlich möglich. Aber es könnte ein Zeichen dafür sein, dass Du generell die Distanz zu Mandanten nicht hältst. Das kann alle möglichen unguten Folgen haben (in jedem Gerichtsbezirk gibt es Anwälte, die dafür bekannt sind, in jedem Verfahren auch Eigeninteressen zu verfolgen, weil sie dem Mandanten Geld geliehen haben usw.).
Im konkreten Fall: Was, wenn der Mandant länger in Haft geht? Wer zahlt das Futter? Was, wenn er bei Dir stirbt? Usw.
das ist in Strafsachen fatal. Du hast es dort häufig nicht mit der netten Sorte Mensch zu tun und die sind gerne bereit so etwas auszunutzen. Wenn dir hier die nötige Distanz fehlt, dann ggf auch in weiteren Sachen....
Daher für mich ein no-go