13.03.2024, 12:24
(13.03.2024, 12:22)Ref´inHessen schrieb:(13.03.2024, 12:20)cindylawless schrieb: Wie habt ihr das eigentlich mit der Revbegründungsfrist gelöst?
Ging die ganz normal bei euch durch oder habt ich auch auf die Zustellung abstellen müssen?
War mir da nicht mehr ganz sicher.
Da habe ich den klassischen Absatz geschrieben mit: Nach § 345 I 1 StPO eigentlich nicht mehr möglich, da Frist versäumt, aber gem. S. 3 ist die Zustellung nach der Einlegungsfrist erfolgt, sodass die Zustellung am 08.03. maßgeblich die Begründungsfrist in Gang gesetzt hat und die Begründung bis 08.04.2024 möglich ist.
Super! Vielen Dank! Hatte kurz Angst, dass ich die Frist falsch berechnet habe.
13.03.2024, 12:26
In NRW hatte der Verteidiger bereits Revision eingelegt oder?
13.03.2024, 12:47
13.03.2024, 12:48
Gabs in NRW irgendwas mit ner Beschränkung der StA bzgl des 249 am Auto?
Stand in einem Post weiter vorne aber ohne Bundesland
Stand in einem Post weiter vorne aber ohne Bundesland
13.03.2024, 13:30
13.03.2024, 13:34
Was hätte das für einen Unterschied gemacht?
13.03.2024, 15:29
Das war in Berlin. Kann sein, dass ich es in der Eile aber auch falsch gelesen hab.. ich meine es stand, dass hinsichtlich der Beschaffung der Fahrzeuge und der Kennzeichen die Verfolgung beschränkt war.
14.03.2024, 15:54
Ich könnte echt an die Decke gehen... Ich habe ausversehen das falsche Rechtsmittel angegeben (Berufung statt Beschwerde). Ich kann mir nicht erklären, wieso. Meint ihr das wirkt sich sehr stark auf die Note aus?
14.03.2024, 16:07
Da wird ich mir überhaupt keinen Kopf machen. Vielleicht ein Pünktchen Abzug, aber daran wird es nicht scheitern!
14.03.2024, 16:14
ok...