08.03.2024, 20:10
(08.03.2024, 19:50)Examen2023 schrieb: Was stand nochmal im Gesundheitszeugnis? Meines Wissens hat der Tierarzt in dem Schreiben erklärt, dass keine Krankheiten vorliegen und er das Tier gründlich untersucht hat - oder? Wie hat der Kläger überhaupt festgestellt, dass das Tier herzkrank ist (EKG oder „normale“ Untersuchung)? Bin leider mit der Klausur nicht klargekommen weil ich total platt war aber liegt wohl in der Natur der Sache
Genau, die Beklagte hat bescheinigt, dass sie das Tier untersucht hat und keine offensichtliche Krankheiten bestehen.
Der Kläger hat das Tier dann nochmal in einer Klinik untersuchen lassen. Die haben dann ein EKG gemacht und herausgefunden, dass es herzkrank ist
08.03.2024, 20:22
Ging es wirklich um „offensichtliche“ Fehler? Und wurde das EKG einfach so angeordnet oder gab es einen Verdacht? Frage mich nur weil in der Praxis so ein EKG nicht ohne weiteres angeordnet wird ?
08.03.2024, 20:44
(08.03.2024, 20:22)Examen2023 schrieb: Ging es wirklich um „offensichtliche“ Fehler? Und wurde das EKG einfach so angeordnet oder gab es einen Verdacht? Frage mich nur weil in der Praxis so ein EKG nicht ohne weiteres angeordnet wird ?
Es stand nicht offensichtlich, aber glaube „keinen erkennbaren Mangel“
Ich habe mich auf den Wortlaut gestützt und gesagt, dass sie es nicht hätte erkennen können, weil sie ja kein EKG hatte und es ja auch um die eigl um die Impffähigkeit ging, aber keine Ahnung ob das richtig ist ?
08.03.2024, 20:54
Also ging es doch um die Impffähigkeit? Dachte das war unabhängig voneinander
08.03.2024, 21:02
(08.03.2024, 20:54)Examen2023 schrieb: Also ging es doch um die Impffähigkeit? Dachte das war unabhängig voneinander
Ich habe es so verstanden, dass die Tiere vorab darauf untersucht werden mussten, ob etwas einer Impfung im Wege steht. Also irgendwelche Vorerkrankungen oder sowas, weswegen sie nicht geimpft werden können.
Es war ja auch nur ein "zufälliger" jährlicher Routine-Impftermin, zu dem die Ärztin gekommen ist. Nichts weiter.
Also sie ist nicht extra explizit für eine Untersuchung der Gesundheit wegen des Kaufvertrags/der Übergabe gekommen. Sie kommt halt 1x im Jahr zum Impfen und das wars.
08.03.2024, 21:08
Und was hat das Gesundheitszeugnis bescheinigt?
08.03.2024, 21:12
Die Mandantin war nur für die Impfung da. Das Gesundheitszeugnis ging aber inhaltlich über ihre getätigte "überblicksartige" Untersuchung hinaus. Dort stand nämlich, dass Herz, Nieren usw. "gründlich" untersucht wurden. Und das hat sie ja nicht getan.
Es waren also sozusagen 2 Handlungen: zum einen hat sie nur Impfungen vorgenommen und mit einer Ankaufsuntersuchung nichts zu tun gehabt (sie wusste ja nichts davon) und zum anderen hat sie aber (mMn fahrlässig) die Gesundheitszeugnisse ausgestellt.
Da ich § 9 als Schutzgesetz gesehen habe, habe ich auch eine PflichtV bejaht.
Das Gesundheitszeugnis selbst hat nur allgemein von der Gesundheit des Tieres gesprochen (aber eben auch von einer gründlichen Untersuchung)
Es waren also sozusagen 2 Handlungen: zum einen hat sie nur Impfungen vorgenommen und mit einer Ankaufsuntersuchung nichts zu tun gehabt (sie wusste ja nichts davon) und zum anderen hat sie aber (mMn fahrlässig) die Gesundheitszeugnisse ausgestellt.
Da ich § 9 als Schutzgesetz gesehen habe, habe ich auch eine PflichtV bejaht.
Das Gesundheitszeugnis selbst hat nur allgemein von der Gesundheit des Tieres gesprochen (aber eben auch von einer gründlichen Untersuchung)
08.03.2024, 21:22
War der Kläger nach deiner Lösung auch vom persönlichen Schutzbereich umfasst? Wie bist du in der Zweckmäßigkeit vorgegangen?
08.03.2024, 21:27
(08.03.2024, 21:22)Examen2023 schrieb: War der Kläger nach deiner Lösung auch vom persönlichen Schutzbereich umfasst? Wie bist du in der Zweckmäßigkeit vorgegangen?
Ja. Habs damit begründet, dass auch Empfänger der Zeugnisse geschützt werden sollen bla bla. Aber bin mir da überhaupt nicht sicher, obs richtig ist
Bei der Zweckmäßigkeit hab ich dennoch Klageabweisung vorgeschlagen, weil noch zu beweisen wäre, dass die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses kausal für den Schaden war
08.03.2024, 21:44
Was spricht denn gegen die Kausalität bei einer „gründlichen“ Untersuchung? Nicht verunsichern lassen, würde gern den Fall besser verstehen :)