08.03.2024, 17:44
Ein Teil der hessischen Klausur Einst. RS gegen falsche Gesellschafterliste nach Beschlussfassung
08.03.2024, 17:46
(08.03.2024, 17:42)NRW_03 schrieb:(08.03.2024, 16:40)JoshNRW schrieb: Z4 Anwaltsklausur NRW
M ist Tierärztin und hat einer Kundin, die u.a. zahlreiche Alpakas verkauft, am 10.10.23 insgesamt 17 Tiere in einer Routineuntersuchung geimpft und die Tiere vorher daraufhin untersucht, ob sie impffähig sind.
Bereits am 8.10 hat die V drei der Tiere an K verkauft und ihm die Impfbescheinigung der M vorgelegt, in der vermerkt ist, dass die Tiere für die Impfung gesund sind (Herz, Lunge, etc.).
Am 15.10 holt K die Tiere ab und stellt am selben Tag fest, dass ein Alpaka ein Herzproblem hat. OP und Medis kosten 5.000,- bzw. 1.000 Euro.
M lehnt auf schriftliche Aufforderung eine Einstandspflicht ab.
K verklagt M vor dem AG und verlangt einen Teilbetrag für die OP i.H.v. 2.500,-, den Rest behält er sich vor später einzuklagen. Dazu 540,- Euro vorgerichtliche RA-Gebühren sowie Feststellung, dass M auch alle weiteren Kosten in Bezug auf die Herzprobleme zahlen muss (Streitwert 2.000,-).
Schriftliches Vorverfahren, M ist vier Wochen im Urlaub, VU wird am 16.2.2024 in ihrem Briefkasten hinterlegt ohne Zustelldatum auf dem Umschlag. Am 27.2. entdeckt sie den Brief und ist am 8.3. in der Kanzlei.
Habe bzgl. des VU auf die Ersatzzustellung nach 189 ZPO (tatsächliche Kenntnis am 27.2) abgestellt, da VU ohne das Datum auf dem Umschlag nicht ordnungsgemäß zugestellt war, § 180 Satz 3 ZPO. Bei VU im schriftlichen Vorverfahren kommt es ja auf die letzte Zustellung an, 310 ZPO.
Einspruchsfrist daher am 8.3. noch nicht abgelaufen, Wiedereinsetzung daher nicht nötig (fehlendes Verschulden wäre auch schwer zu begründen gewesen, weil M vier Wochen im Urlaub war ohne Briefkasten leeren zu lassen).
Klage zulässig (da konnte man viel schreiben wegen der sachlichen Zuständigkeit zum AG, der Zulässigkeit der Teilklage, dem unbezifferten Klageantrag, dem Feststellungsinteresse ect.).
Ansprüche aus 311, 280, 241 abgelehnt (K hatte diesbezüglich hinsichtlich Vertrauen argumentiert), Ansprüche aus 433, 434, 438, 280 iVm VSZD abgelehnt (da habe ich bzgl. des Gefahrübergangs mit der Beweislastumkehr aus 477 und Verbrauchervertrag was geschrieben und noch die einzelnen Schadenspositionen verwursten), weil K bei mir vertragliche Ansprüche gegen V hat.
GoA kurz abgelehnt.
823 abgelehnt, hier müsste K Verletzungshandlung und Verschulden der M beweisen, aber schon keine Anhaltspunkte dafür, da nur Routineuntersuchung für Impffähigkeit der Tiere (in der abgedruckten Berufsordnung wurde neben Impfbescheinigung explizit noch Gutachten oder Zeugnis erwähnt, hier nur Impfbescheinigung).
Ich bin leider der Auffassung der unteren Instanzen gefolgt (BGH macht es wie du laut google) und hab Wiedereinsetzung beantragt. Hab da echt lange mit gehadert, weil ich den Weg nicht so toll fand. Aber im Thomas Putzo stand bei § 180 und § 182, dass die Urkunde nicht Teil der Zustellung ist und diese auch trotz Verstößen gegen die Formvorschriften wirksam ist.
Vertragliche Ansprüche (-), da kein Vertrag zwischen den beiden
Vertrag mit Schutzwirkung (-), da der Kläger zumindest eigene vertragliche Ansprüche gegenüber der Verkäuferin hat
§ 328 (-)
§ 823 II iVm § 9 Berufsordnung: hab da ein Schutzgesetz angenommen, auch PflichtV, da sie keine "gründliche" Untersuchung durchgeführt hat, was aber auf dem Zeugnis so vermerkt ist, Verschulden (+).. mein Problem war dann der kausale Schaden. Hätte man die Krankheit auch bei einer gründlichen Untersuchung erkannt? Da war ich dann total verwirrt....
Bin auf jeden Fall nicht wirklich zufrieden mit meiner Lösung. Und das mit der Wiedereinsetzung ist ärgerlich.
Wenn ein Gericht deine Lösung vertreten hat, dann kann das ja nicht falsch sein nur weil der BGH was anderes gesagt hat :-).
08.03.2024, 17:53
Ich glaube es war darauf abzustellen, dass der Kläger nicht hinreichend dargelegt hat dass die Pflichtverletzung zum Schaden geführt hat.. Habe ich leider übersehen
08.03.2024, 18:01
ja
08.03.2024, 18:05
(08.03.2024, 17:43)Examen2023 schrieb: Kann jemand noch was dazu sagen ob das eine Impfbescheinigung war? So habe ich den Sachverhalt nämlich nicht verstanden.. Danke :)
Ich habe das so verstanden, dass das eine Bescheinigung ist, dass das Tier daraufhin untersucht wurde, dass es gesund genug für eine Impfung ist und die dann durchgeführt wurde. Weiß leider auch nicht mehr, was genau da stand. Kann sich noch jemand erinnern? Stand da Gesundheitszeugnis?
08.03.2024, 18:08
(08.03.2024, 18:05)JoshNRW schrieb:(08.03.2024, 17:43)Examen2023 schrieb: Kann jemand noch was dazu sagen ob das eine Impfbescheinigung war? So habe ich den Sachverhalt nämlich nicht verstanden.. Danke :)
Ich habe das so verstanden, dass das eine Bescheinigung ist, dass das Tier daraufhin untersucht wurde, dass es gesund genug für eine Impfung ist und die dann durchgeführt wurde. Weiß leider auch nicht mehr, was genau da stand. Kann sich noch jemand erinnern? Stand da Gesundheitszeugnis?
Soweit ich mich erinnere, stand da Gesundheitszeugnis
08.03.2024, 18:13
Ok, insgesamt schön am Sachverhalt vorbeigeschrieben und dann noch den fetten Patzer mit dem VSZD.
Hatte mich noch so gefreut, weil das heute wirklich eine machbare Aufgabe war. Aber leichte Klausur strenge Bewertung...
Im Ergebnis geht der VSZD wohl wegen der vertraglichen Ansprüche K gegen V tatsächlich nicht durch und ob man im Rahmen eines Gesundheitszeugnisses (im Gegensatz zu einem Gutachten) den Herzfehler entdeckt hätte und ob K das alles beweisen kann, kann für meine Note heute dann dahinstehen... :-)
Hatte mich noch so gefreut, weil das heute wirklich eine machbare Aufgabe war. Aber leichte Klausur strenge Bewertung...
Im Ergebnis geht der VSZD wohl wegen der vertraglichen Ansprüche K gegen V tatsächlich nicht durch und ob man im Rahmen eines Gesundheitszeugnisses (im Gegensatz zu einem Gutachten) den Herzfehler entdeckt hätte und ob K das alles beweisen kann, kann für meine Note heute dann dahinstehen... :-)
08.03.2024, 18:37
Kam in Hessen heute Arbeits- oder Wirtschaftsrecht dran?
08.03.2024, 19:41
08.03.2024, 19:50
Was stand nochmal im Gesundheitszeugnis? Meines Wissens hat der Tierarzt in dem Schreiben erklärt, dass keine Krankheiten vorliegen und er das Tier gründlich untersucht hat - oder? Wie hat der Kläger überhaupt festgestellt, dass das Tier herzkrank ist (EKG oder „normale“ Untersuchung)? Bin leider mit der Klausur nicht klargekommen weil ich total platt war aber liegt wohl in der Natur der Sache