05.03.2024, 22:55
Hey Leute,
ich bin seit November 2022 Rechtspfleger und bin "schon" 25 Jahre alt. Das Land NRW hat ein Förderprogramm Jura. In diesem Programm kann man seine Arbeitszeit als Rechtspfleger auf 50% reduzieren und nebenbei Vollzeit Jura studieren. In diesem Programm sind auch Dienstbeurlaubungen etc. vorgesehen (z.B. beim Referendariat).
Nach Beenden des 2. Staatsexamens muss man den Dienst als Rechtspfleger wieder antreten. Dann kann man sich um eine Übernahme in den richterlichen oder staatsanwaltlichen Dienst bewerben. Teilnehmern des Programms, die in der zweiten juristischen Prüfung mindestens 7,76 Punkte erreicht haben, wird unter Berücksichtigung des besonderen Werdegangs die Zulassung zum weiteren Auswahlverfahren zugesichert.
Die Kosten für das Studium übernimmt das Land. Es besteht eine Rückzahlungsklause bis zu einem Betrag in Höhe von 4.500,00 EUR.
Ich bin mir noch ziemlich unsicher. Denkt ihr, dass man das Studium neben einer Teilzeitbeschäftigung von ca. 20h/Woche gut bewältigen kann?
Wie realistisch und machbar ist eine Note von 7,76 im zweiten Staatsexamen?
Denkt ihr, dass sich die Zeit und die Mühe, die ich in dieses Studium stecke sich lohnen würde?
Vielleicht würde ich an einer Fernuniversität studieren. Hat jemand Erfahrungen damit und kann kurz sagen, ob es für ein Jurastudium eher geeignet oder ungeeignet ist.
Auf der einen Seite denke ich, dass das Studium lange dauert und ich in dieser Zeit weniger verdiene als ich jetzt verdiene. Vor allem wäre es blöd, wenn ich die entsprechenden Punkte nicht erreichen würde. Dann wäre es vlt sogar eine Zeitverschwendung. Auf der anderen Seite habe ich ja nicht viel zu verlieren, da ich immer wieder Vollzeit-Rechtspfleger werden kann.
Vielleicht könnt ihr ja mal eure Meinung abgeben, ob ihr das für sinnvoll erachtet.
Ich weiß, dass es letztendlich meine Entscheidung ist und ich entscheiden muss, was ich möchte.
ich bin seit November 2022 Rechtspfleger und bin "schon" 25 Jahre alt. Das Land NRW hat ein Förderprogramm Jura. In diesem Programm kann man seine Arbeitszeit als Rechtspfleger auf 50% reduzieren und nebenbei Vollzeit Jura studieren. In diesem Programm sind auch Dienstbeurlaubungen etc. vorgesehen (z.B. beim Referendariat).
Nach Beenden des 2. Staatsexamens muss man den Dienst als Rechtspfleger wieder antreten. Dann kann man sich um eine Übernahme in den richterlichen oder staatsanwaltlichen Dienst bewerben. Teilnehmern des Programms, die in der zweiten juristischen Prüfung mindestens 7,76 Punkte erreicht haben, wird unter Berücksichtigung des besonderen Werdegangs die Zulassung zum weiteren Auswahlverfahren zugesichert.
Die Kosten für das Studium übernimmt das Land. Es besteht eine Rückzahlungsklause bis zu einem Betrag in Höhe von 4.500,00 EUR.
Ich bin mir noch ziemlich unsicher. Denkt ihr, dass man das Studium neben einer Teilzeitbeschäftigung von ca. 20h/Woche gut bewältigen kann?
Wie realistisch und machbar ist eine Note von 7,76 im zweiten Staatsexamen?
Denkt ihr, dass sich die Zeit und die Mühe, die ich in dieses Studium stecke sich lohnen würde?
Vielleicht würde ich an einer Fernuniversität studieren. Hat jemand Erfahrungen damit und kann kurz sagen, ob es für ein Jurastudium eher geeignet oder ungeeignet ist.
Auf der einen Seite denke ich, dass das Studium lange dauert und ich in dieser Zeit weniger verdiene als ich jetzt verdiene. Vor allem wäre es blöd, wenn ich die entsprechenden Punkte nicht erreichen würde. Dann wäre es vlt sogar eine Zeitverschwendung. Auf der anderen Seite habe ich ja nicht viel zu verlieren, da ich immer wieder Vollzeit-Rechtspfleger werden kann.
Vielleicht könnt ihr ja mal eure Meinung abgeben, ob ihr das für sinnvoll erachtet.
Ich weiß, dass es letztendlich meine Entscheidung ist und ich entscheiden muss, was ich möchte.
06.03.2024, 09:51
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07.03.2024, 00:17
Die Frage ist, was Du hinterher tun willst. Wenn Du als Rechtspfleger zufrieden bist, ist es ein unverhältnismäßiger Aufwand. Wenn Du dagegen das Gefühl hast, als Rechtspfleger nicht das tun zu dürfen, was Du eigentlich tun willst, dann mache es. Das Studium ist zwar sehr viel wissenschaftlicher, als Du es von der FH kennst. Andererseits bringst Du natürlich auch einiges schon mit. Wäre übrigens Amtsanwalt eine interessante Variante?