08.12.2023, 12:17
Sorry für die späte Antwort. Wir/ich mussten den Schock erstmal verdauen. In unserer Ausbildungsordnung steht, dass die gesamte(!) Prüfung als nicht angetreten gilt, wenn der Prüfling innerhalb der ersten vier Klausuren an einem Prüfungstermin nicht erscheint. Das LJPA sieht unsere Verspätung nun als „nicht erschienen“ an. An unseren Anruf und die Aussage am Telefon möchte sich dort keiner mehr erinnern
Wir warten auf die entsprechenden Briefe des LJPA und haben noch einen weiteren RA hinzugezogen…
Wir warten auf die entsprechenden Briefe des LJPA und haben noch einen weiteren RA hinzugezogen…
08.12.2023, 12:28
Und nicht angetreten bedeutet nicht bestanden?
Also einen Versuch verloren?
Das kann doch nicht wahr sein alles, was ist denn mit diesem Ausbildungs-System falsch gelaufen, dass man Referendaren das Leben so schwer machen muss. Das ist einfach nur belastend und nervenaufreibend...und unnötig.
Ich wünsche Euch viel Kraft und dass ihr all eure Wut, Verzweiflung in die Energie um wandelt bei eurem nächsten Monat/Versuch alles geben zu können.
Also einen Versuch verloren?
Das kann doch nicht wahr sein alles, was ist denn mit diesem Ausbildungs-System falsch gelaufen, dass man Referendaren das Leben so schwer machen muss. Das ist einfach nur belastend und nervenaufreibend...und unnötig.
Ich wünsche Euch viel Kraft und dass ihr all eure Wut, Verzweiflung in die Energie um wandelt bei eurem nächsten Monat/Versuch alles geben zu können.
08.12.2023, 12:29
Was ist denn überhaupt die Ermächtigungsgrundlage, euch den Zutritt zu verwehren? Ich kam auch schon zu spät zu einer Klausur und kam ohne Probleme rein. Ist doch das Problem des Prüflings.
Außerdem "nicht erscheinen" =! "zu spät erscheinen". Die Auslegung sprengt die Wortlautgrenze.
Außerdem "nicht erscheinen" =! "zu spät erscheinen". Die Auslegung sprengt die Wortlautgrenze.
08.12.2023, 12:35
Ich muss sagen, dass ich eine derartige Norm in der Prüfungsordnung für höchst problematisch finde, gerade im Lichte des Art. 12 GG. Es wäre was anderes, wenn ihr 1h zu spät im Klausursaal antanzen würdet. Ihr wart ja immerhin 15min vor offiziellem Schreibbeginn am Prüfungsort. "Nicht erschienen" i.S.d Zeitpunktes für den Beginn des Klausurschreibens wart ihr ja gerade nicht.
Bei uns kam es auch 2x zu einem verspäteten Beginn, da jeweils ein Prüfling - angekündigt - zu spät erschien. Das JPA muss ja zumindest ERREICHBAR sein für etwaige unvorhersehbare Ereignisse.
Auch als ein Prüfung ohne Entschuldigung nicht pünktlich um 8.30 Uhr an seinem Platz war, wurde trotzdem aus Kulanz 5min gewartet, ob er nicht doch noch zur Klausur antritt.
Bei uns kam es auch 2x zu einem verspäteten Beginn, da jeweils ein Prüfling - angekündigt - zu spät erschien. Das JPA muss ja zumindest ERREICHBAR sein für etwaige unvorhersehbare Ereignisse.
Auch als ein Prüfung ohne Entschuldigung nicht pünktlich um 8.30 Uhr an seinem Platz war, wurde trotzdem aus Kulanz 5min gewartet, ob er nicht doch noch zur Klausur antritt.
08.12.2023, 13:41
Also schreibt ihr jetzt auch gar nicht mehr mit? Seid ihr zur zweiten Klausur gegangen?
08.12.2023, 23:38
(08.12.2023, 12:17)Habersaggi schrieb: Sorry für die späte Antwort. Wir/ich mussten den Schock erstmal verdauen. In unserer Ausbildungsordnung steht, dass die gesamte(!) Prüfung als nicht angetreten gilt, wenn der Prüfling innerhalb der ersten vier Klausuren an einem Prüfungstermin nicht erscheint. Das LJPA sieht unsere Verspätung nun als „nicht erschienen“ an. An unseren Anruf und die Aussage am Telefon möchte sich dort keiner mehr erinnern
Wir warten auf die entsprechenden Briefe des LJPA und haben noch einen weiteren RA hinzugezogen…
Wenn ihr einen kompetenten Rechtsanwalt für Prüfungsrrcht braucht, PN an mich. Ich wurde mal erfolgreich im Widerspruchsverfahren gegen das LJPA vertreten.
10.12.2023, 16:03
(08.12.2023, 23:38)Znarf schrieb:(08.12.2023, 12:17)Habersaggi schrieb: Sorry für die späte Antwort. Wir/ich mussten den Schock erstmal verdauen. In unserer Ausbildungsordnung steht, dass die gesamte(!) Prüfung als nicht angetreten gilt, wenn der Prüfling innerhalb der ersten vier Klausuren an einem Prüfungstermin nicht erscheint. Das LJPA sieht unsere Verspätung nun als „nicht erschienen“ an. An unseren Anruf und die Aussage am Telefon möchte sich dort keiner mehr erinnern
Wir warten auf die entsprechenden Briefe des LJPA und haben noch einen weiteren RA hinzugezogen…
Wenn ihr einen kompetenten Rechtsanwalt für Prüfungsrrcht braucht, PN an mich. Ich wurde mal erfolgreich im Widerspruchsverfahren gegen das LJPA vertreten.
Ich brauche den Namen für alle Fälle
24.02.2024, 11:30
Wow, das tut mir alles extrem leid. Liegt jetzt ja schon eine Weile zurück, ich hoffe ihr konntet es etwas verarbeiten und es hat noch eine bessere Wendung genommen?
Ich werf auch mal eine Erfahrung dazu ein: Ich bin in meinem Freischuss einmal nicht erschienen, weil ich verschlafen hatte und den Versuch sowieso null ernst genommen, sondern bloß als Übung betrachtet hatte, weil ich erst eine Woche vorher mit dem Schwerpunkt fertig war und dementsprechend null vorbereitet. Das Ergebnis hätte mich allerdings natürlich trotzdem interessiert, also, wie deutlich es höchstwahrscheinlich nicht bestanden war. Paar Wochen später kam ein Brief, in welchem meine Unterlagen zurück gegeben wurden, da ich die Prüfung nicht angetreten sei. Habe dann auch eine entsprechende Norm in der JAPO gefunden: Unentschuldigtes Fernbleiben führt per se zum insgesamt nicht bestanden und demzufolge wurden die geschriebenen Klausuren gar nicht bewertet/korrigiert. Hat mich schon sehr geärgert, auch wenn ich wie gesagt vermutlich eh nicht bestanden hätte. Aber who knows, erfahren hab ichs ja eben nicht, und bin danach auch bisschen in ein Loch gefallen und hab sehr viel Zeit bis zum ersten scharfen Versuch gebraucht.
Jedenfalls fehlt es bei euch aber doch am "unentschuldigten" Fernbleiben, ihr konntet ja nicht mehr bis 8:00 hinkommen und habt das auch sofort angezeigt bzw. alles versucht. Abgesehen davon wart ihr zumindest bis Bearbeitungsbeginn dort - ist dann die Frage, ob das überhaupt genügt für ein "nicht antreten", nur die Hälfte der Belehrungen zu verpassen. Natürlich kenn ich eure Regelung nicht, aber ich hoffe sehr, dass das bei euch noch Berücksichtigung findet!! Alles gute!
Ich werf auch mal eine Erfahrung dazu ein: Ich bin in meinem Freischuss einmal nicht erschienen, weil ich verschlafen hatte und den Versuch sowieso null ernst genommen, sondern bloß als Übung betrachtet hatte, weil ich erst eine Woche vorher mit dem Schwerpunkt fertig war und dementsprechend null vorbereitet. Das Ergebnis hätte mich allerdings natürlich trotzdem interessiert, also, wie deutlich es höchstwahrscheinlich nicht bestanden war. Paar Wochen später kam ein Brief, in welchem meine Unterlagen zurück gegeben wurden, da ich die Prüfung nicht angetreten sei. Habe dann auch eine entsprechende Norm in der JAPO gefunden: Unentschuldigtes Fernbleiben führt per se zum insgesamt nicht bestanden und demzufolge wurden die geschriebenen Klausuren gar nicht bewertet/korrigiert. Hat mich schon sehr geärgert, auch wenn ich wie gesagt vermutlich eh nicht bestanden hätte. Aber who knows, erfahren hab ichs ja eben nicht, und bin danach auch bisschen in ein Loch gefallen und hab sehr viel Zeit bis zum ersten scharfen Versuch gebraucht.
Jedenfalls fehlt es bei euch aber doch am "unentschuldigten" Fernbleiben, ihr konntet ja nicht mehr bis 8:00 hinkommen und habt das auch sofort angezeigt bzw. alles versucht. Abgesehen davon wart ihr zumindest bis Bearbeitungsbeginn dort - ist dann die Frage, ob das überhaupt genügt für ein "nicht antreten", nur die Hälfte der Belehrungen zu verpassen. Natürlich kenn ich eure Regelung nicht, aber ich hoffe sehr, dass das bei euch noch Berücksichtigung findet!! Alles gute!