23.02.2024, 10:29
(23.02.2024, 10:14)nachdenklich schrieb: Das ist jedenfalls nicht meine Absicht. Ich glaube nur, dass KI auf den Arbeitsmarkt (und damit naturgemäß auch auf die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit) schon mittelfristig erhebliche Auswirkungen haben wird. Wir laufen da seitens der Politik blauäugig in eine ungewisse Zukunft und bilden bspw. völlig am tatsächlichen und zukünftigen Bedarf junge Menschen aus bzw. verfallen in das seitens der Wirtschaft stets propagierte Narrativ des "Fachkräftemangels". Man sollte klar kommunizieren, dass die Entwicklung und Forschung an KI nicht dazu da ist, deine Abwesenheitsnachricht zu verfassen, sondern einzig darauf abzielt, dich (als Arbeitskraft) bestenfalls zu ersetzen oder jedenfalls deine Lohnansprüche so niedrig wie möglich zu halten. Wenn ich bspw an das vor kurzem veröffentliche "Hamburger Protokoll" der Bucerius Law School denke, in dem die Vereinfachung des 1. Examens gefordert wird, mit dem Hinweis, der Arbeitsmarkt habe zukünftig einen riesen Bedarf an Juristen, dann kann man doch nur den Kopf schütteln (abgesehen davon, dass auch unter aktuellen Prüfungsordnungen 11.000 das Erste Examen und 8.5000 das Zweite Examen ablegen, was mehr als genug ist).
Ich heirate bald und habe mir einfach eine schönere Zukunft ausgemalt und ich bei der Stellensuche örtlich eher eingeschränkt bin. Ich bin allerdings jemand der seinen Pessimismus gut überspielen kann. Im Alltag spreche ich bspw mit Freunden, Verlobten, Schwiegereltern nicht über diese Themen.
Das hört sich so an als ob es dir aktuell einfach schwer fällt eine Anstellung zu finden und du den Grund dafür (auch) in der Entwicklung des Arbeitsmarktes durch die KI siehst. Zwar ist der Markt aktuell tatsächlich etwas angespannter (umso schwieriger natürlich, je weniger man örtlich flexibel ist), das hat aber akut (noch) nichts mit der KI zu tun.
Es gibt auch aktuell mit Blick auf den demographischen Wandel eindeutig zu wenig Jura-Absolventen und das kann auch die KI in Zukunft wahrscheinlich nicht vollständig abfedern. Jetzt zu sagen, dass Studium wäre nicht reformbedürftig, weil es noch "genug" Leute schaffen, ist nach mE verfehlt, da es gerade nicht "mehr als genug" Absolventen gibt.
Vermutlich hast du aktuell auch einfach zu viel Zeit um dir über diese ganzen KI-Themen Gedanken zu machen. Ich hoffe deinen pessimistischen Posts reduzieren sich jedenfalls, sobald du mal 50h die Woche arbeitest.
Viel Erfolg aber bei der Jobsuche
23.02.2024, 11:07
Also das war wirklich nicht böse gemeint @nachdenklich. Ich meinte damit, dass es dir glaube ich einfach nicht gut tut, dich so in das Thema reinzubeißen. Kann verstehen, wenn das aktuell für dich keine einfache Zeit ist, aber das wird wieder!
23.02.2024, 11:53
(23.02.2024, 11:07)JaM1e schrieb: Also das war wirklich nicht böse gemeint @nachdenklich. Ich meinte damit, dass es dir glaube ich einfach nicht gut tut, dich so in das Thema reinzubeißen. Kann verstehen, wenn das aktuell für dich keine einfache Zeit ist, aber das wird wieder!
Oder reinbeißen und was daraus machen. Aber so wie aktuell ist es eben maximal ineffektiv.
Als Anwalt muss man sich an aktuelle Entwicklungen anpassen aber das ist normal. Es gab schon 1935 Artikel darüber, dass es nicht mehr so gut ist wie noch 1920... das gehört wohl zur Natur der Sache, dass es 20 Jahre früher immer besser gewesen sein soll. Aber die Anwälte haben auch die Abschaffung der Singularzulassung und der Lokalisation überstanden, amerikanische Großkanzleien etc.
Und nur weil es KI gibt, wird der General Counsel nicht plötzlich Verträge selbst prüfen, wie hier einer meinte. Der CFO wird auch nicht die Buchhaltung führen, nur weil es ihm KI ermöglichen könnte.
23.02.2024, 11:55
Ich verstehe Nachdenklich schon.
Zwar ist der Impact der KI auf den Arbeitsmarkt momentan noch gleich Null.
Aber ich habe die Befürchtung, dass diese Technologie Risiken birgt, angesichts derer der Arbeitsmarkt noch unser kleinstes Problem sein könnte.
Aber ist das eben. Es gibt kein Recht auf ein Leben im Dahergebrachten, auch wenn es unter Umständen schön gewesen wäre. Und was genau diese Technologie nun für Folgen hat, kann einfach niemand wissen. Alles ist vorstellbar, inklusive dem, dass sich im Großen und Ganzen nicht viel ändert.
Tröstend ist vielleicht, dass man bei solchen Makrotendenzen nicht alleine dasteht. Wir sitzen alle im gleichen Boot.
Zwar ist der Impact der KI auf den Arbeitsmarkt momentan noch gleich Null.
Aber ich habe die Befürchtung, dass diese Technologie Risiken birgt, angesichts derer der Arbeitsmarkt noch unser kleinstes Problem sein könnte.
Aber ist das eben. Es gibt kein Recht auf ein Leben im Dahergebrachten, auch wenn es unter Umständen schön gewesen wäre. Und was genau diese Technologie nun für Folgen hat, kann einfach niemand wissen. Alles ist vorstellbar, inklusive dem, dass sich im Großen und Ganzen nicht viel ändert.
Tröstend ist vielleicht, dass man bei solchen Makrotendenzen nicht alleine dasteht. Wir sitzen alle im gleichen Boot.
23.02.2024, 11:56
Zitat:Als Anwalt muss man sich an aktuelle Entwicklungen anpassen aber das ist normal. Es gab schon 1935 Artikel darüber, dass es nicht mehr so gut ist wie noch 1920... das gehört wohl zur Natur der Sache, dass es 20 Jahre früher immer besser gewesen sein soll. Aber die Anwälte haben auch die Abschaffung der Singularzulassung und der Lokalisation überstanden, amerikanische Großkanzleien etc.
Und nur weil es KI gibt, wird der General Counsel nicht plötzlich Verträge selbst prüfen, wie hier einer meinte. Der CFO wird auch nicht die Buchhaltung führen, nur weil es ihm KI ermöglichen könnte.
Wissen wir es? Nur weil es bisher immer gut gegangen ist, heißt es nicht, dass es in Zukunft gut gehen wird.
23.02.2024, 13:14
(23.02.2024, 11:56)anfänger schrieb:Zitat:Als Anwalt muss man sich an aktuelle Entwicklungen anpassen aber das ist normal. Es gab schon 1935 Artikel darüber, dass es nicht mehr so gut ist wie noch 1920... das gehört wohl zur Natur der Sache, dass es 20 Jahre früher immer besser gewesen sein soll. Aber die Anwälte haben auch die Abschaffung der Singularzulassung und der Lokalisation überstanden, amerikanische Großkanzleien etc.
Und nur weil es KI gibt, wird der General Counsel nicht plötzlich Verträge selbst prüfen, wie hier einer meinte. Der CFO wird auch nicht die Buchhaltung führen, nur weil es ihm KI ermöglichen könnte.
Wissen wir es? Nur weil es bisher immer gut gegangen ist, heißt es nicht, dass es in Zukunft gut gehen wird.
Wir wissen gar nichts, wir wissen auch nicht, ob Putin den Einsatz von Atombomben gegen Europa plant. Aber verrückt machen hilft halt nicht. Es gibt nur die Möglichkeit sich in neue Themenfelder einzuarbeiten und dann aufs beste zu hoffen. Wir können alle nur an uns arbeiten und sind den Entwicklungen der Wirtschaft "ausgeliefert". 2007 konnte man infolge der Finanzkrise mit Doppel-VB und Dr. seinen Job verlieren oder erst gar keinen finden. 1989/90 konnte man nach dem Mauerfall auf einmal mir 7 Punkten Richter werden...
Aber der Unterschied ist doch, ob ich mit der Haltung an KI gehe, dass diese den Anwalt in absehbarer Zukunft obsolet macht oder ob ich aufgrund der gleichen Tatsachenbasis annehme, dass der Job des Anwalts dadurch besser wird. Es gibt unzählige Arbeiten die niemand gerne macht und wenn es in Zukunft wegfällt tagelang im Document Review zu sitzen ist man dadurch wieder ein Stück naher am richtigen Anwalt als aktuell.
23.02.2024, 18:03
Wem das alles solche Sorgen macht, hat es jetzt schon in der Hand, sich zb durch Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete zu wappnen. Strafrecht, Familienrecht sind nur Beispiele, in denen es häufig um längerfristige Begleitung auch auf menschlicher Ebene sowie die Wahrnehmung von aufwendigen Verhandlungen geht.
25.02.2024, 11:35
Eins würde ich gerne noch anmerken:
1. Herr Dr. Matthias Birkholz (Autor des hier zitierten dystopischen Artikels im Anwaltsspiegels vom Januar 2024) hatte im April 2023 folgenden Artikel veröffentlicht:
https://legal-tech-verzeichnis.de/fachar...ignet-ist/
In dem Artikel geht es primär um die Frage, ob GPT eine Rechtsdienstleistung i.S.d. RDG erbringt. Der Autor zieht als Leitfaden die bisherige liberale Rechtsprechung des BGH bzgl. verschiedener Legal-Tech-Software heran. In seinem "Smart-Law" Urteil hatte der BGH (im Gegensatz zur erstinstanzlichen Entscheidung des LG) den Vertragsgenerator nicht als Rechtsdienstleistung i.S.d. RDG eingestuft, denn die Software sei nur anhand einer Vielzahl diverser typischer Konstellationen programmiert worden. Die ausgespuckten Vertragsklauseln würden nur zu einem Gesamtvertragswerk kombiniert, ohne dass vom Nutzer tatsächlich eine konkrete Prüfung des Einzelfalles vorgenommen und erwartet werde.
Dies sei bei GPT anders. GPT könne nicht nur Antworten auf abstrakte Rechtsfragen liefern, sondern konkrete Rechtsfragen beantworten. So kann man GPT einen Sachverhalt unterbreiten und bekommt eine rechtliche Einschätzung dazu, dessen Antworten durch das Rückfragen beim System weiter verfeinert und noch präziser auf den konkreten Fall zugeschnitten werden. Die Antworten sind je nach Rechtsgebiet und Komplexität noch nicht "perfekt", wobei es hier allerdings auf das zur Verfügung gestellte Trainingsmaterial ankommt.
Er kommt jedenfalls zum Ergebnis, dass GPT eine Rechtsdienstleitung i.S.d. RDG anbietet, LLM-Programme zukünftig immer besser werden und insbesondere deutlich schneller und präziser als RAe Rechtsfragen beantworten werden können. Da das RDG nicht den Berufsstand der Anwaltschaft schützt, sondern den Rechtssuchenden und die Rechtsordnung schützen soll, stellt sich die Frage, was das für die Anwaltschaft bedeutet. Der Autor plädiert vor diesem Hintergrund für eine Reform des RDG und sieht die Rolle des Anwalts eher als "trusted advisor".
2. Der Artikel im Anwaltsspiegel, knapp 9 Monate später, ist allerdings sogar deutlich destruktiver (ja hoffnungsloser) formuliert:
https://www.deutscheranwaltspiegel.de/an...enz-33742/
Jetzt wirft sich schon die Frage auf, was den Autor bewegt hat, innerhalb von knapp 9 Monaten zu einer noch negativeren Neubewertung zu gelangen. Ich gehe davon aus, dass LLM-Programme, wenn diese genügend Material bekommen (Urteile, Kommentare und insbesondere Sachverhaltskonstellationen), erstaunlich gute Antworten/Drafts etc liefern kann. Dies wird bei Lindenpartners (oder von denen beauftragen Unternehmen) gerade durchgeführt bzw das Programme "antrainiert".
3. @guga: Es mag sein, dass viele mehr oder minder einfachere oder schwerere Rechtsfragen auch via Google und Openjur gelöst werden können. Das Problem ist ja: das kostet verdammt viel Zeit und bedarf juristischen Verständnis (auch bzgl der Fachtermini) um sich durch ewig lange Urteile oder unverständlich frei zugängliche Rechtserläuterungen zu hangeln. Da gibt man dann auf (man ist ja nicht Jurist und hat einen anderen Job und Familie, sodass keine Zeit übrig bleibt, Stunden oder Tage das Inet oder Kommentare zu durchforsten). Und das ist mit GPT nicht mehr der Fall. Innerhalb von Sekunden bekommt man dort eine Antwort.
1. Herr Dr. Matthias Birkholz (Autor des hier zitierten dystopischen Artikels im Anwaltsspiegels vom Januar 2024) hatte im April 2023 folgenden Artikel veröffentlicht:
https://legal-tech-verzeichnis.de/fachar...ignet-ist/
In dem Artikel geht es primär um die Frage, ob GPT eine Rechtsdienstleistung i.S.d. RDG erbringt. Der Autor zieht als Leitfaden die bisherige liberale Rechtsprechung des BGH bzgl. verschiedener Legal-Tech-Software heran. In seinem "Smart-Law" Urteil hatte der BGH (im Gegensatz zur erstinstanzlichen Entscheidung des LG) den Vertragsgenerator nicht als Rechtsdienstleistung i.S.d. RDG eingestuft, denn die Software sei nur anhand einer Vielzahl diverser typischer Konstellationen programmiert worden. Die ausgespuckten Vertragsklauseln würden nur zu einem Gesamtvertragswerk kombiniert, ohne dass vom Nutzer tatsächlich eine konkrete Prüfung des Einzelfalles vorgenommen und erwartet werde.
Dies sei bei GPT anders. GPT könne nicht nur Antworten auf abstrakte Rechtsfragen liefern, sondern konkrete Rechtsfragen beantworten. So kann man GPT einen Sachverhalt unterbreiten und bekommt eine rechtliche Einschätzung dazu, dessen Antworten durch das Rückfragen beim System weiter verfeinert und noch präziser auf den konkreten Fall zugeschnitten werden. Die Antworten sind je nach Rechtsgebiet und Komplexität noch nicht "perfekt", wobei es hier allerdings auf das zur Verfügung gestellte Trainingsmaterial ankommt.
Er kommt jedenfalls zum Ergebnis, dass GPT eine Rechtsdienstleitung i.S.d. RDG anbietet, LLM-Programme zukünftig immer besser werden und insbesondere deutlich schneller und präziser als RAe Rechtsfragen beantworten werden können. Da das RDG nicht den Berufsstand der Anwaltschaft schützt, sondern den Rechtssuchenden und die Rechtsordnung schützen soll, stellt sich die Frage, was das für die Anwaltschaft bedeutet. Der Autor plädiert vor diesem Hintergrund für eine Reform des RDG und sieht die Rolle des Anwalts eher als "trusted advisor".
2. Der Artikel im Anwaltsspiegel, knapp 9 Monate später, ist allerdings sogar deutlich destruktiver (ja hoffnungsloser) formuliert:
https://www.deutscheranwaltspiegel.de/an...enz-33742/
Jetzt wirft sich schon die Frage auf, was den Autor bewegt hat, innerhalb von knapp 9 Monaten zu einer noch negativeren Neubewertung zu gelangen. Ich gehe davon aus, dass LLM-Programme, wenn diese genügend Material bekommen (Urteile, Kommentare und insbesondere Sachverhaltskonstellationen), erstaunlich gute Antworten/Drafts etc liefern kann. Dies wird bei Lindenpartners (oder von denen beauftragen Unternehmen) gerade durchgeführt bzw das Programme "antrainiert".
3. @guga: Es mag sein, dass viele mehr oder minder einfachere oder schwerere Rechtsfragen auch via Google und Openjur gelöst werden können. Das Problem ist ja: das kostet verdammt viel Zeit und bedarf juristischen Verständnis (auch bzgl der Fachtermini) um sich durch ewig lange Urteile oder unverständlich frei zugängliche Rechtserläuterungen zu hangeln. Da gibt man dann auf (man ist ja nicht Jurist und hat einen anderen Job und Familie, sodass keine Zeit übrig bleibt, Stunden oder Tage das Inet oder Kommentare zu durchforsten). Und das ist mit GPT nicht mehr der Fall. Innerhalb von Sekunden bekommt man dort eine Antwort.
25.02.2024, 12:12
(25.02.2024, 11:35)nachdenklich schrieb: @guga: Es mag sein, dass viele mehr oder minder einfachere oder schwerere Rechtsfragen auch via Google und Openjur gelöst werden können. Das Problem ist ja: das kostet verdammt viel Zeit und bedarf juristischen Verständnis (auch bzgl der Fachtermini) um sich durch ewig lange Urteile oder unverständlich frei zugängliche Rechtserläuterungen zu hangeln. Da gibt man dann auf (man ist ja nicht Jurist und hat einen anderen Job und Familie, sodass keine Zeit übrig bleibt, Stunden oder Tage das Inet oder Kommentare zu durchforsten). Und das ist mit GPT nicht mehr der Fall. Innerhalb von Sekunden bekommt man dort eine Antwort.
Tut man eben nicht. Hast du ChatGPT überhaupt schon einmal benutzt für die Beantwortung von Rechtsfragen? Letztens erst, habe ich versucht ein Muster für eine Geheimhaltungsvereinbarung zu erstellen mit ChatGPT. Es hat deutlich länger gedauert, da ich dauernd nachhaken musste, was ich alles im Vertrag haben will. Ohne Detailanweisungen kriegt man ein 0815 Muster, bei dem viele Regelungen fehlen. Copy Paste aus dem Formularbuch war schneller und einfacher.
Sag mir also bitte deine getesten Anwendungsfälle
25.02.2024, 14:10
(25.02.2024, 11:35)nachdenklich schrieb: Jetzt wirft sich schon die Frage auf, was den Autor bewegt hat, innerhalb von knapp 9 Monaten zu einer noch negativeren Neubewertung zu gelangen. Ich gehe davon aus, dass LLM-Programme, wenn diese genügend Material bekommen (Urteile, Kommentare und insbesondere Sachverhaltskonstellationen), erstaunlich gute Antworten/Drafts etc liefern kann. Dies wird bei Lindenpartners (oder von denen beauftragen Unternehmen) gerade durchgeführt bzw das Programme "antrainiert".Na das ist ja ein Ding! Der Partner von Kanzlei X schreibt einen Artikel darüber, wie sehr LLM-Programme den Rechtsdienstleistungsmarkt verändern können und wie unglaublich wichtig LLM-Programme in der Zukunft sein werden... und dann wird genau bei dieser Kanzlei X so ein LLM-Programm antrainiert? Zufälle gibt's.
Das wäre ja fast so, wie ein Artikel des Mercedes-Entwicklungschefs in einer Zeitung darüber, dass E-Antriebe schlecht sind und Wasserstoff die Lösung ist. Und zwei Wochen später verkündet Mercedes dann sein neues Auto mit Wasserstoffantrieb.