15.03.2019, 20:25
Ich denke auch, dass die Lösung über den fehlenden Vorsatz bzgl. der rechtswidrigen Bereicherung gehen muss. Habe sehr wenig Zeit für die Sachrügen gehabt und konnte deshalb nicht im Kommentar beim Lösen nachschlagen. Aber habe mich dunkel dran erinnern können, dass es doch diesen Streit zwischen Geldschulden als "Wertsummenverbindlichkeit" vs. Gattungsschulden gab. Habe dann gesagt, dass er das Aussonderungsrecht des Schuldners nach § 243 I BGB verletzt hat, weil dieser wegen der anhaltenden Bedrohung keinen eigenen Willen bilden konnte. Kann natürlich alles Mist sein, aber in meinen Augen ergab es dann Sinn.
@Vorschreiber bzgl. einfacher Durchgang: Darüber unterhalte ich mich auch die ganze Zeit mit einem Kollegen und wir haben eine Scheißangst davor, dass es deshalb mehr denn je auf die absoluten Feinheiten ankommt, welche zumindest ich einfach nicht beherrsche. Ich baue immer den ein oder anderen Flüchtigkeitsfehler ein - heute z.B. statt § 138 I BGB den § 134 BGB iVm § 232 StGB beim "Freikaufen" - und solche Fehler werden bei Klausuren im einfachen bis mittleren Schwierigkeitsgrad dann einfach zum absoluten Verhängnis.
@Vorschreiber bzgl. einfacher Durchgang: Darüber unterhalte ich mich auch die ganze Zeit mit einem Kollegen und wir haben eine Scheißangst davor, dass es deshalb mehr denn je auf die absoluten Feinheiten ankommt, welche zumindest ich einfach nicht beherrsche. Ich baue immer den ein oder anderen Flüchtigkeitsfehler ein - heute z.B. statt § 138 I BGB den § 134 BGB iVm § 232 StGB beim "Freikaufen" - und solche Fehler werden bei Klausuren im einfachen bis mittleren Schwierigkeitsgrad dann einfach zum absoluten Verhängnis.
15.03.2019, 20:33
Bin ich die einzige, die den Durchgang nicht einfach findet?!
15.03.2019, 20:43
Ich denke, wichtig ist, dass man es gesehen hat und was zu geschrieben hat. Mach dir keinen Kopf.
15.03.2019, 20:45
(15.03.2019, 20:33)GastausNRW schrieb: Bin ich die einzige, die den Durchgang nicht einfach findet?!
Versteh mich bitte nicht falsch. Du siehst/kannst vielleicht nur all die Feinheiten, die wir übersehen.
Aber um das nochmal zu verdeutlichen: Wir haben in der AG echte Horror-Klausuren geschrieben. Versteckt doppelt eingelegte Revisionen, von der eine ins Leere ging. Irgendwelche wilden Dienstvertrags-Klausuren, wo es um Kündigung und Fälligkeit der Vergütung ging. Klausuren im ZVR, bei denen man bis zuletzt über die statthafte Klageart gegrübelt hat, weil VAK, TGK und KGK schön vermischt wurden
Es ist ein anderes Gefühl, aus so einer Klausur zu gehen und dann eben ein Problem übersehen zu haben (so what?) als bei denen aus diesem Durchgang.
15.03.2019, 21:07
Meine Gedanken zu dem Durchgang:
Ich dachte mir im Vorfeld, dass wir in Z3 sicherlich eine Einziehungsklage / 805 / Erinnerung bekommen würden, weil das ewig nicht mehr lief. Und was kam? Standard 767. S2 lief seit November kein Strafurteil mehr. Trotzdem kam wieder eine Revision. Lange Rede, kurzer Sinn: verglichen mit meinen Erwartungen empfinde ich den Durchgang bisher eher zahm, was "Exotenklausuren" angeht.
Was die Schwierigkeit angeht, habe ich im Übrigen auch das Gefühl, dass die Klausuren nicht den Horrorszenarien entsprechen, die einem immer wieder im Ref. und bei Kaiser eingebleut wurden.
Und wie meine Vorredner sehe ich das kritisch: Je einfacher eine Klausur ist, desto mehr wird auf die Feinheiten geachtet. Frei nach dem Motto "naja, klar sieht der, dass 338 Nr. 5 hier problematisch ist, das haben ja auch alle anderen Referendare gesehen. Aber wie baut der Prüfling das methodisch auf, wie gut argumentiert er, etc."
Ich hätte tatsächlich lieber Exoten gehabt, bei denen es schon ordentlich Punkte gibt, wenn ein Problem überhaupt erkannt wird...
Ich dachte mir im Vorfeld, dass wir in Z3 sicherlich eine Einziehungsklage / 805 / Erinnerung bekommen würden, weil das ewig nicht mehr lief. Und was kam? Standard 767. S2 lief seit November kein Strafurteil mehr. Trotzdem kam wieder eine Revision. Lange Rede, kurzer Sinn: verglichen mit meinen Erwartungen empfinde ich den Durchgang bisher eher zahm, was "Exotenklausuren" angeht.
Was die Schwierigkeit angeht, habe ich im Übrigen auch das Gefühl, dass die Klausuren nicht den Horrorszenarien entsprechen, die einem immer wieder im Ref. und bei Kaiser eingebleut wurden.
Und wie meine Vorredner sehe ich das kritisch: Je einfacher eine Klausur ist, desto mehr wird auf die Feinheiten geachtet. Frei nach dem Motto "naja, klar sieht der, dass 338 Nr. 5 hier problematisch ist, das haben ja auch alle anderen Referendare gesehen. Aber wie baut der Prüfling das methodisch auf, wie gut argumentiert er, etc."
Ich hätte tatsächlich lieber Exoten gehabt, bei denen es schon ordentlich Punkte gibt, wenn ein Problem überhaupt erkannt wird...
15.03.2019, 21:35
(15.03.2019, 16:04)NRWSchreiberling schrieb: [quote pid='22337' dateline='1552657852']
Geschenk Nummer 2.
Der Kollege, der immerhin den "Klassiker mit der Absicht rechtswidriger Bereicherung bei der Prostitution" kennt, sollte sich der Auswirkungen dieses Klassikers auf 239a (-) und 239b (+, siehe dazu den rant im Fischer) bewusst werden. Dann wirds auch zweistellig.
Überheblich und unausstehlich. Ein Jurist, wie er im Buche steht. Ich merk' schon, mit dem Niveau wird es hier wohl nichts mehr.
[/quote]
also einfach eine Stabilisierungslage im 2 Personen-Verhältnis angenommen bei dem kurzen zeitgeschehen - naja. So sind die Juristen.
15.03.2019, 21:47
In Hessen war Z1 definitiv sauschwer und eine richtige Exotenklausur mit dem Vollstreckungsbescheid under der Verjährung um § 691 II ZPO. Seid froh, dass euch das in NRW erspart blieb - mit großem Abstand meine schlechteste Klausur bisher. Lege ich meine Hand für ins Feuer, auch wenn das nicht streng bewertet werden wird. Saß 3,5 Stunden ratlos da, hab im Kommentar geblättert bevor ich dann noch 10 Seiten irgendwas hingeschrieben habe, was nicht mal ansatzweise stimmt. Bin mir auch sicher, dass die Klausur insgesamt schlechter ausfallen wird, als in NRW.
Seid froh, dass euch das in NRW erspart blieb und beschwert euch mal lieber nicht. Ist ein sehr unschönes Gefühl, wenn man so aus der Klausur rausgeht. Finde es ehrlich gesagt auch richtig unfair, dass in NRW immer schwere Teile rausgenommen werden - wie zB gestern in S1 die Sache mit dem Einhorn.
Soo, das musste mal raus. ;)
Seid froh, dass euch das in NRW erspart blieb und beschwert euch mal lieber nicht. Ist ein sehr unschönes Gefühl, wenn man so aus der Klausur rausgeht. Finde es ehrlich gesagt auch richtig unfair, dass in NRW immer schwere Teile rausgenommen werden - wie zB gestern in S1 die Sache mit dem Einhorn.
Soo, das musste mal raus. ;)
15.03.2019, 21:58
(15.03.2019, 21:47)Hast schrieb: In Hessen war Z1 definitiv sauschwer und eine richtige Exotenklausur mit dem Vollstreckungsbescheid under der Verjährung um § 691 II ZPO. Seid froh, dass euch das in NRW erspart blieb - mit großem Abstand meine schlechteste Klausur bisher. Lege ich meine Hand für ins Feuer, auch wenn das nicht streng bewertet werden wird. Saß 3,5 Stunden ratlos da, hab im Kommentar geblättert bevor ich dann noch 10 Seiten irgendwas hingeschrieben habe, was nicht mal ansatzweise stimmt. Bin mir auch sicher, dass die Klausur insgesamt schlechter ausfallen wird, als in NRW.
Seid froh, dass euch das in NRW erspart blieb und beschwert euch mal lieber nicht. Ist ein sehr unschönes Gefühl, wenn man so aus der Klausur rausgeht. Finde es ehrlich gesagt auch richtig unfair, dass in NRW immer schwere Teile rausgenommen werden - wie zB gestern in S1 die Sache mit dem Einhorn.
Soo, das musste mal raus. ;)
Es sei dir gegönnt. ;)
Zu S1 muss ich dir aber sagen, dass ich liebend gern noch einen Tatkomplex mehr gehabt hätte, an dem ich mich hätte abarbeiten können. Denn (und das muss jetzt auch mal raus) letztendlich sind a) die Noten und Durchfallerquoten nicht soooo unterschiedlich und b) die Referendare in anderen Bundesländern nicht magischerweise schlauer oder besser ausgebildet als wir. Im Grunde ist es so, dass man in NRW (häufig) wenige und "bekanntere" Probleme bekommt, die man dann aber auch in der ganzen Tiefe sauber darstellen muss und in anderen Bundesländern eben mehr Rennfahrer- oder Exoten-Klausuren geschrieben werden, bei denen es dann eben auch mal ausreicht, nur mal an der Oberfläche von möglichst vielen Problemen gekratzt zu haben.
Was man besser findet, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wurde ja auch schon häufig hier im Forum durchgekaut. :D
15.03.2019, 22:00
Ja, Z1 war in Berlin echt hart. Ist doch viel besser, wenn das schwere rausgenommen wird. Und warten wir erstmal ab !!!
Noch 2 also jetzt mal kein Oberwasser hier, außerdem kennen wir die Lösungen nicht und wenn man sich in Sicherheit wiegt, kommt es manchmal von hinten durch die brust
Noch 2 also jetzt mal kein Oberwasser hier, außerdem kennen wir die Lösungen nicht und wenn man sich in Sicherheit wiegt, kommt es manchmal von hinten durch die brust
15.03.2019, 22:04
-Ich glaub das Urteil war nicht von den Richtern unterschrieben
-Und statt große Besetzung iSd 76 kleine Besetzung, aber kein Beschluss.
-Und statt große Besetzung iSd 76 kleine Besetzung, aber kein Beschluss.