10.02.2024, 14:51
Hallo zusammen
ich stehe nun kurz vor meinem 2. Examen und würde danach auch liebend gerne bei der Sta anfangen.
Da ich nach dem Abi nicht im Ausland war und ein großes Bedürfnis habe danach die Welt zu sehen, denke ich, dass der beste Zeitpunkt derjenige nach dem 2. Examen ist. Jedoch glaube ich auch, wenn man einmal in dem System "drin steckt", ist es schwer mal eben so eine Weltreise zu machen oder sich ein paar Monate mal eine Auszeit zu gönnen. Und man wird ja schließlich auch nicht jünger
Meine Frage nun: Gibt es von euch jemanden der auch nach dem 2. Examen erst mal eine Pause gemacht hat und gereist ist? Wie funktioniert das, wenn man verpflichtet ist, sich arbeitslos zu melden? Wie läuft das allgemein mit dem Arbeitsamt ab? Wie läuft das mit der Krankenversicherung etc.? Wie genau hast du dir das finanziert? Und wenn du schon im Berufsleben steckst, wie kam das in deinen Bewerbungsgesprächen an?
Nochmal zur Korrektur um gewisse Missverständnisse zu vermeiden: mir ist schon klar, dass man, wenn man eine Weltreise macht oder sich allgemein im Ausland aufhält, kein AGL erhält.
Um meine Frage vielleicht noch einmal zu konkretisieren: So wie ich weiß, muss man sich circa 3-5 Monate vor der mündlichen Prüfung arbeitslos melden. Wenn man dann aber plant, nach dem 2. Examen ins Ausland zu gehen, muss man dies dem Arbeitsamt ja schließlich mitteilen. Meine Frage ist, wie das ganze abläuft.
Liebe Grüße
ich stehe nun kurz vor meinem 2. Examen und würde danach auch liebend gerne bei der Sta anfangen.
Da ich nach dem Abi nicht im Ausland war und ein großes Bedürfnis habe danach die Welt zu sehen, denke ich, dass der beste Zeitpunkt derjenige nach dem 2. Examen ist. Jedoch glaube ich auch, wenn man einmal in dem System "drin steckt", ist es schwer mal eben so eine Weltreise zu machen oder sich ein paar Monate mal eine Auszeit zu gönnen. Und man wird ja schließlich auch nicht jünger
Meine Frage nun: Gibt es von euch jemanden der auch nach dem 2. Examen erst mal eine Pause gemacht hat und gereist ist? Wie funktioniert das, wenn man verpflichtet ist, sich arbeitslos zu melden? Wie läuft das allgemein mit dem Arbeitsamt ab? Wie läuft das mit der Krankenversicherung etc.? Wie genau hast du dir das finanziert? Und wenn du schon im Berufsleben steckst, wie kam das in deinen Bewerbungsgesprächen an?
Nochmal zur Korrektur um gewisse Missverständnisse zu vermeiden: mir ist schon klar, dass man, wenn man eine Weltreise macht oder sich allgemein im Ausland aufhält, kein AGL erhält.
Um meine Frage vielleicht noch einmal zu konkretisieren: So wie ich weiß, muss man sich circa 3-5 Monate vor der mündlichen Prüfung arbeitslos melden. Wenn man dann aber plant, nach dem 2. Examen ins Ausland zu gehen, muss man dies dem Arbeitsamt ja schließlich mitteilen. Meine Frage ist, wie das ganze abläuft.
Liebe Grüße
10.02.2024, 16:39
(10.02.2024, 14:51)Gast26111992 schrieb: Hallo zusammen
ich stehe nun kurz vor meinem 2. Examen und würde danach auch liebend gerne bei der Sta anfangen.
Da ich nach dem Abi nicht im Ausland war und ein großes Bedürfnis habe danach die Welt zu sehen, denke ich, dass der beste Zeitpunkt derjenige nach dem 2. Examen ist. Jedoch glaube ich auch, wenn man einmal in dem System "drin steckt", ist es schwer mal eben so eine Weltreise zu machen oder sich ein paar Monate mal eine Auszeit zu gönnen. Und man wird ja schließlich auch nicht jünger
Meine Frage nun: Gibt es von euch jemanden der auch nach dem 2. Examen erst mal eine Pause gemacht hat und gereist ist? Wie funktioniert das, wenn man verpflichtet ist, sich arbeitslos zu melden? Wie läuft das allgemein mit dem Arbeitsamt ab? Wie läuft das mit der Krankenversicherung etc.? Wie hast du dir das finanziert? Und wenn du schon im Berufsleben steckst, wie kam das in deinen Bewerbungsgesprächen an?
Soo viele Fragen
Liebe Grüße
Bei der StA geht's eher nicht, in der "normalen Verwaltung schon. Google mal Blockteilzeit
Ansonsten kannst du das auch vor dem Berufseinstieg machen. KV wirst du selber zahlen müssen und hast theoretisch auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Inwieweit man direkt Bürgergeld bekommen kann weiß ich nicht.
10.02.2024, 18:30
Machen wohl einige vor dem Berufseinstieg. Versichern musst du dich selbst und auch ALG und Bürgergeld gibt es natürlich nicht.
Man sollte also etwas Geld angespart haben oder "Work and travel" machen.
Man sollte also etwas Geld angespart haben oder "Work and travel" machen.
10.02.2024, 19:18
Nich zwei Sachen zur Ergänzung:
Man sollte bedenken, dass der ganze Einstellungsprozess im ÖD auch noch eine längere Zeit dauern kann. Also wenn man sich erst nach der Rückkehr bewirbt, kann es gut und gerne nochmal 3-5 Monate bis zum ersten Tag dauern - und dann leider nochmal 2-3 bis zum ersten Gehalt.
Alternativ kann man sich bewerben und dann erst in 6 Monaten oder so zur Verfügung stehen. Ggf ist da was verhandelbar, regelmäßig aber nicht über den Jahreswechsel.
Man sollte bedenken, dass der ganze Einstellungsprozess im ÖD auch noch eine längere Zeit dauern kann. Also wenn man sich erst nach der Rückkehr bewirbt, kann es gut und gerne nochmal 3-5 Monate bis zum ersten Tag dauern - und dann leider nochmal 2-3 bis zum ersten Gehalt.
Alternativ kann man sich bewerben und dann erst in 6 Monaten oder so zur Verfügung stehen. Ggf ist da was verhandelbar, regelmäßig aber nicht über den Jahreswechsel.
11.02.2024, 00:14
Man muss sich nicht arbeitslos melden. Man muss sich nur arbeitslos melden, wenn man Geld vom Staat haben möchte. Krankenversicherung muss man aber selbst bezahlen wenn man nicht arbeitet und auch nicht arbeitslos gemeldet ist. Man meldet sich einfach bei der gesetzlichen Krankenkasse als Selbstzahler an.
11.02.2024, 10:23
Bin etwas erstaunt ob der Antworten.
Zunächst einmal endet dein befristetes Arbeitsverhältnis, so dass du, nachdem du dich arbeitslos meldest, zunächst ALG erhältst und auch die KV übernommen wird.
„Verstößt“ du dann gegen die Versicherungspflichten, z.B. weil Du länger abwesend bist, wird dein ALG gesperrt. Die Übernahme der KV bleibt meines Wissens davon aber unberührt (ohne Gewähr).
Zunächst einmal endet dein befristetes Arbeitsverhältnis, so dass du, nachdem du dich arbeitslos meldest, zunächst ALG erhältst und auch die KV übernommen wird.
„Verstößt“ du dann gegen die Versicherungspflichten, z.B. weil Du länger abwesend bist, wird dein ALG gesperrt. Die Übernahme der KV bleibt meines Wissens davon aber unberührt (ohne Gewähr).
11.02.2024, 11:56
(11.02.2024, 10:23)Joghurt schrieb: Bin etwas erstaunt ob der Antworten.
Zunächst einmal endet dein befristetes Arbeitsverhältnis, so dass du, nachdem du dich arbeitslos meldest, zunächst ALG erhältst und auch die KV übernommen wird.
„Verstößt“ du dann gegen die Versicherungspflichten, z.B. weil Du länger abwesend bist, wird dein ALG gesperrt. Die Übernahme der KV bleibt meines Wissens davon aber unberührt (ohne Gewähr).
Dann solltest du dich in das Sozialversicherungsrecht einlesen. ALG ist an diverse Bedingungen gebunden, u.a. dass man sich in Deutschland aufhält und sich um einen Job bemüht. Da der TE dies nicht vorhat, bekommt er auch kein Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld ist nämlich nicht dazu da, den Leuten einen Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Dies kann bitte jeder selber tun.
Nicht, dass ich die Pläne des TE schlecht finde, aber man stelle sich das mal gesellschaftsübergreifend vor, jeder würde das machen können und dabei Geld vom Staat beziehen. Funktioniert nicht und genau deswegen ist es rechtlich nicht möglich, während eines langen Auslandsaufenthalt ALG zu beziehen. Ein dreiwöchiger Urlaub ist nach Absprache mit dem Sachbearbeiter möglich, mehr nicht.
Zudem unterschreibt man eine Eingliederungsvereinbarung, in der man sich verpflichtet, jeden Monat x Bewerbungen zu schreiben. Der Sachbearbeiter kann dich zudem jederzeit eingestellen. Also selbst wenn der TE seinen Auslandsaufenthalt verschweigen würde, wäre dies praktisch fast unmöglich. Mal davon abgesehen, wäre es Sozialbetrug und kommt das raus, kann der TE seine Anwaltzulassung und eine juristische Karriere vergessen.
Wenn man kein ALG bezieht, ist man auch nicht über den Staat krankenversichert.
Edit zur Klarstellung: ein Aufenthalt im europäischen Ausland ZUR JOBSUCHE und gleichzeitiger Bezug von ALG bis zu drei Monate ist u.U. möglich, aber das plant der TE ja nicht.
09.03.2024, 11:20
Zur Klarstellung: du MUSST dich nicht 3 Monate vorher arbeitssuchend melden, das nur, wenn du vorhast in Deutschland zu bleiben hnd AlG tu beziehen.
(Ich hab mich btw einen Tag nach meiner mündlichen arbeitslos gemeldet, weil ich doch noch ALG beziehen wollte - ohne Probleme)
Du kannst aber auch dich gar nicht melden. Dann bist du bei der KV als freiwilliges Mitglied versichert. Und dann kannst/musst du eine Reise-KV abschließen.
Ehrlich, mach das! Ich war so viel im Ausland, weshalb ich auch erst mit 30 mit dem ref fertig war. Und keinen Tag davon bereuet, bei den Vorstellungsgesprächen kam es immer gut an. Jetzt habe ich eine Family und weiß, dass ich mir mit 40 nicht vorwerfen werde, nicht gereist und tolle Sachen erlebt zu haben.
(Ich hab mich btw einen Tag nach meiner mündlichen arbeitslos gemeldet, weil ich doch noch ALG beziehen wollte - ohne Probleme)
Du kannst aber auch dich gar nicht melden. Dann bist du bei der KV als freiwilliges Mitglied versichert. Und dann kannst/musst du eine Reise-KV abschließen.
Ehrlich, mach das! Ich war so viel im Ausland, weshalb ich auch erst mit 30 mit dem ref fertig war. Und keinen Tag davon bereuet, bei den Vorstellungsgesprächen kam es immer gut an. Jetzt habe ich eine Family und weiß, dass ich mir mit 40 nicht vorwerfen werde, nicht gereist und tolle Sachen erlebt zu haben.