31.01.2024, 00:02
Ich sehe Abschichten ebenfalls als großen Vorteil. Der Stress beim normalen Jurastudium entsteht vor allem dadurch, dass du in den zwei Examenswochen "liefern" musst. Davor ist das Studium relativ entspannt, steigert sich mit der Examensvorbereitung und gipfelt in den zwei Wochen, in denen man die Klausuren schreibt. Das baut einen enormen Druck auf, dem nicht jeder standhält.
Wenn ich das Abschichten mit der Schule vergleiche, werden dort ja ebenfalls alle Noten mit reingerechnet. Insofern ändert sich für dich damit gar nicht so viel. Auch ist es sowieso besser, kontinuierlich zu lernen, als sich alles für den dicken Brocken am Schluss aufzubewahren. Genug Zeit für die schönen Seiten des Studentenleben wirst du sicher trotzdem haben.
Wirtschaftsrecht oder verwandte Studiengänge gibt es mittlerweile an vielen Unis. Schau einfach, ob dir davon einer gefällt.
Wenn ich das Abschichten mit der Schule vergleiche, werden dort ja ebenfalls alle Noten mit reingerechnet. Insofern ändert sich für dich damit gar nicht so viel. Auch ist es sowieso besser, kontinuierlich zu lernen, als sich alles für den dicken Brocken am Schluss aufzubewahren. Genug Zeit für die schönen Seiten des Studentenleben wirst du sicher trotzdem haben.
Wirtschaftsrecht oder verwandte Studiengänge gibt es mittlerweile an vielen Unis. Schau einfach, ob dir davon einer gefällt.
31.01.2024, 00:02
Ein Bachelor ist mehr oder minder eine Bescheinigung für Studienabbrecher. Wenn man, wie es an den Universitäten zunehmend eingeführt wird, den Bachelor "nebenbei" mitnimmt, sei's drum. Von vornherein auf einen Bachelor als Sicherheitsnetz setzen und seine Universitätswahl davon abhängig machen sollte man allerdings nicht. Ein Bachelor im Wirtschaftsrecht ist halt nichts halbes und nichts ganzes. Ein echter BWLer ist man nicht und ein echter Jurist sowieso nicht. Im Gegenteil dürfte die alleinige Angabe des Bachelors ohne Diplomgrad, Assessorenbezeichnung oder Berufsbezeichnung die meisten Juristen darauf schließen lassen, dass man das erste Staatsexamen nicht bestanden hat. Dann besser den Weg gehen, dass man einen Vollfach-Bachelor in BWL nebenbei macht, was natürlich deutlich aufwändiger sein dürfte.
31.01.2024, 01:34
(31.01.2024, 00:02)GPAKandidat2023 schrieb: Ein Bachelor ist mehr oder minder eine Bescheinigung für Studienabbrecher. Wenn man, wie es an den Universitäten zunehmend eingeführt wird, den Bachelor "nebenbei" mitnimmt, sei's drum. Von vornherein auf einen Bachelor als Sicherheitsnetz setzen und seine Universitätswahl davon abhängig machen sollte man allerdings nicht. Ein Bachelor im Wirtschaftsrecht ist halt nichts halbes und nichts ganzes. Ein echter BWLer ist man nicht und ein echter Jurist sowieso nicht. Im Gegenteil dürfte die alleinige Angabe des Bachelors ohne Diplomgrad, Assessorenbezeichnung oder Berufsbezeichnung die meisten Juristen darauf schließen lassen, dass man das erste Staatsexamen nicht bestanden hat. Dann besser den Weg gehen, dass man einen Vollfach-Bachelor in BWL nebenbei macht, was natürlich deutlich aufwändiger sein dürfte.
Nach dem Bachelor kann man allerdings einen Master (statt Referendariat) draufsetzen, wenn es mit dem ersten Examen nichts werden sollte. Dann hätte man "nur" die 1-2 Jahre lernen fürs StE "verloren", aber einen Abschluss (Master), der dich für diverse Berufe qualifiziert, außer eben solche, die lediglich durch Volljurist:innen ausgeübt werden können.
Ich glaube auch, dass durch den Bachelor und das Abschichten schneller ersichtlich ist, wo die Reise hingeht und dementsprechend (früh)zeitiger die Notbremse gezogen werden kann. Wenn es im Studium durchgehend läuft mit den Klausuren (was dank Zählen für den Bachelor ja dauerhaftes Ziel sein wird), dann ist ein gelungenes Examen auch sehr wahrscheinlich. Und wer weiß, vielleicht stellt man auch nach einem Semester bereits fest, dass einem die Juravorlesungen garkeinen und die Wiwi Veranstaltungen viel Spaß machen - oder andersherum. Dann kann auch immer noch direkt gewechselt werden.
Ich finde der vom Threadersteller gepostete Studiengang klingt nach einem guten Kompromiss.
31.01.2024, 15:35
"Bachelor = Studienabbrecher" halte ich für Quatsch und Hochnäsigkeit aus der Juristen-Bubble.
Man kann auch als Bachelor ins Berufsleben starten. Natürlich ist man dann noch "unfertig", verdient nur 30-45k im Jahr, aber man ist auch erst Anfang 20.
Die Gehaltssteigerungen kommen dann über Berufserfahrung, Kenntnisse in Software (Buchhaltung, SAP, Exel), Fortbildung, Problemlösungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick bei Jobwechsel usw.
Bis der Volljurist seine beiden Examen hat, leitet man dann vielleicht schon ein kleines Projekt und beauftragt u.a. Juristen und Steuerberater mit der Umsetzung.
Wenn man absolute Sicherheit im Leben will, muss man Beamter werden.
Man kann auch als Bachelor ins Berufsleben starten. Natürlich ist man dann noch "unfertig", verdient nur 30-45k im Jahr, aber man ist auch erst Anfang 20.
Die Gehaltssteigerungen kommen dann über Berufserfahrung, Kenntnisse in Software (Buchhaltung, SAP, Exel), Fortbildung, Problemlösungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick bei Jobwechsel usw.
Bis der Volljurist seine beiden Examen hat, leitet man dann vielleicht schon ein kleines Projekt und beauftragt u.a. Juristen und Steuerberater mit der Umsetzung.
Wenn man absolute Sicherheit im Leben will, muss man Beamter werden.
31.01.2024, 16:54
(31.01.2024, 00:02)GPAKandidat2023 schrieb: Ein Bachelor ist mehr oder minder eine Bescheinigung für Studienabbrecher. Wenn man, wie es an den Universitäten zunehmend eingeführt wird, den Bachelor "nebenbei" mitnimmt, sei's drum. Von vornherein auf einen Bachelor als Sicherheitsnetz setzen und seine Universitätswahl davon abhängig machen sollte man allerdings nicht. Ein Bachelor im Wirtschaftsrecht ist halt nichts halbes und nichts ganzes. Ein echter BWLer ist man nicht und ein echter Jurist sowieso nicht. Im Gegenteil dürfte die alleinige Angabe des Bachelors ohne Diplomgrad, Assessorenbezeichnung oder Berufsbezeichnung die meisten Juristen darauf schließen lassen, dass man das erste Staatsexamen nicht bestanden hat. Dann besser den Weg gehen, dass man einen Vollfach-Bachelor in BWL nebenbei macht, was natürlich deutlich aufwändiger sein dürfte.
Das stimmt so schon lange nicht mehr. Den Studiengang Wirtschaftsrecht gibt es seit 1993. Schon vor 11 Jahren habe ich bei einer Big4 einige Leute damit kennengelernt, die voll etabliert waren.
Mittlerweile ist überall angekommen, dass dies kein Studiengang ist, den man nicht ernstzunehmen braucht. Im Gegenteil, hat sich in den nachfolgenden Jahren auch in etlichen anderen Studiengängen der Mix aus Wirtschaft und offiziellem Studiengang eingebürgert. Ich kenne daher im Umfeld mehrere Leute, die mit solchen gemischten Studiengängen gut Karriere machen und nicht anders behandelt werden, als ein Student mit klassischem Studiengang.
Zwischen Jura und Wirtschaftsrecht ist der wesentliche Unterschied, dass die Wirtschaftsrechler nicht als Anwalt, Richter oder Staatsanwalt arbeiten können und daher auch nur zu einem relativ geringen Anteil in Anwaltskanzleien zu finden sind. Gleichwohl werden sie seit vielen Jahren auch dort erfolgreich eingesetzt. Typisches Betätigungsfeld eines Wirtschaftsrechtlers ist aber der Überschneidungsbereich aus Wirtschaft und Recht, denn genau dafür wurden sie ausgebildet. In Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind sie daher sehr oft anzutreffen, ebenso wie in Unternehmen.
Etwas anderes ist der "Jura-Bachelor", den einige Universitäten im Vollstudiengang mittlerweile anbieten. Der mag wie der Diplom-Jurist als Abbrecherabschluss gesehen werden.
Auch da hat man aber sehr viele Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken, z.B. in dem man einen Studiengang wählt, der nicht zwingend das Staatsexamen als Ziel hat, sondern eine Wahl zwischen Weg A und Weg B lässt. Zweite Möglichkeit ist der Master in Wirtschaftsrecht oder einem anderen Studiengang, den man natürlich draufsetzen kann.
31.01.2024, 16:59
(31.01.2024, 15:35)Heyyho schrieb: "Bachelor = Studienabbrecher" halte ich für Quatsch und Hochnäsigkeit aus der Juristen-Bubble.
Tatsächlich habe ich diese Terminologie von Angehörigen anderer Fächer übernommen, in denen auf das Bachelor-/Master-System umgestellt wurde. Die Aussage ist auch mehr als zutreffend, bedenkt man doch, dass der Master das Äquivalent zum Diplom ist. Ein Bachelor ist eben nicht gleichwertig mit einem richtigen Studium wie es vor dem Bologna-Prozess üblich war, er ähnelt vielmehr einem Vordiplom, dh einer Zwischenprüfung, ergo ist man damit auch ein Studienabbrecher.
31.01.2024, 21:16
Ich hoffe doch, dass meine ständige Fragerei hier im Forum für einige nicht allzu penetrant wirkt. Ich möchte nur lediglich genug Informationen (bestenfalls aus erster Hand) sammeln, um eine fundierte Studienentscheidung zu treffen.
Anmerkung zum Vorpost: Bedingung für den Erhalt des Bachelors in LLB ist das Bestehen der Juristischen Staatsexamensklausuren im Zivilrecht. Das würde dann aber heißen, dass man wie jeder andere Jurastudent vor dem Examen weiterhin der Stresssituation ausgesetzt ist, am Ende mit leeren Händen dazustehen, wenn man die Examensklausuren nicht besteht. Ergo ist der Sicherheitsvorteil mit dem Bachelor zu vernachlässigen. Die top wirtschaftliche Zusatzausbildung an der Uni Mannheim ist aber weiterhin ein Vorteil ggü. anderen Unis, wenn auch der Mehraufwand immens scheint.
Nun aber eine vielleicht auch persönliche Frage an die bereits ausgebildeten Volljuristen hier: Ich würde mir gerne ein konkretes Bild über den Beruf des Anwalts verschaffen wollen. Bekanntlich hört man, dass die Hauptaufgabe des Anwalts die Beratung sowie Interessenvertretung (vor Gericht) von Mandanten ist. Das klingt auf mich aber eher abstrakt und ich kann mir darunter noch nichts Konkretes vorstellen.
Daher fände ich es spannend von denjenigen von euch, die sich bereits im Berufsleben befinden, einen „typische“ Berufsalltag mit den alltäglich anfallenden Aufgaben skizziert zu bekommen.
Inwiefern unterscheiden sich diese Aufgaben vielleicht auch von einem Juristen, der in der Justiz, in einem Unternehmen oder der Verwaltung arbeitet?
Und zu guter Letzt: Seid ihr zufrieden mit euerer Berufswahl und findet ihr euren Job erfüllen und sinnstiftend?
Anmerkung zum Vorpost: Bedingung für den Erhalt des Bachelors in LLB ist das Bestehen der Juristischen Staatsexamensklausuren im Zivilrecht. Das würde dann aber heißen, dass man wie jeder andere Jurastudent vor dem Examen weiterhin der Stresssituation ausgesetzt ist, am Ende mit leeren Händen dazustehen, wenn man die Examensklausuren nicht besteht. Ergo ist der Sicherheitsvorteil mit dem Bachelor zu vernachlässigen. Die top wirtschaftliche Zusatzausbildung an der Uni Mannheim ist aber weiterhin ein Vorteil ggü. anderen Unis, wenn auch der Mehraufwand immens scheint.
Nun aber eine vielleicht auch persönliche Frage an die bereits ausgebildeten Volljuristen hier: Ich würde mir gerne ein konkretes Bild über den Beruf des Anwalts verschaffen wollen. Bekanntlich hört man, dass die Hauptaufgabe des Anwalts die Beratung sowie Interessenvertretung (vor Gericht) von Mandanten ist. Das klingt auf mich aber eher abstrakt und ich kann mir darunter noch nichts Konkretes vorstellen.
Daher fände ich es spannend von denjenigen von euch, die sich bereits im Berufsleben befinden, einen „typische“ Berufsalltag mit den alltäglich anfallenden Aufgaben skizziert zu bekommen.
Inwiefern unterscheiden sich diese Aufgaben vielleicht auch von einem Juristen, der in der Justiz, in einem Unternehmen oder der Verwaltung arbeitet?
Und zu guter Letzt: Seid ihr zufrieden mit euerer Berufswahl und findet ihr euren Job erfüllen und sinnstiftend?
01.02.2024, 00:01
Ich stehe selber noch vor dem richtigen Berufseinstieg, kann also nur aus der Sicht eines Referendars/Wissenschaftlichen Mitarbeiters berichten.
Die "juristische Arbeit" ist im Grunde bei allen juristischen Job sehr ähnlich, nur das Drumherum/die Umstände sind unterschiedlich.
Als Jurist kommt man meistens dann ins Spiel, wenn es Streit gibt.
1. Beispiel: Du bist Rechtsanwalt, ein Mandant ruft an und berichtet, er habe ein Auto gekauft, jetzt sei der Motor defekt und der Verkäufer wolle die Reparatur nicht zahlen.
2. Beispiel: Du bist Richter, ein Mitarbeiter des Gerichts bringt dir morgens einen Stapel neue Akten. In der ersten Akte ist die Klage eines Autokäufers gegen einen Autoverkäufer auf Ersatz von Kosten, die durch eine Motorreparatur entstanden sind.
3. Beispiel: Du bist Justiziar in der Verwaltung, ein Sachbeitarbeiter aus dem Gewerbeamt ruft an. Er möchte einem Autohändler untersagen, weiter seinen Autohandel zu betreiben, weil der Autohändler angeblich immer defekte Autos verkauft. Und du sollst nochmal abchecken, ob die Gewerbeuntersagung so zulässig ist.
In allen Fällen, ist es nun deine Aufgabe, die "Rechtslage" aufzuklären.
Die eigentliche Arbeit besteht daraus, dass man sich zuerst haargenau erklären lässt, was passiert ist, und alle Dokumente/Verträge liest oder wenigstens überfliegt.
Der zweite Schritt besteht darin, in der eigenen Erinnerung oder im Gesetzbuch oder in Lehrbüchern nach den entscheidenen Paragraphen und Urteilen zu suchen.
Z.B.
§ 433 Abs.1 S.2 BGB: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sachmängeln zu verschaffen.
§ 437 BGB: Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer [...] Schadensersatz verlangen.
Aus diesen Paragraphen bastelt man sich dann eine Checkliste:
- Haben die Parteien überhaupt einen Kaufvertrag geschlossen? Kann der Mandant das beweisen? Gibt es Zeugen oder ein Dokument?
- Ist das Auto mangelhaft? Was ist überhaupt ein Mangel? Ein Motorschaden wohl schon. Aber was ist, wenn nur die Farbe der Sitze Dunkelgrau statt Anthrazit ist? Ist das ein Unterschied? Ist das ein Mangel?
- Hat der Verkäufer oder der Käufer den Mangel verursacht? Kann mein Mandant das beweisen? Wer muss überhaupt was beweisen?
- Wie lange ist das alles her? Ist es schon verjährt?
usw.
Wenn alle Checkpunkte erfüllt sind, hat der Käufer ein Recht auf Schadensersatz.
In komplizierten Fällen muss man Nachschlagewerke/OnlineDatenbanken/Gerichtsurteile von ähnlichen Fällen lesen und daraus die Rechtslage für den eigenen Fall ableiten. Und/Oder Kollegen fragen. Wenn ein Fall völlig neu ist, muss man selbst eine Lösung mit guter Begründung entwickeln. Dazu muss man dann das Gesetz interpretieren ("Auslegung").
In einem dritten Schritt bespricht man dann die eigene "Diagnose" mit dem Mandanten. Oder als Richter mit den Parteien.
Und dann schreibt man eine Klage oder ein Urteil, in dem man die oben angerissenen Punkte alle ausführt.
Neben diesen Punkten, die ich "Konfliktlösung" nennen würde, gibt es auch noch "gestaltende, konfliktvermeidende Arbeit". Das machen im wesentlichen Anwälte und Unternehmensjuristen.
Dazu wird, bevor es überhaupt zum Streit kommt, darauf geachtet, das die Parteien möglichst alle Punkte schon in einem Vertrag geregelt haben. Z.b. ein Ehevertrag, der später Streit bei der Scheidung vermindert. Oder ein ausführlicher Kaufvertrag, in dem genau steht, wann was in welcher Qualität und welcher Menge und welcher Verpackung wohin geliefert und wann in welcher Währung auf welches Konto der Kaufpreis überwiesen werden soll.
Je genauer man im Vorfeld plant, desto weniger Streit gibt es hinterher vor Gericht.
Hier besteht die Arbeit daraus, zu ermitteln, welche Punkte später zu Streit führen könnten. Dazu muss man Grübeln, Mit-Kollegen-reden, Lesen.
Als Rechtsanwalt ist man Dienstleister für seine Mandanten und deren Vertrauensperson. Wenn der Mandant ein kurzfristiges Problem hat, kann es sein, dass man alles stehen und liegen lassen muss, um ihm sofort zu helfen. Da kommt dann vielleicht auch am Wochenende oder im Urlaub plötzlich ein Anruf. Und wenn man dann nicht springt, kann es sein, dass der Mandant sich einen anderen Anwalt sucht und nicht mehr wiederkommt.
Man muss vielleicht auch mal einem Konkurrenten einen Mandanten abwerben oder irgendwie potenzielle Mandanten auf sich aufmerksam machen.
Dafür kann man sein Honorar/Gehalt frei verhandeln.
Als Richter ist man, sobald man verbeamtet ist, in einer sehr freien und unabhängigen Position. Man arbeitet in seinem eigenen Tempo, entscheidet selber, wann Gerichtsverhandlungen stattfinden usw. Wenn man nicht völlig lahmarschig arbeitet oder ständig schlechte/hanebüchene Urteile schreibt, kann einem keiner mehr was. Dafür gibt es Lohn nach Tabelle und Dienstjahren. Und man darf nicht streiken.
Alle Berufe haben mehr oder weniger viel typischen Büroalltag, also: Emails checken, Meetings mit Kollegen, kurzer Plausch an der Kaffeemaschine, ein Anruf der einen bei der Arbeit unterbricht usw.
Die "juristische Arbeit" ist im Grunde bei allen juristischen Job sehr ähnlich, nur das Drumherum/die Umstände sind unterschiedlich.
Als Jurist kommt man meistens dann ins Spiel, wenn es Streit gibt.
1. Beispiel: Du bist Rechtsanwalt, ein Mandant ruft an und berichtet, er habe ein Auto gekauft, jetzt sei der Motor defekt und der Verkäufer wolle die Reparatur nicht zahlen.
2. Beispiel: Du bist Richter, ein Mitarbeiter des Gerichts bringt dir morgens einen Stapel neue Akten. In der ersten Akte ist die Klage eines Autokäufers gegen einen Autoverkäufer auf Ersatz von Kosten, die durch eine Motorreparatur entstanden sind.
3. Beispiel: Du bist Justiziar in der Verwaltung, ein Sachbeitarbeiter aus dem Gewerbeamt ruft an. Er möchte einem Autohändler untersagen, weiter seinen Autohandel zu betreiben, weil der Autohändler angeblich immer defekte Autos verkauft. Und du sollst nochmal abchecken, ob die Gewerbeuntersagung so zulässig ist.
In allen Fällen, ist es nun deine Aufgabe, die "Rechtslage" aufzuklären.
Die eigentliche Arbeit besteht daraus, dass man sich zuerst haargenau erklären lässt, was passiert ist, und alle Dokumente/Verträge liest oder wenigstens überfliegt.
Der zweite Schritt besteht darin, in der eigenen Erinnerung oder im Gesetzbuch oder in Lehrbüchern nach den entscheidenen Paragraphen und Urteilen zu suchen.
Z.B.
§ 433 Abs.1 S.2 BGB: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sachmängeln zu verschaffen.
§ 437 BGB: Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer [...] Schadensersatz verlangen.
Aus diesen Paragraphen bastelt man sich dann eine Checkliste:
- Haben die Parteien überhaupt einen Kaufvertrag geschlossen? Kann der Mandant das beweisen? Gibt es Zeugen oder ein Dokument?
- Ist das Auto mangelhaft? Was ist überhaupt ein Mangel? Ein Motorschaden wohl schon. Aber was ist, wenn nur die Farbe der Sitze Dunkelgrau statt Anthrazit ist? Ist das ein Unterschied? Ist das ein Mangel?
- Hat der Verkäufer oder der Käufer den Mangel verursacht? Kann mein Mandant das beweisen? Wer muss überhaupt was beweisen?
- Wie lange ist das alles her? Ist es schon verjährt?
usw.
Wenn alle Checkpunkte erfüllt sind, hat der Käufer ein Recht auf Schadensersatz.
In komplizierten Fällen muss man Nachschlagewerke/OnlineDatenbanken/Gerichtsurteile von ähnlichen Fällen lesen und daraus die Rechtslage für den eigenen Fall ableiten. Und/Oder Kollegen fragen. Wenn ein Fall völlig neu ist, muss man selbst eine Lösung mit guter Begründung entwickeln. Dazu muss man dann das Gesetz interpretieren ("Auslegung").
In einem dritten Schritt bespricht man dann die eigene "Diagnose" mit dem Mandanten. Oder als Richter mit den Parteien.
Und dann schreibt man eine Klage oder ein Urteil, in dem man die oben angerissenen Punkte alle ausführt.
Neben diesen Punkten, die ich "Konfliktlösung" nennen würde, gibt es auch noch "gestaltende, konfliktvermeidende Arbeit". Das machen im wesentlichen Anwälte und Unternehmensjuristen.
Dazu wird, bevor es überhaupt zum Streit kommt, darauf geachtet, das die Parteien möglichst alle Punkte schon in einem Vertrag geregelt haben. Z.b. ein Ehevertrag, der später Streit bei der Scheidung vermindert. Oder ein ausführlicher Kaufvertrag, in dem genau steht, wann was in welcher Qualität und welcher Menge und welcher Verpackung wohin geliefert und wann in welcher Währung auf welches Konto der Kaufpreis überwiesen werden soll.
Je genauer man im Vorfeld plant, desto weniger Streit gibt es hinterher vor Gericht.
Hier besteht die Arbeit daraus, zu ermitteln, welche Punkte später zu Streit führen könnten. Dazu muss man Grübeln, Mit-Kollegen-reden, Lesen.
Als Rechtsanwalt ist man Dienstleister für seine Mandanten und deren Vertrauensperson. Wenn der Mandant ein kurzfristiges Problem hat, kann es sein, dass man alles stehen und liegen lassen muss, um ihm sofort zu helfen. Da kommt dann vielleicht auch am Wochenende oder im Urlaub plötzlich ein Anruf. Und wenn man dann nicht springt, kann es sein, dass der Mandant sich einen anderen Anwalt sucht und nicht mehr wiederkommt.
Man muss vielleicht auch mal einem Konkurrenten einen Mandanten abwerben oder irgendwie potenzielle Mandanten auf sich aufmerksam machen.
Dafür kann man sein Honorar/Gehalt frei verhandeln.
Als Richter ist man, sobald man verbeamtet ist, in einer sehr freien und unabhängigen Position. Man arbeitet in seinem eigenen Tempo, entscheidet selber, wann Gerichtsverhandlungen stattfinden usw. Wenn man nicht völlig lahmarschig arbeitet oder ständig schlechte/hanebüchene Urteile schreibt, kann einem keiner mehr was. Dafür gibt es Lohn nach Tabelle und Dienstjahren. Und man darf nicht streiken.
Alle Berufe haben mehr oder weniger viel typischen Büroalltag, also: Emails checken, Meetings mit Kollegen, kurzer Plausch an der Kaffeemaschine, ein Anruf der einen bei der Arbeit unterbricht usw.
01.02.2024, 02:13
Das ist jetzt kein einzelner Arbeitstag, aber ich schildere dir gerne den Mandatsablauf, wie ich ihn in der kleinen Kanzlei und in einer mittelständische WPG erlebt habe.
Kleine Kanzlei:
Der Mandant hat mit dem Sekretariat einen Termin ausgemacht, den du übernehmen sollst. Worum es gehen wird, das das Sekretariat im Normalfall bereits kurz erfragt, sodass du dich auf das Gespräch vorbereiten kannst.
Wenn wir das hier schon angesprochene Beispiel des Autos mit dem kaputten Motor nehmen, berätst du den Mandanten, was er in dieser Hinsicht machen kann. Die Unterlagen, die der Mandant mitgebracht hast, schaust du dir dazu an. Will der Mandant nichts unternehmen, weil du einen Anspruch gegen den Vertragspartner verneinst, ist das Beratungsgespräch in der Regel an diesem Punkt beendet. Kommt heraus, der Mandant hat einen Anspruch, wirst du ihm üblicherweise nahelegen, dass du die Gegenseite anschreibst und zur Mängelbeseitigung aufforderst (an die fertigen Juristen unter uns: ich lasse hier absichtlich ein paar Details weg, um es einfach zu halten). Manche Anwälte diktieren an dieser Stelle ein Schreiben für das Sekretariat, welches dieses später abtippt. Ich habe meine Schreiben und Schriftsätze lieber selbst geschrieben. Möglicherweise musst du für das Anschreiben auch noch etwas recherchieren, was du im Anschluss an das Mandantengespräch tun würdest.
Das fertige Schreiben geht an den Verkäufer des Autos. Dieser wird seinerseits selbst oder über einen Anwalt reagieren und so gehen ein paar Schreiben hin und her, ob der Anspruch besteht. Einigt man sich, erfolgt eine Reparatur des Wagens. Lehnt der Verkäufer den Anspruch final ab, wirst du dem Mandanten jetzt zur Klage raten und diese vorbereiten.
Ist die Klage bei Gericht eingegangen, wird der Richter beide Parteien zur Stellungnahme auffordern (nochmals an die Juristen: ich verkürze und pauschaliere hier sehr stark) und einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Zu diesem Termin wirst du zusammen mit deinem Mandanten erscheinen und vor Gericht besprechen die Parteien und der Richter den Fall erneut. Entweder man einigt sich oder der Richter gibt den ein oder anderen Hinweis, wie er die Rechtslage sieht. Es folgen weitere Schriftwechsel nach dem Termin und irgendwann das Urteil.
Wie gesagt, das ist eine vereinfachte und verkürzte Darstellung, aber so in etwa ist der Ablauf eines Mandats bis zum Urteil.
Je nachdem, an welcher Stelle des Verfahrens du dich befindest, wirst du dich an deinem Arbeitstag mit dem Mandanten besprechen, am PC sitzen und Schriftsätze verfassen und ggf. in juristischen Quellen recherchieren oder zum Gericht fahren.
Im Normalfall hast du mehrere Verfahren parallel zu bearbeiten, sodass du am Tag nicht nur eine Akte bearbeitest, sondern mehrere.
In mittelgroßen Kanzleien kannst du zum Teil Fälle wie den dargestellten haben meist aber andere, da du aufgrund der Abrechnung auf Stundenbasis wenig Privatleute als Mandanten hast. Hier läuft der Kontakt zum Mandanten häufig per Telefon und die Mandanten kennt man aufgrund diverser Mandate schon länger. Vieles sind Beratungsanfragen ("ich habe hier dieses und jenes Problem, was muss ich tun?"), oder du prüfst Verträge ("unser Unternehmen steht mit der Firma X in Verhandlungen, können Sie bitte den Vertragsentwurf/die AGB prüfen?").
Je nach Kanzleigröße begleitet ihr auch Unternehmenskäufe oder Umstrukturierungen, wo du zusammen im Team mit anderen Anwälten die Unterlagen sichtest, oder - mit mehr Berufserfahrung - den Vertrag mitgestaltest.
Manchmal haben wir für die Inhaber der Unternehmen auch das Testament erstellt oder beim Kauf der Eigentumswohnung und anderen Dingen beraten und den Vertrag geprüft.
Ich habe auch schon Fördermittelanträge gestellt, aber ich glaube, das hatte seinen Grund darin, dass mein Chef der "Haus- und Hofanwalt" der Mandanten war und in viele unternehmerische Entscheidungen eingebunden war. Sonst ist das nicht unbedingt eine typische Anwaltstätigkeit in kleinen Kanzleien, kann aber vorkommen, wenn du Unternehmen berätst.
In der kleinen Kanzlei war ich ein- bis zweimal pro Woche vor Gericht, in der WPG nur noch ca. ein- bis zweimal im Jahr, da wir fast ausschließlich beratend tätig waren. Beraten hieß in dem Fall wie gesagt, entweder Verträge prüfen oder erstellen oder andere rechtliche Anfragen bearbeiten, für die man recherchieren muss. Manchmal hieß es auch, Anträge für die Mandanten bei Behörden stellen. So haben wir bspw. für ein Unternehmen die Erlaubnis beantragt, dass auch am Sonntag gearbeitet werden darf. In dem Fall kommuniziert du mit der Behörde, was benötigt wird, lässt die die notwendigen Unterlagen vom Mandanten geben und erstellst damit den Antrag. Das Spektrum, wenn man Unternehmen berät, ist also sehr vielfältig.
Mittlerweile arbeite ich in einem Unternehmen in der Personalabteilung. Hier sind es nur noch zum Teil rechtliche Anfragen der Kollegen. Der Rest sind Projekte, die wir umsetzen, die die Mitarbeiter oder einen Teil der Mitarbeiter betreffen oder, wie aktuell, Verhandlungen mit dem Betriebsrat zur einem bestimmten Thema, bei dem die gegenseitigen Positionen ausgelotet und später in einer neuen Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Auch eine Umstrukturierung begleite ich derzeit aus arbeitsrechtlicher Sicht und kümmere mich darum, dass alle Mitarbeiter, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge reibungslos in die neue Gesellschaft überführt werden. Heißt u.a., ich schaue ins Gesetz unter welchen Umständen die Betriebsvereinbarungen übergehen, stehe in Kontakt mit dem Arbeitgeberverband und unserer Rechtsabteilung damit alles wie vorgesehen klappt. An der ein oder anderen Stelle gibt es dabei Probleme, die wir mit einer speziellen Gestaltung umschiffen.
Den Betriebsrat haben wir natürlich auch schon besänftigt. Wäre ein Personalabbau geplant, müssten wir dazu weitere Vereinbarungen schaffen, damit dies sozialverträglich geschieht. Da wir aber niemandem kündigen wollen, können wir diesen Teil auslassen.
Ok, langer Text von mir. Ich hoffe, er hilft dir ein bisschen.
Kleine Kanzlei:
Der Mandant hat mit dem Sekretariat einen Termin ausgemacht, den du übernehmen sollst. Worum es gehen wird, das das Sekretariat im Normalfall bereits kurz erfragt, sodass du dich auf das Gespräch vorbereiten kannst.
Wenn wir das hier schon angesprochene Beispiel des Autos mit dem kaputten Motor nehmen, berätst du den Mandanten, was er in dieser Hinsicht machen kann. Die Unterlagen, die der Mandant mitgebracht hast, schaust du dir dazu an. Will der Mandant nichts unternehmen, weil du einen Anspruch gegen den Vertragspartner verneinst, ist das Beratungsgespräch in der Regel an diesem Punkt beendet. Kommt heraus, der Mandant hat einen Anspruch, wirst du ihm üblicherweise nahelegen, dass du die Gegenseite anschreibst und zur Mängelbeseitigung aufforderst (an die fertigen Juristen unter uns: ich lasse hier absichtlich ein paar Details weg, um es einfach zu halten). Manche Anwälte diktieren an dieser Stelle ein Schreiben für das Sekretariat, welches dieses später abtippt. Ich habe meine Schreiben und Schriftsätze lieber selbst geschrieben. Möglicherweise musst du für das Anschreiben auch noch etwas recherchieren, was du im Anschluss an das Mandantengespräch tun würdest.
Das fertige Schreiben geht an den Verkäufer des Autos. Dieser wird seinerseits selbst oder über einen Anwalt reagieren und so gehen ein paar Schreiben hin und her, ob der Anspruch besteht. Einigt man sich, erfolgt eine Reparatur des Wagens. Lehnt der Verkäufer den Anspruch final ab, wirst du dem Mandanten jetzt zur Klage raten und diese vorbereiten.
Ist die Klage bei Gericht eingegangen, wird der Richter beide Parteien zur Stellungnahme auffordern (nochmals an die Juristen: ich verkürze und pauschaliere hier sehr stark) und einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Zu diesem Termin wirst du zusammen mit deinem Mandanten erscheinen und vor Gericht besprechen die Parteien und der Richter den Fall erneut. Entweder man einigt sich oder der Richter gibt den ein oder anderen Hinweis, wie er die Rechtslage sieht. Es folgen weitere Schriftwechsel nach dem Termin und irgendwann das Urteil.
Wie gesagt, das ist eine vereinfachte und verkürzte Darstellung, aber so in etwa ist der Ablauf eines Mandats bis zum Urteil.
Je nachdem, an welcher Stelle des Verfahrens du dich befindest, wirst du dich an deinem Arbeitstag mit dem Mandanten besprechen, am PC sitzen und Schriftsätze verfassen und ggf. in juristischen Quellen recherchieren oder zum Gericht fahren.
Im Normalfall hast du mehrere Verfahren parallel zu bearbeiten, sodass du am Tag nicht nur eine Akte bearbeitest, sondern mehrere.
In mittelgroßen Kanzleien kannst du zum Teil Fälle wie den dargestellten haben meist aber andere, da du aufgrund der Abrechnung auf Stundenbasis wenig Privatleute als Mandanten hast. Hier läuft der Kontakt zum Mandanten häufig per Telefon und die Mandanten kennt man aufgrund diverser Mandate schon länger. Vieles sind Beratungsanfragen ("ich habe hier dieses und jenes Problem, was muss ich tun?"), oder du prüfst Verträge ("unser Unternehmen steht mit der Firma X in Verhandlungen, können Sie bitte den Vertragsentwurf/die AGB prüfen?").
Je nach Kanzleigröße begleitet ihr auch Unternehmenskäufe oder Umstrukturierungen, wo du zusammen im Team mit anderen Anwälten die Unterlagen sichtest, oder - mit mehr Berufserfahrung - den Vertrag mitgestaltest.
Manchmal haben wir für die Inhaber der Unternehmen auch das Testament erstellt oder beim Kauf der Eigentumswohnung und anderen Dingen beraten und den Vertrag geprüft.
Ich habe auch schon Fördermittelanträge gestellt, aber ich glaube, das hatte seinen Grund darin, dass mein Chef der "Haus- und Hofanwalt" der Mandanten war und in viele unternehmerische Entscheidungen eingebunden war. Sonst ist das nicht unbedingt eine typische Anwaltstätigkeit in kleinen Kanzleien, kann aber vorkommen, wenn du Unternehmen berätst.
In der kleinen Kanzlei war ich ein- bis zweimal pro Woche vor Gericht, in der WPG nur noch ca. ein- bis zweimal im Jahr, da wir fast ausschließlich beratend tätig waren. Beraten hieß in dem Fall wie gesagt, entweder Verträge prüfen oder erstellen oder andere rechtliche Anfragen bearbeiten, für die man recherchieren muss. Manchmal hieß es auch, Anträge für die Mandanten bei Behörden stellen. So haben wir bspw. für ein Unternehmen die Erlaubnis beantragt, dass auch am Sonntag gearbeitet werden darf. In dem Fall kommuniziert du mit der Behörde, was benötigt wird, lässt die die notwendigen Unterlagen vom Mandanten geben und erstellst damit den Antrag. Das Spektrum, wenn man Unternehmen berät, ist also sehr vielfältig.
Mittlerweile arbeite ich in einem Unternehmen in der Personalabteilung. Hier sind es nur noch zum Teil rechtliche Anfragen der Kollegen. Der Rest sind Projekte, die wir umsetzen, die die Mitarbeiter oder einen Teil der Mitarbeiter betreffen oder, wie aktuell, Verhandlungen mit dem Betriebsrat zur einem bestimmten Thema, bei dem die gegenseitigen Positionen ausgelotet und später in einer neuen Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Auch eine Umstrukturierung begleite ich derzeit aus arbeitsrechtlicher Sicht und kümmere mich darum, dass alle Mitarbeiter, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge reibungslos in die neue Gesellschaft überführt werden. Heißt u.a., ich schaue ins Gesetz unter welchen Umständen die Betriebsvereinbarungen übergehen, stehe in Kontakt mit dem Arbeitgeberverband und unserer Rechtsabteilung damit alles wie vorgesehen klappt. An der ein oder anderen Stelle gibt es dabei Probleme, die wir mit einer speziellen Gestaltung umschiffen.
Den Betriebsrat haben wir natürlich auch schon besänftigt. Wäre ein Personalabbau geplant, müssten wir dazu weitere Vereinbarungen schaffen, damit dies sozialverträglich geschieht. Da wir aber niemandem kündigen wollen, können wir diesen Teil auslassen.
Ok, langer Text von mir. Ich hoffe, er hilft dir ein bisschen.
01.02.2024, 10:37
Ich habe vor dem Ref als WisMit und während des Ref in der Anwaltsstage in einer Kanzlei mit ca 20 Rechtsanwälten gearbeitet. Diese Sozietät ist in der dortigen ländlich geprägten Region eine der ersten Kontaktadressen für die lokalen Kommunen, Gewerbetreibende und sonstigen Unternehmer. Man hat die ganze Breite des Rechts abgedeckt und konnte die Mandanten somit (mehr oder minder) umfassend beraten. Ich selbst habe insbesondere an den Schnittstellen von Vertriebs- Handels- und Kaufrecht, als auch im gewerblichen Mietrecht gearbeitet. Diese Kanzleigröße und Mandantenstruktur fand ich eigentlich optimal. Aufgrund der Kanzleigröße war man nicht nur ein "kleines" Rad im Getriebe, sondern wurde vom ersten Tag an intensiv in die Mandatsarbeit eingebunden. Gleichzeitig hatte man aber sehr interessante Mandate. Als WisMit lag der Schwerpunkt noch in der Recherche, Erstellung von (kleinen) Gutachten, Power-Point-Slides für Vorträge bei Unternehmertagungen oder dem lokalen Rechtsamt usw. Als Referendar wurde die Arbeit dann um Entwürfe von Mandantenschreiben, Klageschriften, Klageerwiderungen, Repliken, Berufungsbegründung und selbstständige Beweisverfahren erweitert. Ferner noch die Prüfung und Erstellung von Vertragsentwürfen. Ich habe in dieser Zeit wirklich sehr viel gelernt. Diese Lernerfahrung bezog sich nicht nur - wenn auch schwerpunktmäßig - auf den juristischen Bereich, sondern umfasste - Dank des vielen Mandantenkontaktes - auch die "zwischenmenschliche" Komponente.
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: der "Alltag" des Partners hat sich schon deutlich vom jungen Anwalt unterschieden. Der Partner hat primär die Mandantenkontakte gepflegt und es kam auch mal vor, dass mein "Chef" wirklich den ganzen Tag in Telefonate verwickelt war. Die jungen Anwälte wurden ebenfalls in die Mandate stark eingebunden, hatten aber gleichzeitig verstärkt die Aufgabe die Entwürfe zu fertigen, die dem "Chef" vorgelegt und dann von diesem gegebenfalls (stark) geändert wurden. Je nach Komplexität des Falles bzw. der "Wichtigkeit" des Mandates, hat der Chef aber dann auch alles alleine abgearbeitet. Mein Chef konnte immer gut einschätzen, welche Arbeit ein junger RA überhaupt leisten konnte oder eben nicht.
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: der "Alltag" des Partners hat sich schon deutlich vom jungen Anwalt unterschieden. Der Partner hat primär die Mandantenkontakte gepflegt und es kam auch mal vor, dass mein "Chef" wirklich den ganzen Tag in Telefonate verwickelt war. Die jungen Anwälte wurden ebenfalls in die Mandate stark eingebunden, hatten aber gleichzeitig verstärkt die Aufgabe die Entwürfe zu fertigen, die dem "Chef" vorgelegt und dann von diesem gegebenfalls (stark) geändert wurden. Je nach Komplexität des Falles bzw. der "Wichtigkeit" des Mandates, hat der Chef aber dann auch alles alleine abgearbeitet. Mein Chef konnte immer gut einschätzen, welche Arbeit ein junger RA überhaupt leisten konnte oder eben nicht.