13.01.2024, 15:51
Hallo zusammen,
vielleicht hat sich jemand schon mit den nachfolgenden Fragen beschäftigt und kann diese einfach beantworten - darüber würde ich mich freuen:
1. Mir ist noch nicht klar, weshalb manche Unternehmensjuristen als Syndikusanwalt zugelassen sind und manche nur als "Legal Counsel" (obwohl Volljuristen) ohne Syndikuszulassung (sind ggf. allenfalls weiterhin als normale Rechtsanwälte zugelassen) tätig sind. Wonach entscheidet sich das?
Ich denke mal eine Syndikuszulassung wäre v. a. auch wichtig, um nicht Anwartschaften aus der Mitgliedschaft beim Versorgungswerk zu verlieren?
2. Ich verstehe es so, dass in Sachen Interessenskonflikt die Erstreckungsklausel (Infektion) aus § 43a IV S. 2 BRAO nicht gilt, da Syndikusanwälte ihren Beruf nicht gemeinschaftlich ausüben; d. h.: wenn ich in derselben Rechtssache tätig gewesen wäre, dann gilt für mich im Unternehmen ein Tätigkeitsverbot. Die anderen Syndikusanwälte oder Legal Counsel dürften die Sache aber bearbeiten. Es besteht nicht die Gefahr, dass ich die anderen Syndikusanwälte infiziere? Dies gilt unabhängig davon, ob ich weiter gleichzeitig als Rechtsanwalt (Doppelzulassung) zugelassen wäre.
Vielen Dank und viele Grüße!
vielleicht hat sich jemand schon mit den nachfolgenden Fragen beschäftigt und kann diese einfach beantworten - darüber würde ich mich freuen:
1. Mir ist noch nicht klar, weshalb manche Unternehmensjuristen als Syndikusanwalt zugelassen sind und manche nur als "Legal Counsel" (obwohl Volljuristen) ohne Syndikuszulassung (sind ggf. allenfalls weiterhin als normale Rechtsanwälte zugelassen) tätig sind. Wonach entscheidet sich das?
Ich denke mal eine Syndikuszulassung wäre v. a. auch wichtig, um nicht Anwartschaften aus der Mitgliedschaft beim Versorgungswerk zu verlieren?
2. Ich verstehe es so, dass in Sachen Interessenskonflikt die Erstreckungsklausel (Infektion) aus § 43a IV S. 2 BRAO nicht gilt, da Syndikusanwälte ihren Beruf nicht gemeinschaftlich ausüben; d. h.: wenn ich in derselben Rechtssache tätig gewesen wäre, dann gilt für mich im Unternehmen ein Tätigkeitsverbot. Die anderen Syndikusanwälte oder Legal Counsel dürften die Sache aber bearbeiten. Es besteht nicht die Gefahr, dass ich die anderen Syndikusanwälte infiziere? Dies gilt unabhängig davon, ob ich weiter gleichzeitig als Rechtsanwalt (Doppelzulassung) zugelassen wäre.
Vielen Dank und viele Grüße!