12.03.2019, 18:33
Nein, auf SE umstellen geht in der Berufung nicht, aber gegen den Teil der Kosten, der ja gem 91a auf den erledigten teil entfallen würde und mit der sofortigen Beschwerde angreifbar wäre, kann zusammen mit der Berufung gegen die restliche Hauptsache vorgehen. Hab in die ZMK geschrieben, dass der Mandant überlegen kann gegen den RA wegen der Erledigungserklärung vorzugehen.
12.03.2019, 18:40
Wie habt ihr die Erledigung gelöst? War die Kostentragung im Rahmen des 91a jetzt richtig oder nicht? Stehe etwas auf dem Schlauch.
Und wie habt ihr die Problematik hinsichtlich des 953 und 955 BGB gelöst?
Und wie habt ihr die Problematik hinsichtlich des 953 und 955 BGB gelöst?
12.03.2019, 18:41
Zu doof...ich habe überhaupt nicht an die EE gedacht...einfach nur dämlich.
Aber zur Rettung vertraue ich jetzt mal auf den ebenso doofen Richter, der im Urteil die Erledigung nicht tenoriert hat und daher doch über den ersten Teil noch in der Berufung entschieden werden kann...total abwegig, aber meine letzte Rettung für diese Klausur...
Aber zur Rettung vertraue ich jetzt mal auf den ebenso doofen Richter, der im Urteil die Erledigung nicht tenoriert hat und daher doch über den ersten Teil noch in der Berufung entschieden werden kann...total abwegig, aber meine letzte Rettung für diese Klausur...
12.03.2019, 18:43
Ist ein Hesse hier der ein wenig berichten kann?
12.03.2019, 18:44
Was passiert, wenn man vergisst mit der Kennziffer zu unterschreiben? Geht dann die Welt unter? :s
12.03.2019, 18:45
Vielleicht kann man, wenn der Richter das nicht tenoriert, das auch einfach so machen.
Kostentragung war mE nicht richtig, weil der Mandant ja HrsgAnspruch hatte. Der Richter hat ja 1006 BGB falsch angewendet. Die Vermutung gilt ja nur, wenn Besitzerwerb und Eigentumserwerb zusammenfallen. Das hat ja nicht mal der Beklagte so vorgetragen.
Kostentragung war mE nicht richtig, weil der Mandant ja HrsgAnspruch hatte. Der Richter hat ja 1006 BGB falsch angewendet. Die Vermutung gilt ja nur, wenn Besitzerwerb und Eigentumserwerb zusammenfallen. Das hat ja nicht mal der Beklagte so vorgetragen.
12.03.2019, 18:52
[quote pid='22193' dateline='1552408986']
Ist ein Hesse hier der ein wenig berichten kann?
[/quote]
In Hessen kam eine Wirtschaftsklausur aus anwaltlicher Sicht dran.
Ist ein Hesse hier der ein wenig berichten kann?
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In Hessen kam eine Wirtschaftsklausur aus anwaltlicher Sicht dran.
12.03.2019, 18:55
Hallo,
weiß jemand, ob es schlimm ist oder gar falsch ist, wenn man Berufung und sofortige Beschwerde einlegt hat, obwohl eigentlich Berufung gereicht hätte. :@
Danke im Voraus.
weiß jemand, ob es schlimm ist oder gar falsch ist, wenn man Berufung und sofortige Beschwerde einlegt hat, obwohl eigentlich Berufung gereicht hätte. :@
Danke im Voraus.
12.03.2019, 18:58
[quote pid='22196' dateline='1552409529']
[quote pid='22193' dateline='1552408986']
Ist ein Hesse hier der ein wenig berichten kann?
[/quote]
In Hessen kam eine Wirtschaftsklausur aus anwaltlicher Sicht dran.
[/quote]
Das klingt ja schrecklich, was war etwa der Sachverhalt?
[quote pid='22193' dateline='1552408986']
Ist ein Hesse hier der ein wenig berichten kann?
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In Hessen kam eine Wirtschaftsklausur aus anwaltlicher Sicht dran.
[/quote]
Das klingt ja schrecklich, was war etwa der Sachverhalt?
12.03.2019, 19:38
[quote pid='22191' dateline='1552408830']
Wie habt ihr die Erledigung gelöst? War die Kostentragung im Rahmen des 91a jetzt richtig oder nicht? Stehe etwas auf dem Schlauch.
Und wie habt ihr die Problematik hinsichtlich des 953 und 955 BGB gelöst?
[/quote]
Habe das ebenso gelöst wie Gast; über 1006, den das Gericht zu Unrecht angenommen hat. Es hätte also der Beklagte beweisen müssen, dass er Eigentum erworben hat, kann er aber nicht
953 bzgl des Kalbes habe ich auch durchgehen lassen; 955 greift aus meiner Sicht nicht, weil der Beklagte auch hier nicht beweisen kann gutgläubiger Eigenbesitzer zu sein; vielmehr kann er ja das Eigentum des Klägers nicht widerlegen (s.o.), damit war er Fremdbesitzer und auch Abs. 2 griff nicht
Wie habt ihr die Erledigung gelöst? War die Kostentragung im Rahmen des 91a jetzt richtig oder nicht? Stehe etwas auf dem Schlauch.
Und wie habt ihr die Problematik hinsichtlich des 953 und 955 BGB gelöst?
[/quote]
Habe das ebenso gelöst wie Gast; über 1006, den das Gericht zu Unrecht angenommen hat. Es hätte also der Beklagte beweisen müssen, dass er Eigentum erworben hat, kann er aber nicht
953 bzgl des Kalbes habe ich auch durchgehen lassen; 955 greift aus meiner Sicht nicht, weil der Beklagte auch hier nicht beweisen kann gutgläubiger Eigenbesitzer zu sein; vielmehr kann er ja das Eigentum des Klägers nicht widerlegen (s.o.), damit war er Fremdbesitzer und auch Abs. 2 griff nicht