01.01.2024, 22:40
Das konkrete Beispiel mit der alleinerziehenden Mutter und den drei Kindern hat mich einfach grundsätzlich auf die Thematik aufmerksam gemacht, aber ich sehe schon, dass das in Bezug auf das Referendariat wahrscheinlich nicht das schlaueste Beispiel war. Da könnte man dann entweder den alleinerziehenden Referendar mit drei Kindern als Vergleich anführen, oder (wenn das zu unwahrscheinlich ist) den kinderlosen Referendar mit dem kinderlosen Bürgergeldempfänger vergleichen. In letzterem Fall wären das dann anscheinend wohl ca. 500 Euro plus Mietkosten (bis zu 700 Euro?) gegenüber dem regulären Referendarsgehalt (der Referendar muss sich davon dann auch selbst eine Wohnung mieten). Wenn das Ref fertig ist und er als Volljurist eine Stelle mit E13 antritt, dann hat er mit drei Kindern (pro Kind 250 Euro?) gut 3,3k und muss davon sämtliche Kosten für Miete selbst übernehmen und wäre damit am Ende (je nach Wohnort) einem Sozialhilfeempfänger finanziell in etwa gleichgestellt?
Wie gesagt, das soll absolut kein Haten gegen Sozialhilfempfänger sein, die können da ja am allerwenigsten dafür, aber das ist doch befremdlich.
Wie gesagt, das soll absolut kein Haten gegen Sozialhilfempfänger sein, die können da ja am allerwenigsten dafür, aber das ist doch befremdlich.
01.01.2024, 22:49
JuraLiebhaberFür das Lohnabstandsproblem kann es nur eine vertretbare Lösung geben:
Eine radikale Senkung der Einkommensteuer, um Erwerbsarbeit auch im unteren Lohnsegment attraktiver zu machen als das Bürgergeld.
Das wird aber nur passieren, wenn der Gesetzgeber massiv an der Ausgabenschraube dreht. Weniger Wahlgeschenke für parteinahe NGOs und Wirtschaftszweige.
Eben. Arbeiten muss sich lohnen. 850 pro Person als Sozialhilfe sind einfach viel zu viel. Wenn man sich dann selbst für 50+h/Woche den Arsch aufreißt und die Abzüge der Lohnsteuer sieht, kann das nicht gerecht sein. Das sollten Rechtswissenschaftler als Akademiker der Gerechtigkeit auch erkennen
Eine radikale Senkung der Einkommensteuer, um Erwerbsarbeit auch im unteren Lohnsegment attraktiver zu machen als das Bürgergeld.
Das wird aber nur passieren, wenn der Gesetzgeber massiv an der Ausgabenschraube dreht. Weniger Wahlgeschenke für parteinahe NGOs und Wirtschaftszweige.
Eben. Arbeiten muss sich lohnen. 850 pro Person als Sozialhilfe sind einfach viel zu viel. Wenn man sich dann selbst für 50+h/Woche den Arsch aufreißt und die Abzüge der Lohnsteuer sieht, kann das nicht gerecht sein. Das sollten Rechtswissenschaftler als Akademiker der Gerechtigkeit auch erkennen
01.01.2024, 22:56
Doch kann auch was mit Referendaren zu tun haben… ich bin Referendarin mit 3 Kindern und erhalte aktuell etwas über 1.100 € netto. LG
01.01.2024, 23:13
Bitte:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos...-ergaenzen
Kindergeld solltest du auch einmal beantragen.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos...-ergaenzen
Kindergeld solltest du auch einmal beantragen.
01.01.2024, 23:15
(01.01.2024, 22:56)Anni_NrW schrieb: Doch kann auch was mit Referendaren zu tun haben… ich bin Referendarin mit 3 Kindern und erhalte aktuell 1.100 € netto. LG
Kann man als Referandar eigentlich aufstocken? Müsste doch gehen, oder zählt das Jobcenter die Unterhaltsbeihilfe nicht als Gehalt?
Zurück zum Ausgangsthread: wie Guga geschrieben hat, machen die Kinder den entscheidenden Unterschied. Je mehr Kinder, umso höher die Sozialleistungen und dann gibt es ja auch noch Dinge wie das "Bildungs- und Teilhabepaket", bei denen Bürgergeldempfänger auch noch mal vergünstigt oder kostenlos an verschiedene Dinge bekommen.
Ich gebe zu, ich bin (wie viele) in einem anderen Forum auch erschrocken, als dort eine Bürgergeldempfängerin berichtete, wie viel Geld sie mit ihrer Familie bekommt und dass sie jeden Monat 1.000 Euro sparen kann (5köpfige Familie, Mann verdient wenig, sie und die Kinder bekommen Bürgergeld). Das Bürgergeld ist nicht umsonst gerade massiv in der Kritik. In den letzten Wochen und Monaten wurden vielfach Zahlen offen gelegt und auf solche Gehälter kommen viele in der Mittelschicht gar nicht.
Trotzdem möchte ich nicht mit denen tauschen: zum einen möchte ich keine 3-8 Kinder in die Welt setzen, nur damit ich ordentlich Kohle kassieren kann.
Zum anderen steigt mit der Anzahl der Kinder auch die Höhe der Kosten. Auch wenn die Zahlen einen erschrecken und ein Normalverdiener sich keine 8 Kinder leisten kann, ist es am Ende gar nicht so viel pro Kopf. Ok, die eine Dame, von der ich oben schrieb, macht wirklich betroffen, aber die überwiegende Anzahl der Bürgergeldempfänger scheint nicht in Saus und Braus zu leben, sondern gerade so klarzukommen. Tauschen möchte ich mit denen nicht, denn ich habe in meinem Leben einige Annehmlichkeiten, die diese Leute nicht haben. Zudem arbeite ich lieber, als zu Hause rumzugammeln. Die soziale Ächtung ist sicherlich auch nicht ohne. Da bin ich froh, wenn ich selbstbewusst vor Fremden erzählen kann, was ich beruflich mache, statt Lügen erfinden zu müssen, weil es mir peinlich ist oder ich weiß, dass ich dann unten durch wäre.
01.01.2024, 23:23
Ok, alten Thread gefunden:
https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...p?tid=3824
Aufstocken wohl nicht möglich, aber andere Leistungen wie BAB oder Wohngeld.
https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...p?tid=3824
Aufstocken wohl nicht möglich, aber andere Leistungen wie BAB oder Wohngeld.
01.01.2024, 23:35
(01.01.2024, 23:23)Egal schrieb: Ok, alten Thread gefunden:
https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...p?tid=3824
Aufstocken wohl nicht möglich, aber andere Leistungen wie BAB oder Wohngeld.
Ich sehe das wie der Kollege: https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...#pid213086
Aufstocken muss gehen, da Referendare kein Bafög bekommen können. Siehe auch: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buer..._node.html
02.01.2024, 00:43
(01.01.2024, 22:56)Anni_NrW schrieb: Doch kann auch was mit Referendaren zu tun haben… ich bin Referendarin mit 3 Kindern und erhalte aktuell 1.100 € netto. LGPlus 750 Euro Kindergeld, mindestens.
In Berlin bekommt man - vmtl ist es in anderen BL ähnlich - für Kinder etc den Kinderzuschlag wie mit A13 und R1.
https://www.berlin.de/gerichte/kammerger...cht/#untbh
02.01.2024, 00:56
(01.01.2024, 22:40)Dplm91 schrieb: Das konkrete Beispiel mit der alleinerziehenden Mutter und den drei Kindern hat mich einfach grundsätzlich auf die Thematik aufmerksam gemacht, aber ich sehe schon, dass das in Bezug auf das Referendariat wahrscheinlich nicht das schlaueste Beispiel war. Da könnte man dann entweder den alleinerziehenden Referendar mit drei Kindern als Vergleich anführen, oder (wenn das zu unwahrscheinlich ist) den kinderlosen Referendar mit dem kinderlosen Bürgergeldempfänger vergleichen. In letzterem Fall wären das dann anscheinend wohl ca. 500 Euro plus Mietkosten (bis zu 700 Euro?) gegenüber dem regulären Referendarsgehalt (der Referendar muss sich davon dann auch selbst eine Wohnung mieten). Wenn das Ref fertig ist und er als Volljurist eine Stelle mit E13 antritt, dann hat er mit drei Kindern (pro Kind 250 Euro?) gut 3,3k und muss davon sämtliche Kosten für Miete selbst übernehmen und wäre damit am Ende (je nach Wohnort) einem Sozialhilfeempfänger finanziell in etwa gleichgestellt?
Wie gesagt, das soll absolut kein Haten gegen Sozialhilfempfänger sein, die können da ja am allerwenigsten dafür, aber das ist doch befremdlich.
Ein alleinerziehender Bürgergeldempfänger mit 3 Kindern - lassen wir sie fiktiv mal alle zwischen 6 und 13 sein - hat folgenden Regelbedarf*:
563 Euro + 3 x 390 Euro = 1733 Euro
Hiervon wird das Kindergeld iHv 750 Euro abgezogen, d.h. auf den Regelbedarf entfallen ca 980 Euro Bürgergeld die ausgezahlt werden.
Hinzu kommen Kosten der Unterkunft und Heizung.
*das ist so auch nicht mal richtig, weil die KINDER einen Regelbedarf haben, es geht um DEREN Existenzminimum (über dessen Höhe man sich offensichtlich streiten darf).
02.01.2024, 01:11
(02.01.2024, 00:43)1Ri schrieb:(01.01.2024, 22:56)Anni_NrW schrieb: Doch kann auch was mit Referendaren zu tun haben… ich bin Referendarin mit 3 Kindern und erhalte aktuell 1.100 € netto. LGPlus 750 Euro Kindergeld, mindestens.
In Berlin bekommt man - vmtl ist es in anderen BL ähnlich - für Kinder etc den Kinderzuschlag wie mit A13 und R1.
https://www.berlin.de/gerichte/kammerger...cht/#untbh
Es ging ja nur um einen abstrakten Vergleich. Das Kindergeld erhält bei uns z.B. mein Mann. Mit Kinderzuschlag ist es etwas komplizierter in unserem BL. Man muss wohl jährlich einen neuen Bescheid über die Besitzstandszulage über die Familienkasse einreichen. Nach drei Monaten mit Ablauf des Jahres war der Kinderzuschlag auf einmal weg, ohne nähere Informationen (waren glaube ich 176 EUR brutto aber erinnere mich nicht). Der Anspruch besteht natürlich weiterhin und ich hoffe, dass ich damit ein wenig die Beihilfe wieder aufstocken kann. LG