11.12.2023, 16:42
§§ 223 ff. waren in NRW ausgeschlossen oder??
11.12.2023, 16:43
Es ist so ärgerlich, was der Zeitdruck manchmal mit einem macht.. habe mit 346 argumentiert und dann trotzdem statt Abs.2 den 311 zitiert. Und den Bearbeitervermerk zum Hinweis nach 265 in die Skizze aufgenommen, aber in der Losung gerügt. Oh man :-D
Alles in allem fand ich es aber fair.
Alles in allem fand ich es aber fair.
11.12.2023, 16:47
Wie habt ihr das gelöst mit dem fehlenden Strafantrag bzgl der Beleidigung? Ich habe 188 angenommen und dadurch Strafantrag (-)
11.12.2023, 16:50
(11.12.2023, 16:43)refaref22 schrieb: Es ist so ärgerlich, was der Zeitdruck manchmal mit einem macht.. habe mit 346 argumentiert und dann trotzdem statt Abs.2 den 311 zitiert. Und den Bearbeitervermerk zum Hinweis nach 265 in die Skizze aufgenommen, aber in der Losung gerügt. Oh man :-D
Alles in allem fand ich es aber fair.
Fand ich auch. War auch in NRW sehr viel ausgeschlossen.
Glaube die Zuständigkeiten generell,
Strafantrage alle gestellt
Glaube aber das 223 ff nicht ausgeschlossen waren.... Bin mir aber auch nicht sicher...
11.12.2023, 16:51
(11.12.2023, 16:47)Referendar2023 schrieb: Wie habt ihr das gelöst mit dem fehlenden Strafantrag bzgl der Beleidigung? Ich habe 188 angenommen und dadurch Strafantrag (-)
Den 188 habe ich leider nicht gesehen.
Habe geprüft, ob der Strafantrag rechtzeitig gestellt wurde, § 77b StGB. Da Zweifel bestehen und sich die Zeugin nicht mehr erinnern konnte, wann sie das Bild das erste Mal gesehen habe, habe ich ein Verfahrenshindernis angenommen, in dubio pro reo.
11.12.2023, 16:52
(11.12.2023, 16:40)neu2023 schrieb:(11.12.2023, 16:17)NRW_EXAMEN schrieb: hab auch bei den verfahrensvss erörtert, ob es nachtragsanklage bedarf oder rechtliche hinweis genügt. hab gesagt tatidentität gegeben, daher keine nachtragsanklage nötig
hab ferner noch sachliche Zuständigkeit geprüft, denn AG dürfte Verbrechen nicht aburteilen hab dann da inzident 315 b Abs.1, Abs. 3 Ivm 315 abs. 2 geprüft aber Unglücksfall verneint
hab bei den absoluten Revisionsgründen Nr. 5 geprüft
bei den sachrüge bin ich noch auf strafzumessugn eingegangen
was habt irh bei der sachrüge geprüft?
Hab 240 komplett abgelehnt.
315c (+)
303(+)
224 Nr. 2, 22,23 (+)
145 (-)
Und nochmal 303(+)
185(+)
Hab Grade gemerkt habe die Konkurrenzen vergessen. Wie immer. ? Mist!
Hab
§ 240 +
§ 315 b -
§ 303 +
§ 240 - (war mir unsicher, hatte aber keine Zeit mehr)
§ 315 b + und auch Unglücksfall +, aber minder schwerer Fall
§ 303 +, tritt aber zurück
Aber war mir super unsicher, hab alles ohne Kommentar gelöst, weil ich keine Zeit mehr hatte und ohnehin nicht fertig geworden bin..
11.12.2023, 16:54
(11.12.2023, 16:47)Referendar2023 schrieb: Wie habt ihr das gelöst mit dem fehlenden Strafantrag bzgl der Beleidigung? Ich habe 188 angenommen und dadurch Strafantrag (-)
188 war im GPA ausgeschlossen. Es gab einen Strafantrag nur die Frist bzw Kenntnis war problematisch. Habe gesagt dass Online Beleidigung erst später Beendet und Fristbeginn erst ab Beendigung sein kann und das war erst mit dem letzten Tag der Fall die dieses Bild online war
11.12.2023, 16:55
(11.12.2023, 16:51)Laura26BW schrieb:Hab gesagt, in dubio pro reo gilt nicht aber bei Prozessvoraussetzungen muss die Fristwahrung zweifelsfrei feststehen.(11.12.2023, 16:47)Referendar2023 schrieb: Wie habt ihr das gelöst mit dem fehlenden Strafantrag bzgl der Beleidigung? Ich habe 188 angenommen und dadurch Strafantrag (-)
Den 188 habe ich leider nicht gesehen.
Habe geprüft, ob der Strafantrag rechtzeitig gestellt wurde, § 77b StGB. Da Zweifel bestehen und sich die Zeugin nicht mehr erinnern konnte, wann sie das Bild das erste Mal gesehen habe, habe ich ein Verfahrenshindernis angenommen, in dubio pro reo.
11.12.2023, 16:57
(11.12.2023, 16:50)neu2023 schrieb:(11.12.2023, 16:43)refaref22 schrieb: Es ist so ärgerlich, was der Zeitdruck manchmal mit einem macht.. habe mit 346 argumentiert und dann trotzdem statt Abs.2 den 311 zitiert. Und den Bearbeitervermerk zum Hinweis nach 265 in die Skizze aufgenommen, aber in der Losung gerügt. Oh man :-D
Alles in allem fand ich es aber fair.
Fand ich auch. War auch in NRW sehr viel ausgeschlossen.
Glaube die Zuständigkeiten generell,
Strafantrage alle gestellt
Glaube aber das 223 ff nicht ausgeschlossen waren.... Bin mir aber auch nicht sicher...
Also in NRW war 16. und 17. Abschnitt komplett ausgeschlossen, also 223ff auch. Hab’s nämlich 3x kontrolliert, um bloß keinen Fehler zu machen.
11.12.2023, 16:58
(11.12.2023, 16:54)RefiGPA23 schrieb:(11.12.2023, 16:47)Referendar2023 schrieb: Wie habt ihr das gelöst mit dem fehlenden Strafantrag bzgl der Beleidigung? Ich habe 188 angenommen und dadurch Strafantrag (-)
188 war im GPA ausgeschlossen. Es gab einen Strafantrag nur die Frist bzw Kenntnis war problematisch. Habe gesagt dass Online Beleidigung erst später Beendet und Fristbeginn erst ab Beendigung sein kann und das war erst mit dem letzten Tag der Fall die dieses Bild online war
Hierzu: OLG Karlsruhe
Beschluss vom 18.01.2023
2 Rv 34 Ss 589/22