06.12.2023, 17:31
Hallo zusammen,
meine Universität verlieh mir nach bestandenem ersten StEx den Titel "Diplomjurist (Universität X)", abgekürzt wohl Dipl.-Jur. Univ.
Gefühlt bei jeder anderen Universität heißt es einfach nur "Dipl.-Jur.".
Jetzt arbeite ich als WissMit bei einer anderen Universität und es wurde nach meinem "Titel" gefragt. Da stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich mich auch Dipl.-Jur. abkürzen darf, oder ob es Dipl.-Jur. Univ. sein muss. Finde den Zusatz "Univ." etwas lächerlich und unnötig, möchte mich da aber auch ungern irgendwo reinreiten, indem ich möglicherweise einen Titel nutze, der mir gar nicht zusteht.
Überall ist eben immer nur von Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) die Rede.
meine Universität verlieh mir nach bestandenem ersten StEx den Titel "Diplomjurist (Universität X)", abgekürzt wohl Dipl.-Jur. Univ.
Gefühlt bei jeder anderen Universität heißt es einfach nur "Dipl.-Jur.".
Jetzt arbeite ich als WissMit bei einer anderen Universität und es wurde nach meinem "Titel" gefragt. Da stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich mich auch Dipl.-Jur. abkürzen darf, oder ob es Dipl.-Jur. Univ. sein muss. Finde den Zusatz "Univ." etwas lächerlich und unnötig, möchte mich da aber auch ungern irgendwo reinreiten, indem ich möglicherweise einen Titel nutze, der mir gar nicht zusteht.
Überall ist eben immer nur von Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) die Rede.
06.12.2023, 18:36
Wenn es sich bei der "Uni" um eine Fachhochschule handelt, solltest du Dipl.-Jur. (FH) schreiben um nicht den Eindruck zu erwecken an einer "richtigen" Uni studiert zu haben. Wenn der Diplom-Jurist von einer richtigen Uni stammt, reicht Dipl.-Jur. vollkommen aus.
06.12.2023, 19:01
(06.12.2023, 18:36)Kreuzberger schrieb: Wenn es sich bei der "Uni" um eine Fachhochschule handelt, solltest du Dipl.-Jur. (FH) schreiben um nicht den Eindruck zu erwecken an einer "richtigen" Uni studiert zu haben. Wenn der Diplom-Jurist von einer richtigen Uni stammt, reicht Dipl.-Jur. vollkommen aus.
Weil es ja so viele FH gibt, an denen man Jura mit Abschluss Staatsexamen studieren kann...
@Threadersteller: Ich würde im Zweifel einfach den Titel angeben wie verliehen und dann sollen andere eben daraus machen, was sie wollen. Im Ergebnis wirds eh keinen interessieren.
06.12.2023, 20:18
(06.12.2023, 19:01)FKRLL schrieb:(06.12.2023, 18:36)Kreuzberger schrieb: Wenn es sich bei der "Uni" um eine Fachhochschule handelt, solltest du Dipl.-Jur. (FH) schreiben um nicht den Eindruck zu erwecken an einer "richtigen" Uni studiert zu haben. Wenn der Diplom-Jurist von einer richtigen Uni stammt, reicht Dipl.-Jur. vollkommen aus.
Weil es ja so viele FH gibt, an denen man Jura mit Abschluss Staatsexamen studieren kann...
@Threadersteller: Ich würde im Zweifel einfach den Titel angeben wie verliehen und dann sollen andere eben daraus machen, was sie wollen. Im Ergebnis wirds eh keinen interessieren.
Die Staatsanwaltschaft könnte es möglicherweise interessieren... unbedingt sollte man Titel so führen, wie sie einem verliehen worden sind.
06.12.2023, 20:21
(06.12.2023, 20:18)Praktiker schrieb:(06.12.2023, 19:01)FKRLL schrieb:(06.12.2023, 18:36)Kreuzberger schrieb: Wenn es sich bei der "Uni" um eine Fachhochschule handelt, solltest du Dipl.-Jur. (FH) schreiben um nicht den Eindruck zu erwecken an einer "richtigen" Uni studiert zu haben. Wenn der Diplom-Jurist von einer richtigen Uni stammt, reicht Dipl.-Jur. vollkommen aus.
Weil es ja so viele FH gibt, an denen man Jura mit Abschluss Staatsexamen studieren kann...
@Threadersteller: Ich würde im Zweifel einfach den Titel angeben wie verliehen und dann sollen andere eben daraus machen, was sie wollen. Im Ergebnis wirds eh keinen interessieren.
Die Staatsanwaltschaft könnte es möglicherweise interessieren... unbedingt sollte man Titel so führen, wie sie einem verliehen worden sind.
Ja, die sind ganz wild auf solche Nichtigkeiten.
06.12.2023, 21:19
(06.12.2023, 20:18)Praktiker schrieb:(06.12.2023, 19:01)FKRLL schrieb:(06.12.2023, 18:36)Kreuzberger schrieb: Wenn es sich bei der "Uni" um eine Fachhochschule handelt, solltest du Dipl.-Jur. (FH) schreiben um nicht den Eindruck zu erwecken an einer "richtigen" Uni studiert zu haben. Wenn der Diplom-Jurist von einer richtigen Uni stammt, reicht Dipl.-Jur. vollkommen aus.
Weil es ja so viele FH gibt, an denen man Jura mit Abschluss Staatsexamen studieren kann...
@Threadersteller: Ich würde im Zweifel einfach den Titel angeben wie verliehen und dann sollen andere eben daraus machen, was sie wollen. Im Ergebnis wirds eh keinen interessieren.
Die Staatsanwaltschaft könnte es möglicherweise interessieren... unbedingt sollte man Titel so führen, wie sie einem verliehen worden sind.
Keine Gewähr, aber die StA, die tatsächlich wegen sowas ein Ermittlungsverfahren führt und Anklage erhebt, muss noch erfunden werden.
06.12.2023, 21:25
(06.12.2023, 20:18)Praktiker schrieb:(06.12.2023, 19:01)FKRLL schrieb:(06.12.2023, 18:36)Kreuzberger schrieb: Wenn es sich bei der "Uni" um eine Fachhochschule handelt, solltest du Dipl.-Jur. (FH) schreiben um nicht den Eindruck zu erwecken an einer "richtigen" Uni studiert zu haben. Wenn der Diplom-Jurist von einer richtigen Uni stammt, reicht Dipl.-Jur. vollkommen aus.
Weil es ja so viele FH gibt, an denen man Jura mit Abschluss Staatsexamen studieren kann...
@Threadersteller: Ich würde im Zweifel einfach den Titel angeben wie verliehen und dann sollen andere eben daraus machen, was sie wollen. Im Ergebnis wirds eh keinen interessieren.
Die Staatsanwaltschaft könnte es möglicherweise interessieren... unbedingt sollte man Titel so führen, wie sie einem verliehen worden sind.
Offiziell laut Urkunde verliehen wurde mir der Titel "Diplom-Jurist (Universität X)", von der Abkürzung steht da nix. Lediglich auf der Webseite wird die Abkürzung explizit so benannt.
Ich frage einfach mal beim Dekanat meiner alten Uni nach, die werden es wohl wissen. Interessiert mich jetzt tatsächlich auch einfach, unabhängig von der Relevanz.
06.12.2023, 23:21
(06.12.2023, 21:19)Longhorn schrieb:(06.12.2023, 20:18)Praktiker schrieb:(06.12.2023, 19:01)FKRLL schrieb:(06.12.2023, 18:36)Kreuzberger schrieb: Wenn es sich bei der "Uni" um eine Fachhochschule handelt, solltest du Dipl.-Jur. (FH) schreiben um nicht den Eindruck zu erwecken an einer "richtigen" Uni studiert zu haben. Wenn der Diplom-Jurist von einer richtigen Uni stammt, reicht Dipl.-Jur. vollkommen aus.
Weil es ja so viele FH gibt, an denen man Jura mit Abschluss Staatsexamen studieren kann...
@Threadersteller: Ich würde im Zweifel einfach den Titel angeben wie verliehen und dann sollen andere eben daraus machen, was sie wollen. Im Ergebnis wirds eh keinen interessieren.
Die Staatsanwaltschaft könnte es möglicherweise interessieren... unbedingt sollte man Titel so führen, wie sie einem verliehen worden sind.
Keine Gewähr, aber die StA, die tatsächlich wegen sowas ein Ermittlungsverfahren führt und Anklage erhebt, muss noch erfunden werden.
Mit Schwerpunkt auf keine Gewähr.
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesell...missbrauch
Ja, normalerweise ist das in Fall für 153.
07.12.2023, 00:10
(06.12.2023, 23:21)Praktiker schrieb:(06.12.2023, 21:19)Longhorn schrieb:(06.12.2023, 20:18)Praktiker schrieb:(06.12.2023, 19:01)FKRLL schrieb:(06.12.2023, 18:36)Kreuzberger schrieb: Wenn es sich bei der "Uni" um eine Fachhochschule handelt, solltest du Dipl.-Jur. (FH) schreiben um nicht den Eindruck zu erwecken an einer "richtigen" Uni studiert zu haben. Wenn der Diplom-Jurist von einer richtigen Uni stammt, reicht Dipl.-Jur. vollkommen aus.
Weil es ja so viele FH gibt, an denen man Jura mit Abschluss Staatsexamen studieren kann...
@Threadersteller: Ich würde im Zweifel einfach den Titel angeben wie verliehen und dann sollen andere eben daraus machen, was sie wollen. Im Ergebnis wirds eh keinen interessieren.
Die Staatsanwaltschaft könnte es möglicherweise interessieren... unbedingt sollte man Titel so führen, wie sie einem verliehen worden sind.
Keine Gewähr, aber die StA, die tatsächlich wegen sowas ein Ermittlungsverfahren führt und Anklage erhebt, muss noch erfunden werden.
Mit Schwerpunkt auf keine Gewähr.
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesell...missbrauch
Ja, normalerweise ist das in Fall für 153.
Was das mit der Frage des Threaderstellers zu tun hat, bleibt wohl dein Geheimnis. Er ist doch laut seiner Schilderung unstreitig Diplom Jurist
08.12.2023, 09:12
(07.12.2023, 00:10)Longhorn schrieb:(06.12.2023, 23:21)Praktiker schrieb:(06.12.2023, 21:19)Longhorn schrieb:(06.12.2023, 20:18)Praktiker schrieb:(06.12.2023, 19:01)FKRLL schrieb: Weil es ja so viele FH gibt, an denen man Jura mit Abschluss Staatsexamen studieren kann...
@Threadersteller: Ich würde im Zweifel einfach den Titel angeben wie verliehen und dann sollen andere eben daraus machen, was sie wollen. Im Ergebnis wirds eh keinen interessieren.
Die Staatsanwaltschaft könnte es möglicherweise interessieren... unbedingt sollte man Titel so führen, wie sie einem verliehen worden sind.
Keine Gewähr, aber die StA, die tatsächlich wegen sowas ein Ermittlungsverfahren führt und Anklage erhebt, muss noch erfunden werden.
Mit Schwerpunkt auf keine Gewähr.
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesell...missbrauch
Ja, normalerweise ist das in Fall für 153.
Was das mit der Frage des Threaderstellers zu tun hat, bleibt wohl dein Geheimnis. Er ist doch laut seiner Schilderung unstreitig Diplom Jurist
Oh Himmel.
Es ging ihm darum, ob er den Titel in der verliehenen Form führen muss oder Teile weglassen kann. Die juristisch korrekte Antwort, immerhin ist es ein Juraforum, war die, dass man Titel in der verliehenen Form führen muss. Das ist beispielsweise bei ausländischen Doktortiteln ein großes Thema, gilt aber beim Diplom ebenso. Schreibt jemand: interessiert doch niemand. Verweise ich auf die Strafnorm. Schreibt jemand: das verfolgt aber keine StA. Schreibe ich, was die durchaus verfolgen. Schreibst Du: hat nichts mit der Frage zu tun.
Also kurze Antwort: wenn man den Titel führt wie verliehen, ist es korrekt und man spart sich Diskussionen darum. Dass die Abkürzung genau so verliehen wird, ergibt sich für Gießen aus § 1 hier: https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/f...iplomj.pdf