11.09.2023, 14:35
Die Arbeitsverhältnisse bei der StA in NRW sind absolut unterirdisch.
Exemplarisch sei das Zitat des LOStA in Kön genannt, der in einem offenen Brief zur (unbezahlten!) Wochenendarbeit aufruft:
"Die Situation ist derart dramatisch, dass ich an die Solidarität im gesamten Bezirk appelliere"
Exemplarisch sei das Zitat des LOStA in Kön genannt, der in einem offenen Brief zur (unbezahlten!) Wochenendarbeit aufruft:
"Die Situation ist derart dramatisch, dass ich an die Solidarität im gesamten Bezirk appelliere"
17.09.2023, 09:14
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17.09.2023, 11:10
Wenn man für den Job brennt, schrecken viele auch die Arbeitszeiten nicht ab. Ich kenne auch eine Staatsanwältin, die trotz dauerhafter 50-60h-Woche ihren Beruf liebt. Und genau dieser Idealismus wird mE in zynischer Weise von der Justizverwaltung ausgenutzt. Für 41h zahlen und 50-60h Leistung bekommen, davon träumt doch jeder Arbeitgeber. In NRW werden Träume eben noch wahr …
27.11.2023, 12:29
Weiß jemand hier zufällig, ob es möglich (bzw. sinnvoll) ist, sich bei der StA zu bewerben, nachdem man bereits abgelehnt wurde? Ich hatte während der Coronazeit mein Bewerbungsgespräch und wurde abgelehnt. Als Grund wurde mir genannt, meine Note im zweiten Examen sei zu schlecht und man würde bei mir keinen Strafrechtsbezug erkennen. Während meiner Bewerbung hatte der LOstA gewechselt und mir wurde gleich zu Beginn des Gesprächs gesagt, dass der neue mich gar nicht erst eingeladen hätte. Ich habe seitdem meine Note im Verbesserungsversuch deutlich verbessert und durch eine entsprechende Promotion bzw. begleitende WiMi Tätigkeit nun auch Strafrechtsbezug im Lebenslauf. Ich ziehe alternativ eine Bewerbung als Richterin in Betracht, aber mein Herz schlägt eigentlich für die StA…
27.11.2023, 15:46
Hätte gar nicht gedacht, dass die StA in NRW noch so wählerisch sein kann. Bei uns hieß es immer auch von den AG-Leitern, wenn du die Justiznote hast, wirst du zumindest eingeladen..
27.11.2023, 17:20
(27.11.2023, 15:46)Hesse1010 schrieb: Hätte gar nicht gedacht, dass die StA in NRW noch so wählerisch sein kann. Bei uns hieß es immer auch von den AG-Leitern, wenn du die Justiznote hast, wirst du zumindest eingeladen..
eingeladen wurde die Kollegin ja auch.
Ich würde es stumpf nochmal versuchen - grds. müssten Bewerberdaten ja nach 6 Monaten gelöscht werden...
Selbst wenn dies in der Praxis nicht der Fall sein sollte, ist es jetzt ja eine andere Ausgangslage.
Was ich nur gerne wüsste, was hat das mit dem LOStA zu tun? In NRW macht die GStA die Bewerbungsgespräche etc. da hat also der LOStA irgendeiner StA nicht viel mit am Hut...?!
27.11.2023, 17:36
(27.11.2023, 17:20)Homer S. schrieb:(27.11.2023, 15:46)Hesse1010 schrieb: Hätte gar nicht gedacht, dass die StA in NRW noch so wählerisch sein kann. Bei uns hieß es immer auch von den AG-Leitern, wenn du die Justiznote hast, wirst du zumindest eingeladen..
eingeladen wurde die Kollegin ja auch.
Ich würde es stumpf nochmal versuchen - grds. müssten Bewerberdaten ja nach 6 Monaten gelöscht werden...
Selbst wenn dies in der Praxis nicht der Fall sein sollte, ist es jetzt ja eine andere Ausgangslage.
Was ich nur gerne wüsste, was hat das mit dem LOStA zu tun? In NRW macht die GStA die Bewerbungsgespräche etc. da hat also der LOStA irgendeiner StA nicht viel mit am Hut...?!
Danke für den Tipp! Soweit ich mich erinnere, muss man bei der Bewerbung angeben, ob man schon mal von der Justiz abgelehnt wurde. Aber solange das kein bekanntes Ausschlusskriterium ist kann ich es ja versuchen.
Ich meinte auch den GestA sorry!
02.12.2023, 12:04
Ruf am besten mal an, schildere deine Situation und frag, wie lange die Sperrzeit ist. Alternativ könntest Du dich in jedem Fall bei einer anderen GStA bewerben.
Zur Situation in NRW: Ganz so fürchterlich, wie es hier durchweg beschrieben wird, ist es nicht. Es hängt schon stark davon ab,
- bei welcher StA man landet,
- bei den großen StAs: in welcher Abteilung man landet.
Unabhängig davon ist das erste Jahr hart und arbeitsintensiv. Danach wird es eigentlich bei allen merklich besser.
Zur Situation in NRW: Ganz so fürchterlich, wie es hier durchweg beschrieben wird, ist es nicht. Es hängt schon stark davon ab,
- bei welcher StA man landet,
- bei den großen StAs: in welcher Abteilung man landet.
Unabhängig davon ist das erste Jahr hart und arbeitsintensiv. Danach wird es eigentlich bei allen merklich besser.
02.12.2023, 15:15
(17.09.2023, 11:10)Spencer schrieb: Wenn man für den Job brennt, schrecken viele auch die Arbeitszeiten nicht ab. Ich kenne auch eine Staatsanwältin, die trotz dauerhafter 50-60h-Woche ihren Beruf liebt. Und genau dieser Idealismus wird mE in zynischer Weise von der Justizverwaltung ausgenutzt. Für 41h zahlen und 50-60h Leistung bekommen, davon träumt doch jeder Arbeitgeber. In NRW werden Träume eben noch wahr …
Im Gegenzug halt freie Dienstzeit. Mal einen Tag "urlaub" ohne Urlaub. Solange alles geregelt wird, sagt da niemand was. Ob das den Deal wert ist, muss man für sich überlegen.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
02.12.2023, 15:18
(27.11.2023, 12:29)ElleWoods schrieb: Weiß jemand hier zufällig, ob es möglich (bzw. sinnvoll) ist, sich bei der StA zu bewerben, nachdem man bereits abgelehnt wurde? Ich hatte während der Coronazeit mein Bewerbungsgespräch und wurde abgelehnt. Als Grund wurde mir genannt, meine Note im zweiten Examen sei zu schlecht und man würde bei mir keinen Strafrechtsbezug erkennen. Während meiner Bewerbung hatte der LOstA gewechselt und mir wurde gleich zu Beginn des Gesprächs gesagt, dass der neue mich gar nicht erst eingeladen hätte. Ich habe seitdem meine Note im Verbesserungsversuch deutlich verbessert und durch eine entsprechende Promotion bzw. begleitende WiMi Tätigkeit nun auch Strafrechtsbezug im Lebenslauf. Ich ziehe alternativ eine Bewerbung als Richterin in Betracht, aber mein Herz schlägt eigentlich für die StA…
Die Aussage wundert mich. Der GStA lädt doch ein. Oder meinst du den Losta bei der GStA als ständigen Vertreter des GStA?