08.03.2019, 00:16
Trotz des zulässigen Einspruchs bleibt der Vollstreckungsbescheid zunächst bestehen; lediglich der Eintritt der formellen Rechtskraft wird gehemmt. Die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid bleibt ohne Sicherheitsleistung zulässig, bis eine Entscheidung über den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ergeht.
Daher konnte der Kläger auch keine Herausgabe verlangen; so wäre dann auch der Hinweis zu deuten, dass ein Vollstreckungsbescheid bereits existiert.
Daher konnte der Kläger auch keine Herausgabe verlangen; so wäre dann auch der Hinweis zu deuten, dass ein Vollstreckungsbescheid bereits existiert.
08.03.2019, 15:24
Was kam bei euch heute dran in der Klausur?
Hoffentlich lief es besser, als gestern.
Hoffentlich lief es besser, als gestern.
08.03.2019, 16:10
In nrw lief eine RA-Klausur aus Klägersicht.
Zwei Begehren des Mandanten.
1. Rücktritt aus Kaufvertrag plus Abholung des Pferdes plus Ersatz der Mehrkosten aufgrund Unterstellen in einer Box
2. SchE aufgrund Verletzung des Pferdes durch ein anderes Pferd. Unklar hier, welches Pferd auf der Weide ursächlich war.
Meine Lösung
Rücktritt aus 437, 323, 346 +
Abholung Pferd +
Ersatz Mehrkosten aus 304 +
Schadensersatz aus 830 I 2 +
Zwei Begehren des Mandanten.
1. Rücktritt aus Kaufvertrag plus Abholung des Pferdes plus Ersatz der Mehrkosten aufgrund Unterstellen in einer Box
2. SchE aufgrund Verletzung des Pferdes durch ein anderes Pferd. Unklar hier, welches Pferd auf der Weide ursächlich war.
Meine Lösung
Rücktritt aus 437, 323, 346 +
Abholung Pferd +
Ersatz Mehrkosten aus 304 +
Schadensersatz aus 830 I 2 +
08.03.2019, 16:30
[quote pid='21996' dateline='1552054253']
Schadensersatz aus 830 I 2 +
830 I 2 BGB (-) iE
[/quote]
Schadensersatz aus 830 I 2 +
830 I 2 BGB (-) iE
[/quote]
08.03.2019, 16:50
https://jura-online.de/blog/2018/08/28/b...erhaftung/
Gefährdungshaftung im Rahmen der Deliktshaftung von 830 I 2 bei unsicherer Kausalität
Gefährdungshaftung im Rahmen der Deliktshaftung von 830 I 2 bei unsicherer Kausalität
08.03.2019, 16:59
Ja, ich sehe es anders als der BGH, habe ich auch so geschrieben. Habe 830 I 2 BGB europarechtskonform ausgelegt. Wissen die Wenigsten!
08.03.2019, 17:31
(08.03.2019, 16:59)Gast1 schrieb: Ja, ich sehe es anders als der BGH, habe ich auch so geschrieben. Habe 830 I 2 BGB europarechtskonform ausgelegt. Wissen die Wenigsten!
Habe 833, 830 auch durchgehen lassen. Denke zwar, das war so nicht gewollt, aber ich denke solange man etwas zur Beteiligung geschrieben hat, dürfte das Ergebnis jetzt nicht ausschlaggebend sein?
08.03.2019, 17:53
Denke nicht dass es da wirklich darauf ankam, die BGH Entscheidung zu treffen
Wenn man das Kausalitätsproblem bei 833 gesehen hat und dann noch den 830 I 2 wird das sicherlich honoriert werden. Wahrscheinlich werden die Prüfer das schon gut bepunkten, wenn man nur gezeigt hat, dass man den 830 überhaupt als AGL kennt
Wenn man das Kausalitätsproblem bei 833 gesehen hat und dann noch den 830 I 2 wird das sicherlich honoriert werden. Wahrscheinlich werden die Prüfer das schon gut bepunkten, wenn man nur gezeigt hat, dass man den 830 überhaupt als AGL kennt
08.03.2019, 18:15
Wurde in Hessen dieselbe Klausur geschrieben?
09.03.2019, 09:37
Die LJPAs lieben Pferde!