09.11.2023, 17:34
Ich habe eine Handakte erhalten, in der offensichtlich zwei Verfahren nach Zulassung zur Hauptverhandlung verbunden wurden. In der Handakte befindet sich jedoch nur eine Anklageschrift. Von dem weiteren Verfahren findet sich nichts. Wie gehe ich nun vor bzgl. des Sitzungsdienstes? Kann es sein, dass die Handakte unvollständig ist ?
09.11.2023, 18:17
Option 1:
Deinen Ausbildenden StA darauf aufmerksam machen, dass da wohl etwas fehlt
Option 2:
Das Gericht hat die Anklageschrift. Notfalls im Termin beim Richter melden und vorlesen
Deinen Ausbildenden StA darauf aufmerksam machen, dass da wohl etwas fehlt
Option 2:
Das Gericht hat die Anklageschrift. Notfalls im Termin beim Richter melden und vorlesen
09.11.2023, 19:38
Wenn noch genug Zeit ist, geh nochmal zu deinem Ausbilder und mache ihn darauf aufmerksam. 100%ig ist da ein Fehler beim Kopieren passiert und ggf. kann man noch eine Kopie anfordern oder die Akte gibt es mittlerweile elektronisch (mein Ref ist schon lange her).
Ich hatte einmal eine Akte ohne Anklageschrift und ohne sonstigen Sachverhalt. Vor der Verhandlung konnte ich mir zwar die Akte des Richters leihen, aber das reicht natürlich kaum, um sich auf die Verhandlung vorzubereiten. Somit saß ich ohne Vorbereitung da und musste die Verhandlung auf mich zukommen lassen.
Ich hatte einmal eine Akte ohne Anklageschrift und ohne sonstigen Sachverhalt. Vor der Verhandlung konnte ich mir zwar die Akte des Richters leihen, aber das reicht natürlich kaum, um sich auf die Verhandlung vorzubereiten. Somit saß ich ohne Vorbereitung da und musste die Verhandlung auf mich zukommen lassen.
09.11.2023, 21:51
Du hast also einen Verbindungsbeschluss? Ich gehe hart davon aus, dass das schlicht übersehen wurde bei der Geschäftsstelle
09.11.2023, 23:18
10.11.2023, 09:42
Das hatte ich auch in einem Sitzungsdienst. Du hast es wenigstens aus der Akte irgendwie rausgelesen. Ich wurde in der Sitzungspause von der Verteidigerin darauf angesprochen und habe das erste Mal was von der Verbindung gehört.
In deinem Fall solltest du deinen Ausbilder ansprechen, sodass der im System schauen kann, wo die Handakten der hinzuverbundenen Verfahren sind und sie dir ggf. noch beireichen. Im worst case bekommst du halt nur die Anklagen.
In meinem Fall hat mir die Richterin dankenswerterweise die Anklageschriften der anderen Verfahren gegeben, sodass ich diese vorlesen konnte. Bei mir war es ein relativ großes Verfahren dann, sodass in dem Termin sowieso nicht plädiert werden konnte. Somit habe ich so professionell wie möglich die Beweisaufnahme mit Fragen angereichert und am Ende einen Sitzungsvermerk gefertigt für den StA, der das Verfahren weiterführen musste.
In deinem Fall solltest du deinen Ausbilder ansprechen, sodass der im System schauen kann, wo die Handakten der hinzuverbundenen Verfahren sind und sie dir ggf. noch beireichen. Im worst case bekommst du halt nur die Anklagen.
In meinem Fall hat mir die Richterin dankenswerterweise die Anklageschriften der anderen Verfahren gegeben, sodass ich diese vorlesen konnte. Bei mir war es ein relativ großes Verfahren dann, sodass in dem Termin sowieso nicht plädiert werden konnte. Somit habe ich so professionell wie möglich die Beweisaufnahme mit Fragen angereichert und am Ende einen Sitzungsvermerk gefertigt für den StA, der das Verfahren weiterführen musste.
10.11.2023, 13:30
(10.11.2023, 09:42)Cenaira schrieb: Das hatte ich auch in einem Sitzungsdienst. Du hast es wenigstens aus der Akte irgendwie rausgelesen. Ich wurde in der Sitzungspause von der Verteidigerin darauf angesprochen und habe das erste Mal was von der Verbindung gehört.
In deinem Fall solltest du deinen Ausbilder ansprechen, sodass der im System schauen kann, wo die Handakten der hinzuverbundenen Verfahren sind und sie dir ggf. noch beireichen. Im worst case bekommst du halt nur die Anklagen.
In meinem Fall hat mir die Richterin dankenswerterweise die Anklageschriften der anderen Verfahren gegeben, sodass ich diese vorlesen konnte. Bei mir war es ein relativ großes Verfahren dann, sodass in dem Termin sowieso nicht plädiert werden konnte. Somit habe ich so professionell wie möglich die Beweisaufnahme mit Fragen angereichert und am Ende einen Sitzungsvermerk gefertigt für den StA, der das Verfahren weiterführen musste.
Danke für deine ausführliche Nachricht!
10.11.2023, 16:04
Bei mir war zu den drei Anklagen noch ein vierte verbunden worden, worauf mich der Vorsitzende in der mündlichen Verhandlung hinwies. Er hat mir dann seine Kopie gegeben und wir haben unterbrochen. Ich habe dann die Staatsanwältin angerufen, die die Anklage verfasst hat und die Situation geschildert. Da die Taten auf die Gesamtstrafe keinen wesentlichen Einfluss hatten, habe ich den Rahmen, den ich mir vorher zurecht gelegt hatte erläutert und sie hat mir gesagt, dass würde weiterhin so Bestand haben. So habe ich es dann auch gehalten und das Gericht ist dem letztendlichen Antrag gefolgt.