09.06.2015, 14:36
Wow. Als hätte jemand zwei vollwertige Klausuren einfach aneinander geheftet.
09.06.2015, 14:48
Also ich habe mich auch gefragt ob das wirklich deren ernst ist. Ist das irgendwie der Durchgang der sondergebiete? Erst die Hammer Klausur am di, dann das mahnverfahren am Freitag und heute urkundsprozess??? Katastrophe.
und dann noch ne Klage hinterher. Na prost mahlzeit
und dann noch ne Klage hinterher. Na prost mahlzeit
09.06.2015, 14:55
Sollte man heute nicht "nur" ein Mandatenschreiben fertigen?
09.06.2015, 15:00
Der "reduzierte" praktische Teil ändert nichts daran, dass grundsätzlich zwei völlig selbständige Verfahren zu begutachten waren.
09.06.2015, 15:16
Seid ihr über Berufung oder 767 gegangen? Ich bin grad verwirrt... Es war soooo viel!
09.06.2015, 15:19
Berufung:shy:
09.06.2015, 15:21
Tja, das pompöse Ende der Z-Klausuren...
Ich habe erst nach 2 Stunden Bearbeitung festgestellt, dass Berufung nicht wegen § 599 III ausgeschlossen war...
Einfach nur grausam
Ich habe erst nach 2 Stunden Bearbeitung festgestellt, dass Berufung nicht wegen § 599 III ausgeschlossen war...
Einfach nur grausam
09.06.2015, 15:29
Berliner Wahlklausur im Ö-Recht war heute materiell BVerwG, 27.02.2013, Az. 8 C 8/12, mit einem Fortsetzungsantrag nach Einstellungsbeschluss gem. § 92 II VwGO vorangesetzt.
09.06.2015, 15:40
(09.06.2015, 15:21)V aus D schrieb: Tja, das pompöse Ende der Z-Klausuren...
Ich habe erst nach 2 Stunden Bearbeitung festgestellt, dass Berufung nicht wegen § 599 III ausgeschlossen war...
Einfach nur grausam
Verstehe ich nicht. Nach § 599 III ZPO ist ein Vorbehaltsurteil berufungsfähig. Wenn - wie hier - ungesetzlich ein Endurteil ergeht, ist es doch in jedem Fall berufungsfähig. Dann wäre die Berufung nie ausgeschlossen?
09.06.2015, 15:45
Zuerst zwei Klausuren aneinander geklatscht.... Und dann Zweckmäßigkeitserwägungen bis zum Abwinken (die ich leider zeitlich nicht mehr hab). Da ist mir dann am Ende die Puste ausgegangen. Wie schätzt ihr das Verhältnis Zweckmäßigkeit/Materieller Teil ein?