25.10.2023, 14:29
Hallo zusammen,
Ich interessiere mich für den Einstieg in die Fachgerichtsbarkeit in Niedersachsen (VG oder SG) und würde gerne wissen, wie so die Versetzungspraxis abläuft.
Muss ich dann damit rechnen auch mal zur StA gehen zu müssen oder bleibt es in der Regel bei der Fachgerichtsbarkeit und es ist höchstens ein Ortswechsel.
Mit Gericht in Aurich könnte ich (eher schlecht als Recht) ein halbes Jahr leben, aber StA in Aurich nicht wirklich.
Über Antworten freue ich mich!
Ich interessiere mich für den Einstieg in die Fachgerichtsbarkeit in Niedersachsen (VG oder SG) und würde gerne wissen, wie so die Versetzungspraxis abläuft.
Muss ich dann damit rechnen auch mal zur StA gehen zu müssen oder bleibt es in der Regel bei der Fachgerichtsbarkeit und es ist höchstens ein Ortswechsel.
Mit Gericht in Aurich könnte ich (eher schlecht als Recht) ein halbes Jahr leben, aber StA in Aurich nicht wirklich.
Über Antworten freue ich mich!
26.10.2023, 07:01
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit wirst du in NDS direkt auf deine künftige Planstelle gesetzt. Du wechselst also weder die Gerichtsbarkeit noch den Ort. Evtl. kannst du ein halbes Jahr in die Kommunalverwaltung abgeordnet werden, wobei das länger nicht der Fall war.
Für das SG dürfte das auch gelten, da kann ich es dir aber nicht zu 100% sagen.
Für das SG dürfte das auch gelten, da kann ich es dir aber nicht zu 100% sagen.
26.10.2023, 08:09
Danke