06.10.2023, 15:53
Hey Leute,
ich schreibe gerade zweites Examen in NRW und mir ist heute etwas extrem dummes passiert:
Ich habe erst den praktischen Teil gemacht, und danach das Gutachten und die Zweckmäßigkeit. Ich habe dann aus Reflex am Ende der Zweckmäßigkeit "Ende der Bearbeitung" geschrieben. Dahinter befindet sich aber noch der praktische Teil.
Die Seiten sind entsprechend durchnummeriert, also erst Gutachten dann praktischer Teil und es befindet sich auch alles im Mantelbogen.
Hat einer von euch Erfahrung mit so einer Situation? Wird der praktische Teil in diesem Fall gewertet oder nicht?
Viele Grüße
ich schreibe gerade zweites Examen in NRW und mir ist heute etwas extrem dummes passiert:
Ich habe erst den praktischen Teil gemacht, und danach das Gutachten und die Zweckmäßigkeit. Ich habe dann aus Reflex am Ende der Zweckmäßigkeit "Ende der Bearbeitung" geschrieben. Dahinter befindet sich aber noch der praktische Teil.
Die Seiten sind entsprechend durchnummeriert, also erst Gutachten dann praktischer Teil und es befindet sich auch alles im Mantelbogen.
Hat einer von euch Erfahrung mit so einer Situation? Wird der praktische Teil in diesem Fall gewertet oder nicht?
Viele Grüße
06.10.2023, 16:47
Wieso schreibst du überhaupt "ende der bearbeitung"?
Die Korrektoren werden das sicherlich auch berücksichtigen - ich kann mir nicht vorstellen, dass sie einfach aufhören zu lesen. Und wenn sie erstmal weitergelesen haben, haben sie die Pflicht dies zu berücksichtigen
Die Korrektoren werden das sicherlich auch berücksichtigen - ich kann mir nicht vorstellen, dass sie einfach aufhören zu lesen. Und wenn sie erstmal weitergelesen haben, haben sie die Pflicht dies zu berücksichtigen
06.10.2023, 16:49
Hab ich früher auch nie gemacht. Aber die Aufsicht sagt das bei uns jetzt am Ende immer noch mal explizit, deswegen habe ich es dann aus Reflex einfach unter das gehauen, was ich gerade als letztes geschrieben hatte.
Danke dir für die Antwort das beruhigt mich etwas!
Danke dir für die Antwort das beruhigt mich etwas!
06.10.2023, 18:03
(06.10.2023, 15:53)ArneK schrieb: Hey Leute,
ich schreibe gerade zweites Examen in NRW und mir ist heute etwas extrem dummes passiert:
Ich habe erst den praktischen Teil gemacht, und danach das Gutachten und die Zweckmäßigkeit. Ich habe dann aus Reflex am Ende der Zweckmäßigkeit "Ende der Bearbeitung" geschrieben. Dahinter befindet sich aber noch der praktische Teil.
Die Seiten sind entsprechend durchnummeriert, also erst Gutachten dann praktischer Teil und es befindet sich auch alles im Mantelbogen.
Hat einer von euch Erfahrung mit so einer Situation? Wird der praktische Teil in diesem Fall gewertet oder nicht?
Viele Grüße
Wie muss ich mir das vorstellen?
Du hast ne Lösungsskizze und auf der Grundlage dann zB den Schriftsatz/ das Mandantenschreiben?
Und dann das Gutachten?
06.10.2023, 20:06
Ich habe chronologisch erst Skizze, das Gutachten und dann den praktischen Teil im Mantelbogen. So ist es auch durchnummeriert.
Allerdings hab ich von der Bearbeitungsreihenfolge erst den praktischen Teil gemacht (den aber dann normal nach hinten geheftet), und dann das Gutachten.
Dadurch habe ich reflexartig unten im Gutachten "Ende der Bearbeitung" geschrieben, weil ich das ja zeitlich als letztes geschrieben habe. Dahinter ist aber noch der praktische Teil.
Meine Angst ist jetzt, dass der praktische Teil aufgrund dieses falsch gesetzten Vermerks von mir nicht bewertet wird.
Allerdings hab ich von der Bearbeitungsreihenfolge erst den praktischen Teil gemacht (den aber dann normal nach hinten geheftet), und dann das Gutachten.
Dadurch habe ich reflexartig unten im Gutachten "Ende der Bearbeitung" geschrieben, weil ich das ja zeitlich als letztes geschrieben habe. Dahinter ist aber noch der praktische Teil.
Meine Angst ist jetzt, dass der praktische Teil aufgrund dieses falsch gesetzten Vermerks von mir nicht bewertet wird.
07.10.2023, 11:40
Alles im Leben ist auslegungsfähig und -bedürftig.
Der Prüfer muss zuallererst klären, was überhaupt die zu bewertende Leistung sein soll. Dazu muss man auch überlegen, ob das wirklich so gemeint gewesen sein kann wie geschrieben.
Es kommt gar nicht so selten vor, dass Seiten vertauscht sind oder Rückseiten beschrieben usw. und unklar ist, was wo hingehört. Sollte da der Prüfer Fehler machen, wäre das mal wirklich ein aussichtsreicher Anfechtungsgrund. Für Näheres müsste man die Klausur vor sich haben.
Der Prüfer muss zuallererst klären, was überhaupt die zu bewertende Leistung sein soll. Dazu muss man auch überlegen, ob das wirklich so gemeint gewesen sein kann wie geschrieben.
Es kommt gar nicht so selten vor, dass Seiten vertauscht sind oder Rückseiten beschrieben usw. und unklar ist, was wo hingehört. Sollte da der Prüfer Fehler machen, wäre das mal wirklich ein aussichtsreicher Anfechtungsgrund. Für Näheres müsste man die Klausur vor sich haben.
07.10.2023, 14:26
Ich persönlich habe den Vermerk auch nur gesetzt, wenn ich zufällig daran gedacht habe (nicht oft!). Ich denke nicht, dass die Korrektoren sonderlich viel auf diesen Vermerk geben. Wenn danach der komplette praktische Teil kommt, wird wahrscheinlich jedem einleuchten, dass Du irgendwie mit der Sortierung durcheinander gekommen bist, zumal die Seiten fortlaufend durchnummeriert sind. Ich vermute auch, dass die Korrektoren öfter mit falsch sortierten Blättern oder falscher Nummerierung zu tun haben, sodass sie das schon entsprechend zu deuten wissen.
09.10.2023, 08:41
(07.10.2023, 14:26)viovio7 schrieb: Ich persönlich habe den Vermerk auch nur gesetzt, wenn ich zufällig daran gedacht habe (nicht oft!). Ich denke nicht, dass die Korrektoren sonderlich viel auf diesen Vermerk geben. Wenn danach der komplette praktische Teil kommt, wird wahrscheinlich jedem einleuchten, dass Du irgendwie mit der Sortierung durcheinander gekommen bist, zumal die Seiten fortlaufend durchnummeriert sind. Ich vermute auch, dass die Korrektoren öfter mit falsch sortierten Blättern oder falscher Nummerierung zu tun haben, sodass sie das schon entsprechend zu deuten wissen.
Denke ich auch. Kann auch sein, dass eine Klausur beim Verpacken/Einsammeln/Sortieren auf den Boden gefallen ist und dabei die Seiten durcheinander gekommen sind.
Da kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendein Korrektor das nicht mit einbezieht in die Bearbeitung und im Zweifel sogar eine Prüfungsanfechtung riskiert.
09.10.2023, 09:00
Ich kann nur für mich als Prüfer sprechend, aber wenn ich - für mich nicht ganz nachvollziehbar - mitten in der Bearbeitung den Satz "Ende der Bearbeitung" lese, würde ich definitiv nicht aufhören zu lesen. Warum auch. Insbesondere wenn die nachfolgenden Seiten ersichtlich keine Skizzen sind. Wahrscheinlich würde ich mich kurz wundern und dann weiterlesen. Bewertet wird ja der Inhalt und wenn es danach ordentlich weitergeht, gibt es keinen Grund, das als negativ anzusehen. Mach Dir erstmal keine großen Gedanken und warte die Notenbekanntgabe ab.
12.10.2023, 17:15
In meinem Bundesland wurden wir explizit im Bearbeitervermerk angewiesen, den Vermerk zu verwenden.
Es wäre aber komplett weltfremd zu argumentieren „was danach kommt, ist nicht mehr die Bearbeitung“. Als ob du das ausdrücken wolltest, gerade wenn es hier um wesentliche Teile geht.
Jeder normale Korrektor sollte also verstehen, was gemeint ist. Und im anderen, unwahrscheinlichen Fall sollte doch spätestens das VG diesen Schwachsinn berichtigen.
Es wäre aber komplett weltfremd zu argumentieren „was danach kommt, ist nicht mehr die Bearbeitung“. Als ob du das ausdrücken wolltest, gerade wenn es hier um wesentliche Teile geht.
Jeder normale Korrektor sollte also verstehen, was gemeint ist. Und im anderen, unwahrscheinlichen Fall sollte doch spätestens das VG diesen Schwachsinn berichtigen.