20.02.2019, 13:26
Hallo,
ich bin etwas verzweifelt und hoffe auf Hilfe. Ich habe beantragt mich aus dem Ergänzungsvorbereitungsdienst zu entlassen, da ich mich nach 3 Monaten nicht in der Lage gesehen habe den Zweitversuch anzutreten. Ich beabsichtige AGL 1 zu beantragen, habe aber natürlich Angst vor einer Sperrzeit, da es sich ja sozusagen um eine Eigenkündigung handelt. Hat jemand Erfahrungen gemacht wie man das umgehen kann? Einige bekommen von uns AGL 1 und hatten keinerlei Probleme und sind da sozusagen "durchgerutscht". Ein anderer hat jedoch nun eine Sperrfrist von 12 Monaten bekommen. Ich habe zwar Rücklagen, die reichen für 6 Monate jedoch nicht aus.
Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen gemacht und kann mir dazu Hilfestellung geben?
Vielen Dank schon mal!
ich bin etwas verzweifelt und hoffe auf Hilfe. Ich habe beantragt mich aus dem Ergänzungsvorbereitungsdienst zu entlassen, da ich mich nach 3 Monaten nicht in der Lage gesehen habe den Zweitversuch anzutreten. Ich beabsichtige AGL 1 zu beantragen, habe aber natürlich Angst vor einer Sperrzeit, da es sich ja sozusagen um eine Eigenkündigung handelt. Hat jemand Erfahrungen gemacht wie man das umgehen kann? Einige bekommen von uns AGL 1 und hatten keinerlei Probleme und sind da sozusagen "durchgerutscht". Ein anderer hat jedoch nun eine Sperrfrist von 12 Monaten bekommen. Ich habe zwar Rücklagen, die reichen für 6 Monate jedoch nicht aus.
Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen gemacht und kann mir dazu Hilfestellung geben?
Vielen Dank schon mal!
20.02.2019, 14:04
Hey,
in der Regel bekommst du aufgrund der selbstbeantragten Entlassung eine Sperrfrist von 12 Wochen. Es kommt immer drauf an und erscheint teilweise willkürlich. Dann bekommst du Vermittlungsvorschläge und musst der Arge ggü. angebe auf welche Stellen du dich beworben hast. Genaueres wird bei und der Eingliederungsvereinbarung festgelegt. Je nachdem welche/n Sachbearbeiter/in du hast, wirst du ansonsten in Ruhe gelassen oder im worst case in Maßnahmen gesteckt. Setz dich mit der Mitarbeiter/in in Verbindung, die für Akademiker zuständig ist und sich mit den Umständen des Refs auskennt. Leider ist es so, dass das nicht bei allen der Fall ist und man sich deswegen schnell veräppelt fühlt.
Wie gesagt, man kann es nicht verallgemeinern, weil man oft Unterschiedliches hört. Trotzdem viel Erfolg für dein Examen!
in der Regel bekommst du aufgrund der selbstbeantragten Entlassung eine Sperrfrist von 12 Wochen. Es kommt immer drauf an und erscheint teilweise willkürlich. Dann bekommst du Vermittlungsvorschläge und musst der Arge ggü. angebe auf welche Stellen du dich beworben hast. Genaueres wird bei und der Eingliederungsvereinbarung festgelegt. Je nachdem welche/n Sachbearbeiter/in du hast, wirst du ansonsten in Ruhe gelassen oder im worst case in Maßnahmen gesteckt. Setz dich mit der Mitarbeiter/in in Verbindung, die für Akademiker zuständig ist und sich mit den Umständen des Refs auskennt. Leider ist es so, dass das nicht bei allen der Fall ist und man sich deswegen schnell veräppelt fühlt.
Wie gesagt, man kann es nicht verallgemeinern, weil man oft Unterschiedliches hört. Trotzdem viel Erfolg für dein Examen!
24.02.2019, 12:28
Ich war damals in einer vergleichbaren Situation, habe gekündigt (vorher schriftlich darauf bestanden, dass sie den Wiedereinstellungsanspruch nochmal bestätigen, in NRW war das damals lt. Gesetz nur eine "Kann"-Regelung, soweit ich mich entsinne). Im Ergebnis gab es die erwartbare Sperrfrist von 12 Wochen, danach 3 Mal die Aufforderung mich irgendwo zu bewerben (z. T. abenteuerlich weit weg, wofür ich weder Zeit noch Lust hatte) - habe ich dann nicht bzw. zugegebenermaßen ziemlich lustlos gemacht; führte demnach wieder zu Sperren. von den 6 Monaten habe ich effektiv als nur für 3 Geld gekriegt, dafür aber viel Stress in Kauf nehmen müssen. Kollegen ging es ähnlich. Die Arbeitsagenturen sind einfach überhaupt nicht auf den Sonderfall "Unterbrechung Referendariat" sensibilisiert.
Das Problem ist halt die Renten- und Krankenversicherung, die im Grunde darauf besteht, dass man sich arbeitslos meldet. Die Beiträge selbst zu zahlen ist zwar theoretisch möglich, aber auch ewig viel Papierkram. Wenn das nicht wäre, würde ich im Nachhinein auf die Arbeitslosen-Meldung verzichten. Durch die Sperrzeiten und die Bemessungsgrundlage (Ref-Gehalt) kam schlussendlich irgendwas um die 1400€ von der Arbeitsagentur - in 6 Monaten. Das hätte man auch stressfreier organisieren können...
Das Problem ist halt die Renten- und Krankenversicherung, die im Grunde darauf besteht, dass man sich arbeitslos meldet. Die Beiträge selbst zu zahlen ist zwar theoretisch möglich, aber auch ewig viel Papierkram. Wenn das nicht wäre, würde ich im Nachhinein auf die Arbeitslosen-Meldung verzichten. Durch die Sperrzeiten und die Bemessungsgrundlage (Ref-Gehalt) kam schlussendlich irgendwas um die 1400€ von der Arbeitsagentur - in 6 Monaten. Das hätte man auch stressfreier organisieren können...
24.02.2019, 13:12
Warum sollten sie auch darauf sensibilisiert sein? Es ist nun einmal die eigene Entscheidung, sich selbst zu entlassen. ALG I ist halt nicht dafür da, dass man sich die Lernzeit finanziert, sondern dass man während der Arbeitssuche unterstützt wird. Bei allem Verständnis für die Situation (drei Monate sind unverschämt kurz) kann man den Sachbearbeitern da einen Vorwurf machen.
24.02.2019, 14:25
Soweit ich weiß, sind viele der Vorschriften Ermessensvorschriften.
Der Punkt ist doch: Worin liegt der Sinn sich für eine ernsthafte Stelle bewerben zu müssen, wenn Sachbearbeiter/Kandidat/potentieller Arbeitgeber allesamt wissen, dass er diese Stelle in 5 Monaten (in welchen er sicher topmotiviert arbeiten wird...) sowieso wieder räumen wird. Der normaldenkende Arbeitgeber wird so jemand natürlich auch nicht einstellen. Es stellt sich dann nur die Frage, warum man diese Förmelei überhaupt durchzieht.
M. E. wäre es sinnvoll, eine Regelung zu finden, die die Bezüge pausiert, aber die Sozialabgaben weiter über die LBVs gezahlt werden (ggf. eben mit Ausgleichsansprüchen gegen den Bundeshaushalts-Topf). Klar, die Versorgung müsste dann selbst laufen, aber ausgehend von dem ALG-Anspruch ist das nun keine Summe, die existenzbedrohend ist, wenn man sie in Eigenregie aufbringen muss - im Gegenzug dann aber seine Ruhe hat. Die meisten Kollegen, die ich kenne, hätten so einen Deal angenommen.
Der Punkt ist doch: Worin liegt der Sinn sich für eine ernsthafte Stelle bewerben zu müssen, wenn Sachbearbeiter/Kandidat/potentieller Arbeitgeber allesamt wissen, dass er diese Stelle in 5 Monaten (in welchen er sicher topmotiviert arbeiten wird...) sowieso wieder räumen wird. Der normaldenkende Arbeitgeber wird so jemand natürlich auch nicht einstellen. Es stellt sich dann nur die Frage, warum man diese Förmelei überhaupt durchzieht.
M. E. wäre es sinnvoll, eine Regelung zu finden, die die Bezüge pausiert, aber die Sozialabgaben weiter über die LBVs gezahlt werden (ggf. eben mit Ausgleichsansprüchen gegen den Bundeshaushalts-Topf). Klar, die Versorgung müsste dann selbst laufen, aber ausgehend von dem ALG-Anspruch ist das nun keine Summe, die existenzbedrohend ist, wenn man sie in Eigenregie aufbringen muss - im Gegenzug dann aber seine Ruhe hat. Die meisten Kollegen, die ich kenne, hätten so einen Deal angenommen.
24.02.2019, 15:06
Da ist der Denkfehler: es ist keine Förmelei, weil ALG I für diesen Fall überhaupt nicht gedacht ist. Bevor man sich entlässt, sollte man sich Gedanken machen, wie man das Vorhaben finanziert. Du zahlst in die Arbeitslosenversicherung für den Fall ein, dass du arbeitslos wirst. Dann ist es auch vollkommen legitim, ALG I in Anspruch zu nehmen. Wenn man sich aber selbst entlässt, um zu lernen, steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und muss mit den Konsequenzen leben.
24.02.2019, 15:10
(24.02.2019, 14:25)GastNRWo schrieb: Soweit ich weiß, sind viele der Vorschriften Ermessensvorschriften.
Der Punkt ist doch: Worin liegt der Sinn sich für eine ernsthafte Stelle bewerben zu müssen, wenn Sachbearbeiter/Kandidat/potentieller Arbeitgeber allesamt wissen, dass er diese Stelle in 5 Monaten (in welchen er sicher topmotiviert arbeiten wird...) sowieso wieder räumen wird. Der normaldenkende Arbeitgeber wird so jemand natürlich auch nicht einstellen. Es stellt sich dann nur die Frage, warum man diese Förmelei überhaupt durchzieht.
M. E. wäre es sinnvoll, eine Regelung zu finden, die die Bezüge pausiert, aber die Sozialabgaben weiter über die LBVs gezahlt werden (ggf. eben mit Ausgleichsansprüchen gegen den Bundeshaushalts-Topf). Klar, die Versorgung müsste dann selbst laufen, aber ausgehend von dem ALG-Anspruch ist das nun keine Summe, die existenzbedrohend ist, wenn man sie in Eigenregie aufbringen muss - im Gegenzug dann aber seine Ruhe hat. Die meisten Kollegen, die ich kenne, hätten so einen Deal angenommen.
Bei der Summe, von der du sprichst, werden die Sozialabgaben ohnehin vom Arbeitgeber gespart. Außer du sprichst von Ersparnissen (wobei sich mir dann nicht erschließt, warum der Staat dafür aufkommen sollte, wenn man das Geld hat).
Außerdem sehe ich es nicht, dass die Länder einen Anreiz geben wollten, sich selbst zu entlassen. Dass die Entlassung für mehr Lernzeit möglich ist, ist ohnehin, zumindest in NRW, eine Ermessensfrage. Eigentlich ist die Aussetzung dafür da, dass man Angehörige pflegt, etc.
24.02.2019, 23:52
Wenn du eigene Ersparnisse hast, gibt es doch eh kein Arbeitslosengeld. Beantrage doch solange deine Ersparnisse reichen Wohngeld und dann kannst du die drei Monate Sperre überbrücken.
25.02.2019, 13:36
[quote pid='21757' dateline='1551045122']
Wenn du eigene Ersparnisse hast, gibt es doch eh kein Arbeitslosengeld. Beantrage doch solange deine Ersparnisse reichen Wohngeld und dann kannst du die drei Monate Sperre überbrücken.
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Bitte guck dir doch mal den Unterschied zwischen ALG I und ALG II an, bevor du so einen Quatsch erzählst.
Wenn du eigene Ersparnisse hast, gibt es doch eh kein Arbeitslosengeld. Beantrage doch solange deine Ersparnisse reichen Wohngeld und dann kannst du die drei Monate Sperre überbrücken.
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Bitte guck dir doch mal den Unterschied zwischen ALG I und ALG II an, bevor du so einen Quatsch erzählst.
25.02.2019, 13:51
[quote pid='21755' dateline='1551013838']
Außerdem sehe ich es nicht, dass die Länder einen Anreiz geben wollten, sich selbst zu entlassen. Dass die Entlassung für mehr Lernzeit möglich ist, ist ohnehin, zumindest in NRW, eine Ermessensfrage. Eigentlich ist die Aussetzung dafür da, dass man Angehörige pflegt, etc.
Mag so der ursprüngliche Ansatz gewesen sein, gängige Praxis sieht aber anders aus. Ich habe damals mit dem OLG-MA gesprochen, und der der war völlig überrascht, dass ich einiges an Unterlagen u.ä. zusammengestellt hatte, um den Grund für das „Pausieren“ belegen zu können. Er meinte, das käme ca. 5 von 100 Mal vor. Der Rest ist Lern-Urlaub.
M. E. ist das auch nachvollziehbar. Anderenfalls würden gerade diejenigen bestraft, die ihre Anwaltsstation tatsächlich voll durchziehen und nicht nach ein paar Wochen auf Tauchgang gehen. Dass solche Kandidaten dann oft zwangsläufig eine Pause vor den Klausuren brauchen, ist auch den OLGs nicht unbekannt.
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Außerdem sehe ich es nicht, dass die Länder einen Anreiz geben wollten, sich selbst zu entlassen. Dass die Entlassung für mehr Lernzeit möglich ist, ist ohnehin, zumindest in NRW, eine Ermessensfrage. Eigentlich ist die Aussetzung dafür da, dass man Angehörige pflegt, etc.
Mag so der ursprüngliche Ansatz gewesen sein, gängige Praxis sieht aber anders aus. Ich habe damals mit dem OLG-MA gesprochen, und der der war völlig überrascht, dass ich einiges an Unterlagen u.ä. zusammengestellt hatte, um den Grund für das „Pausieren“ belegen zu können. Er meinte, das käme ca. 5 von 100 Mal vor. Der Rest ist Lern-Urlaub.
M. E. ist das auch nachvollziehbar. Anderenfalls würden gerade diejenigen bestraft, die ihre Anwaltsstation tatsächlich voll durchziehen und nicht nach ein paar Wochen auf Tauchgang gehen. Dass solche Kandidaten dann oft zwangsläufig eine Pause vor den Klausuren brauchen, ist auch den OLGs nicht unbekannt.
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