07.09.2023, 17:02
(07.09.2023, 16:19)EinsteigerMensch schrieb:(07.09.2023, 14:55)Gastinnn schrieb: In Hessen dasselbe.
Fandet ihr es auch schwer??
Ja, fande es echt sehr schwer, gerade im Vergleich zu den ersten beiden Klausuren, die gut machbar waren. Habe mich aber auch nicht so intensiv mit dem Klauselverfahren auseinandergesetzt.
Ich hatte echt gar keinen Plan, welcher Rechtsbehelf statthaft ist und wie man es begründet und ob 726 I oder II einschlägig ist.
War auch massiv überfordert.
Ich lehn mich mal mit meinem Lösungsansatz aus dem Fenster, bitte verhaut mich nicht: ich hab den ersten Antrag so ausgelegt, dass der Kläger zwei Begehren hat, nämlich einmal Erklärung der Unzulässigkeit der ZV wg materiellen Einwendungen gegen den im Vergleich festgestellten Anspruch (das war dann § 767 mit den Fragestellungen zu Schlechtleistung/Erfüllung und der Beweiserhebung, wichtig auch Präklusion: bei Prozessvergleichen gilt Abs. III) und dann nochmal bezüglich der vollstreckbaren Ausfertigung (nach §§ 768, 767 und da dann § 726 II). So bin ich zu einer objektiven Klagehäufung mit drei Ansprüchen gekommen (der Antrag zu 2 kam ja auch noch dazu, da ging es aber nicht mehr um die vollstreckbare Ausfertigung, das war 'normal' noch ein 767er).
In der Statthaftigkeit habe ich zu § 732 ZPO abgegrenzt - der Einwand mit der Zuständigkeit für die Klauselerteilung ist daher raus gewesen (Klauselerinnerung ist ein anderes Rechtsbehelfsverfahren, keine gleiche Prozessart daher Häufung nicht möglich wenn ich mich recht entsinne; daher auch keine weiteren inhaltlichen Ausführungen diesbezüglich, das darf ich ja nicht wenn schon unzulässig). Restliche Zulässigkeit war problemlos, § 802 sollte denk ich erwähnt werden und zum RSB hab ich auch n netten Absatz geschrieben (dort habe ich erläutert, dass die Frage nach der Wirksamkeit der Klauselerteilung an dieser Stelle keine Relevanz hat, denn das RSB ist ja sogar bei einem Titel ganz ohne Klausel schon gegeben).
Materiell habe ich mangelnde Erfüllung wg Schlechtleistung bei der Klimaanlage bejaht (§ 767 ging durch), der 768er ist an § 726 II gescheitert (Option wäre witzigerweise aber wohl da gewesen: die Klausel wurde erteilt, als noch ein Widerruf des Prozessvergleichs möglich war, d.h. es hat faktisch kein wirksamer Titel zum Klauselerteilungszeitpunkt bestanden - das hätte der Kläger aber nach §§ 768, 767 III auch einwenden müssen, was er nicht tat) und der zweite 767er ist gescheitert, weil mir die Statikberechnungen ausgereicht haben zur Erfüllung des Herausgabeanspruches (der Zweck, den ihr innewohnenden Inhalt zu beweisen, war gegeben, da inhaltlich nicht zu beanstanden und nur 'kleine Schlampigkeiten' mit dem Kaffeefleck; war also entgegen des Einwands des Klägers sehr wohl 'verlässlich'; auf Abs. III kam es daher garnicht an, war also egal dass sich die Herausgabe durch Tod des Statikers verzögert hatte, denn zur Klageerhebung hatte die Beklagte die Unterlagen übergeben und damit war bereits Erfüllung eingetreten). Der Punkt mit der fehlenden Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs war für mich irrelevant, da ein Prozessvergleich ohnehin keine materielle Rechtskraft entfaltet - um die ging es hier ja auch nicht, sondern um die (Un-)Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.
Tja und dann kamen die Kosten - laut Kommentar war in Zusammenhang mit § 3 der zugrunde liegende geldwerte Anspruch heranzuziehen, daher ist der Kläger mit 500€ unterlegen, hat aber mit 8500€ obsiegt. Das lief dann nach § 92 II Nr. 1 ZPO.
07.09.2023, 19:34
So gilt der § 767 II ZPO nach §797 IV ZPO nicht für Klagen gegen notarielle Urkunden, analog ebenso nicht bei Prozessvergleichen (BGH NJW 1983, 228 ff.)
Was genau war denn deine materiell rechtliche Einwendung ?
Was genau war denn deine materiell rechtliche Einwendung ?
07.09.2023, 19:39
08.09.2023, 14:37
Z4 in NRW, (potentielle) Klägerin mit mehreren Anliegen
- Rückzahlung 10.000€, die sie ihrem früheren Freund 'geliehen' hatte, zzgl. Zinsen, jur. Maßnahmen einleiten
- Herausgabe gemeinsam angeschaffter Teppich (hat er beim Auszug mitgenommen), Frage nach Eigentumsverhältnissen, gerichtlich vorgehen wenn Anspuch gegeben
- für beides nur, wenn 'Staat die Kosten übernimmt', da sie den Prozess finanziell nicht führen kann
- Kaufvertrag/Schadensersatz, ihr 6-Jähriger Sohn hat über eBay einen Wohnwagen für 8.900€ gekauft (hier war der praktische Aufgabenteil erlassen, nur Gutachten)
- Freund wollte sich Auto kaufen, daher hat sie ihm am 20.02.23 dafür 10.000€ gegeben
- schriftliche Vereinbarung mit Ort, Datum, Unterschriften, Betrag und dem Vermerk 'bis zum nächsten Monat'
- Freund hat Mercedes für 3.000€ gekauft und behauptet, er habe ihr den da gelassen (sie hat tatsächlich noch die Schlüssel, das Fahrzeug steht vor der Tür, Fahrzeugpapiere liefen wegen Versicherung auf sie) und sie habe dafür auf die Rückzahlung verzichtet; er habe einen Zeugen, was die Mandantin ausdrücklich verneint; Mandantin hat immer schon eigenes Auto gehabt und braucht/will den Mercedes nicht
- zusammen beim Händler gewesen, später nochmal geschrieben 'wir bedanken uns'
- sie hat 1000€ mit EC-Karte bezahlt
- zusammen gleich mitgenommen und eingeladen
- war noch bei eBay eingeloggt, hat kurz das Zimmer verlassen
- Sohn geht sonst nie an ihren Laptop
- hat Verkäufer umgehend angerufen und Problem erklärt, Verkäufer behält sich zumindest Schadensersatz vor (den er nicht weiter darlegt)
- früherer Freund unbekannt verzogen
- Mandantin hat alte Adresse aufgesucht, Nachbarn/Vermieter gesprochen, Telefon geht nicht, Social Media nix gefunden, erweiterte Meldeauskunft 'unbekannt verzogen', Eltern tot, keine Familie, Freunde unbekannt
08.09.2023, 14:50
(08.09.2023, 14:37)LHB_NRW schrieb: Z4 in NRW, (potentielle) Klägerin mit mehreren AnliegenDarlehn ('Leihe')
- Rückzahlung 10.000€, die sie ihrem früheren Freund 'geliehen' hatte, zzgl. Zinsen, jur. Maßnahmen einleiten
- Herausgabe gemeinsam angeschaffter Teppich (hat er beim Auszug mitgenommen), Frage nach Eigentumsverhältnissen, gerichtlich vorgehen wenn Anspuch gegeben
- für beides nur, wenn 'Staat die Kosten übernimmt', da sie den Prozess finanziell nicht führen kann
- Kaufvertrag/Schadensersatz, ihr 6-Jähriger Sohn hat über eBay einen Wohnwagen für 8.900€ gekauft (hier war der praktische Aufgabenteil erlassen, nur Gutachten)
Teppich
- Freund wollte sich Auto kaufen, daher hat sie ihm am 20.02.23 dafür 10.000€ gegeben
- schriftliche Vereinbarung mit Ort, Datum, Unterschriften, Betrag und dem Vermerk 'bis zum nächsten Monat'
- Freund hat Mercedes für 3.000€ gekauft und behauptet, er habe ihr den da gelassen (sie hat tatsächlich noch die Schlüssel, das Fahrzeug steht vor der Tür, Fahrzeugpapiere liefen wegen Versicherung auf sie) und sie habe dafür auf die Rückzahlung verzichtet; er habe einen Zeugen, was die Mandantin ausdrücklich verneint; Mandantin hat immer schon eigenes Auto gehabt und braucht/will den Mercedes nicht
Wohnwagen
- zusammen beim Händler gewesen, später nochmal geschrieben 'wir bedanken uns'
- sie hat 1000€ mit EC-Karte bezahlt
- zusammen gleich mitgenommen und eingeladen
Sonstiges
- war noch bei eBay eingeloggt, hat kurz das Zimmer verlassen
- Sohn geht sonst nie an ihren Laptop
- hat Verkäufer umgehend angerufen und Problem erklärt, Verkäufer behält sich zumindest Schadensersatz vor (den er nicht weiter darlegt)
- früherer Freund unbekannt verzogen
- Mandantin hat alte Adresse aufgesucht, Nachbarn/Vermieter gesprochen, Telefon geht nicht, Social Media nix gefunden, erweiterte Meldeauskunft 'unbekannt verzogen', Eltern tot, keine Familie, Freunde unbekannt
Danke fürs Teilen! Klingt nach sehr viel. Wie viele Seite hatte die Klausur?
08.09.2023, 14:54
Ach krass, dann war Hessen eine andere Klausur heute.
Wir hatten in Hessen was mit Kaufrecht, Handelsrecht und UWG!
Wir hatten in Hessen was mit Kaufrecht, Handelsrecht und UWG!
08.09.2023, 14:56
(08.09.2023, 14:50)Lost_inPages schrieb:(08.09.2023, 14:37)LHB_NRW schrieb: Z4 in NRW, (potentielle) Klägerin mit mehreren AnliegenDarlehn ('Leihe')
- Rückzahlung 10.000€, die sie ihrem früheren Freund 'geliehen' hatte, zzgl. Zinsen, jur. Maßnahmen einleiten
- Herausgabe gemeinsam angeschaffter Teppich (hat er beim Auszug mitgenommen), Frage nach Eigentumsverhältnissen, gerichtlich vorgehen wenn Anspuch gegeben
- für beides nur, wenn 'Staat die Kosten übernimmt', da sie den Prozess finanziell nicht führen kann
- Kaufvertrag/Schadensersatz, ihr 6-Jähriger Sohn hat über eBay einen Wohnwagen für 8.900€ gekauft (hier war der praktische Aufgabenteil erlassen, nur Gutachten)
Teppich
- Freund wollte sich Auto kaufen, daher hat sie ihm am 20.02.23 dafür 10.000€ gegeben
- schriftliche Vereinbarung mit Ort, Datum, Unterschriften, Betrag und dem Vermerk 'bis zum nächsten Monat'
- Freund hat Mercedes für 3.000€ gekauft und behauptet, er habe ihr den da gelassen (sie hat tatsächlich noch die Schlüssel, das Fahrzeug steht vor der Tür, Fahrzeugpapiere liefen wegen Versicherung auf sie) und sie habe dafür auf die Rückzahlung verzichtet; er habe einen Zeugen, was die Mandantin ausdrücklich verneint; Mandantin hat immer schon eigenes Auto gehabt und braucht/will den Mercedes nicht
Wohnwagen
- zusammen beim Händler gewesen, später nochmal geschrieben 'wir bedanken uns'
- sie hat 1000€ mit EC-Karte bezahlt
- zusammen gleich mitgenommen und eingeladen
Sonstiges
- war noch bei eBay eingeloggt, hat kurz das Zimmer verlassen
- Sohn geht sonst nie an ihren Laptop
- hat Verkäufer umgehend angerufen und Problem erklärt, Verkäufer behält sich zumindest Schadensersatz vor (den er nicht weiter darlegt)
- früherer Freund unbekannt verzogen
- Mandantin hat alte Adresse aufgesucht, Nachbarn/Vermieter gesprochen, Telefon geht nicht, Social Media nix gefunden, erweiterte Meldeauskunft 'unbekannt verzogen', Eltern tot, keine Familie, Freunde unbekannt
Danke fürs Teilen! Klingt nach sehr viel. Wie viele Seite hatte die Klausur?
10 Seiten waren es glaub ich; aber inhaltlich super viel, da geb ich dir Recht. Trotzdem mE recht dankbar, weil es viele 'einfache' materiell-rechtlichen Probleme gab und das Ganze recht breit aufgestellt war inhaltlich, da ist bestimmt jedem zumindest irgendwas eingefallen. Abgesehen davon hätten die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung und die PKH nicht eindeutiger sein können.
Ich fand man konnte auch ordentlich was in der Zweckmäßigkeit rausholen.
08.09.2023, 15:06
Was habt ihr so geprüft?
08.09.2023, 15:06
08.09.2023, 15:35
(08.09.2023, 14:56)LHB_NRW schrieb:(08.09.2023, 14:50)Lost_inPages schrieb:(08.09.2023, 14:37)LHB_NRW schrieb: Z4 in NRW, (potentielle) Klägerin mit mehreren AnliegenDarlehn ('Leihe')
- Rückzahlung 10.000€, die sie ihrem früheren Freund 'geliehen' hatte, zzgl. Zinsen, jur. Maßnahmen einleiten
- Herausgabe gemeinsam angeschaffter Teppich (hat er beim Auszug mitgenommen), Frage nach Eigentumsverhältnissen, gerichtlich vorgehen wenn Anspuch gegeben
- für beides nur, wenn 'Staat die Kosten übernimmt', da sie den Prozess finanziell nicht führen kann
- Kaufvertrag/Schadensersatz, ihr 6-Jähriger Sohn hat über eBay einen Wohnwagen für 8.900€ gekauft (hier war der praktische Aufgabenteil erlassen, nur Gutachten)
Teppich
- Freund wollte sich Auto kaufen, daher hat sie ihm am 20.02.23 dafür 10.000€ gegeben
- schriftliche Vereinbarung mit Ort, Datum, Unterschriften, Betrag und dem Vermerk 'bis zum nächsten Monat'
- Freund hat Mercedes für 3.000€ gekauft und behauptet, er habe ihr den da gelassen (sie hat tatsächlich noch die Schlüssel, das Fahrzeug steht vor der Tür, Fahrzeugpapiere liefen wegen Versicherung auf sie) und sie habe dafür auf die Rückzahlung verzichtet; er habe einen Zeugen, was die Mandantin ausdrücklich verneint; Mandantin hat immer schon eigenes Auto gehabt und braucht/will den Mercedes nicht
Wohnwagen
- zusammen beim Händler gewesen, später nochmal geschrieben 'wir bedanken uns'
- sie hat 1000€ mit EC-Karte bezahlt
- zusammen gleich mitgenommen und eingeladen
Sonstiges
- war noch bei eBay eingeloggt, hat kurz das Zimmer verlassen
- Sohn geht sonst nie an ihren Laptop
- hat Verkäufer umgehend angerufen und Problem erklärt, Verkäufer behält sich zumindest Schadensersatz vor (den er nicht weiter darlegt)
- früherer Freund unbekannt verzogen
- Mandantin hat alte Adresse aufgesucht, Nachbarn/Vermieter gesprochen, Telefon geht nicht, Social Media nix gefunden, erweiterte Meldeauskunft 'unbekannt verzogen', Eltern tot, keine Familie, Freunde unbekannt
Danke fürs Teilen! Klingt nach sehr viel. Wie viele Seite hatte die Klausur?
10 Seiten waren es glaub ich; aber inhaltlich super viel, da geb ich dir Recht. Trotzdem mE recht dankbar, weil es viele 'einfache' materiell-rechtlichen Probleme gab und das Ganze recht breit aufgestellt war inhaltlich, da ist bestimmt jedem zumindest irgendwas eingefallen. Abgesehen davon hätten die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung und die PKH nicht eindeutiger sein können.
Ich fand man konnte auch ordentlich was in der Zweckmäßigkeit rausholen.
Zur Frage von NrwSept:
- Rückforderung 10.000€ aus Darlehn § 488 I, fällig 1.3., Zinsen ab 2.3. nach §§ 286 I, II Nr. 1, 288 I und § 187 I analog (ging problemlos durch, insbesondere wg Beweis), Leistungsklage
- PKH geht easy durch
- Teppichherausgabe: kein Alleineigentum der Mandantin; KV und Übereigung Teppich eindeutig an beide; Herausgabe §§ 1008, 1011, 432 (geht nicht), aus §§ 903, 1004 auch nicht, §§ 854, 858 auch nicht; habe aber Schadensersatz aus §§ 705, 734 (Zweck gemeinsame Lebensführung) und §§ 903 I, 823 I je in Höhe der Hälfte des Zeitwertes bejaht und noch Regeln über §§ 1416/sonstige Vorschriften zur Ehe ausgeschlossen, Aufforderungsschreiben Einigung Höhe empfohlen
- Wohnwagenkauf nach Anfechtung § 119 I gescheitert, Schadensersatz grundsätzlich nach § 122 aber nicht dargelegt, Empfehlung die Anfechtung nochmal ausdrücklich und schriftlich zu erklären
- örtliche Zuständigkeit nach § 29 ZPO iVm §§ 269, 270 und ursprünglichen Gegebenheiten ausgelegt (Rückzahlung war in Wuppertal geplant, Trennung unvorhersehbar, Darlehn nur wenige Tage), falls Freund wohnsitzlos über § 16 ZPO ebenfalls LG Wuppertal, falls alles schief geht trägt Mandantin die Kosten der Verweisung, die aber von der PKH gedeckt sind
- Bennenung der Parteien § 253 II Nr. 1 nicht weiter möglich, öffentliche Zustellung nach § 185 Nr. 1