13.08.2023, 13:42
Knapp 4k sind ca. 3,7k, minus etwa 300 PKV sind etwa 3,4k netto als Single zum Berufseinstieg. Sonst stimmt's.
13.08.2023, 15:40
Denke auch an Ministerien, hier häufig bereits A14 zum Einstieg. A16 ist lt. meiner Nahbereichsempirie ein Selbstläufer. War im Ref dort. Hier hat selbst mein Chef, Referatsleiter u. stellv. Abteilungsleiter, nie mehr als 40h, eher weniger gearbeitet. Der hatte irgendwas mit B.
Größere, gute MK, die 80k zahlen und wo man 40-45h arbeitet gibt es durchaus, hatte ein ensprechendes Angebot. Sind dann allerdings nicht ganz deine gewünschten Werte.
Größere, gute MK, die 80k zahlen und wo man 40-45h arbeitet gibt es durchaus, hatte ein ensprechendes Angebot. Sind dann allerdings nicht ganz deine gewünschten Werte.
14.08.2023, 11:41
(13.08.2023, 15:40)Gast2580 schrieb: Denke auch an Ministerien, hier häufig bereits A14 zum Einstieg. A16 ist lt. meiner Nahbereichsempirie ein Selbstläufer. War im Ref dort. Hier hat selbst mein Chef, Referatsleiter u. stellv. Abteilungsleiter, nie mehr als 40h, eher weniger gearbeitet. Der hatte irgendwas mit B.
Größere, gute MK, die 80k zahlen und wo man 40-45h arbeitet gibt es durchaus, hatte ein ensprechendes Angebot. Sind dann allerdings nicht ganz deine gewünschten Werte.
Etwas off, aber zur Klarstellung:
A14 zum Einstieg gibt es (ganz grds) nicht. Du kannst ggf direkt auf einer A14 Stelle eingestellt werden, dass heißt, du wirst so schnell wie möglich auf A14 befördert. Das bedeutet in allen BL zunächst mal 3 Jahre Probezeit abwarten und in den meisten anderen (wie NRW) darfst du erst 1 Jahr nach Ablauf der Probezeit befördert werden (zB § 7 II LVO NRW)
Dann wird nicht einfach befördert, wenn du ein Jahr auf Lebenszeit bist, sondern nur an Beurteilungsstichtagen, diese sind alle 18 Monate. Wenn du also 3 Jahre Probezeit rum hast, dann 1 Jahr Lebenszeiternennung und der Stuchtag gerade war, musst du unter Umständen noch schlimmstenfalls 17 Monate warten.
14.08.2023, 14:36
(14.08.2023, 11:41)Homer S. schrieb:(13.08.2023, 15:40)Gast2580 schrieb: Denke auch an Ministerien, hier häufig bereits A14 zum Einstieg. A16 ist lt. meiner Nahbereichsempirie ein Selbstläufer. War im Ref dort. Hier hat selbst mein Chef, Referatsleiter u. stellv. Abteilungsleiter, nie mehr als 40h, eher weniger gearbeitet. Der hatte irgendwas mit B.
Größere, gute MK, die 80k zahlen und wo man 40-45h arbeitet gibt es durchaus, hatte ein ensprechendes Angebot. Sind dann allerdings nicht ganz deine gewünschten Werte.
Etwas off, aber zur Klarstellung:
A14 zum Einstieg gibt es (ganz grds) nicht. Du kannst ggf direkt auf einer A14 Stelle eingestellt werden, dass heißt, du wirst so schnell wie möglich auf A14 befördert. Das bedeutet in allen BL zunächst mal 3 Jahre Probezeit abwarten und in den meisten anderen (wie NRW) darfst du erst 1 Jahr nach Ablauf der Probezeit befördert werden (zB § 7 II LVO NRW)
Dann wird nicht einfach befördert, wenn du ein Jahr auf Lebenszeit bist, sondern nur an Beurteilungsstichtagen, diese sind alle 18 Monate. Wenn du also 3 Jahre Probezeit rum hast, dann 1 Jahr Lebenszeiternennung und der Stuchtag gerade war, musst du unter Umständen noch schlimmstenfalls 17 Monate warten.
Ah okay, danke für die Klarstellung. Habe immer mal wieder die Ausschreibung "A13/A14" bei Landesministerien u. Bundesbehörden gesehen, das war dann damit wahrscheinlich gemeint.
16.08.2023, 17:41
(14.08.2023, 11:41)Homer S. schrieb:(13.08.2023, 15:40)Gast2580 schrieb: Denke auch an Ministerien, hier häufig bereits A14 zum Einstieg. A16 ist lt. meiner Nahbereichsempirie ein Selbstläufer. War im Ref dort. Hier hat selbst mein Chef, Referatsleiter u. stellv. Abteilungsleiter, nie mehr als 40h, eher weniger gearbeitet. Der hatte irgendwas mit B.
Größere, gute MK, die 80k zahlen und wo man 40-45h arbeitet gibt es durchaus, hatte ein ensprechendes Angebot. Sind dann allerdings nicht ganz deine gewünschten Werte.
Etwas off, aber zur Klarstellung:
A14 zum Einstieg gibt es (ganz grds) nicht. Du kannst ggf direkt auf einer A14 Stelle eingestellt werden, dass heißt, du wirst so schnell wie möglich auf A14 befördert. Das bedeutet in allen BL zunächst mal 3 Jahre Probezeit abwarten und in den meisten anderen (wie NRW) darfst du erst 1 Jahr nach Ablauf der Probezeit befördert werden (zB § 7 II LVO NRW)
Dann wird nicht einfach befördert, wenn du ein Jahr auf Lebenszeit bist, sondern nur an Beurteilungsstichtagen, diese sind alle 18 Monate. Wenn du also 3 Jahre Probezeit rum hast, dann 1 Jahr Lebenszeiternennung und der Stuchtag gerade war, musst du unter Umständen noch schlimmstenfalls 17 Monate warten.
Das mit der A14-Beförderung nur zu Beurteilungsstichtagen ist zumindest etwas missverständlich. Grundsätzlich bedarf es im Rahmen eines (konkurrenzbefangenen) Beförderungsverfahrens natürlich aktueller und vergleichbarer Beurteilungen, die auch jeweils einen bestimmten Stichtag haben. Neben Regelbeurteilungen gibt es aber zum Beispiel auch die Möglichkeit der Erstellung von Anlassbeurteilungen und daher sind Beförderungsentscheidungen nicht per se an bestimmte Stichtage gebunden. Wenngleich das der Usus in manchen Behörden sein mag, gibt es auch sog. "Glockenschlagbeförderungen", nämlich dann, wenn z.B. alle A13h-Stellen bis A14 nutzbar sind und damit keine Konkurrenzsituation entsteht. Dann kannst Du nach Ablauf einer etwaigen Beförderungssperre nach der letzten Ernennung (i.d.R. auf Lebenszeit) befördert werden.