23.05.2015, 22:03
Mega ätzend...wenn du selbst mit 0 durch bist, würde ich glaube ich noch mal ran. Wenn du für ich selbst einschätzen kannst,das mehr drin ist als jetzt.
24.05.2015, 00:13
kommt in letzter zeit erschreckt oft vor, dass klausuren verloren gehen!
Leidtragende sind dann die kandidaten, die dann zusehen müssen wie sie klarkommen
Leidtragende sind dann die kandidaten, die dann zusehen müssen wie sie klarkommen
01.06.2015, 22:18
Verstehe ich es richtig, dass du das Ergebnis der verlorengegangenen V2 kennst, und jetzt die Wahl hast dieses Ergebnis anzuerkennen, oder neu zu schreiben?
Falls das der Fall sein sollte, ist das in meinen Augen unfair den anderen Kandidaten über. Bei mir ist die V2 Klausur (auch) ziemlich scheisse gelaufen.
Hätte ich da bei Kenntnis dieser Punkte die Wahl gehabt (nur) V2 nochmach zu schreiben, hätte ich es sofort gemacht. Bei fehlender Kenntnis wäre ich mir nicht sicher gewesen, was ich gemacht hätte. Aber Kenntnis und Wahl sind unfair!
Falls das der Fall sein sollte, ist das in meinen Augen unfair den anderen Kandidaten über. Bei mir ist die V2 Klausur (auch) ziemlich scheisse gelaufen.
Hätte ich da bei Kenntnis dieser Punkte die Wahl gehabt (nur) V2 nochmach zu schreiben, hätte ich es sofort gemacht. Bei fehlender Kenntnis wäre ich mir nicht sicher gewesen, was ich gemacht hätte. Aber Kenntnis und Wahl sind unfair!
03.06.2015, 08:13
(01.06.2015, 22:18)Hrm schrieb: Verstehe ich es richtig, dass du das Ergebnis der verlorengegangenen V2 kennst, und jetzt die Wahl hast dieses Ergebnis anzuerkennen, oder neu zu schreiben?
Falls das der Fall sein sollte, ist das in meinen Augen unfair den anderen Kandidaten über. Bei mir ist die V2 Klausur (auch) ziemlich scheisse gelaufen.
Hätte ich da bei Kenntnis dieser Punkte die Wahl gehabt (nur) V2 nochmach zu schreiben, hätte ich es sofort gemacht. Bei fehlender Kenntnis wäre ich mir nicht sicher gewesen, was ich gemacht hätte. Aber Kenntnis und Wahl sind unfair!
Das ist m.E. nicht wirklich vergleichbar.
Stell dir mal vor, deine Klausur ist verloren gegangen. Jetzt wirst du vor die Wahl gestellt, entweder eine dir unbekannte (!) Note (u.U. nicht bestanden und für dich kaum nachzuvollziehen, weil es keine Bearbeitung zur Einsichtnahme gibt) "anzuerkennen" und zugleich auf die Anfechtung zu verzichten oder eben die eine Klausur neuzuschreiben. Oder es heißt direkt, du musst die eine Klausur nachschreiben, ohne die Note zu erfahren. Das wäre in meinen Augen unfair, da du schließlich nichts dafür kannst, dass deine Klausur weg ist und die anderen Kandidaten (ohne verlorene Klausur) auch ihre Noten wissen, bevor sie sich für einen neuen Versuch entscheiden können/müssen.
Einzelne Klausuren nachzuschreiben, wäre natürlich immer schön, aber ist eben im Normalfall nicht möglich. Ich sehe da keinen besonderen Vorteil für die Personen, deren Klausur ganz einfach weg ist und die sich dann ggf. auf die Benotung verlassen müssen.
07.06.2015, 15:07
Nur falls die Diskussion noch aktuell ist:
Auf einen Verzicht der Anfechtungsmöglichkeit bei unbekanntem Klausurenergebnis würde ich mich gar nicht einlassen. Da könnten die Dir ja dann alles unterjubeln.
Dass man dann einen Vorteil gegenüber anderen hat (wenn man das bei einem Nachschreibetermin überhaupt bejahen möchte), liegt ja dann am Verschulden des JPA. Es ist ja unbestritten deren Fehler, wenn eine Klausur verloren geht.
Ich finde überhaupt hört sich das Vorgehen des JPA mehr nach "Geh aufs Ganze" als nach rechtsstaatlichem Verwaltungsverfahren an...
Auf einen Verzicht der Anfechtungsmöglichkeit bei unbekanntem Klausurenergebnis würde ich mich gar nicht einlassen. Da könnten die Dir ja dann alles unterjubeln.
Dass man dann einen Vorteil gegenüber anderen hat (wenn man das bei einem Nachschreibetermin überhaupt bejahen möchte), liegt ja dann am Verschulden des JPA. Es ist ja unbestritten deren Fehler, wenn eine Klausur verloren geht.
Ich finde überhaupt hört sich das Vorgehen des JPA mehr nach "Geh aufs Ganze" als nach rechtsstaatlichem Verwaltungsverfahren an...
08.06.2015, 11:12
(03.06.2015, 08:13)Gast2 schrieb:(01.06.2015, 22:18)Hrm schrieb: Verstehe ich es richtig, dass du das Ergebnis der verlorengegangenen V2 kennst, und jetzt die Wahl hast dieses Ergebnis anzuerkennen, oder neu zu schreiben?
Falls das der Fall sein sollte, ist das in meinen Augen unfair den anderen Kandidaten über. Bei mir ist die V2 Klausur (auch) ziemlich scheisse gelaufen.
Hätte ich da bei Kenntnis dieser Punkte die Wahl gehabt (nur) V2 nochmach zu schreiben, hätte ich es sofort gemacht. Bei fehlender Kenntnis wäre ich mir nicht sicher gewesen, was ich gemacht hätte. Aber Kenntnis und Wahl sind unfair!
Das ist m.E. nicht wirklich vergleichbar.
Stell dir mal vor, deine Klausur ist verloren gegangen. Jetzt wirst du vor die Wahl gestellt, entweder eine dir unbekannte (!) Note (u.U. nicht bestanden und für dich kaum nachzuvollziehen, weil es keine Bearbeitung zur Einsichtnahme gibt) "anzuerkennen" und zugleich auf die Anfechtung zu verzichten oder eben die eine Klausur neuzuschreiben. Oder es heißt direkt, du musst die eine Klausur nachschreiben, ohne die Note zu erfahren. Das wäre in meinen Augen unfair, da du schließlich nichts dafür kannst, dass deine Klausur weg ist und die anderen Kandidaten (ohne verlorene Klausur) auch ihre Noten wissen, bevor sie sich für einen neuen Versuch entscheiden können/müssen.
Einzelne Klausuren nachzuschreiben, wäre natürlich immer schön, aber ist eben im Normalfall nicht möglich. Ich sehe da keinen besonderen Vorteil für die Personen, deren Klausur ganz einfach weg ist und die sich dann ggf. auf die Benotung verlassen müssen.
Inwieweit das nun verwaltungsrechtlich rechtmäßig ist oder nicht möchte ich hier gar nicht in Frage stellen. Ich bin lediglich der Meinung, dass es für den Prüfling rein tatsächlich keinen Nachteil darstellt, wenn er die Note vor der Wahl (neu schreiben, oder unbekannte (!) Note) zu akzeptieren nicht kennt. Wieviele von uns remonstrieren bitte (erfolgreich) eine Klausur? Das liegt im unteren einstelligen Prozentbereich. Und falls es dann "erfolgreich" ist, wird die Note um einen Punkt angehoben.
Da jeder in etwa einschätzen kann, wie eine Klausur gelaufen ist, weiss man ja was man zu erwarten hat. Wenn jetzt aber die Punkte auch noch bekannt sind, bevor man die Wahl treffen muss, hat man überhaupt keine Unsicherheit mehr.
08.06.2015, 13:36
(08.06.2015, 11:12)be schrieb: Da jeder in etwa einschätzen kann, wie eine Klausur gelaufen ist, weiss man ja was man zu erwarten hat. Wenn jetzt aber die Punkte auch noch bekannt sind, bevor man die Wahl treffen muss, hat man überhaupt keine Unsicherheit mehr.
Und wie oft liegt man dann am Ende mit der Einschätzung doch daneben. Sei es, weil man die eigene Leistung in die eine oder andere Richtung falsch einschätzt, sei es, weil die Korrektur tatsächlich angreifbar wäre. Und ich möchte nicht vor der Entscheidung stehen müssen, eine Note als endgültig zu akzeptieren, ohne zu wissen, ob es 3, 6 oder 9 Punkte sind. Dass den Betroffenen damit ein zusätzlicher "kleiner" Verbesserungsversuch eingeräumt wird, halte ich demgegenüber für hinnehmbar (man geht schließlich auch das Risiko ein, am Ende mit einer schlechteren Note rauszugehen).
08.06.2015, 18:31
(08.06.2015, 13:36)Gast schrieb:(08.06.2015, 11:12)be schrieb: Da jeder in etwa einschätzen kann, wie eine Klausur gelaufen ist, weiss man ja was man zu erwarten hat. Wenn jetzt aber die Punkte auch noch bekannt sind, bevor man die Wahl treffen muss, hat man überhaupt keine Unsicherheit mehr.
Und wie oft liegt man dann am Ende mit der Einschätzung doch daneben. Sei es, weil man die eigene Leistung in die eine oder andere Richtung falsch einschätzt, sei es, weil die Korrektur tatsächlich angreifbar wäre. Und ich möchte nicht vor der Entscheidung stehen müssen, eine Note als endgültig zu akzeptieren, ohne zu wissen, ob es 3, 6 oder 9 Punkte sind. Dass den Betroffenen damit ein zusätzlicher "kleiner" Verbesserungsversuch eingeräumt wird, halte ich demgegenüber für hinnehmbar (man geht schließlich auch das Risiko ein, am Ende mit einer schlechteren Note rauszugehen).
Eben :) Es ist mir auch neu, dass die Benotung derart vorhersehbar wäre.
Im Übrigen sind mir meine Noten ja auch bekannt, bevor ich im Normalfall entscheide, ob ich neuschreibe (/n muss) oder nicht. Insofern wird hier meines Erachtens durch das LJPA nur ein Nachteil gegenüber den Prüflingen mit noch vorhandenen Klausuren ausgeglichen, den die Prüflinge mit verloren gegangener Klausur nicht zu vertreten haben. Ich persönlich beneide sie jedenfalls nicht.