08.08.2023, 12:40
Hey,
Ich habe einige Fragen zu meiner derzeitigen Bewerbungsphase und bin generell unsicher wie ich vorgehen soll. Habe das zweite Staatsexamen schon abgeschlossen und schreibe in 4 Wochen nochmal den Verbesserungsversuch.
1. Frage: Wenn man sich initiativ bewerben möchte, kann man die HR der jeweiligen Kanzlei vorher anrufen, ob überhaupt grds Kapazitäten bestehen oder würde das irgendwie schlecht ankommen?
2. Frage: Wie erfolgsversprechend sind Initiativbewerbungen eigentlich, wenn man kein Doppelprädikat hat? Habe damit für WiMi Bewerbungen eher schlechte Erfahrungen gemacht. Bin derzeit bei 10,43 im 1. und 7,7 im 2. Examen.
3. Ich bin mir nicht sicher, ob ich nicht nochmal ein bestimmtes Rechtsgebiet ausprobieren sollte vor meinem Berufseinstieg (auch um eventuell auf die Note des Verbesserungsversuchs zu warten). Kann es sinnvoll sein eine Hybrid Bewerbung zu verschicken in der man sich primär für eine Associate Stelle und hilfsweise für eine WiMi Stelle bewirbt?
4. Soweit ich weiß soll man im Lebenslauf immer mit Bulletpoints kurz die Tätigkeit beschreiben. Habe mehrere WiMi Stellen wo ich eig nur Rechercheaufgaben hatte und nicht so weiß was ich sonst hinschreiben könnte. Sollte man das trotzdem konkretisieren oder ist die Tätigkeit eines WiMis nicht hinlänglich bekannt?
Ich habe einige Fragen zu meiner derzeitigen Bewerbungsphase und bin generell unsicher wie ich vorgehen soll. Habe das zweite Staatsexamen schon abgeschlossen und schreibe in 4 Wochen nochmal den Verbesserungsversuch.
1. Frage: Wenn man sich initiativ bewerben möchte, kann man die HR der jeweiligen Kanzlei vorher anrufen, ob überhaupt grds Kapazitäten bestehen oder würde das irgendwie schlecht ankommen?
2. Frage: Wie erfolgsversprechend sind Initiativbewerbungen eigentlich, wenn man kein Doppelprädikat hat? Habe damit für WiMi Bewerbungen eher schlechte Erfahrungen gemacht. Bin derzeit bei 10,43 im 1. und 7,7 im 2. Examen.
3. Ich bin mir nicht sicher, ob ich nicht nochmal ein bestimmtes Rechtsgebiet ausprobieren sollte vor meinem Berufseinstieg (auch um eventuell auf die Note des Verbesserungsversuchs zu warten). Kann es sinnvoll sein eine Hybrid Bewerbung zu verschicken in der man sich primär für eine Associate Stelle und hilfsweise für eine WiMi Stelle bewirbt?
4. Soweit ich weiß soll man im Lebenslauf immer mit Bulletpoints kurz die Tätigkeit beschreiben. Habe mehrere WiMi Stellen wo ich eig nur Rechercheaufgaben hatte und nicht so weiß was ich sonst hinschreiben könnte. Sollte man das trotzdem konkretisieren oder ist die Tätigkeit eines WiMis nicht hinlänglich bekannt?
08.08.2023, 19:50
1. Kannst du machen und die Frage nett verpacken (zB als WiMi: „will noch ein Rechtsgebiet ausprobieren und kann mir Rechtsgebiete X, Y und Z vorstellen“).
2. Das lässt sich pauschal nicht sagen. Wenn keine Stelle ausgeschrieben ist, ist das ein Indiz dafür, dass kein akuter Bedarf besteht. Inwiefern eine Kanzlei bereit ist, „auf Vorrat“ oder bei sich spontan ergebendem Bedarf einzustellen und mit welchen Noten ist teamabhängig.
3. Würde ich nicht machen. Das kann den Eindruck erwecken, du seist unentschlossen oder verzweifelt. Bewirb dich besser bei manchen Kanzleien als WiMi und bei manchen als Anwalt.
4. Es macht durchaus einen Unterschied, ob du an Schriftsätzen mitgefeilt, Recherchen für Gutachten oder Fußnotenaktualisierung in Veröffentlichungen gemacht hast. Wenn du also schon stark mandatsbezogen gearbeitet hast, schadet es nicht, das hervorzuheben. Falls ein Bezug zur angestrebten Stelle besteht, ist das Teilrechtsgebiet noch interessanter: ZB Fusionskontrolle, Kartellschadensersatz, Bußgeldverfahren… .
Ich war damals in einer ähnlichen Situation wie du und mir war klar, dass ich noch unverfänglich ein Rechtsgebiet ausprobieren wollte und nach einem geglückten VV nicht denken wollte „was wäre, wenn ich mich mit der besseren Note beworben hätte…“. Außer ein paar Monaten weniger RA-Berufserfahrung und weniger Geld hat eine WiMi-Tätigkeit aus meiner Sicht keine Nachteile.
In jedem Fall alles Gute für den Verbesserungsversuch!
2. Das lässt sich pauschal nicht sagen. Wenn keine Stelle ausgeschrieben ist, ist das ein Indiz dafür, dass kein akuter Bedarf besteht. Inwiefern eine Kanzlei bereit ist, „auf Vorrat“ oder bei sich spontan ergebendem Bedarf einzustellen und mit welchen Noten ist teamabhängig.
3. Würde ich nicht machen. Das kann den Eindruck erwecken, du seist unentschlossen oder verzweifelt. Bewirb dich besser bei manchen Kanzleien als WiMi und bei manchen als Anwalt.
4. Es macht durchaus einen Unterschied, ob du an Schriftsätzen mitgefeilt, Recherchen für Gutachten oder Fußnotenaktualisierung in Veröffentlichungen gemacht hast. Wenn du also schon stark mandatsbezogen gearbeitet hast, schadet es nicht, das hervorzuheben. Falls ein Bezug zur angestrebten Stelle besteht, ist das Teilrechtsgebiet noch interessanter: ZB Fusionskontrolle, Kartellschadensersatz, Bußgeldverfahren… .
Ich war damals in einer ähnlichen Situation wie du und mir war klar, dass ich noch unverfänglich ein Rechtsgebiet ausprobieren wollte und nach einem geglückten VV nicht denken wollte „was wäre, wenn ich mich mit der besseren Note beworben hätte…“. Außer ein paar Monaten weniger RA-Berufserfahrung und weniger Geld hat eine WiMi-Tätigkeit aus meiner Sicht keine Nachteile.
In jedem Fall alles Gute für den Verbesserungsversuch!
08.08.2023, 20:02
Darf ich fragen, warum man sich mit beiden Staatsexamen als WiMi bewirbt? Planst du eine Diss?
08.08.2023, 21:11
(08.08.2023, 20:02)Egal schrieb: Darf ich fragen, warum man sich mit beiden Staatsexamen als WiMi bewirbt? Planst du eine Diss?
Ich möchte mich eig schon primär als Associate bewerben. Weiß nicht, ob das nicht so klar hervogegangen ist, aber die Gründe es vorher nochmal als WiMi zu probieren wären,
1. ungebunden nochmal ein weiteres Rechtsgebiet auszuprobieren bevor man sich endgültig entscheidet
2. die Zeit bis zur mündlichen Prüfung des Verbesserungsversuch zu überbrücken (um sich dann gegebenfalls auch mit einer besseren Note bewerben zu können)
3. bzw ganz allgemein nochmal
Zeit zur Orientierung zu bekommen
Aber da ich jetzt schon bis zur schriftlichen Prüfung als WiMi zur Überbrückung gearbeitet habe, würde ich ansich schon gerne als Associate anfangen. Hier sind für mich aber wenige offene Stellen, die interessant sind, deshalb die Frage bezüglich der Initiativbewerbungen.
09.08.2023, 12:08
(08.08.2023, 21:11)EinsteigerMensch schrieb:(08.08.2023, 20:02)Egal schrieb: Darf ich fragen, warum man sich mit beiden Staatsexamen als WiMi bewirbt? Planst du eine Diss?
Ich möchte mich eig schon primär als Associate bewerben. Weiß nicht, ob das nicht so klar hervogegangen ist, aber die Gründe es vorher nochmal als WiMi zu probieren wären,
1. ungebunden nochmal ein weiteres Rechtsgebiet auszuprobieren bevor man sich endgültig entscheidet
2. die Zeit bis zur mündlichen Prüfung des Verbesserungsversuch zu überbrücken (um sich dann gegebenfalls auch mit einer besseren Note bewerben zu können)
3. bzw ganz allgemein nochmal
Zeit zur Orientierung zu bekommen
Aber da ich jetzt schon bis zur schriftlichen Prüfung als WiMi zur Überbrückung gearbeitet habe, würde ich ansich schon gerne als Associate anfangen. Hier sind für mich aber wenige offene Stellen, die interessant sind, deshalb die Frage bezüglich der Initiativbewerbungen.
Ok. Danke für die Erklärung.
Ich komme nicht aus der GK-Welt (Noten haben nicht gereicht) und kenne es daher nicht, als WiMi zu arbeiten. Ich weiß nicht, in welchen Kanzleien du dich bewirbst, aber in kleineren ist es eher nicht üblich, einen WiMi zu beschäftigen. Ich vermute es liegt am Kosten-Nutzen-Aufwand. Nach meiner Erfahrung ist das Budget in kleineren Kanzleien nicht so groß, sodass man entsprechend "vollwertige" Mitarbeiter braucht und nicht nur jemanden, der zuarbeitet und recherchiert. Derjenige muss daher alles können und flexibel sein, damit sich die Kosten lohnen. Jedenfalls wäre von meinen bisherigen Chefs an dich immer die Frage gekommen, warum du dich trotz vollwertigem Abschluss nicht auf vollwertige Stellen bewirbst, die deiner Qualifikation entsprechen. Vermutlich geht es anderen ähnlich und deswegen ist die Resonanz so gering.
Ich würde an deiner Stelle daher auf den WiMi gar nicht eingehen. Entweder ist eine Stelle zu besetzen oder nicht.
Verbauten tust du dir damit aus meiner Sicht nichts. Auch als Anwalt kannst du Rechtsgebiete ausprobieren. Ich denke sogar, es wäre besser, anwaltlich in den verschiedenen Rechtsgebieten zu arbeiten, damit du den vollen Umfang des Rechtsgebietes und der Arbeitsweise darin kennenlernst.
Bei Initiativbewerbungen wird oft geraten, bei den zuständigen Partnern vorzufühlen. Ich gebe zu, ich habe es auch nicht gemacht, aber das klingt für mich plausibel. Ich würde daher tatsächlich vorher anrufen, allerdings versuchen, bis zum Partner durchzukommen.
Zu deinem 4. Punkt im Ausgangspost: Wenn du nur Rechercheaufgaben hattest, kannst du nur diese erwähnen. An dieser Stelle merkst du ja aber bereits selbst, dass das für dein Ziel zu wenig ist.
Ich war in meinem ersten Job (untergeordnet) für einen Referendar zuständig. Der hatte zwar ein sehr gutes Examen hingelegt, war sehr schlau und hatte mir an Wissen einiges voraus. Die praktische Umsetzung war jedoch Schrott. Muss man leider so sagen. Ich persönlich würde daher jemanden vorziehen, der bereits anwaltlich gearbeitet hat wenn ich ihn auf einer Stelle einsetzen möchte, die mehr als Recherche erfordert.
Deswegen würde ich dir empfehlen, dich nicht mehr als WiMi zu bewerben, sondern als Rechtsanwalt. Wie gesagt, ausprobieren kann man trotzdem noch.
09.08.2023, 12:38
(08.08.2023, 12:40)EinsteigerMensch schrieb: Hey,
Ich habe einige Fragen zu meiner derzeitigen Bewerbungsphase und bin generell unsicher wie ich vorgehen soll. Habe das zweite Staatsexamen schon abgeschlossen und schreibe in 4 Wochen nochmal den Verbesserungsversuch.
1. Frage: Wenn man sich initiativ bewerben möchte, kann man die HR der jeweiligen Kanzlei vorher anrufen, ob überhaupt grds Kapazitäten bestehen oder würde das irgendwie schlecht ankommen?
2. Frage: Wie erfolgsversprechend sind Initiativbewerbungen eigentlich, wenn man kein Doppelprädikat hat? Habe damit für WiMi Bewerbungen eher schlechte Erfahrungen gemacht. Bin derzeit bei 10,43 im 1. und 7,7 im 2. Examen.
3. Ich bin mir nicht sicher, ob ich nicht nochmal ein bestimmtes Rechtsgebiet ausprobieren sollte vor meinem Berufseinstieg (auch um eventuell auf die Note des Verbesserungsversuchs zu warten). Kann es sinnvoll sein eine Hybrid Bewerbung zu verschicken in der man sich primär für eine Associate Stelle und hilfsweise für eine WiMi Stelle bewirbt?
4. Soweit ich weiß soll man im Lebenslauf immer mit Bulletpoints kurz die Tätigkeit beschreiben. Habe mehrere WiMi Stellen wo ich eig nur Rechercheaufgaben hatte und nicht so weiß was ich sonst hinschreiben könnte. Sollte man das trotzdem konkretisieren oder ist die Tätigkeit eines WiMis nicht hinlänglich bekannt?
1. Kann man mit anrufen so machen, aber auch ohne - ich habe mich damals auch teilweise einfach ins Blaue hinein bei den ausgesuchten Kanzleien für eine bestimmte Praxisgruppe beworben. Die Chancen, eine Absage zu bekommen ist wahrscheinlich höher als bei ausgeschriebenen Stellen wegen etwaigem fehlendem Bedarf, aber ich war überrascht über die unterschiedlichen Rückmeldungen.
2. Kommt drauf an - Kanzlei, Praxisgruppe, Bedarf, etc. Meine Noten waren "schlechter" als Deine, Absagen gab es, wie gesagt, auch, aber es soll ja Menschen geben, die damit umgehen können. Letztlich wird Dir so gut wie keiner einen konkreten Grund für eine Absage nennen, also einfach nicht persönlich nehmen, nicht mehr darüber nachdenken (außer du kassierst nur Absagen, dann sollte man ggf. nochmal die Unterlagen und Prozess bei sich selbst beleuchten) und weiter. Wenn Du andere Skills hast, die Du hervorheben kannst, unbedingt machen! Nur, weil jemand auf Papier gewisse Notengrenzen erfüllt, heißt es nicht, dass man auch gut im Anwaltsjob ist und schon gar nicht in bestimmten Bereichen.
3. Hast Du die Möglichkeit einen Verbesserungsversuch zu machen und währenddessen nebenbei als WiMi zu arbeiten - wäre eine gute Lösung, um nochmal in einen anderen Bereich zu schauen. Wenn nein - würde ich keine Hybrid-Bewerbung empfehlen.
4. WiMis machen oft sehr unterschiedliche Sachen in unterschiedlicher Intensität. Als ich nach dem zweiten StEx WiMi war, wurde ich in Vollzeit genauso eingespannt wie jeder andere junge Berufsträger und recherchieren macht man auch als Partner - wenn Du Dich als Associate bewirbst, dann sollte der CV auch so klingen. Statt also nur "WiMi bei XY, Tätigkeit überwiegend Recherche" zu sagen, mach es doch so, wie die Berufsträger: Mandate (soweit zulässig) nennen und sagen, was konkret du gemacht hast oder sowas wie "Beratung von xy bei xy" - die fragen dann schon nach, was Du da im Einzelnen gemacht hast.
10.08.2023, 07:21
(09.08.2023, 12:38)Ex-GK schrieb: 4. WiMis machen oft sehr unterschiedliche Sachen in unterschiedlicher Intensität. Als ich nach dem zweiten StEx WiMi war, wurde ich in Vollzeit genauso eingespannt wie jeder andere junge Berufsträger und recherchieren macht man auch als Partner - wenn Du Dich als Associate bewirbst, dann sollte der CV auch so klingen. Statt also nur "WiMi bei XY, Tätigkeit überwiegend Recherche" zu sagen, mach es doch so, wie die Berufsträger: Mandate (soweit zulässig) nennen und sagen, was konkret du gemacht hast oder sowas wie "Beratung von xy bei xy" - die fragen dann schon nach, was Du da im Einzelnen gemacht hast.
Das würde ich ehrlich gesagt anders sehen. Konkrete Mandanten würde ich nicht nennen. Natürlich kann der Bewerbungsempfänger googlen, ob das öffentlich bekannt ist; der Name des TE wird aber in der Juve-Mitteilung eher nicht auftauchen. M.E. erzeugt das Vorgehen bei WisMits eher den Anfangsverdacht der Indiskretion.
Auch vollmundig von "Beratung" zu sprechen halte ich für nicht zielführend. Natürlich ist es gang und gäbe im CV eher zu hoch als tief zu stapeln. Hier dürfte jedoch die Angabe evident schaumschlägerisch sein ("Beratung" liegt mE erst vor, wenn man auch in nennenswertem Umfang nach außen tätig wird) und im Bewerbungsgespräch ein weitreichendes Zurückrudern erfordern. In diese - sehr erwartbare - Bredouille würde ich mich selbst nicht bringen.
Wenn man unbedingt einzelne Tätigkeiten im CV aufführen will, was ich für alles andere als zwingend halte, dann könnte man mE eher wie folgt vorgehen:
Wenn TE bspw. für ein Gutachten recherchiert hat, könnte man die Tätigkeit unter abstrakter Mandanten- und Fragebeschreibung zB als "Mitarbeit an einem umfangreichen Gutachten für eine mit mehreren Geschäftsbereichen weltweit tätige Mandantin zur Frage der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes" aufwerten. Möglich wäre auch eine abgeschwächte Form einer "Beratung", indem man die Recherchetätigkeiten, die unmittelbar in ein(en) Schriftsatz/Memo/Mandantenschreiben einmündeten als "Mitwirkung bei der Beratung..." bezeichnet, zB "einer börsennotierten Mandantin zur Frage der Ad hoc-Publikationspflicht im Rahmen eines (geplanten) Verschmelzungsvorgangs (Recherche, [ggf.] Prüfung der Rechtslage)".
10.08.2023, 08:57
(10.08.2023, 07:21)Bre schrieb:(09.08.2023, 12:38)Ex-GK schrieb: 4. WiMis machen oft sehr unterschiedliche Sachen in unterschiedlicher Intensität. Als ich nach dem zweiten StEx WiMi war, wurde ich in Vollzeit genauso eingespannt wie jeder andere junge Berufsträger und recherchieren macht man auch als Partner - wenn Du Dich als Associate bewirbst, dann sollte der CV auch so klingen. Statt also nur "WiMi bei XY, Tätigkeit überwiegend Recherche" zu sagen, mach es doch so, wie die Berufsträger: Mandate (soweit zulässig) nennen und sagen, was konkret du gemacht hast oder sowas wie "Beratung von xy bei xy" - die fragen dann schon nach, was Du da im Einzelnen gemacht hast.
Das würde ich ehrlich gesagt anders sehen. Konkrete Mandanten würde ich nicht nennen. Natürlich kann der Bewerbungsempfänger googlen, ob das öffentlich bekannt ist; der Name des TE wird aber in der Juve-Mitteilung eher nicht auftauchen. M.E. erzeugt das Vorgehen bei WisMits eher den Anfangsverdacht der Indiskretion.
Auch vollmundig von "Beratung" zu sprechen halte ich für nicht zielführend. Natürlich ist es gang und gäbe im CV eher zu hoch als tief zu stapeln. Hier dürfte jedoch die Angabe evident schaumschlägerisch sein ("Beratung" liegt mE erst vor, wenn man auch in nennenswertem Umfang nach außen tätig wird) und im Bewerbungsgespräch ein weitreichendes Zurückrudern erfordern. In diese - sehr erwartbare - Bredouille würde ich mich selbst nicht bringen.
Wenn man unbedingt einzelne Tätigkeiten im CV aufführen will, was ich für alles andere als zwingend halte, dann könnte man mE eher wie folgt vorgehen:
Wenn TE bspw. für ein Gutachten recherchiert hat, könnte man die Tätigkeit unter abstrakter Mandanten- und Fragebeschreibung zB als "Mitarbeit an einem umfangreichen Gutachten für eine mit mehreren Geschäftsbereichen weltweit tätige Mandantin zur Frage der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes" aufwerten. Möglich wäre auch eine abgeschwächte Form einer "Beratung", indem man die Recherchetätigkeiten, die unmittelbar in ein(en) Schriftsatz/Memo/Mandantenschreiben einmündeten als "Mitwirkung bei der Beratung..." bezeichnet, zB "einer börsennotierten Mandantin zur Frage der Ad hoc-Publikationspflicht im Rahmen eines (geplanten) Verschmelzungsvorgangs (Recherche, [ggf.] Prüfung der Rechtslage)".
Ist halt eine Frage der Formulierung - aber dass konkrete (öffentlich) bekannte Mandate genannt werden, ist mE völlig üblich und wird weder als indiskret noch sonst was gesehen. In den Zeugnissen steht ja auch explizit drin, welche Mandate man bearbeitet hat.
"Beratung" war auch nur ein Beispiel - wie gesagt - WiMis machen sehr unterschiedliche Dinge und ich wurde bspw. in den JUVE-Meldungen genannt, weil ich in der betreffenden GK eben nicht nur als Back-Office Recherche-Fuzzi gearbeitet habe. Warum sollte ich da meine eigenen Leistungen, die schließlich meine Chefs für wertvoll gehalten haben, verstecken? Muss man aber am Ende selbst wissen, was man eigentlich konkret gemacht hat und was dann vielleicht eine "schaumschlägerische" Formulierung ist - auch sowas kenne ich von Bewerbern und dann wird da eben nachgefragt. Niemand hat gesagt, dass man übertreiben/lügen soll, aber ich sehe da absolut kein Problem, seine Beiträge, wenn sie denn tatsächlich relevant waren, auch zu nennen, wenn man denn auch bei der Realität bleibt.
10.08.2023, 10:54
(10.08.2023, 08:57)Ex-GK schrieb:(10.08.2023, 07:21)Bre schrieb:(09.08.2023, 12:38)Ex-GK schrieb: 4. WiMis machen oft sehr unterschiedliche Sachen in unterschiedlicher Intensität. Als ich nach dem zweiten StEx WiMi war, wurde ich in Vollzeit genauso eingespannt wie jeder andere junge Berufsträger und recherchieren macht man auch als Partner - wenn Du Dich als Associate bewirbst, dann sollte der CV auch so klingen. Statt also nur "WiMi bei XY, Tätigkeit überwiegend Recherche" zu sagen, mach es doch so, wie die Berufsträger: Mandate (soweit zulässig) nennen und sagen, was konkret du gemacht hast oder sowas wie "Beratung von xy bei xy" - die fragen dann schon nach, was Du da im Einzelnen gemacht hast.
Das würde ich ehrlich gesagt anders sehen. Konkrete Mandanten würde ich nicht nennen. Natürlich kann der Bewerbungsempfänger googlen, ob das öffentlich bekannt ist; der Name des TE wird aber in der Juve-Mitteilung eher nicht auftauchen. M.E. erzeugt das Vorgehen bei WisMits eher den Anfangsverdacht der Indiskretion.
Auch vollmundig von "Beratung" zu sprechen halte ich für nicht zielführend. Natürlich ist es gang und gäbe im CV eher zu hoch als tief zu stapeln. Hier dürfte jedoch die Angabe evident schaumschlägerisch sein ("Beratung" liegt mE erst vor, wenn man auch in nennenswertem Umfang nach außen tätig wird) und im Bewerbungsgespräch ein weitreichendes Zurückrudern erfordern. In diese - sehr erwartbare - Bredouille würde ich mich selbst nicht bringen.
Wenn man unbedingt einzelne Tätigkeiten im CV aufführen will, was ich für alles andere als zwingend halte, dann könnte man mE eher wie folgt vorgehen:
Wenn TE bspw. für ein Gutachten recherchiert hat, könnte man die Tätigkeit unter abstrakter Mandanten- und Fragebeschreibung zB als "Mitarbeit an einem umfangreichen Gutachten für eine mit mehreren Geschäftsbereichen weltweit tätige Mandantin zur Frage der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes" aufwerten. Möglich wäre auch eine abgeschwächte Form einer "Beratung", indem man die Recherchetätigkeiten, die unmittelbar in ein(en) Schriftsatz/Memo/Mandantenschreiben einmündeten als "Mitwirkung bei der Beratung..." bezeichnet, zB "einer börsennotierten Mandantin zur Frage der Ad hoc-Publikationspflicht im Rahmen eines (geplanten) Verschmelzungsvorgangs (Recherche, [ggf.] Prüfung der Rechtslage)".
Ist halt eine Frage der Formulierung - aber dass konkrete (öffentlich) bekannte Mandate genannt werden, ist mE völlig üblich und wird weder als indiskret noch sonst was gesehen. In den Zeugnissen steht ja auch explizit drin, welche Mandate man bearbeitet hat.
"Beratung" war auch nur ein Beispiel - wie gesagt - WiMis machen sehr unterschiedliche Dinge und ich wurde bspw. in den JUVE-Meldungen genannt, weil ich in der betreffenden GK eben nicht nur als Back-Office Recherche-Fuzzi gearbeitet habe. Warum sollte ich da meine eigenen Leistungen, die schließlich meine Chefs für wertvoll gehalten haben, verstecken? Muss man aber am Ende selbst wissen, was man eigentlich konkret gemacht hat und was dann vielleicht eine "schaumschlägerische" Formulierung ist - auch sowas kenne ich von Bewerbern und dann wird da eben nachgefragt. Niemand hat gesagt, dass man übertreiben/lügen soll, aber ich sehe da absolut kein Problem, seine Beiträge, wenn sie denn tatsächlich relevant waren, auch zu nennen, wenn man denn auch bei der Realität bleibt.
Wie du schreibst, sollte es bei der Realität bleiben. Wenn der/die TE mehr gemacht hat als nur Recherche - gerne aufschreiben. Wenn aber "Beratung" drinsteht oder angedeutet wird, man habe an Schriftsätzen mitgearbeitet und beides stimmt nicht, hat man spätestens dann ein Problem, wenn man beim neuen Arbeitgeber beides machen soll. Entweder stellt man sich trotzdem gut an und keiner merkt es oder beides geht gründlich in die Hose.
10.08.2023, 12:36
(10.08.2023, 10:54)Egal schrieb:(10.08.2023, 08:57)Ex-GK schrieb:(10.08.2023, 07:21)Bre schrieb:(09.08.2023, 12:38)Ex-GK schrieb: 4. WiMis machen oft sehr unterschiedliche Sachen in unterschiedlicher Intensität. Als ich nach dem zweiten StEx WiMi war, wurde ich in Vollzeit genauso eingespannt wie jeder andere junge Berufsträger und recherchieren macht man auch als Partner - wenn Du Dich als Associate bewirbst, dann sollte der CV auch so klingen. Statt also nur "WiMi bei XY, Tätigkeit überwiegend Recherche" zu sagen, mach es doch so, wie die Berufsträger: Mandate (soweit zulässig) nennen und sagen, was konkret du gemacht hast oder sowas wie "Beratung von xy bei xy" - die fragen dann schon nach, was Du da im Einzelnen gemacht hast.
Das würde ich ehrlich gesagt anders sehen. Konkrete Mandanten würde ich nicht nennen. Natürlich kann der Bewerbungsempfänger googlen, ob das öffentlich bekannt ist; der Name des TE wird aber in der Juve-Mitteilung eher nicht auftauchen. M.E. erzeugt das Vorgehen bei WisMits eher den Anfangsverdacht der Indiskretion.
Auch vollmundig von "Beratung" zu sprechen halte ich für nicht zielführend. Natürlich ist es gang und gäbe im CV eher zu hoch als tief zu stapeln. Hier dürfte jedoch die Angabe evident schaumschlägerisch sein ("Beratung" liegt mE erst vor, wenn man auch in nennenswertem Umfang nach außen tätig wird) und im Bewerbungsgespräch ein weitreichendes Zurückrudern erfordern. In diese - sehr erwartbare - Bredouille würde ich mich selbst nicht bringen.
Wenn man unbedingt einzelne Tätigkeiten im CV aufführen will, was ich für alles andere als zwingend halte, dann könnte man mE eher wie folgt vorgehen:
Wenn TE bspw. für ein Gutachten recherchiert hat, könnte man die Tätigkeit unter abstrakter Mandanten- und Fragebeschreibung zB als "Mitarbeit an einem umfangreichen Gutachten für eine mit mehreren Geschäftsbereichen weltweit tätige Mandantin zur Frage der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes" aufwerten. Möglich wäre auch eine abgeschwächte Form einer "Beratung", indem man die Recherchetätigkeiten, die unmittelbar in ein(en) Schriftsatz/Memo/Mandantenschreiben einmündeten als "Mitwirkung bei der Beratung..." bezeichnet, zB "einer börsennotierten Mandantin zur Frage der Ad hoc-Publikationspflicht im Rahmen eines (geplanten) Verschmelzungsvorgangs (Recherche, [ggf.] Prüfung der Rechtslage)".
Ist halt eine Frage der Formulierung - aber dass konkrete (öffentlich) bekannte Mandate genannt werden, ist mE völlig üblich und wird weder als indiskret noch sonst was gesehen. In den Zeugnissen steht ja auch explizit drin, welche Mandate man bearbeitet hat.
"Beratung" war auch nur ein Beispiel - wie gesagt - WiMis machen sehr unterschiedliche Dinge und ich wurde bspw. in den JUVE-Meldungen genannt, weil ich in der betreffenden GK eben nicht nur als Back-Office Recherche-Fuzzi gearbeitet habe. Warum sollte ich da meine eigenen Leistungen, die schließlich meine Chefs für wertvoll gehalten haben, verstecken? Muss man aber am Ende selbst wissen, was man eigentlich konkret gemacht hat und was dann vielleicht eine "schaumschlägerische" Formulierung ist - auch sowas kenne ich von Bewerbern und dann wird da eben nachgefragt. Niemand hat gesagt, dass man übertreiben/lügen soll, aber ich sehe da absolut kein Problem, seine Beiträge, wenn sie denn tatsächlich relevant waren, auch zu nennen, wenn man denn auch bei der Realität bleibt.
Wie du schreibst, sollte es bei der Realität bleiben. Wenn der/die TE mehr gemacht hat als nur Recherche - gerne aufschreiben. Wenn aber "Beratung" drinsteht oder angedeutet wird, man habe an Schriftsätzen mitgearbeitet und beides stimmt nicht, hat man spätestens dann ein Problem, wenn man beim neuen Arbeitgeber beides machen soll. Entweder stellt man sich trotzdem gut an und keiner merkt es oder beides geht gründlich in die Hose.
Absolut - ich hatte nicht vor, konkrete Formulierungen vorzugeben, sondern nur Beispiele zu nennen ;) Der TE wird ja hoffentlich selbst definieren können, was die konkrete Tätigkeit war.
Einfach bei der objektiven Wahrheit bleiben - ich habe in Bewerbungsgesprächen gesessen, da wurde teilweise sehr genau nach bestimmten Angaben von noch-nicht fertigen Juristen gefragt, weil das im CV heftiger klang, als realistisch war. War für die Bewerber bestimmt etwas unangenehm, aber als wir verstanden haben, was denn eigentlich genau gemeint war, hat sich bestätigt, dass hier etwas dicker aufgetragen wurde. Aber man weiß nie - gerade in GKen bewerben sich einige für ihren ersten "richtigen" Job als Anwalt, haben aber vorher sehr relevante Dinge gemacht. Aber um das rauszufinden gibt es ja idR die Gespräche.