03.08.2023, 18:20
03.08.2023, 19:06
(03.08.2023, 17:45)Guest123 schrieb: Jemand ungefähren Sachverhalt der Klausur von heute aus NRW? Thank U und gutes Gelingen!!!!
Der Sachverhalt wohl weitgehend mit dem aus HH identisch, nur gab es noch kein zweites VU und man musste den Einspruch gegen einen VB prüfen. Und zusätzlich ein zweiter Antrag: Zahlungsanpanspruch, wobei zwischen den Parteien streitig ist, ob eine Pauschale Grundmiete oder eine kilometerabhängige Miete telefonisch durch beide GF vereinbart wurde oder ggf nur ortsübliche bei fehlender Vereinbarung
03.08.2023, 20:41
(03.08.2023, 19:06)referendaria schrieb:(03.08.2023, 17:45)Guest123 schrieb: Jemand ungefähren Sachverhalt der Klausur von heute aus NRW? Thank U und gutes Gelingen!!!!
Der Sachverhalt wohl weitgehend mit dem aus HH identisch, nur gab es noch kein zweites VU und man musste den Einspruch gegen einen VB prüfen. Und zusätzlich ein zweiter Antrag: Zahlungsanpanspruch, wobei zwischen den Parteien streitig ist, ob eine Pauschale Grundmiete oder eine kilometerabhängige Miete telefonisch durch beide GF vereinbart wurde oder ggf nur ortsübliche bei fehlender Vereinbarung
Hört sich deutlich fairer an als der Fall der im GPA lief.
Wieso hatte man teilweise gedacht, dass ggf. die Berufung statthaft wäre?
03.08.2023, 21:18
(03.08.2023, 20:41)GPAMember schrieb:(03.08.2023, 19:06)referendaria schrieb:(03.08.2023, 17:45)Guest123 schrieb: Jemand ungefähren Sachverhalt der Klausur von heute aus NRW? Thank U und gutes Gelingen!!!!
Der Sachverhalt wohl weitgehend mit dem aus HH identisch, nur gab es noch kein zweites VU und man musste den Einspruch gegen einen VB prüfen. Und zusätzlich ein zweiter Antrag: Zahlungsanpanspruch, wobei zwischen den Parteien streitig ist, ob eine Pauschale Grundmiete oder eine kilometerabhängige Miete telefonisch durch beide GF vereinbart wurde oder ggf nur ortsübliche bei fehlender Vereinbarung
Hört sich deutlich fairer an als der Fall der im GPA lief.
Wieso hatte man teilweise gedacht, dass ggf. die Berufung statthaft wäre?
Naja, der Fall war einfach komisch. Mahnbescheid-VB-Einspruch, sodann Anspruchsbegründung und Klageerweiterung, Klageerwiderung und die ProzzBevoll der B war im Einspruchstermin nicht da. Der Klägervertreter beantragte bezogen auf den VB-Teil den Erlass eines zweiten VU und ein VU bezüglich der Klageerweiterung. Nach dem Termin schrieb dann noch die Prozzbev der B, dass sie den Termin wegen Überlastung vergessen habe und ein Fall der unverschuldeter Säumnis vorlege, iÜ sei die Klage gar nicht schlüssig.
Gerade diese erneute Säumnis und der letzte SS waren total verwirrend, sodass man eventuell ihn als Berufung(?) ausgelegt hat?
Ich meinerseits hatte erhebliche Entscheidungsprobleme, ob ich die Klage nun für schlüssig halte( dann wohl ein zweites VU, aber ergibt klausurtaktisch wenig Sinn) oder für unschlüssig mit der Folge, dass in dieser Hinsicht ein unechtes VU gg die K ergeht.
In HH wurste man zumindest, dass man nun, egal ob fair oder nicht, ein Berufungsurteil schreibt. In NRW war, jedenfalls aus meiner Sicht, nicht ganz klar, welche Entscheidung man am Ende entwerfen soll.
03.08.2023, 21:39
(03.08.2023, 21:18)referendaria schrieb:(03.08.2023, 20:41)GPAMember schrieb:(03.08.2023, 19:06)referendaria schrieb:(03.08.2023, 17:45)Guest123 schrieb: Jemand ungefähren Sachverhalt der Klausur von heute aus NRW? Thank U und gutes Gelingen!!!!
Der Sachverhalt wohl weitgehend mit dem aus HH identisch, nur gab es noch kein zweites VU und man musste den Einspruch gegen einen VB prüfen. Und zusätzlich ein zweiter Antrag: Zahlungsanpanspruch, wobei zwischen den Parteien streitig ist, ob eine Pauschale Grundmiete oder eine kilometerabhängige Miete telefonisch durch beide GF vereinbart wurde oder ggf nur ortsübliche bei fehlender Vereinbarung
Hört sich deutlich fairer an als der Fall der im GPA lief.
Wieso hatte man teilweise gedacht, dass ggf. die Berufung statthaft wäre?
Naja, der Fall war einfach komisch. Mahnbescheid-VB-Einspruch, sodann Anspruchsbegründung und Klageerweiterung, Klageerwiderung und die ProzzBevoll der B war im Einspruchstermin nicht da. Der Klägervertreter beantragte bezogen auf den VB-Teil den Erlass eines zweiten VU und ein VU bezüglich der Klageerweiterung. Nach dem Termin schrieb dann noch die Prozzbev der B, dass sie den Termin wegen Überlastung vergessen habe und ein Fall der unverschuldeter Säumnis vorlege, iÜ sei die Klage gar nicht schlüssig.
Gerade diese erneute Säumnis und der letzte SS waren total verwirrend, sodass man eventuell ihn als Berufung(?) ausgelegt hat?
Ich meinerseits hatte erhebliche Entscheidungsprobleme, ob ich die Klage nun für schlüssig halte( dann wohl ein zweites VU, aber ergibt klausurtaktisch wenig Sinn) oder für unschlüssig mit der Folge, dass in dieser Hinsicht ein unechtes VU gg die K ergeht.
In HH wurste man zumindest, dass man nun, egal ob fair oder nicht, ein Berufungsurteil schreibt. In NRW war, jedenfalls aus meiner Sicht, nicht ganz klar, welche Entscheidung man am Ende entwerfen soll.
Kann ich sehr gut verstehen! Gerade diese Unsicherheit komplett daneben zu liegen ist im Examen eine Katastrophe.
Danke für die Erklärung und weiterhin viel Erfolg!
04.08.2023, 13:49
Heute lief im GPA Anwaltsklausur mit Verkehrsunfall an einer beidseitig verengten Fahrbahn.
Der Klausur lag wohl das BGH urteil von 2022 zu grunde: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...lank=1.pdf
Der Klausur lag wohl das BGH urteil von 2022 zu grunde: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...lank=1.pdf
04.08.2023, 14:17
Hat jemand schon mal eine Klausur ohne Schriftsatz bestanden ??
04.08.2023, 14:52
.
04.08.2023, 14:53
.
04.08.2023, 15:08
(04.08.2023, 14:17)aho schrieb: Hat jemand schon mal eine Klausur ohne Schriftsatz bestanden ??
Mach dir bitte keine Sorgen gedanklich abhaken, das Wochenende genießen, auf das konzentrieren, was noch kommt und was du noch ändern kannst.
Du hast in der Klausur alles gegeben: Die Klausur war sowieso extrem voll gepackt und zeitlich super eng gestrickt. Fast niemand wird einen hübschen Schriftsatz gefertigt haben. Ich habe zwar einen, aber der ist die optische Vollkatastrophe.
Wenn du in der Zweckmäßigkeit ausgeführt hast, welches Vorgehen sinnvoll ist, weiß man ja, was du in den Schriftsatz geschrieben hättest...
Natürlich ist es immer schöner mit Schriftsatz, aber wenn der Rest einigermaßen ok ist, wird dich deswegen niemand durchfallen lassen.