30.07.2023, 11:48
Auf Youtube gerade ein Video gesehen:
A (Youtuber) geht in einen Mc's und bestellt einen Big Mac. Anstatt mit Geld zu zahlen, will er seine Schuld durch Übergabe und Übereignung eines MacBooks begleichen.
Nach kurzer Verwirrung gibt die Verkäuferin ihm den Big Mac und erhält den MacBook.
Meine eigenen Fragen:
1. Kann der Arbeitgeber den MacBook herausverlangen?
2. Wer ist Eigentümer des MacBook geworden?
(Mglw Arbeitnehmerin nur Besitzdiener und dingl Einigung in Vertretung für den Chef?)
3. Kann die Verkäuferin den MacBook als bestimmungsgemäße Leistung annehmen (Leistung an Erfüllung statt) oder hat der Arbeitgeber immer noch einen Anspruch auf Zahlung des Big Macs?
Kann der Arbeitgeber nachträglich eine andere Leistung genehmigen, wenn es nicht die ursprünglich geschuldete ist (wie bei einer schwebend unwirksamen WE)?
So viele Fragen durch ein Youtube Video
Vielleicht hat ja jemand hier Lust, an einem Gedankenaustausch
A (Youtuber) geht in einen Mc's und bestellt einen Big Mac. Anstatt mit Geld zu zahlen, will er seine Schuld durch Übergabe und Übereignung eines MacBooks begleichen.
Nach kurzer Verwirrung gibt die Verkäuferin ihm den Big Mac und erhält den MacBook.
Meine eigenen Fragen:
1. Kann der Arbeitgeber den MacBook herausverlangen?
2. Wer ist Eigentümer des MacBook geworden?
(Mglw Arbeitnehmerin nur Besitzdiener und dingl Einigung in Vertretung für den Chef?)
3. Kann die Verkäuferin den MacBook als bestimmungsgemäße Leistung annehmen (Leistung an Erfüllung statt) oder hat der Arbeitgeber immer noch einen Anspruch auf Zahlung des Big Macs?
Kann der Arbeitgeber nachträglich eine andere Leistung genehmigen, wenn es nicht die ursprünglich geschuldete ist (wie bei einer schwebend unwirksamen WE)?
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Vielleicht hat ja jemand hier Lust, an einem Gedankenaustausch
30.07.2023, 12:00
(30.07.2023, 11:48)Lost_inPages schrieb: Auf Youtube gerade ein Video gesehen:
A (Youtuber) geht in einen Mc's und bestellt einen Big Mac. Anstatt mit Geld zu zahlen, will er seine Schuld durch Übergabe und Übereignung eines MacBooks begleichen.
Nach kurzer Verwirrung gibt die Verkäuferin ihm den Big Mac und erhält den MacBook.
Meine eigenen Fragen:
1. Kann der Arbeitgeber den MacBook herausverlangen?
2. Wer ist Eigentümer des MacBook geworden?
(Mglw Arbeitnehmerin nur Besitzdiener und dingl Einigung in Vertretung für den Chef?)
3. Kann die Verkäuferin den MacBook als bestimmungsgemäße Leistung annehmen (Leistung an Erfüllung statt) oder hat der Arbeitgeber immer noch einen Anspruch auf Zahlung des Big Macs?
Kann der Arbeitgeber nachträglich eine andere Leistung genehmigen, wenn es nicht die ursprünglich geschuldete ist (wie bei einer schwebend unwirksamen WE)?
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1. Das Geschäft wurde ja mit dem Arbeitgeber geschlossen, die Angestellte ist ja nur in dessen Vertretung tätig (im Zweifel nach § 56 HGB). Daher steht das Macbook als Gegenleistung dem Arbeitgeber zu. Ob die Angestelle, das Macbook dann selbst einsteckt und den eigentlich Betrag aus der eigenen Tasche ausgleicht, steht auf einem anderen Blatt.
2. wie bei 1. der Arbeitgeber. Die Angestellte ist ja nur in Vertretung tätig, und das gilt auch für das Verfügungsgeschäft.
3. Das wird man wohl als Annahme an Erfüllung statt werten können, aufgrund des deutlich höheren Wertes des Macbooks, insb. wenn es noch originalverpackt und somit sicher funktionsfähig ist. Wenn es nur ein gebrauchtes Macbook wäre und Zweifel an dem Wert bestehen, evtl. auch nur erfüllungshalber mit Stundung der eigentlichen Gegenleistung für den Macbook. Ob die Annahme an Erfüllung statt noch im Rahmen der Vertretungsmacht der Verkäuferin liegt ist wohl bei diesem Wertunterschied zu bejahen, notfalls kommt in der Tat eine Genehmigung des Arbeitgebers hinsichtlich der Annahme als Erfüllung statt in Betracht.
Am Ende des Tages ist das aber ja alles eher theoretisch, die Verkäuferin steckt das Macbook ein, bezahlt evtl. die eigentliche Gegenleistung selbst und dann bleibt es beim guten alten Spruch "wo kein Kläger, da kein Richter".
30.07.2023, 20:17
Klingt nach einer guten Lösung!