26.07.2023, 09:50
Hallo in die Runde,
mich würden mal Meinungen hierzu interessieren:
Habe ein Jobangebot von einer Kanzlei A (Ergebnisse habe ich noch nicht). Habe jedoch gemerkt, dass mich ein anderes Rechtsgebiet mehr interessiert.
Bekannte raten mir dazu den Vertrag erstmal anzunehmen (soweit keine Vertragsstrafenregelungen enthalten sind u. die Kündigungsfrist passt), mich woanders zu bewerben und sodann, habe ich ein gutes Gefühl bei anderen Bewerbungen, zu kündigen und etwas anderes anzunehmen. Ist das üblich? Fühlt sich für mich irgendwie so an als würde ich die alte Kanzlei in unfairer Weise übergehen...
Die Entscheidung noch weiter hinauszuzögern bis die Bewerbungen abgeschlossen sind, ist voraussichtl. nicht möglich.
mich würden mal Meinungen hierzu interessieren:
Habe ein Jobangebot von einer Kanzlei A (Ergebnisse habe ich noch nicht). Habe jedoch gemerkt, dass mich ein anderes Rechtsgebiet mehr interessiert.
Bekannte raten mir dazu den Vertrag erstmal anzunehmen (soweit keine Vertragsstrafenregelungen enthalten sind u. die Kündigungsfrist passt), mich woanders zu bewerben und sodann, habe ich ein gutes Gefühl bei anderen Bewerbungen, zu kündigen und etwas anderes anzunehmen. Ist das üblich? Fühlt sich für mich irgendwie so an als würde ich die alte Kanzlei in unfairer Weise übergehen...
Die Entscheidung noch weiter hinauszuzögern bis die Bewerbungen abgeschlossen sind, ist voraussichtl. nicht möglich.
26.07.2023, 10:07
Ist mE hochgradig unseriös. Man sieht sich auch immer zwei Mal im Leben. Würde ich nicht machen.
26.07.2023, 10:26
(26.07.2023, 10:07)Greif schrieb: Ist mE hochgradig unseriös. Man sieht sich auch immer zwei Mal im Leben. Würde ich nicht machen.
+1
Üblich wäre es höchstens, einen potentiellen AG hinzuhalten, während man auf die Zusage einer parallelen Bewerbung wartet. Aber auch da ist das Hinhalten des einen AGs so eine Sache... Aus deinem Post geht nicht hervor, ob Du Dich bei Kanzlei A selbst beworben hast (wenn das Angebot innerhalb der Ref-Station o.ä. gemacht wurde, ist das bisschen anders), aber man erwartet von Bewerbern, dass die sich auch nur auf Stellen bewerben, die sie wirklich haben wollen - alles andere ist einfach Zeitverschwendung. Hast Du vor, vor Arbeitsantritt zu kündigen oder schon nach Beginn?
26.07.2023, 11:07
Erst zusagen und dann absagen halte ich auch für unfair und unseriös.
Einen potentiellen AG hinhalten, ist hingegen völlig legitim. Auch AG halten mehrere AN in Bewerbungsphasen hin, um sich den besten Bewerber rauszufischen. Warum sollte ein AN alles stehen und liegen lassen und sofort springen, sobald ein AG ein Angebot macht?
Die 2000er sind vorbei. Es ist ein Bewerbermarkt. AG müssen flexibler werden, nicht AN.
Einen potentiellen AG hinhalten, ist hingegen völlig legitim. Auch AG halten mehrere AN in Bewerbungsphasen hin, um sich den besten Bewerber rauszufischen. Warum sollte ein AN alles stehen und liegen lassen und sofort springen, sobald ein AG ein Angebot macht?
Die 2000er sind vorbei. Es ist ein Bewerbermarkt. AG müssen flexibler werden, nicht AN.
26.07.2023, 12:05
Durch meine Arbeit in der Personalabteilung eines großen Unternehmens kann ich dir sagen, dass es mittlerweile gang und gäbe ist, Arbeitgeber zu ghosten. Kommt in einem großen Unternehmen aber wahrscheinlich weniger schlimm an, als in einer kleinen Kanzlei. Bei uns kommt es nicht ganz so oft vor und ab Unterschrift unter dem Vertrag wäre zudem eine Vertragsstrafe fällig, aber ich weiß von den Kollegen, dass es hin und wieder passiert.
Ich selbst habe unabsichtlich während meines letztens Bewerbungsverfahrens eine Stelle zunächst zugesagt und dann doch noch abgesagt. Ich hatte mich über einen längeren Zeitraum nach neuen Stellen umgeschaut, die abgesagte Stelle war im öD und das Bewerbungsverfahren hat sich extrem gezogen. Das Bewerbungsgespräch bei dem Unternehmen, in dem ich jetzt bin, habe ich eigentlich nur noch mitgenommen um zu schauen, was die bieten. Das Angebot war dann aber doch wesentlich attraktiver als die Stelle im öD, also habe ich mit schlechtem Gewissen wieder abgesagt, obwohl ich den Vertrag bereits unterschrieben hatte. Sie haben es sportlich genommen und versucht, mich zu überreden, die Stelle doch anzunehmen.
Ein seriöser Arbeitgeber nimmt es hin. Ja nachdem, was für ein Mensch dir gegenüber sitzt, sind manche aber auch beleidigt.
Eins fällt mir noch ein: selbst bei meiner Stelle als Anwältin in einer mittelständischen WPG hatten wir duale Studenten, die sich zwar vertraglich zur Kostenerstattung verpflichtet hatten, wenn sie das Studium bei uns nicht durchziehen, wo aber nie jemand diese Verpflichtung je eingefordert hat. Das waren zwar "nur" duale Studenten, aber auch da standen vergleichsweise hohe Kosten dahinter.
Was ich damit sagen möchte: es ist mittlerweile normal, dass Arbeitgeber um die Fachkräfte buhlen. Es nimmt dir keiner krumm, wenn du dich nach einer Zusage doch noch für ein anderes, attraktiveres Angebot entscheidest, jedenfalls dann wenn keine "komischen" Leute das Bewerbungsgespräch geführt haben.
Also ja, ich würde es tatsächlich machen, auch wenn es nicht die feine englische Art ist. Ich würde es natürlich aber anders begründen als du es uns hier beschrieben hast.
Ich selbst habe unabsichtlich während meines letztens Bewerbungsverfahrens eine Stelle zunächst zugesagt und dann doch noch abgesagt. Ich hatte mich über einen längeren Zeitraum nach neuen Stellen umgeschaut, die abgesagte Stelle war im öD und das Bewerbungsverfahren hat sich extrem gezogen. Das Bewerbungsgespräch bei dem Unternehmen, in dem ich jetzt bin, habe ich eigentlich nur noch mitgenommen um zu schauen, was die bieten. Das Angebot war dann aber doch wesentlich attraktiver als die Stelle im öD, also habe ich mit schlechtem Gewissen wieder abgesagt, obwohl ich den Vertrag bereits unterschrieben hatte. Sie haben es sportlich genommen und versucht, mich zu überreden, die Stelle doch anzunehmen.
Ein seriöser Arbeitgeber nimmt es hin. Ja nachdem, was für ein Mensch dir gegenüber sitzt, sind manche aber auch beleidigt.
Eins fällt mir noch ein: selbst bei meiner Stelle als Anwältin in einer mittelständischen WPG hatten wir duale Studenten, die sich zwar vertraglich zur Kostenerstattung verpflichtet hatten, wenn sie das Studium bei uns nicht durchziehen, wo aber nie jemand diese Verpflichtung je eingefordert hat. Das waren zwar "nur" duale Studenten, aber auch da standen vergleichsweise hohe Kosten dahinter.
Was ich damit sagen möchte: es ist mittlerweile normal, dass Arbeitgeber um die Fachkräfte buhlen. Es nimmt dir keiner krumm, wenn du dich nach einer Zusage doch noch für ein anderes, attraktiveres Angebot entscheidest, jedenfalls dann wenn keine "komischen" Leute das Bewerbungsgespräch geführt haben.
Also ja, ich würde es tatsächlich machen, auch wenn es nicht die feine englische Art ist. Ich würde es natürlich aber anders begründen als du es uns hier beschrieben hast.
27.07.2023, 13:43
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich denke, ich werde noch etwas warten und dann darauf verweisen, dass ich mich nach Erhalt der Examensergebnisse gern noch einmal breit bewerben möchte, um dann zu entscheiden. Wenn ihnen das nicht passt, können sie es ja sagen.